Protocol of the Session on June 14, 2018

In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht erlauben, auf personelle Ressourcen zu verzichten, weil Kind und Beruf sich unversöhnlich gegenüberstehen.

Ich bin mir sicher, dass wir den Mut haben werden, diese wichtigen Themen in dieser Legislaturperiode anzugehen. Deshalb freue ich mich auf die weiteren Schritte, die wir zusammen gehen werden, damit sich Schleswig-Holstein als moderner und attraktiver Arbeitgeber präsentiert. Wir werden ein Gesamtpaket schnüren, das uns im Wettbewerb mit unseren Nachbarländern bestehen lässt. In Schleswig-Holstein sollen nicht nur die glücklichsten Menschen wohnen, die Menschen sollen auch zufrieden mit dem Land als Arbeitgeber sein.

(Beifall FDP - Oliver Kumbartzky [FDP]: Sehr gut!)

Nur zufriedenes und motiviertes Personal ist der Garant dafür, dass das Land seine Aufgaben als Dienstleister, der es ja ist, für unsere Bürger effizient und in hoher Qualität erfüllen kann. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Jörg Nobis das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Der öffentliche Dienst muss konkurrenzfähig bleiben und in Teilbereichen konkurrenzfähiger werden. Insbesondere diejenigen Staatsdiener, die jeden Tag ihre körperliche Unversehrtheit aufs Spiel setzen, haben unsere Wertschätzung im wahrsten Sinne des Wortes verdient.

Dieser Dienst an unserem Gemeinwesen kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die mutige Polizistin, die kürzlich in Flensburg in einem Intercity von einem Flüchtling aus Eritrea attackiert wurde, ist nur die letzte einer Reihe von Helden in Uniform.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Können Sie bitte die Region nennen, wo der hergekommen ist! - Weitere Zurufe SPD)

Die Sicherheitslage hat sich verschärft, meine Damen und Herren. Übergriffe auf Staatsbedienstete nehmen zu, der Dienst am Volk ist gefährlicher geworden. Das gilt für Polizeibeamte ebenso wie für

(Annabell Krämer)

Angehörige der Feuerwehren oder etwa für Justizvollzugsbeamte. Wertschätzung hat stets zwei Komponenten, die nicht monetäre Anerkennung, die Gesellschaft und Politik - also wir - entgegenbringen, einerseits und die Vergütung andererseits. Da müssen wir als Land den gestiegenen Anforderungen Rechnung tragen, müssen in Zeiten hoher Beschäftigungszahlen konkurrenzfähig bleiben oder wieder werden.

Da gibt es nicht das eine Patentrezept. Da hilft auch nicht die berühmte Gießkanne. Einfach alle Besoldungen pauschal anzuheben, ist dabei nämlich nicht zielführend. Daher begrüßen wir den Versuch der Landesregierung, strukturell und maßvoll Abhilfe zu schaffen. Dazu gehören die Höhergruppierungen von Einstiegsämtern der Justizwachtmeister ebenso wie Anpassungen in Laufbahngruppen. Nicht zuletzt ist auch eine Anpassung der Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendare notwendig.

Auch die Förderung von Eltern durch die Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung in der Elternzeit - die gibt es aktuell ja noch nicht - ist ein gutes Signal für einen familienfreundlichen öffentlichen Dienst.

Gleichzeitig löst das vorgestellte Maßnahmenpaket noch längst nicht alle Probleme in der Besoldung von Beamten. Es ist aber ein in Gänze betrachtet ganz ordentlicher erster Schritt. Über die Höhen und genauen Ausgestaltungen werden wir daher gern in den Ausschüssen diskutieren. Hier gibt es noch den Bedarf der Feinjustierung - so sehen wir das. Vor allen Dingen dürfen wir in Zeiten vermeintlich guter Haushaltszahlen nicht zu leichtfertig dauerhafte Ausgabenposten schaffen. Das haben Sie ja auch gesagt, Frau Heinold. Maßvolle und zielgerichtete Verbesserungen sind daher das Gebot der Stunde.

Wo die für diese Maßnahmen benötigten Mittel eingespart werden könnten, haben wir Ihnen im Rahmen der Haushaltsberatung im Februar 2018 bereits aufgezeigt: von völlig deplatzierten Integrationsförderungen für Personen, die sich im Land nicht einmal aufhalten dürften, geschweige denn eine Bleibeperspektive haben, bis hin zu einer in dieser Form überflüssigen Vereinheitlichung der Beschilderung von Bushaltestellen - da bin ich gespannt, ob das im nächsten Schwarzbuch der Steuerzahler auftauchen wird. Mehrausgaben bei der Besoldung sind möglich, meine Damen und Herren, und zwar ohne dass im Haushalt insgesamt Mehrausgaben notwendig wären. Wir erläutern Ihnen das gern in

der weiteren Beratung im Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall AfD - Zurufe Serpil Midyatli [SPD] und Dennys Bornhöft [FDP])

Für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung nun den großen Wurf in Sachen Beamtenbesoldung präsentieren. Es sollen in Zukunft mehr Kräfte eingestellt werden, zumindest was die Polizei und den Schuldienst betrifft. Dies soll natürlich auch mit einer attraktiveren Bezahlungsstruktur verbunden werden. Im Grundsatz ist das genau richtig.

