Spätestens jetzt, nach Austausch der unterschiedlichen Positionen, dürfte klar sein, welches Fingerspitzengefühl wir insgesamt brauchen, um dieses zu einem guten Ganzen zusammenzufügen. Es gilt hier, Wege zu finden, die sowohl juristisch als auch kommunalpolitisch gangbar sind. Wir als Landesregierung finden es richtig, die Gemeinden angemessen finanziell auszustatten, damit sie leistungsfähig sind. Das haben ich und haben viele an dieser Stelle bereits gesagt. Ich glaube, über die Notwendigkeit brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Es ist eine zwingende Notwendigkeit.
Daher wird diese Landesregierung auch dafür Sorge tragen, dass die Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs künftig in angemessener Weise in die Lage versetzt werden, auch ihren Verpflichtungen zum Straßenbau nachzukommen. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs wird, wie vom Landesverfassungsgericht gefordert, die unterschiedlichen Aufgaben der Kommunen besser als bislang berücksichtigen, und dazu gehört künftig auch das Thema Bau von kommunalen Straßen. Mit der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs ist eine Gutachterbefassung verbunden, mit der in dieser Form in Deutschland wissenschaftliches Neuland betreten wird.
Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vor allem einen substanziellen und bedarfsorientierten Ebenenvergleich zwischen Land und Kommunen beschrieben. Insbesondere im Hinblick auf die Bildung der Finanzausgleichsmasse und eine aufgabenorientierte Betrachtung, aber auch hinsichtlich der horizontalen Verteilung werden wir hier ganz neue Gedanken auf den Weg bringen müssen. Wir erarbeiten derzeit gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände die Eckpunkte für eine solche Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs. Wir haben uns dabei mit der kommunalen Familie darüber verständigt, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen.
Bereits aus diesen Gründen kann der jetzt zur Diskussion stehende Gesetzentwurf insofern nicht zur Anwendung kommen. Ich komme gleich noch einmal auf die Formulierung in dem Gesetzentwurf zu sprechen. Der Wunsch vieler Gemeinden, dass der von ihnen individuell festgelegte Ausbaustandard erstattet wird, lässt sich aus dem Grundgedanken des FAG nach meiner Meinung wirklich nicht ableiten.
an die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden weiterzugeben, die auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 und § 8 a des Kommunalabgabengesetzes verzichten, aus meiner Sicht mehr als problematisch. Dieses Anliegen dient nämlich mitnichten der Herstellung einer Wahlfreiheit. Wie wir hier schon wiederholt diskutiert haben, ist ein Wegfall der Straßenausbaubeiträge gar nicht vorgesehen. Es war nie das Thema, die Straßenausbaubeiträge wegfallen zu lassen.
Ich wiederhole es gern: Den Gemeinden bleibt nach wie vor die Möglichkeit, Einnahmen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu erzielen. Ich kann die Grundsatzdiskussion in der politischen Debatte mehr als verstehen. Aber zwischen alles und nichts gibt es auch hier unterschiedlich abgestufte und dem jeweiligen Standard individuell angepasste Zwischenlösungen und entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten, meine Damen und Herren.
Aufgehoben wird also lediglich der Zwang zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge. Damit können Gemeinden selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie sie erheben oder freiwillig darauf verzichten. Die Statements dazu sind hier, wie ich glaube, in Gänze schon ausgetauscht worden. Es ist ja auch nicht verwerflich.
Ich möchte noch einmal unterstreichen, wie wichtig es uns als Landesregierung ist, dass die Entscheidungshoheit vor Ort stattfindet, dass die Gemeinden nicht nur sagen sollen: Bitte schön, da können wir nichts machen, das hat uns das Land vorgegeben. Für mich ist kommunale Selbstverwaltung auch die Entscheidung über nicht so angenehme Themen.
Wir haben nicht die Absicht, durch Kompensationsmaßnahmen Einfluss auf den Entscheidungsprozess vor Ort zu nehmen und dadurch bestimmte Entscheidungen zu belohnen beziehungsweise zu bestrafen.
