die Abgeordneten dieses Landtags normal bekommen, arbeiten. Niemand! Fragen Sie einmal in Hamburg, was Einsteiger im Anwaltsberuf in einer großen Kanzlei verdienen. Niemand würde mit einem Abgeordnetensitz hier im Parlament tauschen.
Das will schon etwas heißen. Deshalb sage ich noch einmal: Man bekommt Demokratie nicht zum Nulltarif.
Abgeordnete sind vom Volk gewählt, und das immer nur für eine bestimmte Zeit. Niemand von uns kann garantieren, dass er dem Parlament wieder angehören wird.
Mit einem ähnlichen Antrag, wie Sie das gerade gemacht haben, Herr Nobis, sind die PIRATEN hier gestartet. Das Ergebnis bei den PIRATEN war, dass sie dem Landtag jetzt nicht mehr angehören. Sie aber waren wenigstens ehrlich. Das fordern wir auch von Ihnen ein. Die PIRATEN haben - jedenfalls in der überwiegenden Zahl - den überschießenden Betrag, den sie nicht haben wollten, an das Land Schleswig-Holstein zurückgegeben - Herr Breyer hat das regelmäßig gemacht und veröffentlicht - oder gespendet. Ich empfehle Ihnen eine Spende an das Flüchtlingshilfswerk oder an eine Stiftung gegen den Rechtsextremismus. Wir wollen von Ihnen sehen, ob es reiner Populismus ist, mit dem Sie gestartet sind, oder ob Sie wirklich glaubhaft und ernsthaft sind. Wir erwarten, dass Sie an dem, was hier beschlossen worden ist, nicht teilnehmen, sondern Ihr Versprechen, das Sie dem Volk abgegeben haben, einlösen und auf 20 % der Leistungen verzichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade, was die Mitarbeiter angeht, in diesem Haus immer von prekären Beschäftigungsverhältnissen geredet, denn die Mitarbeiterentlohnung ist ein prekäres Beschäftigungsverhältnis gewesen. Wenn wir ehrlich miteinander sind - jedenfalls bei vielen von uns -, haben die Mitarbeiter mehr gearbeitet, mehr getan, als sie eigentlich an Entlohnung bekommen haben. Ich würde wetten, dass bei der Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten der Mindestlohn nicht erreicht worden ist, denn niemand hat gesagt: „Ich höre jetzt einfach auf und lasse den Löffel fallen“, wenn Anfragen beantwortet werden mussten oder Gespräche geführt wurden. Wir sind es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig - übrigens bundesweit -, dass wir sie so dotieren, dass das, was sie tun, auch Arbeit genannt
werden kann und nicht nur Beschäftigung zu einem Hungerlohn. Deshalb ist auch hier eine Aufstockung dringend geboten.
Ein letztes Wort: Wir können stolz sein auf unseren freiheitlichen Rechtsstaat. Ich bin stolz auf diese Demokratie. Wer sich aber einmal anschaut, wie das Parlament, der eigentliche Ort des Geschehens, mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern drum herum im Rahmen der Ausgabenszenerie des Landes insgesamt dotiert ist, stellt fest: Wir liegen unter 0,05 %. Wer da davon redet, dass sich der Landtag selbst bedient, wer da davon redet, dass das übermäßig ist, hat die Zeit nicht verstanden und sollte nicht gehört werden.
Wir werden dem gemeinsamen Antrag in der zweiten Lesung zustimmen und den Antrag der AfDFraktion ablehnen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nahtlos beim Kollegen Kubicki anschließen. Die 0,05 % sind der gesamte Apparat. Das sind nicht nur wir Abgeordnete mit unserer Abgeordnetendiät und unserer Altersversorgung, sondern das ist der gesamte Landtag mit der gesamten Verwaltung, die einen so geringen Anteil an den gesamten Ausgaben des Landes Schleswig-Holstein ausmacht. Das zeigt schon, dass wir hier sicherlich nicht diejenigen sind, die den Haushalt retten, wenn wir sparen. Es ist vielmehr so, dass wir schauen müssen, dass diejenigen, die hier tätig sind, eine angemessene Entschädigung bekommen.
Das Grundgesetz schreibt eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ vor dort für Bundestagsabgeordnete formuliert. Das muss eigentlich auch der Maßstab sein, dem wir hier folgen.
Man muss sich auch einmal genau überlegen - das vergessen viele Leute -: Wir sind hier nicht auf ewig gewählt. Auch das Ergebnis der letzten Landtagswahl hat dazu geführt, dass relativ viele Menschen aus dem Landtag ausgeschieden und neue hinzugekommen sind. Es ist ein Mandat auf fünf Jahre. Davon muss man ausgehen. Ich habe hier
Wir haben eine Verpflichtung, die Leute für diesen Zeitraum vernünftig zu alimentieren, denn manchmal ist es so: Je länger man hier ist, desto schwieriger ist es für den einen oder anderen, wieder in den Beruf zurückzukehren. Auch das ist ein Risiko. Wir wissen von Abgeordneten, die wirklich Schwierigkeiten hatten.
