Protocol of the Session on November 16, 2017

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rassismus und Diskriminierung im Netz können wir nur wirksam bekämpfen, wenn die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisiert, die gesellschaftliche Akzeptanz von Hassreden reduziert und gegen strafrechtlich relevante Hate Speech im Netz vorgegangen wird, und zwar in all ihren Formen.

Bemühungen, der seit Jahren zunehmenden Verbreitung von Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken entgegenzutreten, sind vielfältig vorhanden, angefangen bei konkreten Kampagnen, wie etwa der Jugend-Kampagne des Europarates.

Die Bemühungen, Hasskriminalität im Netz einzudämmen, zeigen sich auch in den Kooperationen sozialer Netzwerke und den Selbstverpflichtungen der Unternehmen. Da die Selbstverpflichtungen jedoch nicht ausreichend zum Ziel führten, kam es zu einem Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag - wir haben es schon ein paar Mal gehört -, das in der Entstehung aber auch umstritten war und immer noch ist. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten, übrigens mit einer Übergangsregelung, auf die ich noch zu sprechen komme.

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden die Betreiber großer sozialer Netzwerke durch gesetzliche Compliance-Regeln verpflichtet, Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die im Netz verbreitet werden, schneller und wirkungsvoller zu bearbeiten. Zudem müssen die Anbieter im Inland Zustellungsbevollmächtigte benennen, um für Strafverfolgungsbehörden erreichbar zu sein. Das ist eine Grundvoraussetzung dafür, Täterinnen und Täter zu ermitteln.

Tatsächlich ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Grundsatz das zügige Ergebnis einer Forderung der letztjährigen Justizministerkonferenz, Lösungs

vorschläge zu entwickeln, die eine effektive Löschung von Hate Speech im Internet bei gleichzeitiger Beweissicherung ermöglichen. Auch Schleswig-Holstein hat seinerzeit die Forderung der Justizministerkonferenz mitgetragen. Ich räume gern ein, dass mir eine europaweite, internationale Regelung angesichts der Zunahme strafbarer Hasskommentare im Internet und der Gefahr einer Ausbreitung gewaltgeneigter Gesinnung in der Gesellschaft deutlich besser gefallen hätte. Bekanntlich macht das Internet an Landesgrenzen nicht halt. Sämtliche Protagonisten agitieren global. Unser Ziel muss es deshalb sein, ihnen auch auf dieser Ebene zu begegnen. Aber noch setzt die EU im Umgang mit Hass und Hetze im Internet auf die Kooperation der sozialen Netzwerke. Erst wenn das scheitere, könnten europäische Vorgaben infrage kommen. So lässt sich jedenfalls die EU-Justizkommissarin Vera Jourová zitieren. Bis dahin ist die deutsche Regelung eine Art Modell, bei dem wir uns einig sind, dass es nur der erste Aufschlag sein kann, um Hasskriminalität im Netz zu bekämpfen.

Das war kein unumstrittener Schritt. Insbesondere die Kritik am sogenannten Overblocking ist mir sehr wohl bekannt. Die Befürchtung, dass die gesetzlich vorgegebenen Fristen Online-Firmen dazu verleiten könnten, in unklaren Fällen im Zweifel Beiträge einfach zu löschen, ist nicht von der Hand zu weisen. Daher stößt der Antrag der Kieler Jamaika-Koalition in die richtige Richtung. Das ist auch ein Thema - wir haben es eben gehört - in den laufenden Jamaika-Verhandlungen in Berlin. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass die am heftigsten diskutierte Regelung des Gesetzes erst nach einer dreimonatigen Übergangsfrist, also erst im neuen Jahr, Wirkung entfalten wird, nämlich die Fristen zum Löschen strafbarer Inhalte nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Bis dahin haben die Online-Unternehmen Zeit, der sicherlich komplexen Umsetzung des Gesetzes Rechnung zu tragen.

Facebook, das bekanntermaßen zu den Kritikern des Gesetzes gehörte, hat nach Presseberichten bereits mitgeteilt, viel Zeit und Ressourcen zu investieren, um dem Gesetz zu entsprechen, und hart daran zu arbeiten, die richtigen Prozesse für die verschiedenen Bestimmungen aufzusetzen. Es liegt gerade auch im Interesse der Unternehmen, ein Overblocking zu vermeiden. Mindestens bis Anfang 2018 sollten wir daher schon abwarten, um beurteilen zu können, wie es um die Garantie der Meinungsfreiheit tatsächlich steht. Mit politischem Aktionismus, voreilig dazu, wie er im AfD-Antrag

(Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein)

zum Ausdruck kommt, ist dagegen keinem geholfen.

