Protocol of the Session on October 5, 2011

Der SPD-Gesetzentwurf bot hierfür eine gute Grundlage.

Jetzt kommen die Belange der Umwelt und des Naturschutzes absolut zu kurz. Ich möchte als Beispiel nur die Streichung des Verbots der Lebendhaltung in Setzkeschern nennen. Es gibt Regelungslücken bei den Fischereivorschriften in Prielen und Küstengewässern sowie eine Verwässerung der Überprüfung durch die obere Naturschutzbehörde. Lockerungen bei der Fischereischeinpflicht, das Wiedereinsetzen von Taschenkrebsen ohne Scheren soll ermöglicht werden und so weiter und so fort. Die Liste ist lang und länger. Meine Damen und Herren, deshalb sollte es für Sie nicht verwunderlich sein, dass wir den Gesetzentwurf von SchwarzGelb ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

(Bernd Voß)

Ich erteile für die SSW-Fraktion Herrn Abgeordneten Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der ersten Lesung des SPD-Gesetzentwurfs sind nahezu zwei Jahre vergangen. Wir haben seinerzeit ausdrücklich begrüßt, dass der Gesetzentwurf die Umsetzung europäischer Richtlinien berücksichtigt, da dringender Änderungsbedarf bestand. Wir wissen, dass sich dieser Punkt mittlerweile erübrigt hat, da die Landesregierung in der Zwischenzeit gehandelt hat und eine entsprechende Anpassung im Gesetz erfolgt ist.

Dass sich der Gesetzgebungsprozess so lange hingezogen hat, ist der Tatsache geschuldet, dass die Koalition ihren eigenen Entwurf ein Jahr später eingebracht hat. Unterm Strich hätte ich mir ein schnelleres Verfahren gewünscht, das wäre durchaus machbar gewesen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Bei dieser Regie- rung nicht! - Unruhe)

Ich möchte deutlich begrüßen, dass die von uns hervorgehobenen Bedenken bezüglich des Verbots der ständigen Fischereivorrichtungen im Gesetzentwurf von CDU und FDP berücksichtigt wurden. Durch die Zulassung von Ausnahmen wird es auch künftig möglich sein, kulturhistorisch bedeutsame Anlagen zu erhalten. Damit ist gewährleistet, dass auch nach 2019 der Kappelner Heringszaun erhalten bleibt.

(Beifall beim SSW)

Als weiteres positives Ergebnis der Anhörung ist zu werten, dass die Koalition von ihrem ursprünglichen Entwurf bezüglich der Auflösung der Fischereigenossenschaften mittlerweile abgewichen ist. Nach Ansicht des Landessportfischerverbands sei dies ein bewährtes Instrument, um den Zerfall eines Hegebezirks zu vermeiden. Hier haben CDU und FDP den deutlichen Hinweis aus der Praxis erkannt und die ursprünglichen gravierenden Änderungen zurückgenommen.

Ein Punkt, auf den wir in der ersten Lesung bereits hingewiesen haben, ist das Verbot des Fischfangs ober- und unterhalb von Fischwegen. Das Verbot wurde von uns begrüßt, da es im Gegensatz zur bestehenden Regelung eine Klarstellung beinhaltet. Wir hätten es jedoch als sinnvoll erachtet, die Abstandsregelung zu erweitern. Die Anhörung hat hierzu ergeben, dass es aus tierschutzfachlicher

Sicht angebracht wäre, den Abstand auf 50 m zu erhöhen. Entsprechende Reglungen gibt es in anderen Bundesländern.

Einer der wohl umstrittensten Punkte des Gesetzentwurfs ist die Frage nach der Fischereischeinpflicht und dem sogenannten Urlaubsschein. Für den SSW ist klar: Es darf keine Aufweichung in Bezug auf den Fischereischein geben. Wir wissen, dass dies bundesweit unterschiedlich gehandhabt wird. Eine bundesweit einheitliche Lösung wäre hier sinnvoll, aber sie ist gegenwärtig nicht umsetzbar.

Die FDP verweist immer wieder darauf, dass nach geltendem Recht Unterschiede gemacht werden, soll heißen: Urlauber dürfen ohne Fischereischein angeln, und Schleswig-Holsteiner müssen einen Fischereischein vorweisen. Aus diesem Grund plädiert die FDP dafür, dass dies für alle gilt oder für keinen.

