Protocol of the Session on September 26, 2012

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist mir auch als Standortabgeordneter der sofortige Rückbau nach Stilllegung lieber als ein Einschluss - überhaupt keine Frage. Aber wenn der Antrag so bleibt, wie er formuliert ist, ist es eben nicht so, dass die Sicherheitsaspekte eine größere Rolle spielen als die Kosten - insbesondere vor der Betrachtung der individuellen Abwicklungsszenarien, die sich aufgrund der drei Standorte, die wir in Schleswig-Holstein haben, für uns ergeben.

(Olaf Schulze)

Herr Kollege Magnussen, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Matthiesen?

Gern.

Herr Kollege Magnussen, Sie schreiben in Ihrem Antrag etwas von Radioaktivitätsbilanz. Was ist darunter zu verstehen?

- Sie wissen, dass wir auch hier im Haus die Diskussion über die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle geführt haben. Jetzt aktuell diskutieren wir - so zumindest mein Kenntnisstand, vielleicht kann der Minister dazu gleich noch etwas ausführen -, dass für die unsäglichen gelben Fässer eventuell zusätzliche Transportbereitstellungshallen gebaut werden müssen. Das heißt, wir diskutieren jetzt nicht über einen Rückbau, sondern über Situationen, die noch geschaffen werden müssen, auf einem Weg, den wir im Moment schon mit Fristen fest hinterlegen wollen. Das ist für mich eine Bedarfsanalyse vor dem Hintergrund der Erfassung der Radioaktivitäten, die wir in den Kernkraftwerken haben, und die letztendlich auch dazu beitragen, die Mengen der rückzubauenden Tornagen aus den einzelnen Kraftwerken zu bilanzieren. Da müssen wir aufsetzen. Da muss eine vernünftige Analyse gemacht werden.

Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Matthiessen?

Ich versuche zu helfen.

Das verstehen Sie unter Radioaktivitätsbilanz, ja?

- So ist es.

Da haben Sie in der Fachsprache einen Neologismus eingeführt. Dazu gratuliere ich. Ich verstehe das immer noch nicht.

- Dann können wir uns ja nachher beim Kaffee vielleicht noch einmal darüber unterhalten.

Genau deshalb begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, notwendige Handlungsmöglichkeiten

für die Schließung und den Rückbau der Kernkraftwerke mit den Betroffenen zu erörtern. Im Rahmen dieser Erörterung - hier handeln wir eigentlich getreu Ihrem Motto und dem Motto der Landesregierung, insbesondere des Ministerpräsidenten, der im Moment leider nicht da ist - soll ein Dialog mit den Betreibern stattfinden, um vernünftige und verlässliche Rückbaukonzepte zu bekommen. Diese Erörterung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sinnvoll, sorgsam und sicherheitsrelevant rück- und abgebaut werden kann. Denn man kann nicht abbauen, wenn - da sind wir uns auch einig - Castoren für Transport- und Endlagerung nicht verfügbar sind, geschweige denn die Frage der Endlagerstätten ungeklärt ist.

Wir werden es nicht zulassen, dass die Standorte Brunsbüttel, Krümmel und später auch Brokdorf über Jahre abgebaut werden, aber als Trittinsche atomare Zwischenlager schleichend zu Endlagerstätten werden. Das macht keinen Sinn. Deshalb muss geklärt sein, was wohin geht. Das gehört auch ein Stück weit in die Bilanz, die Sie eben noch einmal hinterfragt haben. Deshalb - und da wiederhole ich mich - muss geklärt sein, was wohin geht.

Der Bevölkerungsschutz vor der Strahlung - ich wiederhole mich - muss vor allem stehen. Zur Energiewende führen Sie immer wieder aus, dass die Kommunen Planungssicherheit brauchten, aber Sie selbst geben den Kommunen und den dort ansässigen Unternehmen keine Planungssicherheit, weil die falschen Prioritäten gesetzt werden. Die Standorte Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf sind auch Kommunen. Brunsbüttel ist dazu noch einziger Industriestandort mit dem Schwerpunkt Chemie in Schleswig-Holstein und ist auf Grundlastversorgung und Verfügbarkeit angewiesen. Die Wirtschafts- und Energieminister werden sich aber am 1. Oktober 2012 ausführlich am Standort informieren.

