Auch sie sind längst ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur und der Engagementkultur unseres Landes.
Wir wollen der Entwicklung Rechnung tragen, dass es zunehmend Menschen gibt, die unabhängig von Verbandsstrukturen, zum Teil selbstorganisiert und häufig projektbezogen, arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel Nachbarschaftsinitiativen oder Menschen, die sich als Brückenbauer zwischen unterschiedlichen Kulturen betätigen. Sie alle gestalten unsere Bürgergesellschaft mit. Genau deshalb hat sich Jamaika entschieden, auch die Arbeit dieser freien Vereine, dieser Initiativen mit einer verlässlichen finanziellen Unterstützung zu fördern.
Wir wollen die Förderung verbandsunabhängiger Organisationen stärken. Deswegen wurden die Haushaltsansätze ab dem Jahr 2019 um 70.000 € erhöht. Diese Steigerung ist auch ein Zeichen dafür, wie wichtig uns das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft auch jenseits von verbandlichen Strukturen ist.
Wenn ich das abschließend sagen darf, meine sehr geehrten Damen und Herren: In einer ganz besonderen Verantwortung steht aber die Politik. Mit Politik meine ich nicht nur Regierende oder demokratisch Opponierende, mit denen ich mich im Übrigen
sehr gern darüber austausche, was zu wenig oder was zu viel ist. Das gehört zu einer lebendigen Demokratie. Zu den sozialpolitischen Gestaltern gehören vielmehr auch die großen Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Von dieser Stelle noch einmal meinen Dank dafür, was Sie für die Gesellschaft leisten. - Und Ihnen danke ich fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Minister. - Der Herr Minister hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute 43 Sekunden überschritten. Diese Redezeit stünde den Fraktionen jeweils noch zur Verfügung. - Ich sehe aber nicht, dass eine Fraktion davon Gebrauch machen möchte. Somit liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Jetzt bitte ich Sie um Ihre Aufmerksamkeit. Die Kollegin Pauls hat vor dem Redebeitrag des Ministers beantragt, die beiden in der Drucksache 19/856 aufgeführten Nummern nacheinander, getrennt voneinander, abstimmen zu lassen. Das werden wir tun. Geschäftsleitend sei mir der Hinweis erlaubt, dass vor den beiden Punkten ein Text steht, der natürlich mit beschlossen werden muss. Deswegen haben wir uns nach Rückkoppelung mit dem Wissenschaftlichen Dienst dazu entschieden, beide Absätze jeweils mit dem Vorspanntext abstimmen zu lassen, jeweils festzustellen, wie die Abstimmungsergebnisse sind. Sofern die einzelnen Nummern Mehrheiten bekommen, sind sie dann beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung und stimmen zunächst über Nummer 1 plus Vorspann in der Drucksache 19/856 ab. - Wer diesem Absatz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das ist einstimmig beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Nummer 2. - Frau Kollegin, der Vorspann wurde eben mit beschlossen. - Wer Nummer 2 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Nummer 2 ist bei Stimmenthaltung der SPD ansonsten einstimmig beschlossen worden.
Meine Damen und Herren, das Präsidium ist vollzählig, und ich bitte Sie, sich auf Ihre Plätze zu begeben. Wir fahren mit der Sitzung fort.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Flemming Meyer für die Abgeordneten des SSW.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich weiß sehr wohl, dass man nicht mit denen schimpfen soll, die da sind, aber ich finde es bedauerlich, dass das Haus nicht voll ist, wenn es um soziale Themen geht. Das könnten wir doch gut haben.
Es geht zwar indirekt aus unserem Antrag hervor, aber ich will es trotzdem noch einmal deutlich sagen: Der Hinweis für diese Initiative stammt aus dem Bericht unserer Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten. Für mich ist das Grund genug, um mich an dieser Stelle noch einmal für die unheimlich gute Zusammenarbeit zu bedanken.
Für mich wird an diesem Beispiel wieder einmal deutlich, wie wichtig die Institution Bürgerbeauftragte ist. Diese Debatte zeigt aus meiner Sicht auch, wie relevant und wertvoll die Arbeit ihres Teams für die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein ist.
zahlt, sind erst einmal relativ viele Menschen konfrontiert. Meistens geht es hier um Dinge, die weder die Bürgerbeauftragte noch den Gesetzgeber erreichen, aber in manchen Fällen entstehen durch die Sozialgesetzgebung in diesem Bereich unbillige Härten, die wir mit unserem Antrag abwenden wollen.
Konkret geht es um Fälle, in denen die Leistungen der Pflegeversicherung und die Einkünfte der Pflegebedürftigen nicht alle entstehenden Kosten decken. In der Folge muss beim Sozialamt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Diese wird nach dem sogenannten Nachranggrundsatz aber nur dann gewährt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Bedarf zu decken. Hier prüft die Behörde dann also nicht nur die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Pflegebedürftigen, sondern auch die ihrer Kinder oder Eltern.
