Bei einem aber sind wir uns einig: Mit diesem Gesetzentwurf würden wir mit Sicherheit nicht zur Verbesserung der Situation beitragen. - Vielen Dank.
Der Minister hat seine Redezeit um 3 Minuten 30 Sekunden überzogen. Diese Zeit steht nun allen Fraktionen zur Verfügung. - Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. Also schließe ich die Beratung.
Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/571 dem Wirtschaftsausschuss und mitberatend dem Innenund Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, dem Abgeordneten Dr. Andreas Tietze, das Wort.
Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort hat der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Landesmindestlohns legt Ihnen diese Jamaika-Koalition einen Gesetzentwurf vor, der den Einstieg in eine Fülle von Gesetzen zur Entbürokratisierung darstellt, um damit auf dem Weg, zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland der Republik zu werden, einen Beitrag zu leisten, den Mittelstand in Schleswig-Holstein deutlich zu entlasten.
Es geht darum, Doppelregelungen zu vermeiden, die Gesetzgebung überschaubar und anwendbar zu halten. - Das ist nicht von mir. Das ist die Begründung der Freien und Hansestadt Hamburg, des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz, als er im Frühjahr 2016 erklärte, dass nach der Einführung des Bundesmindestlohns der Landesmindestlohn in Hamburg obsolet ist, der deshalb in Hamburg bereits zum 1. Januar 2017 abgeschafft und in die bundesrechtliche Situation eingefädelt worden ist.
Genau das hatte auch der hiesige Landeswirtschaftsminister Reinhard Meyer vor, als er im Frühjahr des Jahres 2016 verkündete, dass der Landesmindestlohn ein Auslaufmodell ist. Insofern warne ich davor, dass Sie sich in Ihren Ausführungen zum Gesetzentwurf in ideologischen Überhöhungen ergehen und sagen, der Niedergang des gesamten Abendlandes stehe zu befürchten. Nein, meine Damen und Herren, die Abschaffung des Landesmindestlohns war von Ihnen selbst bereits auf die Agenda gesetzt,
und zwar, indem Sie wollten, dass er sich möglichst in einen Bundesmindestlohn einfädelt. Wir wissen nun beide, lieber Herr Stegner, dass mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 1. Januar 2019 bei einem heute bestehenden Bundesmindestlohn von 8,84 € und einer Anpassung nach einer Kommissionsberatung im Juni zu erwarten ist, dass der Bundesmindestlohn zum 1. Januar des Folgejahres ein Stückchen erhöht werden wird. Wir ahnen beide, dass das wahrscheinlich über 9 € gehen wird und wir dementsprechend an dieser Stelle die entspre
chende Einfädelung haben werden. Nichts ist in der Sache anders als das, was Ihr Minister dazu damals wollte. Nichts ist anders.
Natürlich ist die Rhetorik anders. Gemeinsam mit der einen oder anderen Gewerkschaft sieht man an dieser Stelle, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun unter dieser Jamaika-Koalition mit einem liberalen Arbeitsminister leiden müssen, der das ist das, was Sie vielleicht am meisten erschrecken muss - die höchste Zustimmung im Politikbereich Wirtschaft für diese Landesregierung hat. Die Wirtschaftspolitik, die diese Landesregierung betreibt, wird allenthalben gelobt, Herr Stegner, und das - wenn ich das sagen darf - zu Recht.
Lassen Sie mich noch einen anderen Aspekt anführen. Ich glaube, es ist wichtig zu sagen: Niemand will mit dieser Entscheidung heute mit dem Wegfall des Landesmindestlohns eine Grundsatzdebatte darüber führen, ob Mindestlöhne richtig oder falsch sind. Wir stehen dazu, dass die Einführung des Bundesmindestlohns richtig ist. Wir stehen auch dazu, dass der Bundesmindestlohn für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich etwas gebracht hat.
- Ohne Zweifel, Herr Stegner. Auch von meiner Partei ist dafür lange gekämpft worden. Ich halte das für eine richtige Rahmensetzung, die vom Gesetzgeber vorgenommen worden ist.
Wenn allerdings - und das ist die nächste Überlegung - gedacht worden ist, dass man im Land Schleswig-Holstein quasi durch eine Art Differenzierung von Mindestlöhnen dazu beitragen würde, das Lohnniveau, den Medianlohn im Land, tatsächlich ein kleines Stück nach oben zu bringen, dann muss das das gemeinsame Ziel unserer aller Anstrengungen sein. Denn wir dürfen nicht zulassen, dass wir hier im Norden tatsächlich mit dem schlechtesten Medianlohn in der ganzen Republik unterwegs sind. Dass allerdings das Instrument eines Landesmindestlohns oder auch eines vergaberechtlichen Mindestlohns daran etwas verändert hätte, können wir nicht sehen. Faktisch ist das nicht der Fall.
