Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Als in den 70er-Jahren die Schülerbeförderung im Schulgesetz verankert wurde, war dies eine Folge der Schließung vieler Dorf- und Kleinstschulen. Es entsprach dem Recht auf Bildung, dass den Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum die Möglichkeit gegeben wurde, unabhängig von der Einkommenssituation ihrer Eltern zur nächstgelegenen Schule zu kommen. Es ging um die grundsätzliche Sicherstellung des Schulbesuchs.
- Genau. - Wenn man das im Kopf behält, erscheint die Verbindung zwischen kommunalfinanzierter Schülerbeförderung und der weitaus später eingeführten Schulwahlfreiheit, wie sie der SSW jetzt herstellt, doch relativ weit hergeholt. Denn der Regelung zur Schülerbeförderung liegt ein völlig anderer Begründungszusammenhang zugrunde.
Ich halte den Gesetzentwurf des SSW für einen Vorgriff auf den kommenden Kommunalwahlkampf: Wir machen hier mal Geschenke. - An dieser Stelle frage ich Sie wirklich: Was haben Sie denn zu Zeiten der Küstenkoalition gemacht? Das Problem ist ja nicht erst jetzt aufgetaucht. Wir bekommen seit Längerem von den Kolleginnen und Kollegen aus der Region Nordfriesland/Dithmarschen Briefe und Aufforderungen.
Ich wollte mir mit einem Hinweis einen Dreiminutenbeitrag sparen. Wir haben natürlich darauf gehofft, dass genau das passiert, was Frau Kollegin Strehlau beschrieben hat: dass sich die Kreise einigen, dass man miteinander spricht und dass man eine gemeinsame Finanzierung macht.
Der Kreis Nordfriesland hat das immer wieder angemahnt und immer wieder gesagt: Wir würden gern mit euch die gemeinsame ÖPNV-Linie einrichten. Wir würden auch dafür bezahlen. Wir zahlen sogar ein Drittel, also auch Fahrten auf Dithmarscher Gebiet. Hauptsache, da passiert etwas. - Leider hat man sich immer geweigert. Irgendwann ist dann der Zeitpunkt gekommen, an dem man sagt: Jetzt müssen wir handeln. - Deswegen haben wir das Heft des Handelns in die Hand genommen.
Vielen Dank. Das nehme ich dann mal so zur Kenntnis, dass Sie das jetzt machen. Das hat ehrlicherweise für mich trotzdem einen kleinen Beigeschmack, denn eines ist doch klar: Wir haben in der Koalition CDU/FDP seinerzeit schon einmal darüber diskutiert, ob man die Schülerbeförderungskosten anders ausgestalten kann; aber wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das in der Hoheit der Kommunen bleiben sollte. Ich halte es auch nicht für sinnvoll, das Fass an dieser Stelle neu aufzumachen.
Was Sie beschreiben, ist doch Ergebnis dessen, dass die Kommunen kein Geld haben. Ich kann mich da jetzt wiederholen und an das anschließen, was wir schon in so vielen anderen Feldern gesagt haben: Es ist dringend notwendig, dass wir den kommunalen Finanzausgleich neu gestalten, die Aufgaben überprüfen und alle in die Lage versetzen, solche Verhandlungen dann so zu führen, dass man sagen kann, dass die Eltern auch davon profitieren. Im Moment fehlt uns einfach das Geld.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Hauptkritik der FDP am kommunalen Finanzausgleich, der durch die Küstenkoalition eingeführt wurde, war, dass die Kreise aufgrund der Politik der Küstenkoalition gegenüber den einzelnen Kommunen profitierten und viel zu viel Geld hätten. Bei dem Kreis Dithmarschen handelt es sich um einen ebensolchen Kreis.
- Das ist mir bekannt, und trotzdem sage ich es noch mal: Wir müssen eine Aufgabenkritik machen, die ist überfällig, und die hat die letzte Koalition nicht gemacht.
