Protocol of the Session on June 29, 2017

Wichtig ist, dass wir durch eine solche Entscheidung nicht den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein gefährden dürfen. Wir sind als Wirtschaftsraum und als Metropolregion eng mit unseren Nachbarn verbunden. Bei einer derartig tiefgreifenden Umstellung ist es also wichtig, auch das Gespräch mit den Wirtschaftsverbänden und anderen Partnern zu suchen. Auf den hier vorliegenden Vorschlag hin sollten wir uns schon die Frage stellen, wie sinnvoll ein solcher zusätzlicher Feiertag dann im Dezember überhaupt sein kann. Beispielsweise für den Einzelhandel ist gerade der Dezember ein sehr entscheidender, umsatzträchtiger Monat. Sol

che Faktoren dürfen in der Diskussion zumindest nicht unberücksichtigt bleiben.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass ein großer Teil unserer Bevölkerung in den angrenzenden Bundesländern arbeitet und folglich ebenfalls von dieser Regelung betroffen wäre. Natürlich müssen wir uns als Schleswig-Holsteiner alle die Frage stellen, ob uns wirklich ein Feiertag fehlt. Wenn wir in der weiteren Diskussion zu einem klaren Ja kommen, dann müssen wir auch die Frage stellen, welcher Art dieser denn sein soll, ob ein neuer zusätzlicher Feiertag einen direkten Bezug zum Land, zum Leben oder zu seinen Bürgerinnen und Bürgern haben sollte oder nicht sogar unbedingt haben muss. Ein solcher Schritt muss also sehr sorgfältig vorbereitet werden. Eine solche Änderung brauchte einen großen gesellschaftlichen Dialog, wie er vorhin auch wiederholt angesprochen worden ist, und zwar einen, der die Kirchen, aber auch alle anderen gesellschaftlichen Gruppierungen mit einbezieht.

Grundsätzlich ist der Vorschlag des SSW, an einem Tag die Landesverfassung zu feiern, ein - wie ich finde - sehr würdiges Ansinnen. Wir erleben in vielen Ländern Europas derzeit eine unsägliche Gleichgültigkeit darüber, der historischen Entwicklung gerecht zu werden, der wir in unserem Leben Frieden und Wohlstand zu verdanken haben. Demokratische Grundwerte scheinen manchen Menschen heute als überflüssiger Ballast, als drückend und bisweilen sogar als unangenehm. Daher begrüße ich ausdrücklich die Idee, gerade die Landesverfassung und so die demokratischen Grundwerte unserer Gesellschaft stärker, noch stärker in das Bewusstsein zu rücken.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Meine Damen und Herren, ich glaube, darüber sind wir uns fast alle einig: Dies bedarf einer breiten Diskussion mit den Menschen. Allein einem Feiertag den Stempel der Landesverfassung aufzudrücken, wird diesem Anspruch zumindest aus meiner Sicht nicht gerecht werden.

Ein politischer Diskurs über Feiertage erfordert Tiefe und sollte ohne inhaltliche oder thematische Einschränkungen erfolgen. Die Einführung eines Feiertags im Land darf kein politischer Schnellschuss sein.

Änderungen des Sonn- und Feiertagsrechts gingen in diesem Haus immer ein lang angelegter Dialog mit allen Beteiligten und den gesellschaftlichen Kräften voraus. Ich weise nur auf die offenen und überfraktionell geführten Diskussionen und Ent

scheidungsvorschläge zur Änderung des Rechts der stillen Feiertage hin.

So gewogen ich den Vorschlägen im Grunde persönlich bin, so sehr halte ich eine prinzipielle politische Überlegung, einen breit getragenen Diskurs und eine gründliche Abwägung der Ansinnen für entscheidend. Dies ist in den heutigen Beiträgen wiederholt betont worden.

Die Entscheidung, die Vertagung, die Beratung in den Ausschüssen ist sicherlich genau die richtige Form, dort den großen Konsens zu erzielen, der in den Gesprächen hier immer wieder betont worden ist. - Vielen Dank.

