Zurück zum Thema: Im kommenden Haushalt werden also 2,125 Millionen € eingeplant, die sukzessive in den Folgejahren auf 2,5 Millionen € aufge
Meine Damen und Herren, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familien und Senioren steht ein Jahresetat von 1,84 Milliarden € zur Verfügung. Gut 0,1 % davon möchte Jamaika jetzt also zur Stärkung sozialer Initiativen einsetzen.
Anhand von zwei Beispielen aus Schleswig-Holstein möchte ich verdeutlichen, dass die dafür im Haushalt 2019 vorgesehenen Mittelerhöhungen um 125.000 € bei all dem einen Tropfen auf dem heißen Stein bedeuten. Wir wissen: 20.000 Rentnerinnen und Rentner benötigen allein in Schleswig-Holstein staatliche Hilfen.
Ein zweites Beispiel aus meiner Region in Neustadt, im Kreis Ostholstein: Dort wurden schlagartig 5.500 Bedürftige, die ihren täglichen Bedarf an Essen über die Tafeln sichern mussten, durch die Zerstörung der Tafel durch ein Feuer darum gebracht. Das zeigt - worauf ich hinaus will -, dass der tatsächliche Bedarf an sozialen Hilfen viel höher ist, als wir uns vielleicht jetzt noch eingestehen möchten. Sich dabei dennoch zu einem großen Teil auf das Engagement der lebendigen Bürgergesellschaft zu verlassen, kann auf Dauer nicht gutgehen.
Eine schleichende Aufgabenübertragung vom Sozialstaat auf die freie Wohlfahrt weisen wir zurück, eine Stärkung der freien Wohlfahrt dagegen unterstützen wir. Das hört sich erst einmal an wie ein Widerspruch, aber ich löse das auf. Der Staat muss sich natürlich seiner Verantwortung für den sozialen Zusammenhalt gerecht werden, denn ein starker Sozialstaat unterstützt und fördert, indem er die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement und Tätigkeit positiv beeinflusst.
Dem Antrag von Jamaika stimmen wir also inhaltlich zu, weil er sowohl Sozialinitiativen unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände als auch unabhängige Initiativen berücksichtigt. Gerade die Unterstützung dieser unabhängigen, oft ganz kleinen Gruppen begrüßen wir außerordentlich. Perspektivisch sollten die Zuschüsse aber dem wirklichen Bedarf angepasst werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Arp! Bekanntlich sind wir uns hier im Landtag auch bei sozialen Fragen längst nicht immer einig. Gerade deshalb freut es mich und meine Partei sehr, dass wir hier fast alle einen wichtigen Grundsatz teilen, und zwar den, dass wir eine auskömmliche und langfristig abgesicherte Förderung der freien Wohlfahrtspflege brauchen.
Auch die Jamaika-Koalition betont im vorliegenden Antrag die Bedeutung von sozialen Initiativen, Selbsthilfeprojekten und verschiedenen Beratungsund Hilfsangeboten. Diese Ansicht und den damit verbundenen Ansatz, soziale Initiativen insgesamt zu stärken, kann der SSW natürlich nur unterstützen.
Gerade wenn es um Fragen der finanziellen Förderung geht, muss man sich eins bewusst machen: Wohlfahrtspflege ist alles andere als ein Nischenthema. Egal, ob private Anbieter oder Selbsthilfegruppen, ob AWO, Paritätischer, Diakonie oder Rotes Kreuz, alle arbeiten daran, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu helfen. Weit über 80.000 haupt- und noch viel mehr ehrenamtliche Helfer machen mit ihrem Einsatz in der Pflege, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Migrationssozialberatung und in vielen, vielen anderen Bereich das Leben der Betroffenen lebenswerter. Deshalb sage ich ganz klar: Ohne unsere Wohlfahrtsverbände und ohne das Engagement der Haupt- und Nebenamtler würden große Teile der Daseinsvorsorge einfach zusammenbrechen. Wenn Sie den SSW fragen, dann hat das Land also gar keine Wahl und muss diese Arbeit aktiv und dauerhaft unterstützen.