Meine Damen und Herren, ich glaube auch, dass wir diesen Beruf - man muss schon sagen: diese Berufung - wirklich attraktiv halten müssen. Wir müssen mit anderen Berufsgruppen konkurrieren. Deswegen ist es dringend notwendig, dass wir zumindest eine halbwegs auskömmliche, unserer Verantwortung entsprechende Alimentierung sicherstellen. Meine Damen und Herren, ein kleiner Vergleich: Ein VW-Facharbeiter verdient fast so viel wie ein Landtagsabgeordneter in SchleswigHolstein, und von dem, was Leute bei Volksbanken oder Sparkassen verdienen, die in vergleichbarer Art und Weise tätig sind wie wir, sind wir noch sehr weit entfernt.
Was machen wir nun? - Wir erhöhen die Diät in der üblichen Art und Weise, wie wir es immer gemacht haben, nämlich orientiert an einem Index, der die Lohn- und Rentenentwicklung im Land SchleswigHolstein widerspiegelt. Wir machen das mit einem Automatismus. Ich glaube, das ist ein kluger Gedankengang. Wir entscheiden insofern gar nicht selbst, sondern wir haben einmal entschieden, dass wir uns einer Regel unterwerfen. Ich glaube, das war eine kluge Entscheidung. Das macht nicht jedes Parlament. Dieses Parlament hat es gemacht, um die Ausgaben zu begrenzen. Und: Geht es dem Land schlecht, steigen die Löhne nicht, dann steigen sie bei uns auch nicht. Ich finde, das ist eine sehr kluge Lösung, meine Damen und Herren.
Was die zusätzliche Altersversorgung angeht, so muss man ehrlich sagen: In den letzten zehn Jahren, nachdem es im Jahr 2007 beschlossen wurde, dass wir unsere Altersversorgung umstellen, hat es keine Erhöhung gegeben. Wenn man so will, war das vorbildlich, wenn man meint, wir müssen sparen. Ich glaube, das war unverantwortlich. Ich glaube das deshalb, weil es wichtig ist, dass wir die Leute, die hier tätig sind, auch vernünftig absichern.
Schaut man sich an, was eigentlich der Vergleichsmaßstab ist, dann sieht man, dass es zum einen eine beamtenrechtliche Versorgung ist, wie sie vorher bestanden hat. Die Leute, die als Beamte tätig sind, wären über das, was wir am Ende als Rente heraus
bekommen - ich will nicht sagen: sie würden lachen -, bekümmert. Die würden sich schon Gedanken darüber machen, wie man das aufstocken kann.
Ich sehe ein, wir müssen es draußen erklären. Wenn man einen normalen Höchstbetrag der Einzahlung in die Rentenkasse von knapp 1.100 € hat, dann ist es schon schwierig, zu erklären, warum wir 1.500 € einbezahlen. Allerdings: Auch in der Wirtschaft ist es üblich, Zusatzversicherungen und eine zusätzliche berufliche Absicherung zu haben sowie zusätzliche Gelder für die Altersversorgung aufzuwenden. Dies ist der eigentliche Vergleichsmaßstab, den wir haben. Wir müssen immer wieder daran denken: Wir sind im Normalfall nur fünf Jahre hier. Das ist also nicht für alle Ewigkeit, was hier einbezahlt wird.
Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass es vertretbar ist, was wir machen. Es ist auch vernünftig, zu sagen: 85 % werden eingezahlt, 15 % gehen für die Steuern drauf. Bei den meisten hier im Hause wird es sicherlich so sein, dass der zu zahlende Steuersatz wesentlich höher als 15 % ist. Deswegen glaube ich, dass das eine wirklich zurückhaltende Regelung ist, die wir geschaffen haben. Vor dem Hintergrund habe ich auch im wahrsten Sinne des Wortes kein schlechtes Gewissen, sondern meine, es ist wirklich dringend notwendig. Ich finde es gut, dass wir sowohl die Diät, als auch die Altersversorgung, als auch die Lohnentwicklung unserer Mitarbeiter in Zukunft genau an diesen Index der Lohn- und Rentenentwicklung in Schleswig-Holstein gekoppelt haben. Ich glaube, das ist eine kluge und richtige Entscheidung. Sie begrenzt die Steigerung, aber gleichzeitig sind wir in der Lage, den Leuten das zu geben, was sie wirklich verdient haben. Wir als Vertreter der Demokratie, als Landtagsabgeordnete haben es auch verdient.
Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe Drucksache 19/17 und 19/18 federführend an den Innenund Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein - TTG)
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatungen und erteile das Wort für die Abgeordneten des SSW dem Abgeordneten Flemming Meyer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit dem Tariftreuegesetz haben wir in Schleswig-Holstein ein bewährtes und ausgezeichnetes Instrument, das Teil von guter Arbeit ist, denn es sorgt für faire Löhne.
