In § 3 Absatz 1 heißt es eindeutig, dass die Kreise als Aufgabenträger aus „verkehrlichen, wirtschaftlichen, regionalplanerischen und ökologischen Gründen“ zusammenarbeiten sollen. Soweit ich weiß,
Man könnte vielleicht noch Verständnis für solch störrisches Verhalten aufbringen, wenn sich kürzlich gesetzliche Grundlagen geändert hätten oder wenn das Problem völlig neu wäre, aber nichts dergleichen ist der Fall. Trotz freier Schulwahl und Definition des ÖPNV als Daseinsvorsorge, trotz der gebotenen Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und trotz der Verpflichtung zur kreisübergreifenden Kooperation ist bisher nichts passiert.
Der Kreis Dithmarschen weigert sich einfach weiter, die Schülerbeförderungskosten zu übernehmen. Aber wir als SSW weigern uns auch, dies länger hinzunehmen. Deshalb haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf zum Schulgesetz eingebracht. Damit wollen wir Eltern schulpflichtiger Kinder endlich zu ihrem Recht verhelfen und die kreisübergreifende Finanzierung von Schülerbeförderungskosten sicherstellen.
Eins ist klar: Ohne volle Bezuschussung ist die freie Schulwahl nur ein Lippenbekenntnis ohne Wert für die Betroffenen. Wenn wir ehrlich sind, ist die Tatsache, dass eine Kreisgrenze im Jahr 2017 für manchen Schüler zum unüberwindbaren Hindernis wird, doch völlig inakzeptabel.
Mit unserem Gesetzentwurf wird klargestellt, dass zukünftig ein Zuschuss für die Schülerbeförderungskosten zur besuchten Schule zu entrichten ist. Im besagten Fall würden 114 Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern im Sekundarbereich I profitieren. Das wäre wirklich ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit in unserem Land. Ich finde, dass Kreisgrenzen keine unüberwindlichen Hürden sein dürfen. So weit dürfen wir es nicht kommen lassen. Ganz Europa hat offene Grenzen, aber wir wollen hier eine Kreisgrenze schließen. Das geht nicht. Deshalb brauchen wir diese gesetzliche Regelung. Ich hoffe auf eine positive Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Die Schülerbeförderung ist ein heißes Eisen. Das wissen Sie als Abgeordnete, die auch in vorherigen Legislaturperioden hier waren. Sie führt immer wieder zu Debatten. Ich selbst kenne die Diskussion auch aus dem Landtagswahlkampf sehr genau. So wie Schülerbeförderung als kommunale Aufgabe heute organisiert ist, führt das ganz automatisch zu Ungerechtigkeiten, weil Kommunen dieses Thema ganz unterschiedlich angehen und Beförderungsangebote machen. Auch haben die Tatsache, wo man wohnt, oder die freie Schulwahl einen Einfluss. Das ist gerade eben angedeutet worden. Das kann dazu führen, dass es an der einen Schule so geregelt ist und an der anderen Schule so.
Weil wir im Ausschuss über diesen Gesetzentwurf reden, will ich drei Aspekte nennen, die für mich selbst dort eine Rolle spielen. Ich finde es gut, dass bestimmte Aufgaben kommunal geregelt sind. Ich finde das Prinzip der Subsidiarität, wo wir sehr bewusst und staatsorganisatorisch sagen, dass wir wollen, dass die unterste Ebene über etwas entscheidet, dort sehr sinnvoll. Das haben wir auch bei der Diskussion über Föderalismus und Ähnliches. Das führt nicht ganz automatisch - wenn ich es immer wieder hinterfrage oder auch auf das Geld schaue, weil das Land oder der Bund dort Verantwortung übernehmen soll - zu besseren Lösungen. Ich glaube schon, dass die Kommune diejenige ist, die das besser entscheiden kann.
Gerade die Schülerbeförderung ist ein sehr schönes Beispiel, weil die räumlichen Situationen ganz unterschiedlich sind. Städtischer Raum muss ganz anders organisiert werden als der ländliche Raum. Beim Beispiel Tönning gibt es dann noch Wasserstraßen, die dort eine Rolle spielen, die die Verkehrssituation vor Ort prägen. Deshalb ist es richtig, dass man das vor Ort entscheidet. Das, was Sie vorschlagen, führt zwangsläufig zu einer Beteiligung des Landes bei bestimmten Kostenpositionen. Deshalb ist es richtig, dass man sagt, dass eine Verantwortung vor Ort übernommen werden soll. Auch die finanzielle Verantwortung sollte dort geregelt sein.
Als zweiten Aspekt denke ich auch, dass Kostenbeteiligung Verantwortung schafft. Bei der Schülerbeförderung, wo man vielleicht auch ein Wahlrecht hat, ob man mit dem Fahrrad fährt oder es noch anders organisiert, ist es gar nicht schlecht, wenn man einen Beitrag zu etwas leistet und eine Kostenbeteiligung der Eltern vorgesehen ist.