(Beifall im ganzen Haus)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe daher die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist zum einen beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 19/11 sowie den Änderungsantrag Drucksache 19/38 dem Innen- und Rechtsausschuss sowie dem Bildungsausschuss zu überweisen. Zum anderen hat die SPD-Fraktion mit Antrag Drucksache 19/37 den Verfahrensvorschlag vorgelegt, in das Beratungsverfahren des Gesetzentwurfs weitere mögliche Gedenktage einzubeziehen. Das bedeutet, dass der Landtag dem Ausschuss unmittelbar eine Maßgabe für die weitere Ausschussberatung erteilen soll.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Rechtsausschuss sowie an den Bildungsausschuss mit der Maßgabe der Drucksache 19/37 sowie der Überweisung des Änderungsantrags Drucksache 19/38 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung: 12:52 bis 15:01 Uhr)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort. Es geht weiter mit Tagesordnungspunkt 8:

Überholverbot für Lkw auf der A 7

Antrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/12 (neu)

(Minister Hans-Joachim Grote)

Stauvermeidung auf Schleswig-Holsteins Autobahnen

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/36

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Aussprache. Das Wort für den SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit Sicherheit kennt jeder von Ihnen die Situation: Sie fahren auf der Autobahn, und vor Ihnen schert ein Lkw aus, um einen anderen Lkw zu überholen. Was im Sprachgebrauch als „Elefantenrennen“ bezeichnet wird, mag auf einer dreispurigen Autobahn relativ reibungslos abgehen, doch auf einer zweispurigen Autobahn führt so eine Überholaktion unmittelbar zu Beeinträchtigungen des rückwärtigen Verkehrs und zwingt ihn zum Teil zu gefährlichen Bremsmanövern.

Insgesamt ist der Straßenverkehr in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen. Dies trifft auch auf den Güterverkehr zu. Einen entsprechenden Ausbau der Straßen hatte diese Entwicklung nicht zur Folge. Das führt unweigerlich zu Verkehrsverdichtungen auf unseren Straßen und Autobahnen.

Allein bei der letzten Verkehrszählung des Bundes mussten die bisher prognostizierten Verkehrsströme nördlich des Nord-Ostsee-Kanals auf einen Schlag um 11 % nach oben justiert werden. Ein Ende dieses generellen Trends ist nicht absehbar, im Gegenteil, es wird weiter ein Wachstum geben, auch des Güterverkehrs.

Mit jedem weiteren Verkehrsteilnehmer steigt automatisch die Unfallgefahr. Ursachen sind neben dem stetig wachsenden Verkehr vor allem ungenügender Abstand zum Vordermann, Fehler beim Spurwechsel oder zu hohes Tempo. Nach einer Darstellung des ACE passiert jeder vierte Lkw-Unfall beim Überholen. Bei jedem dritten Lkw-Unfall sind Schwerverletzte und Getötete zu beklagen. Es muss darum gehen, den Sicherheitsaspekt immer weiter zu erhöhen.

Ich möchte eines ganz klar sagen: Es geht mir nicht darum, hier eine Berufsgruppe an den Pranger zu stellen oder Lkw-Fahrer zu diffamieren, es geht darum, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Mir ist durchaus bewusst, dass Lkw-Fahrer ei

nem enormen Druck ausgesetzt sind, weil der Begriff „on demand“ diese Branche in einer fatalen und unheilvollen Weise dominiert. Aber dieses Geschäftsmodell, welches bestimmt nicht gesund ist, kann und darf nicht unkontrolliert auf den Straßen und Autobahnen ausgetragen werden.

Mir ist klar, dass gerade im Bereich der Fahrzeugsicherheit sehr viel getan wurde und dies immer weiterentwickelt wird. Das ist gut so. Es ändert aber nichts daran, dass immer noch der Mensch das Fahrzeug lenkt, und es ist der Fahrer, der mit dem Termindruck im Nacken fahren muss.