Man kann wirklich nur kaum erahnen, wie viele Menschen direkt oder indirekt von dieser Arbeit profitieren. Gerade wenn man nicht nur auf die Vereine und Initiativen schaut, die sich unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände organisiert haben, sondern auch weiterdenkt, wird eins deutlich: Egal, ob im Kleinen oder flächendeckend organisiert, ist dieser Einsatz auch für die Gesellschaft als Ganzes ein unschätzbarer Wert.
Wir halten es deshalb für notwendig, diesen Einsatz für das Allgemeinwohl nicht nur zu unterstützen, sondern den Verbänden und einzelnen Initiativen auch die Planungssicherheit zu geben, die sie für ih
re Arbeit brauchen. Aus meiner Sicht sind wir das allein schon den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig, denn sie leisten unheimlich Großes für vergleichsweise kleines Geld.
Gerade bei der Frage, wie wir unsere soziale Infrastruktur wirklich verlässlich unterstützen können, sehe ich durchaus Unterschiede. Der Weg, den die Jamaika-Koalition hier gehen will, ist der altbekannte. Das Instrument Sozialvertrag soll um weitere fünf Jahre verlängert werden. Auch die dringend benötigte Erhöhung und Dynamisierung der Zuschüsse wird mitgedacht. Das ist ganz im Sinne des SSW und wird von uns auch ausdrücklich begrüßt. Wir werden dem Antrag deshalb auch zustimmen.
(Beifall SSW, Hans-Jörn Arp [CDU], Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN] und Dennys Bornhöft [FDP])
Trotzdem geht uns dieser Ansatz langfristig nicht weit genug. Denn im Gegensatz zu einer gesetzlichen Lösung gibt es hier immer wieder die Gefahr, dass Regierungen Zuschüsse kürzen und diese wichtige Arbeit existentiell bedrohen. Wir alle wissen, dass die Forderung nach einem Wohlfahrtsgesetz nicht wirklich revolutionär ist. Auch in anderen Ländern wird diese Idee diskutiert, und hier im Landtag haben wir die Debatte darüber vor fast genau zwei Jahren zum letzten Mal geführt.
Aus meiner Sicht hat dieser Weg viele Vorteile. Ziel muss doch sein, die Akteure der freien Wohlfahrtspflege so zu unterstützen, dass sie dauerhaft leistungsfähig sind und bleiben. Sie brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit, und zwar ohne Wenn und Aber.
Deshalb sollten wir nicht nur ihre Aufgaben, sondern auch ihre Förderung detailliert in einem Gesetz festschreiben. Eine solche handwerklich saubere Lösung hilft dabei, Bürokratie zu sparen. Ein Wohlfahrtsgesetz erhöht vor allem die Transparenz und führt damit zu mehr Rückhalt und Akzeptanz in unserer Gesellschaft. Uns ist durchaus bewusst, dass eine derartige Umstellung der Förderung weitreichende Konsequenzen hat. Natürlich muss dieser Weg dann auch gründlich vorbereitet werden.
Ohne Frage müssen auch die kleinteiligen ehrenamtlichen Initiativen mitgedacht werden, die Jamaika in seinem letzten Punkt des Antrags nennt. Ich denke aber - das ist meine Auffassung -, ein Wohlfahrtsgesetz wäre ein Gewinn für alle Beteiligten.
Deshalb bleibt dies unser langfristiges Ziel. Aber dem vorliegenden Antrag können wir ganz klar zustimmen. - Jo tak.
Es soll eine getrennte Abstimmung zu den beiden Punkten geben. Das werden wir gleich so vornehmen. - Nichtsdestotrotz hat zunächst noch das Wort für die Landesregierung der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich lasse das jetzt einfach einmal so stehen und bedanke mich für die Vorschusslorbeeren.