Gewerkschaften - sein, dass wir für mehr Qualifikation, für Weiterbildung, für andere Aufstiegsmöglichkeiten sorgen. Die Instrumente müssen sein, dass wir durch eine Ansiedlungspolitik eine andere Form von Arbeitsplätzen hierher bekommen. Die Instrumente dafür müssen auch sein, dass ein industriepolitisches Konzept dazu führt, dass in diesem Land auch mehr als bisher höherwertige Arbeitsplätze entstehen. Das wird dauerhaft dazu beitragen, dass wir auch die Lohnniveaus in diesem Land nach oben bekommen. Deshalb halte ich das für richtig.
Wir wollen an dieser Stelle ein Entbürokratisierungssignal setzen. Die Unternehmerinnen und Unternehmer haben in der Kabinettsanhörung darauf schon sehr wohl reagiert und haben gesagt, sie sähen dies als positives Signal. Es ist ein Einstieg in eine Vielzahl von Gesetzen, der auch zu einer Veränderung des schleswig-holsteinischen Vergaberechts in den nächsten Sitzungen führen wird. Dabei geht es darum, dass gerade die Kräfte, die die mittelständische Wirtschaft in diesem Land hat, ein Stückchen entfesselt werden und ein Stückchen mehr dazu beitragen, dass mehr Wohlstand, mehr Prosperität in dieses Land kommen und dass sich die Wirtschaft belebt.
Dass Sozialdemokraten immer noch glauben, dass Beschäftigung durch den Landesgesetzgeber geschaffen wird, dass Sozialdemokraten immer noch glauben, dass man am meisten schafft, wenn man etwas gesetzlich fixiert, dass Sozialdemokraten immer noch nicht verstanden haben, dass dort draußen vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer Beschäftigung schaffen und dass es darum gehen muss, den Impuls dafür zu liefern, dass sie noch mehr Beschäftigung schaffen, das hat Sie mit Ihrer Politik scheitern lassen; das führt zu Ablehnung und hat letztlich auch dazu geführt, dass Sie in Schleswig-Holstein als mittelstandsfeindlich wahrgenommen worden sind. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages die Vertreterinnen und Vertreter des Werkstattrats der Marli GmbH, Lübeck. - Herzlich willkommen hier im Landtag!
Der Minister hat die Redezeit um 2 Minuten überzogen. Diese Zeit steht nun auch allen Fraktionen zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass Sie da sind. Ich werde gleich auch noch etwas zu der angesprochenen Pressemitteilung sagen.
Wir beraten heute über ein Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns. Wenn man das hört, könnte man von der Überschrift her zunächst denken: Das betrifft jeden Arbeitnehmer in diesem Land. Wenn man die eine oder andere Pressemitteilung dazu liest - da sind wir schon beim DGB -, dann könnte man auch denken, dass in SchleswigHolstein jetzt wieder Lohndumping eingeführt wird, weil der Landesmindestlohn aufgehoben wird. Wenn man sich dann aber das Landesmindestlohngesetz anguckt - das ist der Grund, weshalb ein kleiner juristischer Lehrgang immer mal ganz gut sein kann -,
dann sieht man, dass der Anwendungsbereich des Landesmindestlohngesetzes relativ beschränkt ist. Es heißt dort nämlich, dass das Land darauf hinwirkt, dass dort, wo das Land eine beherrschende Stellung in Unternehmen hat, der Landesmindestlohn gezahlt werden muss beziehungsweise sich das Land dafür einsetzen muss, dass dort der Landesmindestlohn gezahlt werden sollte. Ferner heißt es, dass auch dort, wo Zuwendungen vom Land an Unternehmungen gegeben werden, der Landesmindestlohn gezahlt werden soll. Mehr steht dort nicht.
Das heißt nicht, dass ein Rechtsanwalt, wenn dieser in seiner Kanzlei irgendjemanden einstellt, den Landesmindestlohn zahlen muss. Das könnte man bei dem Titel „Landesmindestlohngesetz“ denken; denn das war damals auch ein bisschen die Intention, als man diesen Mindestlohn eingeführt hat, weil