Hier sagt der SSW ganz deutlich: Angeln ist nur mit Fischereischein zulässig.

(Beifall beim SSW)

Die Fischereischeinpflicht dient vorrangig als Sachkundenachweis für den tierschutzgerechten Umgang mit Fischen, einschließlich des Tötens. In diesem Zusammenhang ist es geradezu absurd, dass in § 39 zum Tierschutz in Absatz 2 explizit darauf hingewiesen wird, dass die Tötung von Fischen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung zu erfolgen hat, um den Tieren keine unnötigen Schmerzen zuzufügen. Mit anderen Worten: Es wird Sachkenntnis verlangt, aber Sachkenntnis muss nicht nachgewiesen werden.

Falls es in diesem Hohen Hause irgendjemanden gibt, der behaupten sollte, dass Fische keine Schmerzen spüren, dem hätte ich empfohlen, heute Morgen zwischen sechs und sieben NDR 2 zu hören, die Sendung „Stimmt’s“. Da wurde die Frage gestellt, ob Fische Schmerzen spüren. Es wurde wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen, dass Fische sehr wohl Schmerzen spüren.

Die Stellungnahmen vom Landessportfischerverband, vom Landesanglerverband, von IFM-GEOMAR, von den Tierschutzverbänden oder vom NABU sind eindeutig: Die Aufweichung der Fischereischeinpflicht wird kompromisslos abgelehnt.

(Beifall beim SSW und des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Fischen ohne Fischereischein ist genauso unzulässig wie Jagen ohne Jagdschein. Es kommt doch

auch keiner auf die Idee, die Jagd für Urlauber oder in geschlossenen Revieren freizugeben.

Der SSW lehnt den Gesetzentwurf von CDU und FDP ab.

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Herrn Kollegen Dr. Michael von Abercron das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen!

(Unruhe)

Einerseits wird kritisiert, das Gesetzgebungsverfahren habe zu lange gedauert, andererseits soll es viel zu schnell gegangen sein. Was ist nun eigentlich richtig? Ich hoffe, wir haben Sie nicht geistig überfordert. Ich glaube, Sie sind in der Lage, unseren Gesetzentwurf richtig zu lesen.

Thema Urlaubsfischereischein! In der Tat ist es so, dass wir auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags eine Ausweitung vornehmen, weil wir eine Ungleichbehandlung hatten. Einer aus Hamburg durfte angeln, einer aus Schleswig-Holstein nicht. Das müssen Sie einmal jemandem erklären.

Es ist unheimlich wichtig, dass wir auch den Schleswig-Holsteinern diese Möglichkeit eröffnen, weil damit die Möglichkeit gegeben wird, auch diejenigen an den Angelsport heranzuführen, die das wollen und damit auch den Angelschein machen.

(Anhaltende Unruhe)

Einige Verbände haben das sogar ausdrücklich begrüßt. Denn 28 Tage einen solchen Schein zu lösen, ist relativ kurz, und das müsste man öfter machen, wenn man angeln geht. Damit steigt das Interesse, einen Angelschein zu machen. Insofern ist es ein großer Vorteil, dass wir diese Regelung auch für Schleswig-Holstein eröffnen. Ich bin sicher, die Angelsportvereine werden in Zukunft mehr Prüfungen abnehmen können. Das dient dem Tierschutz.

(Beifall bei CDU und FDP)

Thema Genossenschaften! Es ist richtig, es war natürlich die Idee zu entbürokratisieren. Beim genauen Hinsehen haben wir festgestellt, es ist nicht so aufwendig, die Genossenschaften durch das Ministerium weiterzuführen.

(Anhaltende Unruhe - Glocke des Präsiden- ten)

Andererseits ist es auch ein Vorteil, weil wir festgestellt haben, dass sich, wenn sich die Genossenschaften aufgelöst hätten, neue Hegegemeinschaften hätten gebildet werden müssen. Das wiederum ist auch ein sehr bürokratischer Prozess, und davor wollten wir sie bewahren. Deshalb haben wir gesagt: Never change a winning team. Das war eine gute Sache.

