Das ist etwas unterkomplex, was Sie vorhin gesagt haben. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass es die Bundesumweltministerin Frau Schulze war, die für diese Nachrüstung eintritt.
Und wenn man das erwähnt: Vorhin hat Kollege Kilian gesagt, es sei eine dubiose Stellungnahme vom Bundesumweltamt, das sich dazu äußere.
Und wenn Sie noch etwas wissen möchten, dann schauen Sie sich bitte die beiden Presseerklärungen aus der grünen Fraktion und aus der FDP-Fraktion an von dem Tag, an dem Herr Buchholz den Vorschlag gemacht hat. Da bedarf es gar keiner Kritik der SPD mehr. Da muss man nur nachlesen.
- Herr Stegner, ich habe auch sehr erstaunt wahrgenommen, wie rüde Ihre Minister in der Bundesregierung miteinander umgehen. Herr Scheuer hat rüde Ihre Kollegin beschimpft mit der Maßgabe, sie solle das bitte schön einmal aus ihren -
- Ja, Herr Scheuer hat gesagt, Ihre Umweltministerin solle - bitte schön - die Nachrüstung aus ihren Bildungs- und Umweltbeträgen im Haushalt finanzieren. Damit hätte er nichts zu tun. - So gehen wir hier in der Regierungskoalition in Schleswig-Holstein nicht miteinander um. Sie scheinen da andere Umgangsformen zu pflegen.
- Ich möchte nur sagen: Sie stehen gemeinsam für eine Regierungspolitik. Sie streiten sich auch öffentlich in anderen Dingen, aber bei mir kommt an, dass Sie bei einer der zentralen Fragen, die den Menschen wirklich wichtig ist, nicht zu Potte kommen.
Lieber Herr Kollege Stegner, das ist in Koalitionen manchmal auch schwierig; das wissen wir als Grüne ja auch. Das werfen Sie uns ja auch ständig vor. Aber in der Frage die Leute hängenzulassen und nicht einen gemeinsamen Vorschlag hinzubekommen, damit wir in Deutschland bei dieser Stickoxidfrage eine handelnde Bundesregierung haben, das finde ich erbärmlich, und deshalb finde ich Ihre Zwischenfrage tatsächlich auch wenig hilfreich.
- Aber wenn Sie das schon so auf den Punkt bringen, möchte ich Ihnen sagen: Ich empfehle Ihnen, den Kommentar des Kollegen Andresen von dem Tag nachzulesen, als Herr Buchholz den Vorschlag gemacht hat. Ich habe das damals kritisiert, und dann hat Herr Andresen geschrieben, das sei auch nicht die Position der Koalition, sondern die Position des Ministers. Falls Sie das noch einmal nachlesen mögen, dann werden Sie das da finden, weil Sie eben so schön sagten, das gäbe es bei Ihnen in der Koalition nicht.
- Lieber Kollege Stegner, ich habe mir tatsächlich die Mühe gemacht, das einmal zu lesen, was der Minister vorgeschlagen hat, und nicht nur die Überschriften in der Zeitung.
Der Minister hat das dann noch einmal in einem Videoclip erläutert. Da hilft es bisweilen, sich mit der Argumentation etwas vertiefter auseinanderzusetzen. Das habe ich getan, und deshalb habe ich auch eine ganz andere Position erarbeiten können. Die haben wir dann gemeinsam in der Koalition entwickelt. Wie Sie sehen, ist dieser Antrag dabei herausgekommen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Luft in unseren Städten ist belastet, und einer der Gründe sind die Emissionen aus dem Pkw- und Lkw-Verkehr. Den ganzen Sommer wurde sich darüber gestritten, wie man hier Verbesserungen für die Gesundheit der Einwohner erreichen kann. Besonders die Aktivitäten des Vereins Deutsche Umwelthilfe haben dazu geführt, dass mehrere Gerichtsbeschlüsse zu Diesel-Fahrverboten auf innerstädtischen Teilstrecken erlassen wurden.
Seitdem debattieren wir über Sinn und Unsinn dieser Fahrverbote, über die Vermeidung von Umgehungsverkehren, die auch nicht unbedingt die beste Lösung sind, die Verhältnismäßigkeit und über technische Lösungen zur Luftreinigung in den Städten. Worüber wir bisher noch gar nicht so richtig gesprochen haben, sind technische Lösungen zur Abgasreinigung an den Fahrzeugen selbst. Minister Buchholz hatte so etwas vorgeschlagen, und auch die FDP-Bundestagsfraktion fordert das ebenfalls. Die Diskussion über diese Alternative müssen wir jetzt ernsthaft führen. Wohlgemerkt: Wir reden hier
nicht über manipulierte Autos. Die Position der FDP war auch immer, dass manipulierte Autos von denjenigen und auf Kosten derjenigen nachgerüstet werden müssen, die das Ganze verursacht haben, also die, die betrogen haben, die Hersteller.
