Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es auch kurz. Sie können mir Selbstgefälligkeit vorwerfen. Darüber stehe ich. Aber was Sie uns wirklich nicht vorwerfen sollten und auch nicht vorwerfen können, ist, dass wir das Thema Bürgerbeteiligung irgendwie zur Seite gelegt haben.
Der Minister hat es doch ausgeführt. Jetzt laufen die Prüfungen. Dann geht der Plan ins Kabinett, und dann haben sämtliche Bürgerinnen und Bürger ein halbes Jahr lang die Möglichkeit, zu den Plänen Stellung zu nehmen. Wenn das keine Bürgerbeteiligung ist, dann weiß ich es auch nicht. Vielleicht
sollten Sie noch einmal nachschauen oder im Protokoll nachlesen, wie es wirklich läuft, und hier keine Märchen erzählen.
Meine Damen und Herren, als Landtagspräsident achte ich natürlich immer darauf, dass alle Gremien richtig eingeladen werden. Nach meinem Kenntnisstand ist die Landesplanung aus der letzten Legislaturperiode von der Staatskanzlei ins Innenministerium gewandert. Deswegen glaube ich, ist es korrekt, wenn der Landesplanungsrat auch vom Innenminister einberufen wird. Ich wollte darauf nur hinweisen. Ich glaube nicht, dass es eine Chefsache ist. Ansonsten müssen wir als Parlament immer sehr genau darauf achten, dass wir auch die Richtigen einladen.
- Ich darf erst einmal feststellen: Überlassen Sie ruhig alle gemeinsam mir die Leitung der Sitzung. Ich habe die Beratung geschlossen, und das gilt. Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 19/461, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist kein Antrag gestellt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichtsgesetz - LVerfGG)
b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichtsgesetz - LVerfGG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/444
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich erteile das Wort der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich nach Überweisung der beiden Gesetzentwürfe am 24. Januar noch am gleichen Tag damit befasst. Er schloss seine Beratungen in dieser Sitzung ab. Mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen der AfD empfiehlt er dem Landtag die Ablehnung des Gesetzentwurfs der AfD, Drucksache 19/443. Einstimmig empfiehlt der dem Landtag, den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/444, anzunehmen. Änderungen beziehungsweise redaktionelle Änderungen sind der Anlage zu entnehmen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wir kommen zur Abstimmung zu a), Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, Drucksache 19/443. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 19/443 abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu b), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/444. Wer dem zustimmen
will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktionen von FDP, CDU und AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, es liegt nunmehr eine Wortmeldung der AfD zur Erklärung des Abstimmungsverhaltens vor. Ich weise darauf hin, dass das ausschließlich zum Abstimmungsverhalten sein darf.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Änderung des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht im vergangenen Jahr ist ein Missgeschick passiert. Das ist jetzt aus aktuellem Anlass aufgefallen und sollte natürlich schnellstmöglich behoben werden. Die herausgehobene Stellung des Verfassungsgerichts im Institutionengefüge erfordert gerade auch im zehnten Jahr seines Bestehens einen besonderen Respekt. Auf diesen Vorgang bezogen heißt das, die Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes eignet sich nicht für parteipolitische Spielereien. Das gilt umso mehr, als Anlass für die besondere Eile in diesem Verfahren die anstehende Besetzung einer Position ist, also nicht nur die Gefahr einer Schädigung des Gerichts besteht, sondern auch eine Personalie mit einem Schatten belegt werden könnte.
Wir waren daher auch sehr angenehm überrascht, als die CDU-Fraktion als in dieser Angelegenheit federführende auch auf unsere Fraktion zukam und dieser Gesetzesantrag die gesamte politische Bandbreite dieses Hohen Hauses repräsentieren sollte. Als unser heute erkrankter Fraktionsvorsitzender den Antrag unterschreiben wollte, wurde ihm mitgeteilt, zwei Fraktionen würden den Antrag nicht mitzeichnen, wenn zugleich die AfD Antragsteller wäre. Die CDU-Fraktion verzichtete dann nicht etwa auf diejenigen Fraktionen mit einem derart unterentwickelten Demokratieverständnis, sondern lieber auf unsere Unterstützung.
Liebe Damen und Herren von der CDU, Sie haben hier ganz offensichtlich das Demokratieverständnis einiger der hier im Hause vertretenen -
Also, ich würde sagen: Zu Ihrem Abstimmungsverhalten dürfen Sie gern etwas sagen, Herr Abgeordneter. Darauf würde ich mich jetzt auch konzentrieren.
Ich komme sofort darauf. - Wir bedauern, dass ohne unser Zutun nun ausgerechnet das Landesverfassungsgericht zum Spielball parteipolitischer Interessen auch aus den Reihen dieses Hauses geworden ist. Die AfD-Fraktion orientiert sich rein an der Sache und stimmt stets nach Inhalt ab und nicht nach Urheber oder aufgrund kleinlicher Befindlichkeiten. Wir tragen die Änderung des Landesverfassungsgesetzes in diesem ansonsten identischen Entwurf selbstverständlich mit, wie bereits geschehen. Vielen Dank.
Vielen Dank. - Damit habe ich noch eine Bemerkung zu machen. Ich muss mich bei Ihnen entschuldigen. Es ist tatsächlich so, dass in § 21 des Landesplanungsgesetzes noch der Ministerpräsident als Einladender des Landesplanungsrates steht. Ich glaube, das müssten wir aufgrund der Bemerkung, die ich gemacht habe, gemeinsam überdenken.
Es tut mir jedenfalls leid, dass ich eine falsche geschäftsführende Bemerkung gemacht habe, und wollte das vor der Mittagspause noch richtigstellen. Der Protest der SPD-Fraktion war also durchaus berechtigt.
Ich eröffne den zweiten Teil des heutigen Sitzungstages. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüßen Sie bitte mit mir Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Wir begrüßen Vertreterinnen und Vertreter des Handwerks Schleswig-Holstein.
Wir können es gerne einführen, dass jetzt bei allen Gruppen einzeln geklatscht wird. - Begrüßen Sie bitte mit mir Frauen aus der Frauengruppe der St. Heinrich Gemeinde
Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag! Sie sind alle durch Einzelapplaus hier zu Ehren gekommen. Das ist nicht immer so.