Als dann am 1. Januar 2015 der Bundesmindestlohn eingeführt wurde, war es so, dass fast alle Bundesländer, die vorher schon den Landesmindestlohn eingeführt hatten, um dieses politische Signal zu senden, alle - eines nach dem anderen den Landesmindestlohn abgeschafft haben. So ist es in unserem Nachbarbundesland Freie und Hansestadt Hamburg geschehen. Dies geschah also mit dem Argument, dass es keine Doppelregelung geben soll.
Jetzt arbeitet die Landesregierung daran, dass wir das mittelstandsfreundlichste Bundesland werden wollen. Zu diesem Zweck gibt es eine Entbürokratisierungsoffensive, und dazu gehört es auch, Regelungen abzuschaffen, die wir in dieser Form nicht mehr brauchen.
Wenn man sich jetzt den Landesmindestlohn anschaut, der zurzeit bei 9,189 € liegt, und den Bundesmindestlohn damit vergleicht, der bei 8,84 € liegt,
und wenn man sich dann die Verlautbarung aus dem Bundesministerium anguckt, dann erlaube ich mir mit Erlaubnis der Präsidentin, aus einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 31. Januar 2018 zu zitieren: Der Mindestlohn steigt kräftig. Man geht davon aus, dass er ab Januar 2019 auf mindestens 9,19 € pro Stunde steigen wird. Wie überraschend!
Unser Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns gilt ab dem 1. Januar 2019. Das heißt, wir hätten sogar die nahtlose Einfädelung, die damals gewünscht wurde.
Wenn man jetzt so tut, als ob man durch die Abschaffung des Landesmindestlohns mit einem Mal in eine schlechtere Situation kommt, weil vielleicht gerade eine Kommunalwahl vor der Tür steht, und deshalb meint, einen großen Popanz aufbauen zu müssen, dann erlaube ich mir, das zu zitieren, was Sie, Herr Dr. Stegner, am 18. November 2016 in diesem Hohen Haus von diesem Platz aus gesagt haben. Dort sagten Sie auf eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogt:
„Die Erhöhung des Landesmindestlohns wird so lange angehalten, bis wir den Bundesmindestlohn da haben, und dann werden wir ihn aufheben können. Das haben wir übrigens schon gesagt, als wir ihn damals eingeführt haben.“
Nichts anderes passiert jetzt in der Realität. Deswegen glaube ich, dass Sie nicht gut beraten wären, wenn Sie jetzt mit Lohndumping oder sonst etwas argumentieren. Zum 1. Januar 2019 wird der Bundesmindestlohn erhöht; das ist bekannt. Nach den jetzigen Zahlen wird er sogar auf das Niveau des Landesmindestlohns erhöht. Dann hätten wir eine unnötige Doppelregelung. Deshalb ist es sinnvoll, diese abzuschaffen. Genau das tut die Jamaika-Koalition. Dies begrüße ich ausdrücklich. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Die Einführung des Mindestlohns auf Bundesebene ist ein historischer Erfolg der SPD und der Gewerkschaften.
Erinnern wir uns an die Bedenken hinsichtlich der Beschäftigung, hinsichtlich dessen, was uns erwarten würde, wenn der Mindestlohn eingeführt werden würde, dann hieß es damals: „Es gibt mehr Arbeitslosigkeit, keine Erdbeeren und keinen Spargel mehr.“ - Nichts davon ist der Fall.
Der Mindestlohn hat sich bewährt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und die Wissenschaftler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung haben in ihrer Stellungnahme für die Mindestlohnkommission wie folgt ausgeführt:
„Der Mindestlohn hat zu einem deutlichen Anstieg der Löhne im Niedriglohnsektor geführt, ohne dass es dabei in nennenswertem Ausmaß zu negativen wirtschaftlichen Konsequenzen für Wachstum und Beschäftigung gekommen wäre.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz wichtig ist, dass die Negativspirale von immer niedrigeren Löhnen gestoppt wurde. Es gibt aber keinen Grund zum Ausruhen, weil die Löhne in Deutschland im unteren Einkommensbereich einfach zu niedrig sind. Schauen wir zum Vergleich nach Dänemark. Kollege Harms, dort liegen die Löhne im unteren Bereich im Durchschnitt bei 17,88 €. Das ist ein deutlicher Unterschied zu unserem Mindestlohn, und wir müssen dafür sorgen, dass das Niveau unseres Mindestlohns deutlich angehoben wird und dass es auch im Schnitt stärker angehoben wird als die Tariflöhne.
