Protocol of the Session on July 4, 2018

(Unruhe)

§ 15 Absatz 1 soll nun um folgenden Satz 3 ergänzt werden:

(Volker Schnurrbusch)

„Dies gilt weiterhin nicht für die Verwendung von Motorfahrzeugen, die mit einem Elektromotor mit einer Leistung bis zu 900 Watt ausgestattet sind.“

Sehr geehrter Kollege Schnurrbusch, ich war überrascht, dass Sie in Ihrer Begründung mit Lärm und Geschwindigkeit argumentieren. Wer schon einmal gesehen hat, wie elektrische Kinder-Quads abzischen, hat eine Vorstellung von der Leistung eines 900-W-Motors. Mein erster Gedanke war, dass es mir egal ist, ob mir ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor oder mit E-Antrieb beim Schwimmen seine Schraube in den Rücken jagt; die Wirkung dürfte die gleiche sein.

(Beifall SPD)

Flora und Fauna in und an den Gewässern wird es sicher nicht besser gehen. Allein das macht mich schon skeptisch.

Mitten in diesen Gedanken hinein traf ich einen guten Bekannten, von dem ich weiß, dass er leidenschaftlicher Angler ist. Ich fragte ihn, was er von Ihrem Gesetzentwurf hält. Ehrlich gesagt war ich über seine spontane und sehr impulsive Reaktion mehr als überrascht. Sein Kommentar: Wenn der Betrieb von Motorfahrzeugen mit E-Antrieb genehmigungsfrei gestellt wird, dauert es doch nicht lange, bis wir die ersten Batterien in den Uferstreifen finden. Es ist ja nicht so, dass derzeit gar keine motorisierten Angelfahrzeuge zugelassen sind. Bereits jetzt ist in der Regel der Betrieb einer begrenzten Anzahl von Motorfahrzeugen mit einer Genehmigung auf den betroffenen Gewässern möglich.

Beim Einsatz von Elektromotoren muss man aber auch immer im Hinterkopf behalten, dass die erforderlichen Batterien im Wesentlichen aus Bleiplatten und Säuren bestehen. Um sich als Angler über Stunden fortzubewegen, ist mindestens eine Autobatterie, vielleicht sogar eine Lkw-Batterie erforderlich. Das heißt, der Fahrzeugführer muss eine circa 20 kg schwere Batterie herein- und herausheben können. Die Behörden müssen sich also schon anschauen, wem sie die Genehmigung erteilen. Jeder kann sich vorstellen, was passiert, wenn Boote mit Autobatterien monatelang an den Ufern festgemacht liegen, oder - schlimmer - wenn Batterien kurzerhand am Ufer entsorgt werden. Solange Genehmigungen erteilt werden, ist wenigstens noch nachvollziehbar, wer der Verursacher dieser Umweltsünden sein kann. - Das sind die Worte eines Anglers.

Offenbar schätzen nicht alle den uneingeschränkten Betrieb von Motorfahrzeugen mit 900-W-Motoren

so harmlos ein, wie sie in Ihrem Antrag dargestellt werden, Herr Kollege Schnurrbusch.

(Volker Schnurrbusch [AfD]: Ich höre zu!)

Es bringt schon Sinn, auch Absatz 2 des § 15 Landeswassergesetz zu lesen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin:

„Die Genehmigung ist zu versagen oder mit Nebenbestimmungen nach § 107 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) zu versehen, wenn zu erwarten ist, dass insbesondere wegen der Art, Größe oder Zahl der Wasserfahrzeuge durch das Befahren das Wohl der Allgemeinheit, vor allem die öffentliche Wasserversorgung, Natur oder Landschaft, die Gewässer oder ihre Ufer oder die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt werden.“

Ich bin gespannt auf die Argumente der Betroffenen. Wir als SPD-Fraktion können Ihre Gesetzesänderung jedenfalls nicht unterstützen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Marlies Fritzen das Wort.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Ich möchte zum einen formal auf den Punkt hinweisen, der schon angesprochen wurde, dass das Landeswassergesetz sich vor einer sehr umfänglichen Novelle befindet, und die verbundene Anhörung des Ministeriums ist schon auf den Weg gebracht worden. Ich denke, dass wir, wenn wir über diesen Antrag beraten, den auch im Zuge der großen Novelle beraten und nicht schon vorher einen minimalen Aspekt unabhängig davon, wie man inhaltlich dazu steht jetzt herausgreifen sollten. Ich sehe, dass dem auch zugestimmt wird. Insofern gibt es an der Stelle kein Problem.

