Nein, Frau Abgeordnete, ich wollte Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kalinka zulassen.
Frau Kollegin, wenn Sie von dem ganzen Paket nichts halten und auch sonst nicht glauben, dass viel dabei herauskommt, warum wollen Sie dem Gesetzentwurf dann zustimmen?
- Wenn dieses Paket letztlich beschlossen wird, können wir nicht sagen, wir stoppen es. Wir gehen den Kompromiss ein. Das habe ich auch gesagt. Das wenige, was jetzt beschlossen wird, muss bei den Eltern, bei den Familien und bei den Kindern ankommen. Dennoch können wir die Grundsatzkritik üben, dass das, was beschlossen worden ist, nicht der richtige Weg ist. Wir Linken wollten eine andere Regelung. Wir wollten, dass für die Kinder die Regelsatzerhöhung beschlossen wird, und wir wollten, dass das Geld in die Familien gegeben wird und die Familien selber entscheiden, wo das Geld für ihre Kinder hingeht.
(Werner Kalinka [CDU]: Von wem ist der Zwischenruf gekommen? - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Weber! - Peter Eichstädt [SPD]: Das sagen wir nicht! - Heiterkeit)
Frau Kollegin, wenn wir einmal davon ausgehen, dass wir auch ohne Sie für den Gesetzentwurf eine Mehrheit im Hause hätten, wie würden Sie dann Ihre Antwort beurteilen?
Frau Kollegin, wenn wir einmal davon ausgehen, dass wir auch ohne Ihre Stimmen eine Mehrheit für den Gesetzentwurf im Landtag haben, wie würden Sie dann Ihre Antwort von eben beurteilen?
Man kann eine grundsätzliche Kritik an einem Gesetzentwurf haben, denn das Gesetz ist nun einmal so. Wir können es in der Ausführung nicht behindern. Es gibt eben keine andere Möglichkeit für Eltern, etwas für ihre Kinder mit Bildung oder Teilhabe zu tun. Das haben Sie auf Bundesebene so beschlossen. Jetzt soll es umgesetzt werden. Wir können nicht alles behindern und sagen, dass die Eltern beispielsweise die 10 € für Nachhilfeunterricht nicht bekommen. Den Anspruch haben sie. Wir setzen uns trotzdem dafür ein, dass sich das verändert.
Jetzt noch einmal zum Antrag von den Grünen. Wir werden ihn unterstützen. Wir sind der Meinung, dass es nicht im Sozialausschuss beraten werden sollte. Ich bin der Meinung, dass auch Kinder von Asylbewerbern diese Leistung abrufen können sollen. Darüber, dass es im Sozialausschuss beschlossen wird, brauchen wir gar nicht mehr zu reden. Es ist selbstverständlich: Diejenigen sollen diese Gelder auch bekommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr musste bekanntlich das Existenzminimum für Kinder und Jugendliche nach einer eigenen Methode errechnet werden. Auch Bildungs- und Teilhabebestandteile müssen ab Januar 2011 in die Berechnung einfließen, um so zu gerechteren Regelsätzen zu kommen. Am Ende zäher Verhandlungen steht ein Kompromiss, der aus Sicht des SSW enttäuschend ist. Neben der geringfügigen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene
Hier ist zum Beispiel für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ein Bedarf von 10 € pro Monat und Kind vorgesehen. Zwar gibt es bisher kaum Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung dieser Regelung, aber eines lässt sich mit Sicherheit sagen: Die gewählte Lösung wirft viele Fragen auf und verursacht einen hohen bürokratischen Aufwand. Die Kollegin Jansen hat davon erzählt, wie die Anträge laufen. So, wie ich den Herrn Sozialminister verstanden habe, werden die Kommunen unbürokratisch helfen und auszahlen.
Natürlich begrüßen wir, dass die Zuständigkeit letztlich doch bei den Kommunen, Kreisen und kreisfreien Städten liegt, denn damit erfolgt die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets so bürgernah wie möglich. Wenn aber selbst die Erfahrungen aus dem Vorzeigekreis Nordfriesland zeigen, dass so gut wie gar keine Nachfrage besteht, dann muss man die Sinnhaftigkeit dieser Regelung bezweifeln. Herr Sozialminister, hier ist Ihr Appell richtig. Ich denke, wir können zwar alles dafür tun, dass diese Leistungen abgefordert werden, aber es wird schwierig. Es ist bis heute nicht gelungen, bei den Berechtigten ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass diese Maßnahme ein - wenn auch kleiner - Gewinn für Ihre Kinder sein kann.
Das vorliegende Ausführungsgesetz musste aus den bekannten Gründen mit heißer Nadel gestrickt werden. Bei allem Verständnis für diese Umstände bleibt der Entwurf kritikwürdig. Dies gilt besonders für die Ausführungen zum Bereich der Schulsozialarbeit, die auch der Landesjugendring und das Deutsche Rote Kreuz kritisieren. Auch wir sehen die Gefahr, dass trotz zusätzlicher Mittel nicht zwingend auch zusätzliche Angebote entstehen beziehungsweise neue Stellen geschaffen werden. Weil keine Zusätzlichkeit festgelegt ist, werden diese Mittel mit großer Wahrscheinlichkeit in bereits bestehende Projekte fließen, während die Kreise ihren Anteil anderweitig verwenden. Durch eine Zweckbindung allein werden wir also auf diesem wichtigen Gebiet nicht entscheidend vorankommen. Die Einbindung der freien Träger der Jugendhilfe in den Gesetzgebungsprozess wäre sicherlich von Vorteil gewesen. Der Kollege Baasch hatte eben ausgeführt, welche Fragen morgen noch im Sozialausschuss im Hinblick auf den Gesetzentwurf zu erörtern sind.