Meine Damen und Herren, dieses Vorgehen entspricht nicht meinen Vorstellungen von kommunaler Selbstverwaltung. Unsere Landesregierung wird dafür Sorge tragen, dass eine gerechte und gleichmäßige Verteilung der im Land insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel auf die Landesebene einerseits und auf die kommunale Ebene andererseits erfolgt.
dies, lieber Herr Dr. Dolgner, so etwas kann man vorschlagen: eine Zuweisung für Infrastrukturlasten, 40 Millionen €. Ich habe nur zwei Probleme, und zwar schreiben Sie in Absatz 3:
„… die zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Gemeindestraßen keine Beiträge im Sinne der §§ 8 und 8 a des Kommunalabgabengesetzes erheben.“
Also Gemeinden sollen dies erheben, die keine bekommen. Nach dem Text Ihres Entwurfs - nicht nach dem, was Sie vorhin vorgetragen haben - ist definitiv nicht vorgegeben, dass Gemeinden Beiträge erheben.
Sofort, lassen Sie mich den Gedanken eben zu Ende führen. - Lieber Herr Dr. Dolgner, Sie haben vorhin selbst gesagt, es sei kein Vollausgleich vorgesehen. Dann verstehe ich den nachfolgenden Satz nicht:
„Der Ausgleich erfolgt im Einzelfall auf Antrag in Höhe des tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Einnahmeausfalls.“
Wenn das kein Vollausgleich ist und Sie dies mit der Aussage koppeln, es werde nur an die Gemeinden gezahlt, die keine Beiträge erheben, dann haben wir eine Schieflage im System. Aber das können wir als solches nicht beschließen.
Herr Minister, vielen Dank für die sachdienlichen Hinweise. Mein Vollausgleich bezog sich übrigens auf die Kosten- und nicht auf die Einnahmeseite. Wie Sie wissen, können gar keine Vollkosten erhoben werden.
Ich habe vorhin ja gesagt, dass wir uns in der ersten Lesung befinden. Wir verfügen ja nicht über so ein hervorragendes Referat, wie Sie es haben.
- Herr Dr. Dolgner, Sie dürfen Ihre Bemerkung gern weiterführen und müssen auf Zwischenrufe nicht eingehen. Bitte!
Ich freue mich auf den Verbesserungsvorschlag des Innenministeriums zur technischen Durchsetzung in der Anhörung. Ich habe die Textvorschläge und Formulierungshilfen, die von Ihrem Ministerium und besonders von dem Referat zum Thema FAG kamen, immer als sehr positiv und kompetent empfunden. Wir werden sicherlich die Punkte aufnehmen, die Sie uns hier ins Stammbuch schreiben. Dazu dient ja die erste Lesung. Ich warte hoffnungsvoll auf Ihre Ausführungen im Ausschuss und danke Ihnen für die Hinweise.
Wenn das FAG insgesamt novelliert wird und wir das Thema Straßenausbaubeiträge aufnehmen - darüber haben wir schon an anderer Stelle gesprochen -, müssen wir zu einem Standard kommen und definieren, wie die Standardstraße einer Gemeinde aussieht. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite Gemeinden haben, die das komplett in Naturstein mit Granithochborden und Designerlampen haben wollen, und auf der anderen Seite Gemeinden, die bereit sind, Straßen mit einer Asphaltdecke mit normalem Plattenbelag und Standardlampen auszubauen. Wir können nicht akzeptieren, dass wir dort eine Vollkosten- oder Volleinnahmerechnung haben. Wir werden uns über prozentuale Anteile, die wir erstatten, und über Standards unterhalten müssen.