- Ehrlich gesagt, ich bin auch gespannt auf die Diskussion und mit welchem Ergebnis zum kommunalen Finanzausgleich wir nachher rauskommen. Ich weiß, dass damit ganz viele Erwartungen verknüpft werden. Die Erwartungshaltung habe ich auch, und ich weiß, dass wir dafür ganz viel Geld brauchen.
Wir werden diesen Gesetzentwurf im Ausschuss weiter diskutieren; ich freue mich auch auf die Diskussion. Was ich mir als Ergebnis vorstellen könnte und was vielleicht auch hälfe, ist, eine Lösung dahin gehend zu finden, dass die Kommunen vielleicht etwas großzügiger in der Einzelfallprüfung sind. Denn wir kennen die Diskussion, in der Eltern ein Kind aus dem ganz besonderen Grund, dass es das Beste für ihr Kind ist, an einem Förderzentrum einschulen lassen möchten, das in einem anderen Kreis liegt und nicht die nächstgelegene, „zuständige“ Schule ist. Dann kommen hohe Beförderungskosten auf die Eltern zu. - An dieser Stelle bin ich der Meinung, dass die Kreise und Kommunen schon heute, aufgrund der geltenden Gesetzeslage, durchaus großzügiger entscheiden könnten. Ich hoffe, dass es, wenn wir diese Diskussion führen, ein Ergebnis sein wird, dass davon auch öfter Gebrauch gemacht wird.
Ja, ist er immer. Der Abgeordnete Harms möchte also gern eine weitere Bemerkung machen. Sie gestatten das, denke ich?
Auch da nur der Hinweis: Es bedarf in diesem konkreten Fall nicht einer Einigung auf kommunaler Ebene, sondern das ist gesetzlich festgelegt. Der Schülerbeförderungsbeitrag zu dieser besuchten Schule ist dann auch zu zahlen. Das steht im Gesetz.
Ich sage es ja: Man könnte, wenn man wollte, viele Lösungen und Regelungen finden; aber ich beende damit die Antwort.
Wir werden im Ausschuss auch über die Finanzierbarkeit Ihres Gesetzentwurfs diskutieren müssen. Ich bin gespannt, welche Vorschläge Sie uns vielleicht gegebenenfalls machen wollen. Doch ich appelliere an Sie, dass wir diese Diskussion mit der Perspektive führen, dass wir ganz viele Dinge im Bildungsbereich vorhaben, die wir regeln wollen, die viel, viel Geld kosten. Wir werden mit Sicherheit leider abwägen müssen, was wir in welchem Schritt leisten können.
Noch einmal zurück zum kommunalen Finanzausgleich: Wenn wir die Kommunen so gestellt haben, dass sie diese Aufgabe dann regeln und leisten können, dann sind wir einen Schritt weiter.
Ich sage noch einmal ganz klar: Wir können an dieser Stelle auch das Stichwort Semesterticket und Auszubildendenticket bringen. Auch dort haben wir durch Veränderungen in der Bildungslandschaft den Angeboten der Schulen eine neue Struktur gegeben, die leider mit hohen Fahrtkosten verbunden
Es stellt sich also die Frage: Wie wollen wir in Schleswig-Holstein beste Bildung anbieten, für alle beste Bildung möglich machen, unabhängig vom Geldbeutel?
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Gast - entschuldigen Sie, sehr geehrte zwei Gäste! Wir leben in einem Land, in dem es spätestens seit den 70er-Jahren nicht mehr gleichgültig ist, wie unsere Schüler vom Elternhaus zur Schule kommen. Ist die Strecke zu lang oder nicht zumutbar, übernehmen die Kreise in der Regel die anfallenden Beförderungskosten. Obwohl das in unserem reichen und gesegneten Land durchaus eine Selbstverständlichkeit sein sollte und auch ist, erst recht, nachdem sich die Schullandschaft in den letzten Jahrzehnten immer mehr ausgedünnt hat, darf durchaus einmal betont werden, dass bei der Schülerbeförderung natürlich auch Kosten entstehen. Damit man diese überschaubar und planbar halten kann, ist es bislang so, dass in der Regel lediglich die Kosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden.
