Protocol of the Session on September 26, 2012

Schon im Jahr 2000, Herr Kollege Winter hat es bereits gesagt, war bei der Verabschiedung des OWAG klar, dass die Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben nicht von der ungewissen Höhe einer Abgabe abhängig gemacht werden darf. Daher gibt es eben diesen Haushaltsvermerk, der 18 Millionen € vorsieht, egal wie viele Einnahmen aus der OWAG erzielt werden. Diese Maßnahmen werden zur Um

setzung des europäischen Naturschutzes und Wasserrechtes, der Unterhaltung der Gewässer, Deiche, Schöpfwerke durch die Wasser- und Bodenverbände und zur Verbesserung des Binnenhochwasserschutzes verwendet.

Flemming Meyer hat recht, es sind nicht die Küstenschutzmaßnahmen, die aus den OWAG-Mitteln bezahlt werden.

Wenn ich eine Anmerkung zur letzten Debatte machen darf, Herr Kumbartzky, richtete sich meine Kritik nicht darauf, dass ich gesagt habe, dass Sie den Küstenschutz gefährden, sondern dass Sie durch die Rücknahme der Küstenschutzabgabe den Haushalt gefährden. Aber diese Debatte hatten wir ja bereits beim letzten Mal. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass etwa 5 bis 6 Millionen € im Haushalt fehlen.

Die Zweckbindung der OWAG lässt eine Verwendung der Mittel für Küstenschutzmaßnahmen nicht zu. Abgaberechtliche Nebenleistungen - wie in dem Antrag ausformuliert - wie Zinsen oder Säumniszuschläge sind zudem seit der Erhebung der Mittel aus dem OWAG praktisch nicht angefallen und sind auch zukünftig nicht zu erwarten.

Insofern geht der vorliegende Gesetzentwurf ins Leere, weil er das Kernproblem nicht löst, nämlich das fehlende Geld. Eigentlich gibt es kein Problem, weil die Mittel im Haushalt zugesagt sind. Der Rest ist Kosmetik oder Technik. Das kann man so oder so entscheiden, muss es aber nicht.

Wie immer man die Aufteilung zwischen zweckgebunden und zweckfrei zu verwendenden OWAGMitteln diskutiert und vornimmt für den Fehlbetrag wird letztlich der Landeshaushalt aufkommen müssen, oder gesetzliche Aufgaben werden nicht mehr wahrgenommen werden.

Die Energiewende führt zwar auch zu anderen gesellschaftlichen Belastungen als Netzausbau oder EEG, aber auch zu Entlastungen, nämlich zum Wegfall radioaktiven Mülls und des radioaktiven Risikos. Deswegen bejahe ich noch einmal nachdrücklich den Atomausstieg. - Mit dem vorliegenden Antrag verhält es sich etwas anders.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/182 dem Finanzausschuss sowie mitberatend dem Umwelt

(Minister Dr. Robert Habeck)

und Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:

Atomausstieg verbindlich umsetzen

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/180

Nukleare Entsorgung im Konsens regeln

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/232

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Olaf Schulze von der Fraktion der SPD das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem 30. Juni 2011 ist der Atomausstieg beschlossene Sache. Wir sind uns alle einig, dass der Atomausstieg bis 2022 umgesetzt werden soll. In SchleswigHolstein sind mit Brunsbüttel und Krümmel zwei Atomkraftwerke sofort vom Netz gegangen. Nun stellt sich die Frage, wie es mit diesen beiden und mit dem verbleibenden Atomkraftwerk Brokdorf weitergehen soll. Im Atomgesetz sind zwei Möglichkeiten zur Stilllegung vorgesehen: zum einen der Rückbau und zum anderen der sichere Einschluss.

Der sichere Einschluss bedeutet, dass lediglich die Brennelemente aus dem Kraftwerk geholt werden, und der Rest bleibt unberührt. Er ist die schlechteste Variante, da das Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verloren geht und die Möglichkeit einer alternativen Nutzung des Standortes nicht mehr gegeben ist. Deshalb ist nach unserer Überzeugung der Rückbau zur ,,grünen Wiese“ die einzige Möglichkeit, den Atomausstieg verantwortungsvoll, sicher und planungssicher für die Kommunen zu vollziehen.

(Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Unternehmen Vattenfall als Betreiber der beiden Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel hat sich bis heute nicht dazu geäußert, welches Verfah

ren der Stilllegung der Konzern anstrebt. Bei einer Bürgerfragestunde der Stadt Geesthacht zu diesem Thema am 13. September 2012 haben die Vertreter von Vattenfall wieder keine Aussagen zum weiteren Vorgehen gemacht.

Hinzu kommt, dass der schwedische Mutterkonzern Vattenfall AB erst kürzlich aus der Haftung für die deutschen Atommeiler ausgestiegen ist. Damit muss der schwedische Staat nicht mehr für die hohen finanziellen Risiken einstehen, die der Betrieb und die Stilllegung der AKW in sich bergen. Die Risiken liegen stattdessen bei der deutschen Tochter Vattenfall GmbH und damit letztlich bei den deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.

Dieser schrittweise Rückzug aus der Verantwortung macht deutlich, dass es wichtig ist, schnellstmöglich rechtliche Sicherheit zu schaffen. Das Atomgesetz muss dahin gehend geändert werden, dass der Rückbau verbindlich vorgeschrieben wird. Die Möglichkeit des sicheren Einschlusses reicht nicht aus, um für die Bevölkerung eine angemessene Sicherheit zu gewährleisten.