Es gibt klare Regeln für Überholvorgänge. Das bezieht sich auf Geschwindigkeitsdifferenzen und die Überholdauer. Das gilt auch für Lkw. Der ADAC stellt in einer Studie jedoch fest, dass 99 % aller Überholvorgänge gegen diese Regeln verstoßen. Einmal mal ganz ehrlich: Wie will man so etwas in der Praxis kontrollieren und ahnden? Das ist kaum möglich. Wenn wir aber ein Überholverbot für Lkw haben, dann ist ein Verstoß dagegen bereits von Weitem sichtbar.

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern sind bereits 2008 einvernehmlich zu dem Entschluss gekommen, dass ein generelles Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen nicht sinnvoll ist. Ein generelles Überholverbot ist nach derzeitiger Rechtslage auch nicht zulässig. Darum geht es in unserem Antrag auch nicht.

Der Gesetzgeber hat aber in der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit geschaffen - quasi als Ausnahme -, auf zweispurigen Autobahnen vereinfachte Überholverbote anzuordnen. Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass auf zweispurigen Autobahnen auch auf längeren Strecken Überholverbote angeordnet werden können. Damit haben die Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, zeit- und streckenbezogene Überholverbote durch Verkehrszeichen anzuordnen. Das ist genau das, was wir mit unserem Antrag fordern.

(Beifall SSW und Jörg Nobis [AfD])

Solange die A 7 zwischen dem Bordesholmer Dreieck und der dänischen Grenze nicht dreispurig ist, wollen wir auf diesem begrenzten Stück tagsüber zwischen 6 und 20 Uhr ein durchgehendes Überholverbot. Dies ist eine Maßnahme, die das Land kurzfristig umsetzen kann. Mit einem solchen begrenzten Überholverbot schaffen wir einen Ausgleich zwischen den Interessen der Güterverkehrsbranche und den Interessen der übrigen Verkehrsteilnehmer.

(Vizepräsident Oliver Kumbartzky)

Diese Möglichkeit sollte Schleswig-Holstein jetzt nutzen, um die sich verdichtenden Verkehrsströme auf der A 7 zu entzerren, bevor es zu noch mehr Staubildung und schweren Verkehrsunfällen kommt.

Wir tun gut daran, das Thema im Ausschuss weiter zu vertiefen. Deshalb schlage ich vor, beide Anträge an den Ausschuss zu überweisen. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD)

Bevor ich dem Abgeordneten Hans-Jörn Arp von der CDU-Fraktion das Wort erteile, begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Probstei aus Schönberg.

(Beifall)

Herr Arp, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Ich danke Ihnen, dass Sie mir das Wort erteilt haben. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen: Jetzt kommt erst einmal die A 20. Es gibt ja keine Plenardebatte, in der nicht mindestens einmal die A 20 vorkommt. Jetzt haben wir eine neue Regierung, einen neuen Verkehrsminister, und schon ist das Thema vom Tisch. Schon das ist ein Erfolg des neuen Verkehrsministers, dass wir heute einmal nicht über die A 20 reden.

(Beifall CDU und FDP - Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Meyer, es gibt viele Dinge, die wir im Ausschuss beraten können, und auch hier werden wir heute keine Lösung finden. Es gibt ein Für und Wider. Das wissen wir beide.

Wir wissen natürlich, dass die A 7, insbesondere zwischen dem Bordesholmer Dreieck und der dänischen Grenze, eine der am stärksten befahrenen zweispurigen Autobahnen in Deutschland ist und die Dauerbaustelle der Rader Hochbrücke dazukommt. Das macht es alles nicht einfach.

Der Gesetzgeber sagt schon heute, dass es ein Überholverbot gibt, wenn die nicht mindestens 20 km/h schneller fahren. Das ist schon geregelt. Ich will dabei daran erinnern, dass wir auch Landtagskollegen hatten und jetzt wieder einen haben, bei denen es hin und wieder vorkommt, dass selbst Lkw diese überholen. Wie wollen wir denn mit dem

Vorgang umgehen? Darüber müssen wir noch einmal nachdenken.

(Heiterkeit)

Wenn ich auf der A 7 einen Lkw auf der linken Seite gesehen habe, wusste ich immer, dass Volker Dornquast nach Kiel fährt.