Alt heißt nicht automatisch bedürftig. Unser ältestes Mitglied ist 92 Jahre alt und hat mich letztens beim Rudern überholt, weil er einmal in der Woche von Wellingdorf nach Flüggendorf und wieder zurück rudert. Man muss also nicht unbedingt gleich sagen: Du bist alt, du brauchst einen Elektromotor.
Wir müssen klären, ob eine Freigabe für alle auf Gewässern der zweiten Ordnung der Weisheit letzter Schluss ist, oder ob das nicht doch - wie bisher die Kreise und kreisfreien Städte entscheiden sollten, weil sie eine bessere Einschätzung der örtlichen Gegebenheiten der Gewässer haben, die zu berücksichtigen sind.
Dennoch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Daher sollte er in den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen und in das Verfahren zur Novelle des Landeswassergesetzes integriert werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Im Landtag wurde das Wassergesetz 2007 gründlich überarbeitet. Im Sinne einer Debürokratisierung wurden damals die einzelnen Regelungen komplett überarbeitet. Vor allem die klare und eindeutige Aufgabendefinition der Wasserverbände konnte im Rahmen des Vorhabens ge
regelt werden. Gerade ist eine größere Überarbeitung des Gesetzes auf dem Weg. Dennoch reden wir heute über einen ganz kleinen Teil des Gesetzes, und zwar über die Öffnung des § 15 Landeswassergesetz für Boote mit Elektroantrieb, deren Zulassung laut antragstellender Fraktion von den Kreisen unterschiedlich gehandhabt wird.
Ich möchte eines vorweg sagen. Im Sinne der kommunalen Selbstbestimmung kann ich nichts Verwerfliches darin sehen, wenn Kommunen ihren Entscheidungsspielraum nutzen. Ein Landkreis mit vielen schützenswerten Seen entscheidet vielleicht anders als ein Kreis, der über keine oder nur wenige befahrbare Seen verfügt. Das ist vom Gesetzgeber durchaus so gewollt und stellt keinen Zustand dar, den wir unbedingt von oben begradigen müssten.
Zum Gesetzentwurf: Boote sind mit dem Naturschutz nicht immer vereinbar. Darum ist ihre Nutzung stellenweise eingeschränkt beziehungsweise verboten. Brütende Vögel, die durch Motorenlärm aufgeschreckt werden, unterbrechen ihr Brutgeschäft oder geben es sogar ganz auf. Es ist schon erwähnt worden, dass man auch auf den Unterwasserlärm achten muss. Er ist bei Elektromotoren durchweg gegeben. Außerdem betrifft das Fahrverbot das Ufer. Wer sensible Uferzonen, vor allem den Schilfgürtel, durch- oder auch anfährt, kann nämlich sehr großen Schaden anrichten. Darauf weisen die Behörden mit Informationsbroschüren regelmäßig hin. Trotzdem kommt es dort durch Unkenntnis und Ignoranz immer wieder zu großen Problemen. Das ist auch einer der Gründe, aus denen man Informationsbroschüren für notwendig hält. Aus diesem Grund kann ich schon verstehen, wenn zum Schutz dieser sensiblen Uferzonen die Nutzung von Booten teilweise oder gänzlich verboten wird. Übrigens spielt die Antriebsart von Booten, wenn es um Schilfgürtel geht, keine Rolle. Ob ein Boot im Schilfgürtel mit Elektroantrieb oder mit einem Benzinmotor unterwegs ist, macht keinen großen Unterschied.
Es bleibt die Frage nach der Öffnung der Bootsnutzung für Menschen mit Handicap. Vorreiter ist hier Frankreich, wo Kabinenboote für Flussfahrten angeboten werden, die auch für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer nutzbar sind. Sie verfügen über entsprechende Rampen, eine behindertengerechte Toilette und eine Steuerung, die vom Rollstuhl aus zu bedienen ist. Darum geht es den Antragstellern aber hier nicht. Ihnen geht es vielmehr um eingeschränkte Personen, die beim Befahren eines Sees auf Unterstützung durch einen Motor angewiesen sind.