Das ist auch common sense, und das haben wir im ersten Punkt des Alternativantrags auch ganz klar herausgearbeitet. Ich verstehe gar nicht, dass man das missverstehen kann.
Der zweite Punkt, den wir dort aufgeschrieben haben, geht weiter. Hier geht es ausschließlich um Autos, die nicht manipuliert sind, die die Werte ihrer Typenzulassung einhalten, die einfach älter sind und deren Abgase nicht nach dem neuesten Stand der Technik gereinigt werden. Um diese, und nur um diese Fahrzeuge geht es in diesem Zusammenhang. Ich finde die Vermischung dieser beiden Sachverhalte wirklich polemisch. Entweder Sie haben das nicht verstanden oder Sie machen das absichtlich. Ich finde, das ist ein billiges Punkten, das ist Ängste schüren. Wir sollten lieber Lösungen anbieten.
Von einer Nachrüstung älterer Fahrzeuge haben alle etwas - die Allgemeinheit genauso wie die Eigentümer der Altfahrzeuge. Die Allgemeinheit, also die Anwohner in den Städten, profitieren von einer Nachrüstung der älteren Fahrzeuge, weil hierdurch die gesamte Belastung der Atemluft verringert wird. Und die Städte selbst profitieren von einer Nachrüstung älterer Fahrzeuge, weil sie auf Fahrverbote verzichten können. Fahrverbote würden das öffentliche Leben erheblich behindern oder gar einschränken. Auch die Eigentümer profitieren von einer Nachrüstung älterer, nicht manipulierter Fahrzeuge. Für nachgerüstete ältere Fahrzeuge bestehen dann keine Befahrungsverbote in Umweltzonen mehr. Ältere Fahrzeuge, deren Wert - das klang hier schon mehrfach an - durch die ständigen Forderungen nach Fahrverboten erheblich verringert wurde, würden durch die Nachrüstung wieder im Wert gesteigert. Und weil alle etwas davon haben, sollen nach unserer Vorstellung auch alle an den Kosten beteiligt werden.
Unser Vorschlag ist, die Kosten für die Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge jeweils zu einem Drittel auf die Hersteller, auf den Bund und die Eigentümer aufzuteilen.
Sehr geehrte Damen und Herren, man kann die Thematik Dieselschadstoffe und Fahrverbote von mehreren Seiten betrachten. Man kann über Sanktionen nachdenken und Verbote beschließen. Wir versuchen lieber, das Problem grundlegend anzupacken, und unser Vorschlag tut das auch.
Ich hoffe, ich konnte den Unterschied zwischen den beiden verschiedenen Sachverhalten herausarbeiten, und Sie haben das jetzt auch verstanden, nehmen Abstand von Ihrer billigen Polemik und stimmen unserem Antrag zu. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Einführung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten ist nicht vom Himmel gefallen. Auch wenn über Grenzwerte kontrovers diskutiert wird, ist die gesundheitsschädliche Belastung durch Luftschadstoffe aus dem Straßenverkehr unstrittig. Das ist klar. Aussagekräftiger Indikator für die Luftverunreinigung ist Stickstoffdioxid. Der Grenzwert für NO2 ist das Ergebnis langjähriger und umfangreicher Untersuchungen. Der eingeführte Richtwert wird als geeignet angesehen, um die Gesundheit auch besonders empfindlicher Menschen bei einer dauerhaften Belastung zu schützen. Allein um den Schutz der Menschen geht es hier.
Angesichts der vielen Diesel-Fahrzeuge, die bei uns auf den Straßen fahren, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine Entscheidung zu den Diesel-Fahrverboten nicht leichtfertig getroffen. Dieses vorausgesetzt, hat das Gericht im Sinne derer entschieden, die in einem Umfeld leben, wo dieser Grenzwert der Stickstoffoxide überschritten wird, auch wenn der Effekt bezweifelt werden kann. Zudem hat die EU-Kommission mittlerweile gegen Deutschland Klage wegen Luftverschmutzung beziehungsweise wegen Nichteinhaltung der Grenzwerte eingereicht. Damit ist zusätzlicher Druck in die gesamte Diskussion gekommen.
Angesichts der bereits verstrichenen Zeit scheint dieser Druck mittlerweile auch notwendig zu sein. Denn eines ist klar: Seit Jahren kennen wir die Grenzwerte, und wir wissen sehr wohl, welche
Damit bin ich bei den Anträgen. Wir müssen endlich dort ansetzen, wo der Dreck herausgeblasen wird. Das betrifft hauptsächlich Dieselfahrzeuge mit bestimmter Euro-Norm. Für uns als SSW ist eines ganz klar: Automobilhersteller, die ihre Fahrzeuge manipuliert haben, die sich damit die Zulassung erschwindelt haben, müssen alleine für die Umrüstung oder Nachrüstung voll herangezogen werden.