Die CDU ist mit allen anderen aus der Kernenergie ausgestiegen und hat ein Kohlekraftwerk in Brunsbüttel favorisiert. Das wollten Sie nicht, und das wollen Sie nicht. Dafür haben Sie uns kritisiert. Das ist Ihr gutes Recht. Ich sage Ihnen, der Industriestandort hat Potenzial, obwohl er im weltweiten Wettbewerb steht. Setzen Sie das nicht aufs Spiel. Nun hören wir Ambitionen, dass ein GuD-Kraftwerk geplant ist oder werden soll, aber nicht privat finanziert werden kann. Sie sehen, es gibt jede Menge Diskussions- und Klärungsbedarf, um tragfähige Lösungen für betroffene Standorte zu erarbeiten. Ich beantrage daher für die CDU-Fraktion Ausschussüberweisung beider Anträge und hoffe

auf eine konstruktive Debatte in diesem Bereich. Danke.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein erzeugt mehr und mehr erneuerbare Energien. Für die AKW Brunsbüttel und Krümmel ist der Leistungsbetrieb erloschen. Eines Tages wird unser Land endlich atomstromfrei sein. Nur noch das AKW Brokdorf hat die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Gebrochene Niederhaltungsfedern für Brennelemente, wie sie bei einer Inspektion im Abklingbecken des AKW Brokdorf gefunden wurden, sollten uns allerdings Warnung sein, dass auch nach dem Ausstiegsbeschluss im nationalen Konsens eine Atomanlage im Betrieb gefährlich bleibt. Ja, selbst nach der Stilllegung bleiben AKW gefährlich.

Wir haben weiterhin das Ziel, auch das AKW Brokdorf noch vor 2022 stillzulegen. Das Atomgesetz muss der aktuellen Entwicklung, nämlich der Stilllegung der AKW, angepasst werden. Den Betreibern der stillgelegten AKW muss klar sein, dass die Atomanlagen abgebaut werden müssen, zurück zur grünen Wiese. Vattenfall jedoch spielt auf Zeit. Hier braucht es klare Regeln für Zeitpläne des Rückbaus, damit der Atomausstieg tatsächlich endgültig ist. Der sogenannte sichere Einschluss als Dauerlösung darf nicht akzeptiert werden.

Der Mangel an Präzisionen im ATG, also im Atomgesetz, ist ein Beleg für den unbedingten Willen der Politik damals, dass das Atomgesetz durchgesetzt werden sollte. Augen zu und durch: Gefahren des Betriebs, kein Endlager, Prolieferationsgefahr und vor allen Dingen eine Belastung zukünftiger Generationen auf ewige Zeiten. Die Argumente waren auch damals alle bekannt, wurden von der Antiatombewegung vehement vorgetragen und von den Verantwortungsträgern penetrant ignoriert. Jetzt, am Ende des Atomprogramms, stellen wir fest: Das Ende ist nicht bedacht worden. Schon bei Max und Moritz heißt es: Aber wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe. Es fehlt schlicht an gesetzlichen Regelungen. Der sichere Einschluss darf natürlich nicht eine Form der endgültigen Stilllegung sein. Die

Zeiträume für Stilllegungsverfahren, Antragstellung nach Verlust der Betriebsgenehmigung zum Leistungsbetrieb, Abriss et cetera, das alles fehlt im Atomgesetz.

Die endgültige Stilllegung des AKW Greifswald begann 1995, und das Ziel grüne Wiese ist für 2013 geplant - mal gucken, ob es kommt. Die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in einem Endlager sind damit noch nicht abgedeckt. Da das endgültige Endlagerkonzept noch nicht feststeht, ist natürlich schwer vorhersehbar, was die Endlagerung des hochradioaktiven Mülls für die nächsten 300.000 Jahre kosten wird. Es gibt ja noch nicht einmal ein Konzept beziehungsweise ein Konzept für eine Endlagersuche. Auch das ist ein weiterer Beleg dafür, dass zwar der Atomausstieg beschlossen wurde, aber ansonsten die schwarz-gelbe Koalition in Berlin schläft.

Die CDU stellt jetzt einen Änderungsantrag, Drucksache 18/232, zu dem von der Koalition vorgelegten Antrag, Drucksache 18/180. Offenbar besteht keine Uneinigkeit in der Sache. Das hat sogar der Redner gesagt - ich habe es mir hier aufgeschrieben; er nimmt mir die ganze rhetorische Gewalt, indem er selbst sagt,

(Christopher Vogt [FDP]: Keule!)

da bestehe kein Dissens in der Sache. Es steht dort:

„Der endgültige Rückbau von Kernanlagen und kerntechnischen Anlagen muss als einzige Möglichkeit vorgesehen werden.“

Das ist ungefähr auch die Hauptaussage im Antrag der Koalition.