Ich denke, dass wir an dieser Stelle vertiefend nachfragen müssten, welche Wünsche diese Personengruppe in Verbindung mit der in der Begründung angeführten Teilhabe an der Natur tatsächlich haben. Ist nicht vielleicht der Zugang, zum Beispiel durch einen barrierefreien Angelsteg, eher von Interesse? Vergessen wir nicht, dass man auch als Angler mit Behinderung erst einmal ans Boot gelangen muss. Die wenigsten Uferflächen und Stege haben einen barrierefreien Zugang. Müssten wir nicht zuerst dies klären, bevor wir uns über Boote unterhalten? Auch diese Frage möchte ich gern vertiefen.
Das ist das Einzige, was ich diesem Vorstoß an Positivem abgewinnen könnte. Es könnte sein, dass wir durch diese Debatte einen Anstoß bekommen, zum Beispiel rollstuhlgerechte Angelplätze einzurichten. Das kann man zum Beispiel in Parchim sehen, wo der örtliche Anglerverein so etwas angelegt hat, und zwar inklusive Behindertenparkplatz und Befestigungsmöglichkeiten für die Angel. Diese Plätze mit einer entsprechenden öffentlichen Förderung wären dann ein enormer Fortschritt und eine echte Unterstützung für Menschen mit Behinderung. - Jo tak.
Für die Landesregierung hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Dr. Robert Habeck, das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, aus Sicht der Landesregierung noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu machen, erst einmal vielleicht zum unterschiedlichen Vollzug der unteren Wasserbehörden: Dem ist so. Ich kann dem eigentlich auch nichts Schlechtes abgewinnen. Subsidiarität war immer ein sehr gutes konservatives Prinzip. Das kann man an verschiedenen Stellen sicherlich hinterfragen, etwa wenn es bei der Überwachung von Rechtsvorschriften zu unterschiedlichen Auslegungen kommt. Bei der Genehmigung hingegen finde ich die örtliche Kenntnis, die örtliche Verschiedenheit und die Abwägung aufgrund der jeweiligen unterschiedlichen Situationen durchaus ehrenwert und richtig. Deshalb kann ich dem Argument nicht viel abgewinnen. Es ist richtig, dass die Behörden jeweils auf ihre Gewäs
ser, auf ihre Situation schauen - Dennys Bornhöft hat die Schlei erwähnt, den Großen Plöner See, die Lauenburgischen Seen - und dann entscheiden. Das ist, finde ich jedenfalls, in diesem Fall kein sehr starkes Argument.
Zweitens sind E-Motoren trivialerweise anders als Benziner: sicherlich leiser, aber auch günstiger. In dem Fall muss man auch auf letzteres abheben.
Drittens möchte ich darauf hinweisen, dass der § 15 des Landeswassergesetzes keine verkehrsrechtliche Regelung, sondern eine Schutzregelung für die Gewässer und Seen in Schleswig-Holstein ist, erst einmal natürlich für die Ökologie der Seen und Gewässer, aber sicherlich auch aus touristischer Hinsicht. Diese Synergien haben wir in anderen Debatten, beispielsweise beim Nationalpark, häufig gut miteinander herausgearbeitet. Das heißt: Auch die Menschen, die um die Seen spazieren gehen, haben ein Anrecht darauf, intakte oder jedenfalls halbwegs ungestörte Gewässer zu sehen und nicht ein Hansaland auf dem Wasser zu erleben. Das heißt, der Schutzgedanke ist der Leitgedanke.
Insofern ist es erst einmal folgerichtig, dass nicht jedes Fahrzeug automatisch zugelassen wird, sondern man anhand von Kriterien Ausnahmegenehmigungen erteilt. Das ist deswegen wichtig, weil darauf läuft es ja hinaus, und das finde ich auch völlig richtig - die Beratungen im Zusammenhang mit der Novellierung des Landeswassergesetzes durchgeführt werden und man nicht das private Einzelinteresse, sondern das allgemeine Interesse, das sich in diesem § 15 Landeswassergesetz abbildet, als Leitkriterium zugrunde legen sollte.