Die Wirtschaft brummt, und das ist gut so. Es werden in den Unternehmen gute Gewinne gemacht. Die Tariflöhne steigen, aber wir müssen dafür sorgen, dass unten auch etwas ankommt. Wenn wir in wirtschaftlich guten Zeiten nichts gegen Altersarmut tun, dann frage ich: Wann denn dann eigentlich, meine Damen und Herren?
Die Altersarmut, die wir heute mit niedrigen Löhnen erzeugen, wird der soziale Sprengstoff der Zukunft sein. Das gilt es zu verhindern. Deshalb müssen die Mindestlöhne sehr stark steigen. Aber seit Amtsbeginn lassen CDU, FDP und Grüne keine Gelegenheit aus, um Sozialstandards zu schleifen. Mit der Ablehnung der von uns und vom SSW geforderten Erhöhung des vergaberechtlichen Mindestlohns im Wirtschaftsausschuss zeigt diese Koalition einmal mehr, dass Arbeitnehmer mit Jamaika in dunkle Zeiten blicken.
Wir vertreten die Ansicht, dass das Land eine Vorbildfunktion bei der Entlohnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einzunehmen hat. Dort, wo das Land Arbeitsbedingungen aktiv und direkt beeinflussen kann, muss die Verwirklichung von guter Arbeit auch geschehen. Das muss oberste Priorität haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege Hölck. Sie argumentieren ja eher allgemein; wahrscheinlich aus gutem Grund.
Ich möchte Ihnen gern helfen, konkreter zu werden bei dem Thema. Warum haben Sie eigentlich den Landesmindestlohn, anders als den vergaberechtlichen Mindestlohn, der bei 9,99 € steht, bei 9,18 € eingefroren? Das würde mich interessieren. Wenn das alles so ist, wie Sie es sagen, dann macht es gar keinen Sinn, dass Sie ihn bei 9,18 € eingefroren haben und auch angekündigt haben, dass Sie ihn auslaufen lassen wollen.
- Weil der vergaberechtliche Mindestlohn sich an der untersten Tarifstufe für die Landesbediensteten orientiert hat. Das ist ein Unterschied zum Landesmindestlohn.
Ich habe nicht gefragt, warum Sie den vergaberechtlichen Mindestlohn angehoben haben. Beide lagen am Anfang bei 9,18 €. Ich wollte wissen, warum Sie den Landesmindestlohn nicht angehoben haben.
Sehr verehrte Damen und Herren, ich finde, wenn der Landesgesetzgeber davon abrückt, da, wo er die Möglichkeit hat, gute Arbeit zu verwirklichen, dann ist das vor dem Hintergrund sprudelnder Steuereinnahmen ein Armutszeugnis. Schleswig-Holstein wird durch die Politik dieser Koalition als Land mit den niedrigsten Löhnen im Westen noch weiter ab
gehängt. Wir bilden in Deutschland den Lohnkeller. Dem muss begegnet werden, und das tun Sie nicht. CDU, FDP und Grüne zeigen damit auch den Mangel an Wertschätzung und das fehlende Interesse an den Bedürfnissen unserer Arbeitnehmerschaft. Die Löhne in Schleswig-Holstein sind im Bundesdurchschnitt niedrig. Wir bilden in Westdeutschland den Lohnkeller. Deshalb muss man doch alle Möglichkeiten ausschöpfen, um gegenzusteuern, und das tun Sie nicht.
Es ist auch zu bezweifeln, dass die gegenwärtige Höhe des Bundesmindestlohns, auch wenn dieser erhöht wird, existenzsichernd ist. Wenn Sie die Presse verfolgt haben, dann wissen Sie, dass der Mindestlohn dort, wo hohe Mieten zu zahlen sind, nicht ausreicht und aufgestockt werden muss. Sie kommen daher und wollen noch die Mietpreisbremse abschaffen, und Sie wollen auch die Kappungsgrenzenverordnung abschaffen. Sie verschärfen die Situation. Von Ihnen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen nichts zu erwarten.