- Ich komme nun aus Kiel, da kenne ich die Problematik nicht ganz so intensiv. Ich finde im Grundsatz, dass Kostenbeteiligung der Eltern eine Verantwortung schafft.
Ich will sagen - das ist eben auch schon angedeutet worden -: Es darf nicht sein - da kennen wir auch Beispiele, ich glaube, für Tönning gilt das auch -, dass das Bildungschancen am Ende minimiert. Insbesondere, wenn ich aus einer Familie stamme, die nicht nur ein Kind, sondern zwei, drei oder vier Kinder hat und sich dann Beträge - 50, 60 oder 90 € mal zwei, drei oder vier - dort auftürmen, muss man schon sagen, dass das ein Problem ist. Es darf nicht sein, dass sich Bildungswege an der Schülerbeförderung entscheiden. Ich halte es im Grundsatz erst einmal für richtig, dass wir daran festhalten, dass über Schülerbeförderung, wenn sie denn kostenlos sein soll, auch von den Kommunen entschieden werden kann. Das wird mit dem Gesetzentwurf stellenweise hinterfragt.
Als letzten Aspekt möchte ich anführen, dass die freie Schulwahl nicht dazu führen soll, dass die Kommunen oder auch das Land Verantwortung für eine grundsätzliche Schülerbeförderung überall tragen. Es kann nicht sein, dass, wenn ich mich entscheide, in Kiel zu wohnen und vielleicht eine Schule in Flensburg oder in Lübeck zu besuchen, dann das Land in der Verpflichtung ist, die Beförderung zu bezahlen. Das finde ich nicht richtig, weil auch Schülerbeförderung ein Element sein kann, um Schülerströme zu organisieren. Das gilt zum Beispiel grundsätzlich für die Entscheidung, eine Schule zu gründen. Auch das ist etwas, was darauf Einfluss hat. Das sind Aspekte, die ich hier am Anfang - wir befinden uns erst am Anfang des parlamentarischen Verfahrens - zumindest einmal nennen möchte.
Ich finde es trotzdem richtig, dass es einen solchen Schulgesetzentwurf gibt, weil ganz offensichtlich dieses Thema eines ist, was uns im Land bewegt. Es ist gut, dass wir das im Landtag diskutieren, und dementsprechend freue ich mich auf die Auseinandersetzung mit diesem Thema. - Danke sehr.
- Vielleicht ist es möglich, die engagierten Diskussionen in den Reihen der SPD einzustellen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt wenige Paragrafen im Schulgesetz, die uns in den vergangenen Jahren immer wieder so beschäftigt haben, wie der § 114 zur Schülerbeförderung. In der Vergangenheit ging es häufiger darum, ob die Träger der Schülerbeförderung einen obligatorischen Elternbeitrag einfordern müssen oder ob sie es nur dürfen.
Jetzt geht es wieder um etwas anderes. Wir alle haben in den letzten Monaten eine ganze Reihe von Briefen auf den Tisch bekommen, die auf die Probleme der Schülerbeförderung im Grenzgebiet zwischen den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen hinweisen. Den Briefen ist zu entnehmen, dass es wegen der ungelösten Kostenregelungen für die weit über 100 Dithmarscher Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in Tönning besuchen wollen, zwar eine Reihe von Gesprächsrunden der Verantwortlichen gegeben hat, aber dass eine endgültige und für alle Seiten befriedigende Lösung nicht gefunden wurde und wohl auch nicht gefunden werden kann.
Wenn so eine Situation eintritt, dass die kommunale und regionale Selbstverwaltung ein Problem nicht befriedigend lösen kann, ist es für die Bürgerinnen und Bürger nahe liegend, sich an die nächsthöhere Ebene und in diesem Fall das Land zu wenden. Ich kann das nachvollziehen, bin aber sehr zurückhaltend bei der Forderung, dass das Land die Probleme so löst, dass die Kreise von den Kosten komplett freigestellt werden, die für die Aufgaben anfallen, die sie wahrzunehmen haben.
Der SSW will das Problem über eine entsprechende Veränderung des Schulgesetzes lösen. Danach soll die Bindung der Kostenerstattung an den Besuch der nächstgelegenen Schule ersatzlos entfallen. Die Kosten der Schülerbeförderung würden sich dann nicht mehr nach Entfernung, sondern ausschließlich nach dem Elternwillen richten. Das hat durchaus seine Logik, weil der wirtschaftliche Zwang zum Besuch der nächstgelegenen Schule die elterliche Wahlfreiheit in einem entscheidenden Punkt einschränken würde. Die SPD unterstützt Lösungen, die gerade in den strukturschwächeren Teilen des ländlichen Raumes mit langen Verkehrswegen dazu
beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Bildungspotenziale voll und ganz ausschöpfen. Werter Kollege Loose, ich glaube nicht, dass es am Ende einen Run von Kieler Schülerinnen und Schülern in die entfernten Regionen geben wird oder aus dem Süden, aus der Region, aus der ich komme, ganz in den Norden.