Inhaltlich sind wir, glaube ich in der Tat, Herr Jensen lacht schon, nicht so nah beieinander. Ich will auf zwei Punkte eingehen, die genannt wurden. Einmal wurde gesagt, es gebe unterschiedliche Auslegungspraxen. Ich glaube, dass das Sinn macht. Man kann sich an vielen Stellen freuen, wenn alles gleich gehandhabt wird, aber es hängt ja vom Gegenstand selbst ab. Wenn die Gewässer von unterschiedlicher Qualität sind oder ein unterschiedliches Schutzbedürfnis haben, ist es auch vollkommen gerechtfertigt, eine jeweils unter

(Kerstin Metzner)

schiedliche Genehmigungspraxis zu haben, auf den Einzelfall zu schauen und zu fragen, wie sensibel das Gebiet ist, in dem ich etwas erlaube oder nicht erlaube.

Ich finde deshalb die Möglichkeit, in besonderen Ausnahmefällen zu genehmigen, richtig und würde diese Umkehrung, die Sie vornehmen wollen, dass wir von dem Genehmigungsvorbehalt in eine generelle Genehmigung kommen, ungern mitmachen wollen.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich glaube auch, dass das dazu führen würde, dass die Anzahl der Boote, die dann auf den Gewässern fahren - wir reden von Motorbooten und nur von Motorbooten, rudern dürfen Sie in jedem Fall -, sich durchaus verdoppeln würde. Dann hätten wir tatsächlich eine andere Qualität von - so sage ich es einmal - Benutzung, Belastung und möglicherweise auch eminenter Störung auf Gewässern, die immerhin Lebensraum für Flora und Fauna sind. Das wird man sehr sorgfältig abwägen müssen.

Ich möchte noch einmal kurz auf die Frage eingehen, ob Elektroboote weniger Lärm emittieren. Das ist richtig. Ich selbst bin noch nicht unter einem Elektroboot hergeschwommen - ich könnte das, glaube ich, auch nicht -, aber es gibt Experten

(Dr. Frank Brodehl [AfD]: Tauchen!)

- eben, genau! -, die mir gesagt haben: Der Unterwasserlärm ist tatsächlich noch einmal von einer ganz anderen Qualität als derjenige, der oberhalb des Wassers stattfindet. Da mögen Elektroboote leiser sein, unter Wasser ist das nicht der Fall. Das heißt, der Lärm, der auf die Unterwasserwelt trifft, ist durchaus von erheblicher Störwirkung. Insofern muss man auch diesen Aspekt mit betrachten.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich würde gern noch einen letzten Punkt zu der Frage des Betretungsrechts der Wälder nennen. Ich weiß, dass es immer wieder gern diskutiert wird. Wir wissen, dass dieses Betretungsrecht der Wälder in Schleswig-Holstein nicht dazu geführt hat, dass jetzt nun alle irgendwie durchs Dickicht straucheln, sondern die meisten Menschen benutzen weiterhin die Wege. Aber es gibt auch einen erheblichen Unterschied - das führte ich gerade schon aus -: Es geht hier erstens um einen Genehmigungsvorbehalt. Es gibt Ausnahmegenehmigungen - das ist auch gesagt worden - für Rettungswesen, für Polizei, auch für Berufsfischer, da macht es durchaus auch Sinn,

oder auch für Eigentümer von Gewässern. Aber die generelle Freistellung führt zu einer stärkeren Belastung der Gewässerumgebung durch Elektromotoren - ich habe es gesagt -, insbesondere auch unter Wasser. Rudern ist erlaubt. Ich würde sagen: Das Rudern ist vielleicht vergleichbar mit dem Betretungsrecht der Wälder. Die Elektroboote wären vergleichbar damit, dass man mit dem Motorrad durch die Wälder fahren dürfte. Das dürfen wir weiterhin nicht. Insofern würde ich durchaus unterscheiden wollen. Ich bin gespannt und freue mich auf die Diskussion, die wir vor uns haben. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelt SPD, FDP und Beifall Hans-Jörn Arp [CDU])

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dennys Bornhöft das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landeswassergesetz, das 2007 erlassen wurde, hat sich auch mit dem Befahren mit Motoren befasst. Ob 2007 bereits die Unterscheidung zwischen Verbrennungsmotoren, um die es wahrscheinlich hauptsächlich ging, und Elektromotoren getroffen worden ist, ist unwahrscheinlich nicht, weil es damals keine Elektromotoren gegeben hätte, die hat es natürlich gegeben, aber ein Elektromotor alleine fährt noch nicht. Frau Metzner hatte gerade schon den Begriff Batterien benutzt, die dann vermeintlich ins Wasser geschmissen würden.

Sehr geehrte Frau Metzner, mich würde interessieren, mit welchen Anglern Sie reden, die Batterien, die über 200 € kosten, nach einmaligem Gebrauch einfach ins Wasser schmeißen, zumal es keine Batterien, sondern Akkumulatoren sind, die man mehrfach benutzt. Ich glaube, das ist eher unüblich. Aber 2007 war das Leistungsspektrum der Akkumulatoren noch deutlich geringer.