Anlass zu einem Normenkontrollverfahren besteht jedenfalls nicht - im Gegenteil. Unsere Aufgabe sehe ich darin, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in seiner Wirkung noch zu verbessern, dabei aber das Verhältnis zur Meinungsfreiheit sorgsam auszutarieren, so wie es in dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen zum Ausdruck kommt. Gerade deshalb hat etwa die Justizministerkonferenz erst in der letzten Woche darüber beraten, wie noch wirkungsvoller gegen die Verbreitung strafrechtlich relevanter Äußerungen im Netz vorgegangen werden kann.

Über eines müssen wir uns dabei im Klaren sein: Mit nur algorithmischem Löschen werden wir der Hate Speech genauso wenig Einhalt gebieten können wie mit aufgesetzter strategischer Kritik an einer angeblichen Meinungsdiktatur. Stattdessen brauchen wir Argumente. Wer Meinungsvielfalt will, darf selbst nicht die Grenzen des Rechts übertreten und dies im Nachhinein als Missverständnis deklarieren. Wie gesagt, Hate Speech gibt es in verschiedenen Nuancen. Seien Sie sicher: Wir verfügen über die notwendigen Strukturen, um auch Internetdelikte effektiv strafrechtlich verfolgen zu können. Einer der wichtigsten Faktoren ist dabei natürlich die personelle Ausstattung, und da haben wir uns vorgenommen nachzusteuern. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Zu einem Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Claus Schaffer von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf die aus den üblichen Ecken auf uns einprasselnden - ich sage einmal - populistischen und diffamierenden Anmerkungen möchte ich hier gar nicht weiter eingehen. Ich werde das einmal beiseite packen, weil ich in dieser Diskussion ganz gern die Sachlichkeit vorantreiben möchte.

Wir haben unseren Antrag keineswegs populistisch oder rein politisch verfasst, sondern er weist überwiegend juristische Betrachtungen auf. Hier geht es ganz einfach um verfassungsrechtliche Betrachtung, um verfassungsrechtliche Überprüfung. Frau Ministerin, insofern muss ich Ihnen da widerspre

chen. Wir möchten die Diskussion ganz gern aus der Politik, aus der politischen Debatte herausholen; denn - das hat Herr Holowaty sehr deutlich gemacht - es geht um ein gesellschaftliches Problem. Selbstverständlich muss man sich mit aller Kraft gegen Hasskommentare und gegen Hasskriminalität auch im Internet stellen. Selbstverständlich müssen wir dagegen etwas unternehmen. Aber dies in dieser Form in ein Gesetz zu fassen, ist nicht richtig. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist in allen Teilen verfassungswidrig. Als solches sollten wir es auch betrachten. Lassen Sie uns lieber gemeinsam einen besseren Weg finden, dagegen vorzugehen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 19/301, sowie den Alternativantrag, Drucksache 19/347, dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe!

(Claus Schaffer [AfD]: Innen und Recht!)

- Und den Innen- und Rechtsausschuss, ja.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Wir sind bei der Ausschussüberweisung!)

Wir sind erst einmal bei der Gegenprobe für die Ausschussüberweisung allgemein. - Dann ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/301, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Dann ist der Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/347, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Liegen nicht vor. Dann ist dieser Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

(Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack)

Die Zukunft der EU-Finanzen und ihre Auswirkungen auf Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/307

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Regina Poersch von der antragstellenden SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht erst seit dem Brexit fragen wir uns, wie es mit der EU weitergeht, diesem einzigartigen Friedens- und Wohlstandsprojekt. Das gilt auch für den europäischen Finanzrahmen. Bereits bei den Verhandlungen zum Finanzrahmen für die aktuelle Förderperiode 2014 bis 2020 musste SchleswigHolstein mit weniger Mitteln auskommen. Man hatte Großbritannien und dem damaligen Premierminister David Cameron das Zugeständnis gemacht, unter 1 % des Bruttoinlandsprodukts zu bleiben. Damit sollte das Vereinigte Königreich in der EU gehalten werden. Das hat ja super funktioniert.