- Herr Kalinka, seien wir ehrlich: Die Entfernung, über die wir uns im Augenblick unterhalten, muss für Schülerinnen und Schüler eine täglich leistbare sein. Bevor wir für oder gegen den Antrag des SSW stimmen können, müssen wir im Bildungsausschuss, aber sicher auch im Finanzausschuss und im Wirtschaftsausschuss darüber reden, was die vom SSW vorgeschlagene Gesetzesänderung tatsächlich bedeuten würde. Die Kreise würden sich höchstwahrscheinlich auf Konnexität berufen. Deshalb wollen wir vor einer endgültigen Entscheidung erst einmal wissen, was eine solche Gesetzesänderung an zusätzlichen Schülerströmen auslösen würde und welche Kosten dadurch direkt auf die Kreise und damit indirekt aufs Land zukämen.
Als Gesetzentwurf muss der Antrag des SSW ohnehin überwiesen werden. Ich beantrage, ihn federführend dem Bildungsausschuss sowie mitberatend dem Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Es wäre sicher sinnvoll, wenn der federführende Ausschuss gemeinsam mit den beiden anderen Ausschüssen eine schriftliche Anhörung durchführen würde, um die Position aller Beteiligten diskutieren zu können. - Vielen lieben Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber SSW, vielen Dank für diesen Gesetzentwurf. Die Problematik der kreisgrenzenüberschreitenden Schülerbeförderung beschäftigt viele Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und hat uns auch hier im Landtag schon in verschiedenen Aus
Der Petitionsausschuss hat sich zum Beispiel in der vergangenen Legislaturperiode intensiv mit der Situation zum Beispiel in Lunden, einer Gemeinde im Kreis Dithmarschen, angrenzend an den Kreis Nordfriesland, beschäftigt. Die Schülerinnen und Schüler aus dieser Gemeinde besuchen oft die nahe gelegene Gemeinschaftsschule in Tönning, die aber im Nachbarkreis Nordfriesland liegt. Dort soll nach dem Willen der Eltern eine kreisübergreifende Schulbuslinie eingerichtet werden. Auf diesen Fall bezieht sich auch der Gesetzentwurf des SSW.
Träger der Schülerbeförderung sind in erster Linie die Schulträger und in Ausnahmefällen die Kreise. Die Schülerbeförderung ist also eine rein kommunale Aufgabe, eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe, wie es im Juristendeutsch heißt. Das Land stellt den Kommunen Mittel für die Einrichtung und die Finanzierung von ÖPNV-Strecken zur Verfügung, über die konkrete Verwendung entscheiden sie selbst auf Basis der bestehenden Gesetze, zum Beispiel auf Basis des Schulgesetzes.
Dies will der SSW ändern. Sie, lieber SSW, wollen, dass der Satz in § 114 des Schulgesetzes zukünftig heißt: „Die Kreise bestimmen durch Satzung, welche Kosten für die Schülerbeförderung zur besuchten Schule als notwendig anerkannt werden.“ Die Ergänzung löst nach unserer Ansicht nicht das Problem, weil die Schulträger immer noch frei bleiben in ihrer Entscheidung, welche Kosten sie für die Schülerbeförderung anerkennen.
In anderen Kreisen gibt es pragmatische Lösungen auf der bestehenden Rechtslage. Der Kreis Steinburg zum Beispiel trägt zwei Drittel der Kosten für Schülerinnen und Schülern aus Horst, die ein Gymnasium in Elmshorn im Kreis Pinneberg besuchen, ein Drittel trägt die Stadt Elmshorn. Allerdings liegt das nächste Gymnasium im Kreis Steinburg auch deutlich weiter entfernt als Elmshorn. In anderen Kreisen gibt es also Lösungen.
Also halten wir fest: Die Schülerbeförderung ist eine kommunale Aufgabe. Die Kommunen wären nicht amüsiert, wenn sich das Land in ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht einmischen würde, ihre Aufgaben in eigener Verantwortung zu regeln. Wir halten auch fest: Die kreisgrenzenüberschreitende Schülerbeförderung ist an einigen Stellen ein Problem. Es wäre gut, wenn die Kreise bei der Ausgestaltung des ÖPNV mehr über Kreisgrenzen hinweg planen und kooperieren würden.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, wo wir mit den Kommunen über das Thema ins Gespräch kommen werden und vielleicht zu einer Lösung beitragen können. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Als in den 70er-Jahren die Schülerbeförderung im Schulgesetz verankert wurde, war dies eine Folge der Schließung vieler Dorf- und Kleinstschulen. Es entsprach dem Recht auf Bildung, dass den Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum die Möglichkeit gegeben wurde, unabhängig von der Einkommenssituation ihrer Eltern zur nächstgelegenen Schule zu kommen. Es ging um die grundsätzliche Sicherstellung des Schulbesuchs.