Wir müssen verbindlich erreichen, dass von deutschen Atomkraftwerken keine Gefahr mehr ausgehen kann.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative zu diesem Thema tätig wird. Weder die Atommülllagerung noch der Rückbau der Atomkraftwerke sind bislang hinreichend geregelt. Deshalb müssen wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Schlupflöcher schließen. Wir können und wir dürfen auch nicht darauf warten, dass die Endlagerfrage vernünftig geklärt wird. Die Weichen für den unumkehrbaren Atomausstieg müssen jetzt und heute gestellt werden.

(Beifall Abgeordnete Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir wollen den Betreibern der Atomkraftwerke die Möglichkeit nehmen, sich hinter den noch nicht vorhandenen Endlagern zu verstecken. Die meisten sind bis jetzt davon ausgegangen, dass es zu einem Rückbau der Atomkraftwerke nach der Stilllegung kommt. Dies wollen wir mit unserem Antrag sicherstellen, damit die Menschen vor Ort Antworten auf die offen gebliebenen Fragen bekommen und endlich wissen, wann der Atomausstieg beendet ist.

Je schneller ein Konzept zum Abbau definitiv festgelegt wird, desto weniger Möglichkeiten haben die Betreiber von Atomkraftwerken, Entscheidun

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

gen auf die lange Bank zu schieben und dadurch gegebenenfalls von vorgegebenen Standards abzuweichen.

Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu.

Lieber Herr Kollege Magnussen, Sie haben einen schönen Änderungsantrag vorgelegt. Darin steht: „Der Landtag begrüßt die Initiative der Bundesregierung…“. Von Begrüßungsanträgen haben wir in der letzten Legislaturperiode genug gehabt. Wir dürfen nicht nur Begrüßungsanträge stellen, sondern wir müssen endlich handeln.

(Beifall SPD und Abgeordneter Jens-Christi- an Magnussen [CDU])

Wir hätten diesen Antrag, den wir heute gestellt haben, schon im April beschließen können. Ihre Regierung hätte schon die Grundlagen dafür legen können, sodass wir endlich einen Schritt weiter wären.

Sie schreiben in dem Antrag:

„Der endgültige Rückbau von Kernanlagen und kerntechnischen Anlagen muss als einzige Möglichkeit vorgesehen werden.“

Schließen Sie sich unserem Antrag doch einfach an. Stimmen Sie ihm zu. Genau das steht da drin. Dann brauchen wir nicht eine Initiative einer Bundesregierung zu begrüßen. Im April haben wir schon darüber diskutiert, dass die Bundeskanzlerin zu einem netten Runden Tisch eingeladen hat, bei dem leider auch nichts rumgekommen ist. Jetzt begrüßen Sie, die „Initiative der Bundesregierung, notwendige Handlungsmöglichkeiten … mit den Betroffenen zu erörtern“. Wir wollen nicht mehr erörtern, sondern endlich Fakten schaffen. - Wir wollen, dass das Problem endlich gelöst wird.

In Ihrem zweiten Absatz steht eigentlich vieles, was schon Gesetz ist und was wir mit dem Antrag, den wir gestellt haben, endlich umsetzen können. Deswegen bitte ich Sie noch einmal: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Stellen auch Sie sicher, dass der Atomausstieg keine halbe Sache bleibt und dass Atomkraft für die Gesellschaft von Morgen nur eine Erinnerung an einen schlimmen Irrweg bedeutet.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Jens Magnussen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Schulze, ich glaube, bei dem heutigen Thema sind wir überhaupt nicht weit auseinander.

(Sandra Redmann [SPD]: Das wäre ein Wun- der!)

Herr Kollege, allerdings ist der zweite Absatz Ihres Antrags ein leichter Irrweg. In meinen Ausführungen werde ich noch gezielt auf die Fristen eingehen.

Das Atomgesetz ist ein Sicherheitsgesetz, wie wir alle wissen, und der Atomausstieg ist unumkehrbar. Das haben wir alle festgestellt und hier des Öfteren artikuliert. Das ist gut so. Das will ich gern mittragen.

Was wir brauchen, ist, dass die Betreiber den Aufsichtsbehörden ein Abwicklungsszenario vorlegen, welches die Sicherheit der Menschen über alles stellt. Da sind wir, glaube ich, auch nicht weit auseinander. Genau deshalb wäre es töricht, wenn die Atomaufsicht Schleswig-Holstein den Betreibern vor Beginn der Gespräche der Bundesregierung über die Klärung der Endlagerfrage, vor Klärung der Entsorgungswege, Fristen setzt, wann sie mit dem Rückbau beginnen sollen.

Eine sorgfältige Prüfung der Verfahren, da am Ende auch die Frage der Haftungsrisiken im Raum steht und geklärt sein muss, sollte für uns alle oberste Maxime sein. Wir brauchen individuelle Ausstiegsszenarien für jeden Standort. Deshalb ist ein Rundumschlag deplaziert. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, mit dem Bund die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Betreiber den endgültigen Rückbau zur „grünen Wiese“ verbindlich und sorgfältig einleiten können.

Herr Matthiessen, Sie behaupten, dass der Rückbau sicherer als der Einschluss sei und die Kommunen Planungssicherheit brauchten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist überhaupt noch nicht gesagt, dass die Abbauphase tatsächlich so ist, wie Sie sie hier darstellen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist mir auch als Standortabgeordneter der sofortige Rückbau nach Stilllegung lieber als ein Einschluss - überhaupt keine Frage. Aber wenn der Antrag so bleibt, wie er formuliert ist, ist es eben nicht so, dass die Sicherheitsaspekte eine größere Rolle spielen als die Kosten - insbesondere vor der Betrachtung der individuellen Abwicklungsszenarien, die sich aufgrund der drei Standorte, die wir in Schleswig-Holstein haben, für uns ergeben.