Nun ist es in der Tat so, dass die Ausnahmeregelung, an der festzuhalten ich sehr raten würde, hin und wieder novelliert wurde. 2009 wurde der sogenannte Flautenschieber eingeführt, also dass Segler, die bei Flaute Probleme haben, den Steg zu erreichen und anzulegen, zum Beispiel E-Motoren zu Hilfe nehmen dürfen. Das macht Sinn, damit sie nicht in Gefahr geraten oder andere gefährden. Das - aber immer auf Einzelfallantrag - ist 2009 als Ausnahme eingeführt worden. Nicht jeder kann das jetzt also machen, sondern man muss kurz sagen: „Die Witterungsbedingungen sind so und so“, oder: „Das und das ist mit meinem Boot“, oder: „So und so ist meine körperliche Beeinträchtigung“. Deswegen ist das an der Stelle gelockert worden.
Wie angesprochen worden ist, haben wir - also ich 2014 E-Motoren für Menschen mit Behinderung zugelassen. Ich finde, das ist - allerdings nach Vor
Andere Fahrzeuge wie Polizei- und Rettungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge für Gewässeruntersuchungen oder beispielsweise auch Berufsangler sind ebenfalls mit in die Erlaubnis einzubeziehen, sodass es durchaus Sinn macht, zu überprüfen, ob neue Motoren und neue gesellschaftliche Bedürfnisse Flemming Meyer hat es eben angesprochen - zu einer Nachjustierung anraten. Der richtige Rahmen wäre allerdings aus meiner Sicht der Weg des nachsteuernden Erlasses. Eine allgemeine Streichung des Erlaubnisvorbehalts durch die unteren Wasserbehörden halte ich weder für zielführend noch für richtig und sachgeboten.
Ich bin gespannt, wie die Ausschussberatungen insgesamt das Problem umkreisen. Das werde ich nicht mehr erleben, jedenfalls nicht mehr im Amt, aber ich wünsche Ihnen gute Beratungen in der Sache. - Danke schön.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 19/761, an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Dann ist der Antrag einstimmen überwiesen.
Meine Damen und Herren, vor dem Eintritt in die Mittagspause teile ich Ihnen mit, dass der Innenund Rechtsausschuss zu Beginn der Mittagspause zu einer Sitzung in Raum 139 zusammenkommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, begrüßen Sie bitte zusammen mit mir Besucher der Europa-Union Deutschland, Ortsverband Norderstedt, und Teilnehmerinnen des Projektes „Demokratie - verstehen, was uns betrifft!“ von BBZ Schleswig, Gallbergschule und Domschule Schleswig. - Meine Damen und Herren, wir begrüßen Sie recht herzlich auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteini
Weiterentwicklung des Zulagensystems zur Steigerung der Attraktivität des Polizeidienstes und des Verfassungsschutzdienstes
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Polizeibeamtinnen und -beamte machen in Schleswig-Holstein einen hervorragenden Job. Sie arbeiten nah am Bürger, sind hilfsbereit und stehen mit Rat und Tat den Menschen zur Seite, wenn ihre Hilfe erforderlich ist. Sie machen dies mit Augenmaß und der gebotenen Zurückhaltung, aber auch mit der nötigen Durchsetzungsfähigkeit, wenn es erforderlich ist. Großereignisse wie die Kieler Woche wären ohne unsere Polizei nicht möglich. Deshalb gebührt unseren Polizeibeamtinnen und -beamten auch unser Dank und unsere größte Anerkennung.
Meine Damen und Herren, Dank und Anerkennung sind gut, reichen aber allein nicht zum Leben aus. Vielmehr bedarf es auch einer angemessenen Bezahlung. Ende April hat die GdP in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die Landespolizei bei der Besoldung bundesweit die rote Laterne trage. Für die Vergangenheit mag dieses gegolten haben, für die Zukunft wird dieses aber nicht gelten, denn wir haben uns mit dem Koalitionsvertrag auf den Weg gemacht, dies zu ändern. Erste konkrete Schritte haben wir bereits unternommen und am 1. März 2018, auch zur Freude der Gewerkschaften, die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten von 3,64 € auf 4,20 € angehoben. Das ist ein sattes Plus von 20 %.
Außerdem werden wir Polizeibeamtinnen und -beamte, die langjährig im Wechseldienst tätig sind, schrittweise bei der Arbeitszeit entlasten.
Meine Damen und Herren, während andere in diesem Haus noch über gute Arbeit philosophieren, packen wir an und schaffen die Rahmenbedingungen für einen guten und attraktiven Polizeidienst in unserem Land.