Frau Abgeordnete Pauls, ich glaube, wenn die Tatsache, dass Sie einmal mehr auf die Legislaturperiode 2009 bis 2012 Bezug genommen haben, in der ein sehr schmerzhafter Konsolidierungskurs notwendig gewesen ist, Ihre einzige Kritik bleibt, kann Jamaika sehr stolz darauf sein, was wir heute miteinander debattieren.
Es ist das Ziel der Landesregierung und das Ziel dieser Koalition, die Wohlfahrtsverbände in ihrer unverzichtbaren Arbeit zu stärken und zu unterstützen und ihnen vor allen Dingen eine verlässliche
Meine Damen und Herren, wir haben uns heute Morgen - ich glaube, es war in der vorletzten Debatte - über Demokratiebildung unterhalten. Ich bin fest davon überzeugt, dass der soziale Zusammenhalt und dass das soziale Fundament dieser Gesellschaft darüber mit entscheiden werden, wie überlebensfähig unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist. Deswegen ist es nicht trivial zu sagen, dass die Unterstützung der Arbeit der Wohlfahrtsverbände - ich sage das ausdrücklich, Herr Naß mehr ist, als initiativ zu sein. Sie sind sozialpolitische Mitgestalter in diesem Land. Das kommt auch in dieser Initiative, die die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, zum Ausdruck. Auch ich bedanke mich im Namen der Landesregierung für das, was Sie, was Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl haupt- als auch ehrenamtlich für dieses Land leisten, von Herzen.
Denn es sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die einen Sozialstaat verwirklichen, der aus gutem Grund von einer pluralistischen Zivilgesellschaft getragen wird. Wohlfahrtsverbände leisten ganz Entscheidendes dafür, eine Kultur des Zusammenhalts zu leben - das ist wichtiger denn je, meine Damen und Herren - und funktionierende sozialstaatliche Leistungen und Strukturen für die Menschen in unserem Land zu verwirklichen. Zugleich leisten die Verbände als Orte des freiwilligen ehrenamtlichen Engagements und durch die Förderung von Selbsthilfe täglich neue Beiträge für eine Kultur der Mitmenschlichkeit und zur Entwicklung und Weiterentwicklung einer aktiven Bürgergesellschaft.
Die Landesregierung beabsichtigt mit der zeitnahen Verlängerung des Sozialvertrags I, die von den Wohlfahrtsverbänden erbrachten Leistungen finanziell weiter abzusichern. Das damit verbundene Zuwendungsverfahren - das sage ich in allem Ernst; denn das war ja eine Vor-vor-Vorgängerregierung, die damals diese Entscheidung getroffen hat - hat sich in seiner Vereinfachung bewährt. Der aktuelle Sozialvertrag I ist bis zum 31. Dezember 2018 gültig und soll ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden. Damit einher geht eine Erhöhung des Grundbetrags im Rahmen einer jährlichen Steigerung von 125.000 €. Die Gesamtförderung steigt damit auf 2,5 Millionen € im Jahr 2022. Ab dem Jahr 2023 werden die Zuwendungen jährlich um 2 % dynamisiert.
Das ist eine Menge Rückhalt für die Arbeit der Verbände. Was mich daran besonders freut, ist die hohe Verlässlichkeit für die Verbände. Dazu ist, glaube ich, hier schon alles gesagt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei sind sich alle Beteiligten darüber einig, dass der Vertrag die unterschiedlichen Leitbilder und die spezifische Identität der einzelnen Verbände unberührt lässt und auch unberührt lassen soll. Wir stärken Vielfalt und Pluralität, gerade auch in der sozialen Arbeit. Zugleich ist die Festlegung der fünfjährigen Vertragslaufzeit Ausdruck der partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Landesregierung und freien Wohlfahrtsverbänden. Das ist mir ganz besonders wichtig. Daneben - das ist ein Aspekt, den man nicht mit anderem vermischen sollte - wollen wir auch die verbandsunabhängigen sozialen Initiativen und Selbsthilfegruppen stärken, die sich in den vergangenen Jahren entwickelt haben.
Auch sie sind längst ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur und der Engagementkultur unseres Landes.