Unabhängig vom Verfahren und vom heutigen Stand der Umsetzung verfolgt das Bildungs- und Teilhabepaket einen tendenziell positiven Ansatz,
denn es erhöht die Leistungen für Kinder und Jugendliche zumindest geringfügig. Wir sehen es als selbstverständlich an, dass auch Asylbewerberkinder zum Kreis der Leistungsberechtigten gehören und damit in vollem Umfang beteiligt werden müssen. Hier hatten Sie in der Ausschusssitzung mitgeteilt, dass eine schnelle und unbürokratische Lösung auch für diese Kinder kommen soll. Heute teilen Sie mit, dass die Bundesministerin dies hoffentlich zusagt.
Ich denke, wir können dem Antrag heute sehr gut in der Sache zustimmen. Wir können dies aber auch gern weiter im Ausschuss erörtern. Wir halten es für selbstverständlich, dass Kinder Kinder sind und diese Leistungen auch bekommen sollen.
Es bleibt aber festzuhalten, dass das wesentliche Problem des Bildungs- und Teilhabepakets unabhängig von der Größe der Zielgruppe bestehen bleibt. Auch diese Neuregelung räumt den Leistungsberechtigten nicht die umfangreichen sozialen und kulturellen Teilhabemöglichkeiten ein, die für echte Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit nötig wären. Dafür reicht die Aufstockung nicht. Fakt ist, dass es nach wie vor keine wirkliche Wahlfreiheit in Bezug auf die Freizeitmöglichkeiten gibt. Bildungschancen hängen leider weiterhin vom Portemonnaie der Eltern ab.
Grundsätzlich hat der SSW in Bezug auf die Hartz-IV-Regelungen immer wieder deutlich gemacht, dass wir den Weg der Sonder- beziehungsweise Sachleistungen für falsch halten. Wir sehen in der Begründung für die Gewährung von Sachanstelle von Geldleistungen für bedürftige Kinder eine Entmündigung der Eltern. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, daran zu zweifeln, dass zusätzliche Mittel für die bedürftigen Familien auch bei den Kindern ankommen. Selbst wenn dies in einzelnen Fällen nicht der Fall sein sollte, so darf man die Leistungsbezieherinnen und -bezieher nicht unter einen Generalverdacht stellen.
Wir werden im Ausschuss weiter über die Sache diskutieren. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Wir stimmen auch der Ausschussüberweisung für den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu.
Zu einem weiteren Beitrag erteile ich dem Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herrn Dr. Heiner Garg, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz der fortgeschrittenen Zeit bin ich der Auffassung, dass man nicht alles stehen lassen darf, was die Kollegin Jansen ausgeführt hat. Ich will etwas ganz deutlich zurückweisen, und zwar vermutlich nicht nur für die Fraktionen von CDU und FDP, sondern auch für die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der SPD und vermutlich auch für die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Niemand, der sich in Berlin an den Verhandlungen für das Bildungs- und Teilhabepaketes beteiligt und - dies gilt zumindest für die drei erstgenannten Fraktionen - dann auch in einem Kompromiss zum Abschluss gebracht hat, hat Bezieher von SGB-IILeistungen unter irgendeinen Generalverdacht stellen wollen. Mitnichten war das die Intention, Frau Kollegin Jansen.
Sie können hier gern politische Korrektheit zitieren. Ich mache es mir nicht so einfach, darüber hinwegzusehen, dass gerade Fachleute übrigens nach Modellprojekten, die wir finanziert haben, die das Land mit finanziert hat, mit Nachdruck gefordert haben, Wege zu suchen, die sicherstellen, dass Leistungen, die für Kinder gedacht sind, auch bei Kindern ankommen. Ich habe nicht den geringsten Zweifel, dass dies in den überwiegenden Fällen auch der Fall ist. Selbstverständlich gilt das auch für Familien, die im Leistungsbezug sind. Wer aber die Augen davor verschließt, dass dies im Einzelfall nicht so ist, der mag das gern tun. Ich werde das nicht tun. Ich finde, es ist auch dann, wenn es unbequem und vielleicht auch unpopulär ist, Aufgabe der Politik, gerade diejenigen in den Fokus zu rücken, bei denen dies nicht sichergestellt ist. Das sind die Kinder, die genauso ein Recht auf eine Chance haben. Deshalb hat das Bildungs- und Teilhabepaket eine Chance verdient. Frau Jansen, der Generalverdacht, den Sie gegenüber Kolleginnen und Kollegen von fast allen Fraktionen ausgesprochen haben, ist mit Sicherheit nicht die richtige Herangehensweise.
Damit steht den Fraktionen eine weitere Redezeit von zwei Minuten zur Verfügung. Wird davon Gebrauch gemacht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1488 sowie den Antrag Drucksache 17/ 1513 an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Bevor wir in die Mittagspause gehen, müssen wir noch Tagesordnungspunkt 4 behandeln. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besoldungsund Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versor- gungsanpassungsgesetz 2011/2012 - BVAnpG 2011/2012)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1452 federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Ich gebe bekannt, dass von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kollegin Luise Amtsberg und von der Landesregierung Ministerpräsident Peter Harry Carstensen erkrankt sind. - Wir wünschen von dieser Stelle aus gute Besserung!