Laut Landesregierung sollen unter anderem Justizwachtmeister bei ihrem Berufseinstieg künftig nach Besoldungsgruppe A 4 und nicht mehr nach A 3 bezahlt werden. Ferner sollen Beamte in Elternzeit einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung und Jubilare nach 25 Jahren Dienst eine Zuwendung erhalten. Dieses Ansinnen können wir als SSW natürlich unterstützen. Das ist gar keine Frage.

Aber so viel Ehrlichkeit gehört natürlich auch dazu: Der ganz große Wurf, wie es die Finanzministerin gerade hier eben darstellen wollte, ist es natürlich nicht. Dabei ist es doch so, dass die Steuereinnahmen auf einem historisch guten Niveau sind und wir eigentlich mehr leisten könnten.

Da erinnere ich gern an die Zeit zurück, in der es vielleicht nicht so gut aussah, beispielsweise in Zeiten der Finanzkrise. Auch damals schon wusste man um die Situation der Beamten im Land und dass die Besoldung nicht so fürchterlich attraktiv ist. Die Streichung des Weihnachtsgeldes damals etwa war sicherlich schmerzlich, und dabei hat man als Landespolitik jedoch ein ganz entscheidendes Versprechen gemacht: Wenn es dem Land oder besser gesagt dem Landeshaushalt besser geht - so sagte man damals -, werde man die Sonderzahlung für die Beamten im Land wieder einführen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: So ist es!)

Man könnte durchaus meinen, dass eine solche Situation heute gegeben ist, bei den Steuereinnahmen, die wir haben. Ich rede nicht über die Zinsen, son

(Jörg Nobis)

dern nur über die Steuereinnahmen, also die Verbesserung des Landeshaushaltes auf der Aktivseite, wenn man so will. Aber was ist bisher geschehen, meine Damen und Herren? - Rein gar nichts, bisher ist das Versprechen nicht gehalten worden. Wir meinen, das ist gelinde gesagt schon ziemlich dürftig,

(Vereinzelter Beifall SPD)

zumal durchaus auch schwierige Themen im vorliegenden Gesetz gar nicht erst vorkommen. Das gilt beispielsweise für das Thema Krankenversicherung. Tatsächlich ist es doch so, dass genau diese Krankenversicherung vielen Beamtinnen und Beamten sowie auch deren Familien große Sorgenfalten auf die Stirn ruft. Beamte erhalten nicht wie andere Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, stattdessen wird ihnen ein Teil der Kosten von der Beamtenbeihilfe zurückerstattet. Allerdings gibt es auch da Probleme, wenn man Dinge als kleiner Beamter vorfinanzieren muss und diese Gelder möglicherweise erst mit Verzögerung zurückbekommt. Außerdem müssen sich die Beamten auch noch für die Differenzkosten versichern. Das ist nur über eine private Krankenversicherung möglich, die spezielle Beihilfetarife hat.

(Zuruf: Die sind aber billiger!)

- Die sind billiger, in der Tat, aber die sind eben auch entsprechend extra zu bezahlen. Möchte man jedoch einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten - und diesen Wunsch gibt es ja auch bei Beamten -, so wird die Sache etwas komplizierter beziehungsweise - wenn man ehrlich ist - etwas teurer. Denn dann haben sie den vollen Versicherungsbeitrag zu zahlen, einen freiwilligen und bezahlbaren Zugang zu beiden Modellen, wo also der Beamte abwägen könnte, welches Modell er wählen will, ist derzeit in Schleswig-Holstein nicht existent. Dabei zeigen unsere Nachbarn in Hamburg, aber eben auch das Land Hessen, wie es gehen kann. Da bestehen bereits Gesetzesregelungen, die genau diese Hürden überwinden. Ich denke, man muss sich auch wirklich überlegen, ob das nicht ein schlauer Weg ist. Denn insbesondere Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen kann das massiv in ihrer Lebensführung entlasten. Ich glaube, es wäre deshalb sinnvoll, im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens auch zu diskutieren, ob wir eine solche Möglichkeit nicht schaffen wollen.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Alles in allem lässt sich jedoch feststellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. Das will ich gar nicht verheh

len. Dem kann man sich natürlich auch nicht verwehren. Denn eins ist klar: Eine moderne öffentliche Verwaltung braucht bestes Personal, und alles, was dazu führt - und diese Vorschläge führen sicher dazu -, muss man natürlich unterstützen.

