Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich fände es wünschenswert, wenn diese Entscheidungsfreiheit kein soziales Privileg bleibt. Ich finde, statt einer Angstkampagne hat das Thema Arbeit im Alter mehr Offenheit verdient.
- Herr Thoroe, dass ausgerechnet Sie sich als Experte von Arbeit im Alter aufspielen, wundert mich etwas. Ihre Ansichten sind zwar ein bisschen verstaubt, aber so alt sehen Sie nun auch wieder nicht aus.
Ich finde, statt einer Angstkampagne hat das Thema Arbeit im Alter mehr Offenheit verdient, damit mehr Menschen bis 67 einer Tätigkeit nachgehen können, die ihnen Sinn und Befriedigung gibt. Ich glaube, wir haben da in der Tat noch viel zu tun. Ich halte es aber für die völlig falsche Antwort, Frau Kollegin Jansen - das sage ich Ihnen in allem Ernst -, wenn Sie ernsthaft Politik hier gestalten wollen, sich hinzustellen und zu sagen: Wir räumen das alles wieder ab. Das kann nur jemand sagen, der das Älterwerden unserer Gesellschaft vollkommen ignoriert. So jemand hat dann auch keinen Anspruch darauf, Politik gestalten zu wollen.
Der Herr Minister hat die Redezeit um 49 Sekunden überschritten. Diese Zeit steht allen Fraktionen erneut zur Verfügung. - Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Ulrich Schippels aus der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Herr Minister, Sie haben mich doch noch einmal dazu motiviert, hier ans Pult zu gehen. Ursprünglich wollte ich auf den Kollegen Wolfgang Baasch eingehen. Die halbe Rolle rückwärts zu machen, nämlich zu sagen, wenn über 50 % derjenigen, die zwischen 60 und 64 Jahre alt sind, Arbeit haben, dann machen wir die Rente ab 67, bedeutet auf der anderen Seite, dass die Minderheit, nämlich diejenigen, die keine Arbeit finden, tatsächlich mit Rentenabschlägen von 14,5 % belegt wäre. Das ist deshalb nicht unbedingt der goldene Weg, den Sie da gefunden haben.
Ich bin aber tatsächlich hier noch einmal aufgrund der Äußerung von unserem sehr geehrten Minister Garg ans Mikrofon gegangen, der gesagt hat, dass auch Abgeordnete der LINKEN schon älter sind und deshalb vielleicht in den Vorruhestand oder die Rente eintreten müssten. Dann gucke ich mir einmal unser Ministergesetz in Schleswig-Holstein an und auf die Regierungsbank. Wenn das so wäre ausgehend von Ihrer Logik, Herr Garg - dann müsste diese Regierungsbank schon etwas leerer sein, als sie es jetzt ist.
Wir wissen ja, ab wann es Rentenansprüche für Ministerinnen und Minister gibt. Insofern ist dieser Vergleich natürlich absoluter Quatsch. Das war von Ihnen eine rhetorische Floskel, die mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat. Wir sagen ja nicht, dass die Menschen mit 65 tatsächlich zwangsweise in Rente geschickt werden sollen, sondern wir wollen flexible Übergänge schaffen und den Menschen, die das wollen, ermöglichen, länger zu arbeiten.
Was allerdings nicht geht, ist, die Rente ab 67 vorzuschreiben und sich dann hinterher erst darüber Gedanken zu machen, wie wir dafür sorgen können, dass auch Ältere länger im Arbeitsprozess bestehen können.
Ein letztes Wort noch zu dem, was die CDU am Anfang gesagt hat, zu der Altersgerechtigkeit und der Aussage, wir müssten die Rente ab 67 machen, damit die Jüngeren nicht zu kurz kämen. Die Produktivität wird in den nächsten Jahren so weit wachsen, dass es durchaus möglich sein wird, den
zukünftigen Reichtum in dieser Gesellschaft gerecht zu verteilen. Ich sage Ihnen: Die Grenzen verlaufen nicht zwischen Jung und Alt, sondern sie verlaufen immer noch zwischen Oben und Unten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag in der Drucksache 17/2189 abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Die Gegenprobe! - Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. - Damit ist der Antrag abgelehnt.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Drucksache 17/2050 mit zwei Änderungen in Artikel 1 anzunehmen. Ich verweise im Weiteren auf die Drucksache 17/2453.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für diesen umfassenden, klaren, eindeutigen Bericht. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/2050, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen von CDU und FDP. Gegenprobe! - Das sind die Stimmen von SPD und DIE LINKE. Enthaltungen? - Das sind die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/2050 in der Fassung der Drucksache 17/2453 angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6 b Bundeskindergeldgesetz
Ich erteile dem Berichterstatter des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Christopher Vogt, das Wort.
Liebe Frau Präsidentin! Um dem Kollegen in nichts nachzustehen, will auch ich Ihnen dieses Mal den ganzen Text vorlesen.
Der Sozialausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 27. Januar 2012 überwiesenen Gesetzentwurf in drei Sitzungen, zuletzt am 19. April 2012, beraten. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE empfehle ich Ihnen im Namen des Ausschusses, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Nach der Übereinkunft im Ältestenrat hat allein die Fraktion DIE LINKE Redezeit zu diesem Punkt angemeldet, und zwar in einem Umfang von fünf Minuten. Das Wort hat Frau Abgeordnete Antje Jansen von der Fraktion DIE LINKE.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie im Ältestenrat verabredet hat jetzt Frau Abgeordnete Jansen das Wort. Ich bin sicher, Sie hören alle aufmerksam zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Satzungsermächtigung nach § 22 a SGB II für die Kommunen in Landesrecht vorgelegt. Damit wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, in Satzungen festzulegen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sein sollen.
Wie man sieht, sind wir die Einzigen, die hier Redebedarf haben. Das liegt sicherlich daran, dass die anderen Abgeordneten im Haus diese kommunalen Satzungen für unproblematisch halten. Wir, die Fraktion DIE LINKE, sehen das anders.
Probleme werden sich weiter verschärfen, wie sie jetzt - es gibt schon ein Beispiel - in Norderstedt aufgetreten sind, wo der Kreis Segeberg die Miethöchstgrenzen für die Übernahme von Unterkunftskosten Ende 2011 gesenkt hat. Dazu hat der Kreis nicht einmal eine Satzung erlassen müssen. Die soll ja jetzt erst kommen; das wird heute beschlossen. Das wurde über eine kommunale Richtlinie gemacht. Die Folge ist, dass über 1.000 Menschen aus ihren Wohnungen ausziehen müssen und sich innerhalb von zwölf Monaten neue Unterkünfte suchen sollen.