Ein letzter Punkt, der auch von den Grünen kritisiert wird, das Thema heimische und nicht gebietsfremde Arten. Das einzuhalten, ist nicht ganz nicht einfach. Wie wollen Sie das definieren, wenn es einen Nordseeschnäpel nicht mehr gibt und wir die Nachbesetzung Ostseeschnäpel machen müssen? Das müssen wir so regeln. Deswegen kann man das nicht mit autochthon definieren.

Ich habe wenig Argumente gehört. Die Opposition fischt weiter im Trüben. Nehmen Sie deswegen den guten Fang dieses neuen Gesetzes an, und stimmen Sie mit uns!

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Juliane Rumpf, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung des Landesfischereigesetzes begleitet mich durch meine gesamte Amtszeit. Es gab intensive Diskussionen nicht nur im Landtag, in den Ausschüssen, sondern auch in und mit den Verbänden. Es sind umfangreiche Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung eingegangen. Jetzt steht der Abschluss kurz bevor, und darüber freue ich mich außerordentlich.

Die Regierungsfraktionen möchten das Gesetz durch die Änderung des Landesfischereigesetzes vereinfachen und bürgerfreundlicher machen, den Fischartenschutz stärken, den Anforderungen des Tierschutzes angemessen Rechnung tragen und für eine Gleichbehandlung sorgen. Ich kann diese Ziele nur begrüßen und feststellen, dass sie auch erreicht wurden. Die Vereinfachungen bei der Erstellung der Hegepläne sind sinnvoll, weil durch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der FFHRichtlinie bereits umfangreiche Datenerhebungen

(Flemming Meyer)

und Planungen vorliegen. Die Daten müssen von den Fischereiberechtigten nun nicht doppelt erhoben werden.

Positiv bewerte ich auch, dass durch die Neuregelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten die Voraussetzungen geschaffen werden, bürgerfreundliche, moderne elektronische Möglichkeiten zu nutzen.

Wir werden nach Verabschiedung des Gesetzes schnellstmöglich darangehen, die Online-Ausgabe von befristeten Fischereischeinen, des Urlauberfischereischeins und der Fischereiabgabe möglich zu machen.

Zum Thema Urlauberfischereischeine: Die Neuregelungen eröffnen jetzt auch den Schleswig-Holsteinern einen erleichterten Zugang zum Angeln. Ich denke, die bestehende Ungleichbehandlung zu unseren Gästen aus anderen Bundesländern und dem Ausland wird jetzt sinnvoll beendet. Damit, Herr Schröder, können wir insgesamt mehr Menschen an dieses schöne Hobby heranführen. Ich denke, dass sie dann auch Zulauf zu den Vereinen und Verbänden bekommen.

Die Novelle eröffnet auch auf einem anderen Gebiet Gleichberechtigung: Zukünftig müssen die Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern, wenn sie hier in Schleswig-Holstein angeln, die schleswig-holsteinische Fischereiabgabe zahlen. Mit diesen Einnahmen können wir mehr für den Fischartenschutz tun, und es spricht in meinen Augen auch nichts dagegen, wenn sich alle, die von den guten Fischbeständen, von den Angelmöglichkeiten hier in Schleswig-Holstein profitieren, auch an deren Erhalt beteiligen.

Der Fischartenschutz ist mir ein besonderes Anliegen. Daher freue ich mich über die veränderten Regelungen bei den ständigen Fischereivorrichtungen. Durch das Verbot der Errichtung neuer ständiger Fischereivorrichtungen und das Auslaufen der alten Rechte, hier insbesondere der stationären Aalfänge, können entscheidende Verbesserungen für den Fischartenschutz, insbesondere für den im Bestand bedrohten europäischen Aal, erreicht werden.

Abschließend möchte ich noch auf den Tierschutz eingehen. Die Anglerverbände werden sich sicherlich darüber freuen, dass das pauschale Verbot der Lebendhälterung in Setzkeschern aufgehoben wird. Das soll aber keinen Freibrief für jegliche Lebendhälterung darstellen. Selbstverständlich müssen die tierschutzrechtlichen Vorschriften weiterhin beachtet werden. In einer Verordnung werde ich daher

den tierschutzgerechten Einsatz des Setzkeschers noch näher regeln.