Wie ich vorhin sagte: Wir müssen zu einer Überarbeitung des FAG kommen. Das jetzt mit einer punktuellen Leistung aufzunehmen, was formalrechtlich möglich wäre, halte ich in der Systematik nicht für richtig. Über die Aussage, dass wir ein solches FAG möglichst schnell auf den Weg bringen wollen, sind wir uns alle einig, nur es liegt
Wir als Landesregierung wollen, dass alle Städte und Gemeinden in diesem Land fair behandelt werden, dass sie gleichmäßig behandelt werden und dass wir die Kosten möglichst von den Gemeinden fernhalten. In diesem Sinne danke ich Ihnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir nähern uns der Ausschussüberweisung. Es ist zwar beantragt worden, den Gesetzentwurf federführend an den Finanzausschuss zu überweisen, aber ich gehe davon aus, dass im Hause sicherlich Einvernehmen darüber besteht, dass der Innen- und Rechtsausschuss die Federführung erhält. - Das ist dann so. Wer dafür stimmt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/352 federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss zu überweisen, bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile für den SSW Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Sicht des SSW soll jede Schülerin und jeder Schüler in der Lage sein, eine attraktive Schule nach Wahl zu besuchen, und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses und ausdrücklich auch unabhängig von irgendwelchen Verwaltungsgrenzen. Für den SSW ist der möglichst freie Zugang zu den Bildungsangeboten im Land ein wesentlicher Beitrag zur Chancengleichheit und damit auch zur Bildungsgerechtigkeit. Zu einer optimalen Bildung für unsere Kinder zählt für uns auch, dass längst nicht immer die nächstgelegene Schule die jeweils beste sein muss.
Man muss keine jahrzehntelange kommunalpolitische Erfahrung auf dem Buckel haben, um zu wissen, dass es rund um das Thema Schülerbeförderung immer wieder Probleme gibt. Aktuell hakt es bekanntlich bei der Schülerbeförderung im Raum Tönning, und zwar gewaltig. In diesem Fall weigert sich der Kreis Dithmarschen vehement, seinen Teil der Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen Kreisgebiet zu tragen, die die Gemeinschaftsschule im nordfriesischen Tönning besuchen. Ich will das nur kurz einordnen: Es geht nicht etwa um die kleine Petitesse eines Bürgers, der die Dinge sehr genau nimmt, nein, es geht um weit mehr. Durch dieses unflexible Verhalten des Kreises werden deutlich über 100 Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern dauerhaft benachteiligt. Das kann aus meiner Sicht nicht sein.
Wie angedeutet ist es nicht das erste Mal, dass es zu finanziellen Unstimmigkeiten auf der kommunalen Ebene kommt, wenn Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, die weiter weg liegt als die nächstgelegene öffentliche Schule. Ich will deshalb in aller Deutlichkeit auf eines hinweisen: Wir haben bei uns in Schleswig-Holstein das Recht auf freie Schulwahl unmissverständlich gesetzlich verankert. Deshalb muss man den Eltern dieses Recht auch gewähren, ohne Wenn und Aber und vor allem auch über Kreisgrenzen hinweg. Entscheidend ist, dass ihnen keine finanziellen Härten durch die Wahl einer entfernteren Schule entstehen.
Im beschriebenen Fall in Tönning läuft es aber gerade andersherum: Eltern und Schulträger sollen zahlen, weil sich der Kreis Dithmarschen aus der Verantwortung zieht.
Auch für die Einrichtung einer noch dazu kostensenkenden ÖPNV-Linie von Heide nach Tönning fühlt man sich nicht zuständig. Dabei ist der entsprechende Auftrag der Kreise doch nicht zuletzt im ÖPNV-Gesetz klar beschrieben. In § 1 steht unter Absatz 4:
„Bei der Planung und Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge und des ÖPNV-Angebotes sind neben den spezifischen Bedürfnissen der Benutzergruppen … vor allem den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler … zu berücksichtigen.“
In § 3 Absatz 1 heißt es eindeutig, dass die Kreise als Aufgabenträger aus „verkehrlichen, wirtschaftlichen, regionalplanerischen und ökologischen Gründen“ zusammenarbeiten sollen. Soweit ich weiß,