(Sandra Redmann [SPD]: Quatsch!)

- Ja, genau, Quatsch, das ist es nämlich gewesen.

Wir müssen bei dem Antrag zwischen Verbrennungsmotoren und deren Art unterscheiden - Benzin oder Diesel -, handelsüblich sind meist 5 PS, es gibt aber auch welche ab 1,5 PS, was eine enorme Leistung ist, und dem, was im Antrag steht, und zwar einem Elektromotor mit rund 70 lbs - als

(Marlies Fritzen)

Fachterminus. Sie haben jetzt 900 W angegeben. Das macht einen enormen Unterschied. Einmal ist klar: Der eine stößt Abgase aus, der andere nicht, der eine erzeugt eine deutliche Schallbelastung das wurde gerade schon diskutiert -, die beim Elektromotor deutlich geringer ist. Ich kann etwas dazu sagen, ich bin geschäftsführender Vorstand vom Angelverein schräg gegenüber.

(Zuruf: Oh!)

Wir haben eine Sondergenehmigung dafür, da haben wir das regelmäßig.

(Zuruf Martin Habersaat [SPD])

- Richtig, Herr Habersaat, da spricht man über ein Thema, von dem man auch Ahnung hat. Das ist eine gute Geschichte, nicht wahr?

(Beifall FDP, CDU und AfD)

Man sollte sich zumindest im Vorwege ein bisschen kundig machen.

Die Schallbelastung ist auch unterhalb der Wasseroberfläche geringer als zumindest das Äquivalent eines Außenborders, weil es ganz kleine Außenborder, die mit Benzin oder Diesel betrieben werden, nicht gibt, die die gleiche Wattzahl hätten.

Aber was ist die Konsequenz, wenn wir diese völlige Freigabe für E-Motoren erteilen würden? - Es würde aller Voraussicht nach dazu führen - das wurde schon angesprochen -, dass mehr Leute das tun würden. Das bedeutet, dass mehr Leute mit Booten mit Elektromotor über unsere Gewässer fahren würden. Das würde einen naturfachlichen Druck erzeugen. Da kann ich auch von hier gegenüber berichten: Die Schwentine ist bis zur Mündung ein Gewässer zweiter Ordnung und einer der fünf größten Flüsse in Schleswig-Holstein. Dort haben wir jetzt schon ohne die generelle Freigabe einen enormen Druck, weil dort Trainingsfahrten fürs Drachenbootrennen durchgeführt werden, wir haben Achterruderer, die dort für ihre Regatta üben. Diese Gefährte sind über 17 m lang - acht Ruderer plus ein Trommler -, teilweise haben sie mit den Riemen eine Breite, die an einigen Stellen breiter ist als die Schwentine von Schilfgürtel zu Schilfgürtel. Insofern haben wir schon jetzt einen enormen Druck, wobei man auch nicht vergessen darf, dass es sich um Naherholungsgebiete handelt. Hier haben die Menschen tatsächlich etwas zu suchen. Aber wir müssen das im Gesamtkontext sehen.

Ich persönlich gehe davon aus: Wenn es umgesetzt werden würde, würde es überwiegend Anwohner treffen. Warum? - Nicht wegen der Elektromotoren,

sondern wegen der besagten Akkumulatoren. Man möchte ein Leistungsspektrum abdecken und auch eine Strecke damit zurücklegen - im Zweifelsfall mehr, als man mit Muskelkraft hinbekommt. So ein Akkumulator wiegt über 20 kg. Dass man den extra zum Gewässer hin buckelt, um ein paar Runden zu drehen, glaube ich eher nicht. Es wird daher wahrscheinlich eher die Anwohner treffen. Das können die Kreise und Kommunen jetzt schon regeln. Das tun sie teilweise auch, wie beispielsweise Kiel.

Der Hinweis auf die Teilnahme von Menschen mit Behinderung sowie älteren Menschen ist richtig. Gerade die Freizeitangelei ist ein inklusives Hobby, auch was die Freizeittätigkeit der Vereine betrifft. Gerade diesem Personenkreis werden die Kreise das doch jetzt schon nicht großartig versagen. Zumindest in den Kreisen, in denen ich das mitbekommen habe, ist das nicht das Problem.

Alt heißt nicht automatisch bedürftig. Unser ältestes Mitglied ist 92 Jahre alt und hat mich letztens beim Rudern überholt, weil er einmal in der Woche von Wellingdorf nach Flüggendorf und wieder zurück rudert. Man muss also nicht unbedingt gleich sagen: Du bist alt, du brauchst einen Elektromotor.