Heute stehen wir vor der gleichen Frage, und wir begrüßen die von der Europäischen Kommission angestoßene Debatte zur Zukunft der EU-Finanzen. Ich sage ganz klar: Eine weitere Kürzung des EUHaushalts und der Beiträge der Mitgliedstaaten unter 1 % Bruttoinlandsprodukt ist für uns nicht akzeptabel. Und: Nicht weniger, sondern mehr gemeinsames Handeln muss unser Ziel sein. Deswegen fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat für eine auskömmliche Ausstattung des EU-Haushalts einzusetzen. Wir stehen bei dieser Debatte erst am Anfang. Auch im Europaausschuss haben wir den Faden aufgenommen. Mein Dank geht an dieser Stelle einmal an den Kollegen Andresen.

(Beifall SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur um die Höhe des EU-Haushalts insgesamt, sondern auch um die Verteilung der Finanzen auf die Mitgliedstaaten und Regionen und die Ausrichtung der Förderprogramme wird alle fünf Jahre neu verhandelt. Das Ringen darum beginnt jetzt. Dabei geht es um politische Gestaltung. Wir wollen, dass sich das Land in diese Debatte aktiv einbringt, sich für einen möglichst hohen Anteil an Fördermitteln für die Weiterentwicklung in unserem Land und in der deutsch-dänischen Grenzregion, in der Nord- und Ostseeregion, für weniger Bürokratie bei der Bean

tragung und Abwicklung der Projekte und für Förderprogramme, die auf die zentralen Zukunftsfragen Antworten geben und die sozial, solidarisch, nachhaltig und innovativ ausgerichtet sind, einsetzt.

Nur wenn es gelingt, ein solches Europa zu schaffen - eben sozial, solidarisch, nachhaltig und innovativ -, werden wir das großartige Friedensprojekt für kommende Generationen bewahren.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Obwohl wir erst am Anfang stehen, wissen wir doch heute schon um die Bedeutung der für Schleswig-Holstein so essenziellen Bereiche wie die Ausgestaltung des europäischen Sozialfonds, die Wirtschafts- und Tourismusentwicklung, die zukünftige Agrarpolitik und die damit verbundene Frage, ob wir es schaffen, eine Stärkung der ländlichen Räume zu verabreden, auch wenn dies zulasten der Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte gehen sollte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen den Mehrwert der europäischen Kohäsionspolitik sichtbar machen. Unsere grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark ist dafür das allerbeste Beispiel. Der erste europäische Mehrwert ist zweifellos der Frieden. Aber auch der gesellschaftliche Zusammenhalt und die soziale Sicherung sind zu nennen.

Nun lässt ein Blick in den Koalitionsvertrag Schlimmes ahnen. Kein Landesgeld für europäische Projekte, wenn EU-Mittel schrumpfen oder wegfallen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, das ist verantwortungslos.

(Beifall SPD)

Wie Sie das den Projektträgern erklären wollen, ist Ihre Sache. Ich mag mir ein Schleswig-Holstein ohne ESF-geförderte Projekte wie „Frau & Beruf“ oder auch die Berufsbildungsstätte der Handwerkskammer Lübeck hier in Kiel nicht vorstellen. Es widerspricht dem europäischen Gedanken, gute europäische Projekte am Ende verhungern zu lassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu guter Letzt zeigt sich am gemeinsamen EU-Haushalt, wie solidarisch die zukünftig 27 Mitgliedstaaten miteinander umgehen. Die Friedrich-Ebert-Stiftung kommt in ihrer aktuellen Acht-Länder-Studie „Die EU nach dem Brexit“ zu dem Ergebnis, dass sich in Deutschland acht von zehn Befragten für eine stärkere Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten aussprechen. Der Brexit und die Diskussion rund um diesen Brexit führen dazu, dass die Sensibilität für

(Vizepräsident Oliver Kumbartzky)

die Vorzüge der EU deutlich zugenommen hat. Mit der EU verbinden die Bürgerinnen und Bürger heute, anders als noch vor zwei Jahren, wieder mehrheitlich Begriffe wie „Chancen“ statt Begriffe wie „Risiken“. Sie verbinden mit der EU steigenden statt sinkenden Wohlstand.

Deshalb noch einmal: Nicht weniger, sondern mehr gemeinsames Handeln muss unser Ziel sein. Das ist unser Verständnis von Solidarität und europäischem Mehrwert, von dem Schleswig-Holstein profitiert. Da lohnt es sich, um jeden Cent zu kämpfen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und Rasmus Andresen [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Bevor wir weitermachen, begrüßen Sie bitte mit mir zusammen den ehemaligen Abgeordneten Karsten Jasper ganz herzlich.

(Beifall)

Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Hartmut Hamerich das Wort.