Noch einmal - ich will das ganz deutlich sagen -: Zweck war die modellhafte Erprobung und keine dauerhafte Etablierung einer Benachteiligung anderer Gruppen.
Meine Damen und Herren, abschließend erlaube ich mir, weil Kollege Meyer nach einer Evaluierung gefragt hat, den Hinweis auf die Prüfung des Landesrechnungshofs vom 10. März 2010. Dort können Sie auf Seite 26 lesen - ich zitiere, Herr Präsident -:
„Die Einrichtung von Fonds widerspricht der Zielsetzung der Landesregierung, staatliches Handel transparent und unbürokratisch zu gestalten. Durch einen gesondert zu verwendenden und zu bewirtschaftenden Fonds entsteht zusätzlicher Aufwand, der im keinen angemessenen Verhältnis zum Erfolg steht.“
Ich glaube, wenn wir in der nächsten Legislaturperiode weitere Maßnahmen zum Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderung im Sinne der Inklusion gemeinsam angehen, in welcher Konstellation auch immer, dann sollte auch dies Berücksichtigung dabei finden, dass das knappe Geld, die knappen Haushaltsmittel so effizient wie nur möglich eingesetzt werden. Am Ende muss das Ergebnis zählen, und nicht das, was am besten gemeint ist.
Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 17/2069 abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen will, der möge jetzt bitte seine Hand heben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Damit stelle ich fest, dass der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt worden ist.
Der Tagesordnungspunkt 52 wird in der April-Tagung aufgerufen werden, der Tagesordnungspunkt 62 ebenfalls.
c) Neuregulierung des Glücksspiels: Für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz und eine Verschärfung der Spielverordnung
Ich erteile zunächst das Wort an den Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, Herrn Abgeordneten Bernd Schröder. - Dann erteile ich dem Kollegen Hans-Jörn Arp das Wort.
Ich danke dem Berichterstatter. - Ich erteile dann das Wort dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother.
Dann danke ich beiden Berichterstattern. Gibt es Wortmeldungen zu den Berichten? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wir kommen dann zur Abstimmung zu Punkt a), Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/1934. Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Enthaltungen? - Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Drucksache 17/2338 (neu) angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung zu Punkt b), Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1807 (neu). Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag mit Zustimmung der Antragssteller für erledigt zu erklären. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!
Dann kommen wir zur Abstimmung über Punkt c), Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Drucksache 17/1591 (neu). Zunächst empfiehlt der Ausschuss, die Nummer 1 des Antrags mit Zustimmung der Antragssteller für erledigt zu erklären. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Weiter empfiehlt der Ausschuss, die Nummer 2 des Antrags abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Wer votiert dagegen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Damit stelle ich fest, dass die Nummer 2 abgelehnt worden ist.
Schleswig-Holstein - Therapieunterbringungsvollzugsgesetz - (ThUVollzG) sowie Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts des Zeitlaufs verweise ich auch hier auf die Vorlage.
Ich bedanke mich für den Bericht. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/2191, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. - Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. - Enthaltungen? Enthalten haben sich Mitglieder der SPD-Fraktion. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2367 angenommen worden ist.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes Schleswig-Holstein – Flexibilisierung der Hinzuverdienstgrenzen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch hier verweise ich auf die Vorlage, insbesondere auf die gefetteten Änderungen im Gesetzentwurf.
Ich danke dem Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Fraktion des SSW hat sich der Stimme enthalten, die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben zugestimmt. Damit ist Drucksache 17/2411 angenommen.
Erhalt des Ansatzes „Kultur, Sprache und gegenseitiges Verständnis“ im neuen INTERREGA-Programm für die Region SønderjyllandSchleswig nach 2013
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.