Was die finanziellen Belange angeht, werden nun einige Verbesserungen angekündigt, die in ganz konkreten und deshalb auch in kleinen Teilen umgesetzt werden. Das ist gut. Aber wir müssen ehrlich sein, deshalb finde ich es gut, dass wir diese Diskussion hier heute führen: Der große Schritt ist das nicht. Der große Schritt findet sich in der Tat im Gesetzentwurf der SPD wieder. Da geht es um das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld, darum, das Versprechen zu halten oder zumindest einen ersten Schritt zu machen, dieses Versprechen halten zu wollen. So sehe ich den Vorschlag der SPD. Ich finde, auch den sollten wir ernsthaft diskutieren, um zu schauen, ob wir nicht zumindest dem damals von uns allen gemeinsam gegebenen Versprechen gegenüber den Beamten doch näherkommen können. - Vielen Dank.

(Beifall SSW und SPD)

Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag hat die Abgeordnete Beate Raudies.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war in der vergangenen Woche mal wieder in einer Schule in meinem Wahlkreis zu Gast. In dem Gespräch mit den Elternvertretern, mit den Schülervertretern und den Lehrern kam immer wieder ein Thema: Wir brauchen Leute! Dann erzähle ich das, was ich seit zwei oder drei Jahren erzähle: Wir stellen Stellen zur Verfügung, wir verbeamten in Schleswig-Holstein schneller, und was bekomme ich im Hamburger Rand zu hören? - Die Leute fangen trotzdem in Hamburg, in Niedersachsen oder in MecklenburgVorpommern an. Und warum? - Weil sie da mehr Geld bekommen.

Ich finde es deshalb schon ziemlich daneben, sich hier hinzustellen und zu sagen, das Geld spiele keine Rolle, wenn man in den öffentlichen Dienst gehe. Alles sei super toll, von daher sei es auch nicht wichtig, ob es eine Sonderzahlung gebe, ja oder nein. Die Lehrerinnen und Lehrer wären genau diejenigen, die von unserem Gesetzentwurf profitieren würden. Soviel dazu, wenn Sie hier jetzt anfangen,

(Lars Harms)

die niedrigen und die oberen Einkommensgruppen gegeneinander auszuspielen.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Frau Krämer, ich möchte noch sagen: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, war das hier gerade ein Aufruf zu einer kleinen Revolution. Faktische Abschaffung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein, Beispiel: abschlussbezogene Eingruppierung ist nicht mehr wichtig. Dazu empfehle ich einen Blick ins Gesetz, in das Beamtengesetz, wo die Voraussetzungen für die Eingruppierung festgelegt sind. Das ist nun einmal nicht so einfach. Wenn Ihnen das gelingt: Herzlichen Glückwunsch! Der Kollege hat von einem einheitlichen Tarifrecht geredet, da werden Sie uns sicherlich an Ihrer Seite finden.

An die Kollegen Petersdotter und Kalinka: Wir haben mit der Verbesserung der Situation für die jungen Kollegen schon in der letzten Koalition angefangen. Die Anhebung der Einstiegsämter ist von der alten Koalition auf den Weg gebracht worden. Ich glaube aber, wichtig ist das, was Lars Harms im letzten Satz noch einmal gesagt hat:

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung der Abgeordneten Annabell Krämer?

Ja, sehr gern.

Frau Raudies, beziehen Sie Ihre Aussage bezüglich der Revolution auf meine Aussage: Ich wünsche mir einen Arbeitgeber Schleswig-Holstein, bei dem der berufsbildende Abschluss nicht schon die komplette Karriereleiter vorbestimmt, sondern bei dem jemand auch die Möglichkeit hat weiterzukommen und bei dem der weitere Weg nicht bereits durch den Berufsabschluss terminiert ist? Meinen Sie das damit?

- Na, ja. Wenn Sie diesen Satz auf das Beamtenrecht übertragen, dann werden Sie sehr schnell feststellen, dass das nicht so einfach möglich ist. Wenn Sie sich daranmachen, diesen Satz, das war genau der Satz, umzusetzen und neue Wege zu finden, dann werden wir auch gemeinsame Wege gehen. Ich habe die Stichworte genannt: einheitliches Tarifrecht und einheitliches Dienstrecht.

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Gehe ich damit recht in der Annahme, dass Sie keine Durchlässigkeit der Beamtenlaufbahn bei entsprechender Leistung befürworten?