Nun äußert der SSW, dass diese Praxis nicht vermittelbar sei, und es wird - um gewissermaßen noch einen draufzusetzen - argumentiert, dass die Verweigerung der Kostenübernahme die freie Schulwahl einschränke, und zwar für Kinder aus finanzschwächeren Elternhäusern.
Die AfD teilt diese Auffassung nicht und sieht davon abgesehen Handlungsbedarf auch eher in einem ganz anderen wichtigeren Bereich. Dazu später vielleicht mehr.
Zunächst einmal dazu, dass die freie Schulwahl für Kinder aus ärmeren Elternhäusern eingeschränkt sei. Wenn das so wäre, könnte es eine wirklich freie Schulwahl sowieso nie geben, solange es Einkommensunterschiede gibt, also Elternhäuser mit einem geringeren und einem größeren Budget. Aus diesem
Zur Realität: Immer dann, wenn es gewichtige Gründe gibt, dass ein Schüler nicht auf die nächstgelegene Schule X gehen soll, sondern auf eine weiterentfernt gelegene Schule Y, kann heute schon die Übernahme der Beförderungskosten durch die Eltern beantragt werden. Das ist auch gut so, dass bei der jetzigen Regelung dann immer im Einzelfall geprüft wird. Mir ist bislang tatsächlich kein Fall bekannt geworden, in dem trotz hinreichender pädagogischer Gründe gegenteilig entschieden worden ist. Das Argument der Benachteiligung trifft also meines Erachtens so nicht zu.
Nun noch zum Punkt der vermeintlichen Nichtvermittelbarkeit der gängigen Praxis. Auch das sehe ich tatsächlich anders. Natürlich wird jeder Mann und auch jede Frau, dem oder der jetzt schon klar ist, dass mit der Schülerbeförderung auch Kosten verbunden sind, zustimmen, dass die Kosten sinnvoll geplant und begrenzt werden sollten. Die Forderung, jedem Schüler quasi unbegrenzte Freikilometer einzuräumen, diese Idee ist nicht vermittelbar. Wir haben eben schon über Schülerströme gesprochen. Die Probleme ergeben sich nicht auf der Strecke Kiel bis Flensburg, sondern insbesondere in den städtischen Ballungsgebieten, wenn man beispielsweise in Stockelsdorf im Kreis Ostholstein wohnt, dann aber unbedingt nach Lübeck zur Schule gehen möchte, obwohl eine Schule in Stockelsdorf vorhanden ist.
Was von dem Gesetzentwurf bleibt, ist aber die durchaus berechtigte Kritik, dass Kreisgrenzen bei der Schülerbeförderung ein nicht unerhebliches Problem darstellen. Das, Herr Harms, ist tatsächlich nicht vermittelbar. Es kann nicht sein, dass Kreisgrenzen über den Bildungsweg von unseren Kindern entscheiden.
Dennoch ergeben sich bis jetzt aus den genannten Gründen zu dem vorliegenden Entwurf mehr Fragen als Antworten. Wenn wir im Ausschuss darüber sprechen, können wir möglicherweise auch Ihren Gesetzentwurf nutzen, um davon ausgehend über die meines Erachtens wichtigen Fragen der Schülerbeförderung zu sprechen. Es geht da etwa um die schwierige Frage, die in diesem Haus schon oft behandelt worden ist, aber für viele Eltern und Schüler weiter offen bleibt, wie wir die Fahrtkosten im Sek-II-Bereich oder auch bei den Berufsschülern regeln. Die Frage ist, wie wir auch diesen die Fahrtkosten erstatten können. Denn dort sind die