Die Bürgerbeauftragte weist auf eine Reihe von Problemen hin, die in diesem Zusammenhang entstehen können. Zum einen führt eine solche Prüfung durch das Sozialamt oft zu Streitigkeiten zwischen Eltern und Kindern. Hier geht es meistens darum, welche Kosten für die Heimunterbringung als angemessen angesehen werden. Oder Kinder von Pflegebedürftigen befürchten durch die Zahlungspflicht ganz einfach Einbußen beim eigenen Lebensstandard. Zum anderen können die Betroffenen häufig nicht verstehen, warum sie ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Sozialamt offenlegen müssen. Ich denke, spätestens dann, wenn auch Schwiegerkinder herangezogen werden, kann man dieses Unverständnis wirklich gut nachvollziehen.
Ein weiteres wichtiges Argument für die Neuregelung zeigt sich beim Thema Verwaltungsaufwand, denn die Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kinder ist in vielen Fällen sehr aufwendig. Oft dauert die Prüfung monatelang und bindet erhebliche Ressourcen in der Behörde. Noch dazu ist dieser Aufwand häufig einfach unverhältnismäßig. Laut Bericht der Bürgerbeauftragten kommt am Ende oft nur eine sehr bescheidene Zahlungsverpflichtung heraus, manchmal auch gar keine. Die generelle Befreiung bis zu einer gewissen Einkommensgrenze kann also dazu führen, dass der Verwaltung Arbeit erspart bleibt.
Vor diesem Hintergrund halten wir eine Neuregelung des § 94 SGB XII für notwendig. Wir wollen, dass Kinder, deren jährliches Gesamteinkommen unter 100.000 € liegt, hier grundsätzlich befreit
werden. Auch ihr Vermögen soll nicht zur Finanzierung von stationären Pflegeleistungen herangezogen werden.
Eine Orientierung an diesem Einkommensniveau findet sich im SGB XII auch, wenn es um die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung geht. Diese Regelung ist also nicht frei gegriffen, sondern hat sich schon in anderen Zusammenhängen bewährt.
Ich freue mich, dass wir uns in der Zielrichtung einig sind. Das zeigt ja der Alternativantrag der Koalition. Wir sind uns also einig darüber, dass sich Kinder in bestimmten Fällen an den Kosten der Heimunterbringung ihrer Eltern beteiligen sollen, aber eben erst ab einem gewissen Einkommen. Das führt dann nicht nur zu finanzieller Entlastung der Angehörigen, sondern entlastet durchweg auch die Sozialämter, wenn es um Prüfaufwand geht.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Andrea Tschacher.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Verehrte Gäste! - Ein Gast ist immerhin da. Die Pflege ist eine der großen sozialen, gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen unserer Zeit. Pflege geht uns alle etwas an. Alt wollen wir alle werden. Aufgrund der hohen Lebenserwartung in unserer heutigen Gesellschaft können wir uns auch auf ein langes Leben freuen. Es ist einerseits gut, wenn wir mehr von unserem Leben haben, aber wir haben auf der anderen Seite natürlich keine Garantie dafür, bis ins hohe Alter auch gesund zu bleiben.
In der Bundesrepublik haben wir die Situation, dass die Lebenserwartung stetig steigt und damit auch die Zahl derjenigen, die auf Pflege angewiesen sind. Aber niemand möchte zum Pflegefall werden und anderen zur Last fallen; nicht den Angehörigen, vor allem nicht finanziell.
Eine gute und menschenwürdige Pflege ist ein Aspekt, die Finanzierung der Pflege ein anderer. Wir, die politisch Verantwortlichen, sind in dieser Zeit, in der die Pflege ein so zentraler Faktor geworden ist, ganz wesentlich gefordert, neue Denk-, Gestaltungsund Lösungsprozesse aufzuzeigen, wie uns das gesamtgesellschaftlich gelingen kann.
Wir können zwar das Schicksal von Pflegebedürftigen nicht ändern; aber wir können Pflegebedürftige und deren Angehörige unterstützen - so gut es eben geht.
Wenn es um das Thema Pflege geht, dann spielt nicht nur Geld eine Rolle; dann sind auch viele Emotionen im Spiel. Denn es geht um die eigenen Eltern und den menschlichen Umgang mit ihnen. Oft ist dieses Thema schambesetzt; denn das Gros der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen möchte - jedenfalls ist das mein Eindruck - nicht auf das Sozialamt angewiesen sein, wenn es um die eigene Familie geht.
Wann aber springt das Sozialamt ein? - Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung und deckt nicht die gesamten Kosten ab. Reichen die Rente und das Ersparte nicht für den Eigenanteil, springt das Sozialamt ein. Es schließt die verbleibenden finanziellen Lücken.
Der Nachranggrundsatz gebietet es nun, dass das Sozialamt Ansprüche gegenüber den Kindern prüft. Sofern die Prüfung ergeben hat, dass Geld bei den Kindern der Pflegepatienten geltend gemacht werden kann, geht dies mit einer finanziellen Belastung einher, die durchaus den Lebensstandard der eigenen Familie bedrohen und tiefe Einschnitte bedeuten kann. Genau aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass Kinder pflegebedürftiger Eltern vor finanzieller Überforderung besser geschützt werden sollen.