Darüber hinaus werden genau die Betriebe im Land geschützt, die bereits faire Löhne zahlen. Damit haben wir ein Instrument, das bei Ausschreibungen für Waffengleichheit sorgt. Das heißt: Wir unterbinden, dass Dumpinglöhne den entscheidenden Ausschlag machen, wenn es um die Vergabe öffentlicher Aufträge geht. Die Erfahrungen, die wir in Schleswig-Holstein bisher damit gemacht haben, geben uns recht.
Wie aber bei anderen Gesetzen auch gilt für das Tariftreuegesetz, dass wir es ständig überprüfen und anpassen müssen. Es wurde immer weiterentwickelt oder neuen rechtlichen Voraussetzungen angepasst, und das ist gut so, denn das ist die Voraussetzung dafür, dass es seine Aktualität behält. Aus diesem Grund hat der SSW einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes eingereicht.
Wir haben aktuell in Schleswig-Holstein den Fall, dass ein Unternehmen bei einer Neuvergabe unterlegen war und den Verkehrsbetrieb nicht fortsetzen konnte. Für das Unternehmen ist dies natürlich bedauerlich, aber hier könnte man sagen: Das ist un
ternehmerisches Risiko. Darum geht es uns nicht. Hier geht es darum, den Beschäftigten eine Perspektive zu geben.
Im aktuellen Fall ist dies glücklicherweise gelungen, weil der neue Unternehmer per Selbstverpflichtung einer Personalübernahme zugestimmt hat. Nach den bisherigen Regelungen wäre der neue Unternehmer hierzu nicht verpflichtet gewesen. Er hat es trotzdem getan, weil diese Entscheidung ihm letztlich Vorteile bringt, denn das Personal, das er übernimmt, kennt die örtlichen Strecken und die Gegebenheiten. Damit spart der neue Unternehmer viel Zeit und Aufwand, um neues Personal einzuarbeiten. Ferner schafft eine solche Lösung, dass der Altunternehmer für die zu entlassenen Beschäftigten keinen Sozialplan aufstellen muss, um Nachteile auszugleichen. Damit kann das alte Unternehmen die Abwicklungskosten sehr niedrig halten.
Mit einer solchen Lösung können alle Beteiligten gut leben. Der Punkt ist aber, dass diese Lösung auf einer Selbstverpflichtung beruht. Es hätte auch anders ausgehen können, wie die ursprüngliche Planung bei der Vergabe der Busverkehre in Dithmarschen es zeigte. Daher wollen wir mit der Gesetzesänderung Klarheit und Sicherheit schaffen, indem künftig das Personal des bisherigen Betreibers zu den bisherigen Arbeitsbedingungen übernommen werden muss. Wir schaffen damit auch Klarheit und Sicherheit für das Altunternehmen, das sich künftig nicht mehr wegen einer Personalübernahme oder der Abwicklungskosten sorgen muss.
Ein anderer Punkt, bei dem es auch um faire Löhne geht, ist die Gesetzesinitiative zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, die aus dem Bundesrat an den Bundestag überwiesen wurde. Hier gilt, dass den eigenwirtschaftlichen Verkehren bei geplanten Ausschreibungen generell der Vorrang einzuräumen ist. Das Problem ist jedoch, dass es im Personenbeförderungsgesetz keine Regelungen gibt, die es ermöglichen, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren soziale und umweltbezogene Standards einzufordern.
Es wird davon ausgegangen, dass circa 60 % bis 70 % solcher Leistungen Personalkosten sind. Wenn also eigenwirtschaftliche Verkehre den Zuschlag bekommen, dann geht das möglicherweise auf Kosten der Sozialstandards. Solche Unternehmen sind nicht an Tarife gebunden und müssen nur den Mindestlohn zahlen. Daher brauchen wir im Personenbeförderungsgesetz eine Klarstellung dahin gehend, dass Mindestentgelte und Arbeitsbedingungen nach den landesspezifischen Tarifen zu erfüllen sind und dass bei einem Betreiberwechsel
In anderen Bundesländern gibt es in einigen Regionen schon Angebote von Unternehmen, die zu unzumutbaren Bedingungen bei den Mitarbeitern geführt haben. Bisherige Unternehmen müssen Beschäftigte entlassen, und das neue Unternehmen stellt sie zu wesentlich schlechteren Bedingungen wieder ein. Das alles nur, weil das Personenbeförderungsgesetz keine Regelungen für Sozialstandards enthält.
Schleswig-Holstein hat die Gesetzesinitiative zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes unterstützt und seinerzeit der Überweisung im Bundesrat zugestimmt. Daher fordern wir die Landesregierung auf: Setzen Sie sich auf der Bundesebene für die Bundesratsinitiative Drucksache 18/11748 ein. Setzen sie sich für die Interessen der hiesigen Beschäftigten ein, und sorgen Sie für Waffengleichheit im Sinne unserer Verkehrsunternehmen. - Jo tak.