Ich habe nach dieser merkwürdigen Radioaktivitätsbilanz gefragt, was das denn ist. Ihr müsst das mit unheimlich heißer Nadel gestrickt haben. Genauso könnte ich fragen - bei diesem Satz, der Rückbau von Kernanlagen und kerntechnischen Anlagen muss als einzige Möglichkeit vorgesehen werden -, was denn der Unterschied zwischen einer Kernanlage und einer kerntechnischen Anlage ist - da Ihr das ja so redundant erwähnen musstet. Solche Irrtümer müssen irgendwie in einer verquiemelten einsamen Nacht von Herrn Magnussen, der ja nächtens immer noch dem Atomprogramm nachweint, das ihm die eigene Partei zerschlagen hat, Eingang in den Antrag gefunden haben.

Sie wollen das im Konsens mit der Bundesregierung regeln, und da begrüßen Sie eine Initiative der Bundesregierung, die es gar nicht gibt. Das ist auch interessant. Warum stellt die CDU diesen Antrag? - Weil es eben peinlich ist, dass sich die

(Jens-Christian Magnussen)

schwarz-gelbe Koalition in Berlin lieber mit dem Ausbremsen der erneuerbaren Energien beschäftigt, als mit dem Rückbau der AKW. Da tun Merkel, Altmaier und Co nämlich Nullkommanichts. Die Ränder der Gesetzeslücken im ATG klaffen weit auseinander. Das wollen sie mit einer Konsenswolke vernebeln, während wir konkrete Vorstellungen von einem gesetzlichen Änderungsbedarf des ATG haben. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab, finden unseren Antrag viel besser und stimmen dem in der Sache zu. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Vielen Dank, Herr Kollege.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Debatte fortfahren, möchte ich Sie bitten, mit uns auf der Besuchertribüne ganz besondere Gäste zu begrüßen. Es sind junge Damen und Herren, junge Frauen und Männer, die Schülerinnen und Schüler durch die AnneFrank-Ausstellung, an die Sie sich sicher alle erinnern, die im August hier im Landeshaus zu sehen war, geführt haben, sie betreut und sie informiert haben, und die damit aus meiner Sicht ganz besonders wertvolle Arbeit in der Geschichtsvermittlung geleistet haben, für die wir uns herzlich bedanken. Wir begrüßen Sie und euch ganz herzlich noch einmal im Landeshaus in Kiel!

(Beifall)

Wir setzen die Debatte fort. Ich erteile Herrn Abgeordneten Oliver Kumbartzky von der Fraktion der FDP das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da bin ich wieder. Man könnte fast sagen „Täglich grüßt das Murmeltier“, das Gleiche könnte man aber auch zum Antrag der SPD sagen. Der Antrag ist uns durchaus noch aus der April-Tagung der letzten Legislaturperiode bekannt. Dass Sie den Antrag auf Wiedervorlage hatten, damit habe ich natürlich gerechnet, Herr Schulze, ganz klar.

(Olaf Schulze [SPD]: Gutes muss man wie- der bringen!)

Und wie Sie auch wissen, hatten wir natürlich Sympathie für Teile des Antrags. Leider waren in dem Antrag damals noch ein paar Fehler enthalten, auf die der Justizminister und ich Sie auch hingewiesen

haben. Es freut mich, dass Sie diese Fehler nun korrigiert haben.

(Beifall Abgeordneter Christopher Vogt [FDP])

- Der Applaus ist durchaus berechtigt.

(Christopher Vogt [FDP]: Der Applaus gilt nicht dir, sondern Olaf Schulze!)

- Das war mir klar.

Für die, die damals noch nicht dabei waren oder es nicht mehr so in Erinnerung haben, sei kurz erwähnt, dass die SPD-Fraktion seinerzeit beantragte, dass der Landtag die Bundesregierung auffordert, den Betreibern der Kernkraftwerke feste Fristen vorzuschreiben, wann mit dem Rückbau begonnen werden muss. Das konnte man so nicht machen, denn atomrechtliche Verwaltungsakte werden nicht von der Bundesregierung erlassen, sondern von den zuständigen Atomaufsichtsbehörden. Das wurde in dem Antrag nun geändert. Deswegen könnten wir diesem Punkt nun zustimmen.

Wir sind uns dabei natürlich auch bewusst, dass die Aufsichtsbehörden keine utopischen Fristen festsetzen können, weil sie es aus diversen Gründen nicht können und nicht dürfen. Dennoch würde eine gesetzliche Regelung dazu führen, dass die Behörden eine Handhabe bekommen, mit den Kernkraftwerksbetreibern überhaupt in Verhandlungen eintreten zu können.

Das war der zweite Punkt des Antrags. Ich würde aber natürlich gern noch auf den ersten Punkt eingehen,

(Unruhe)