Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Ich gebe bekannt, dass von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kollegin Luise Amtsberg und von der Landesregierung Ministerpräsident Peter Harry Carstensen erkrankt sind. - Wir wünschen von dieser Stelle aus gute Besserung!
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Marlies Fritzen für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Anlass für unseren Antrag ist der dramatische Rückgang der Wiesenvögel in unserem Land. Feuchte Wiesen und Weiden gehören seit jeher zu Schleswig-Holstein wie die Knicks im ostholsteinischen Hügelland, das Wattenmeer oder die Steilküsten an der Ostsee. Sie prägen ein Bild von unserem Land, das reich an vielfältiger Kulturlandschaft mit oftmals einzigartigen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere ist. Doch dieses Bild stimmt in vielen Gebieten heute nicht mehr.
Knicks werden zu Hecken gestutzt, Grünlandflächen verschwinden zunehmend aus der Landschaft. Die landwirtschaftliche Nutzung, durch die diese Lebensräume häufig erst entstanden sind, wurde in den letzten Jahren derart intensiviert, dass kein Platz mehr bleibt für Vögel, die hier früher häufige Begleiter des Sommers waren. Die Trauerseeschwalbe weiß seit Jahren ein Lied davon zu singen.
Bedroht sind nun auch Uferschnepfe, Kiebitz und Feldlerche, deren Population so dramatisch zurückging, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Der Hauptgrund für diesen Artenschwund ist der Verlust ihres Lebensraumes durch den Umbruch von Grünland zu Ackerflächen.
Schleswig-Holstein ist durch die EU verpflichtet, den Grünlandverlust zu stoppen, das Artenschutzrecht verpflichtet zudem zu bestandschützenden Maßnahmen. Die Dauergrünlanderhaltungsverordnung - ein Wort, das es wahrscheinlich nur in unserer Sprache gibt - von 2008 hat dieses Ziel nicht erreicht. Seither sind weitere knapp 7.000 ha unter den Pflug gekommen. Die Bestände der Uferschnepfen sind um 23 %, regional sogar um 74 %, die der Feldlerchen um 21 % und die der Kiebitze um 24 % zurückgegangen.
Und dies, meine Damen und Herren, ist kein Naturgesetz, sondern ist Folge der mangelhaften Naturschutzpolitik von Schwarz-Gelb, der in der letzten
Das Umweltministerium hat den Handlungsbedarf, den ich gerade skizziert habe, selbst gesehen und erarbeitete Anfang des Jahres einen Erlass, der die Genehmigung zum Umbruch an die Auflage band, dass zwei Jahre zuvor ein Ausgleich herzustellen sei. Nur durch die Schaffung eines in seiner Struktur gleichwertigen Ersatzlebensraumes könnte der Bestand der Vögel gesichert werden, bestätigten auch Sie, Frau Ministerin, uns im Ausschuss.
Diese Regelung war von den Fachleuten im Ministerium ausführlich begründet und hervorragend ausgearbeitet worden. Sie hätte einen effektiven Schutz vor weiterem Grünlandverlust, damit vor weiterem Artenverlust und damit vor allem auch - das wird Sie vielleicht mehr interessieren als Naturschutz vor EU-Klageverfahren und der Sperrung von EUGeldern geboten.
Dann aber kam die Beratung im Kabinett. Da sitzen, wie wir wissen, ganz andere „Fachleute“. Und wie so oft, wenn es um Naturschutz geht, kam auch die Intervention des Bauernverbandes. Am Ende hatten wir einen Erlass, nach dem ein vorgezogener Ausgleich auch parallel erfolgen kann. Was denn nun? Parallel zum Umbruch heißt nach meinem Wortverständnis „zeitgleich“, oder „vorgezogen“, was dann wohl „zeitversetzt“ meinen würde. Dies ist wahrlich große Regierungssprechakrobatik, um nicht zu sagen ein starkes Stück. Wider besseres Wissen und wider eigene Erkenntnis ist die Landesregierung hier erneut vor dem Bauernverband eingeknickt.
Der Bauernverbandspräsident ließ dennoch verlauten - hören Sie zu, lesen Sie Zeitung -, er habe mit „Sachargumenten“ gegen den Erlass gearbeitet und trage diesen im Übrigen auch nicht mit. Ich frage mich, ob es darauf ankommt? Wie auch immer frage ich vor allem, was es heißt. Gelten EU- und Artenschutzrecht für den Bauernverband etwa nicht? Oder ruft er seine Mitglieder dazu auf, sich nicht an Recht und Gesetz zu halten? Wir werden es sehen.
Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, ihren gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen zu einem effektiven Artenschutz nachzukommen. Dazu ist es unerlässlich, dass in der Brutzeit von April bis Juni kein Grünlandumbruch stattfinden darf. Darüber hinaus fordern wir in bestimmten für den Wiesenvogelschutz bedeutsamen Gebieten ein totales Umbruchverbot. Frau
Die nun gültige Regelung bietet dagegen Anreize, extensiv genutzte Grünlandflächen intensiver zu bewirtschaften, um beim Genehmigungsantrag geringere Ausgleichsflächen zu erreichen. Sie stellt vor allem nicht sicher, dass auch tatsächlich gleichwertiger Lebensraum geschaffen wird. In Wahrheit ist es so: Dieser Erlass erlässt den Landwirten wirksamen Grünland- und Wiesenvogelschutz, und er wird den Artenschwund nicht stoppen.
Meine Damen und Herren, liebe Frau Sassen: Natur ist wertvoll, auch wenn wir diesen Wert nicht monetär messen können.
Ohne das Trällern der Feldlerche am Sommerhimmel und den Ruf des Kiebitzes über den Wiesen wird unser Land von Tag zu Tag ärmer. Deshalb fordere ich Sie auf: Geben Sie sich einen Ruck, tun Sie das fachlich Gebotene, und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Erkrankung möchte ich eine Korrektur bekannt geben. Nicht Ministerpräsident Peter Harry Carstensen ist krank, sondern der Finanzminister Rainer Wiegard. - An Rainer Wiegard unsere besten Genesungswünsche!
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Es geht um das Dauergrünland, nicht um das dauerhaft grüne Land, sondern um Dauergrünland und um Umbruch. Mit Ihrem gemeinsamen Antrag bestätigen die Oppositionsfraktionen unserer Landesregierung dankenswerterweise durchaus die richtige Vorgehensweise. Gleichzeitig aber schießen sie mit ihren Forderungen weit über das gesteckte Ziel hinaus.
Der am 5. Mai 2011 vom MLUR herausgegebene Erlass versucht einerseits, das Prinzip des freiwilligen Naturschutzes durch Mitnahme der in der Flä
che Betroffenen als oberste Priorität aufrechtzuerhalten und andererseits durch die sich stark geänderten Bedingungen in der Landwirtschaft - durch Ordnungsrecht - die Ziele des Wiesenvogelschutzes nicht aus den Augen zu verlieren. Das halten wir für richtig.
Der „Schutz des Eigentums“ und „Entscheidungen zum Naturschutz nur mit den Akteuren vor Ort“, das bleiben dabei unsere politischen Grundsätze, anders kann und darf es auch zukünftig nicht gehen.
(Beifall bei CDU und FDP - Detlef Matthies- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es kommt auf die Trauerseeschwalbe an!)
Die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein hat in den letzten zehn Jahren sowohl durch die Märkte als auch bedingt durch die Politik enorme Umwälzungen und Strukturveränderungen hinnehmen müssen, die eine extensive Nutzung von Dauergrünland immer weniger attraktiv werden ließ.
Eine Abkehr in der EU-Agrarpolitik von der Prämie für bestimmte Produktionseinrichtungen hin zur Entkoppelung hat dabei die Weidehaltung von Mutterkühen, Bullen- und Ochsenmast auf der Weide und Schafhaltung wirtschaftlich uninteressant gemacht. Das Verbraucherverhalten hat sich in den Verzehrgewohnheiten leider dahin verändert, dass mehr Hackfleisch und nicht mehr Steaks und Rinderbraten von Eiderstedter Ochsen gegessen werden. Das sind Tatsachen.
Fahren Sie in dieser Jahreszeit einmal - auch Sie, Herr Matthiessen -, Anfang Mai, nach Eiderstedt oder durch Dithmarschen und die Wilstermarsch. Sie werden nicht wie früher Zehntausende Rinder auf den saftigen Weiden sehen, sondern müssen sich schon anstrengen, um vereinzelte Rinder auszumachen. Bullen-, Ochsenmast und Mutterkuhhaltungsprämie sind abgeschafft und haben damit die Rinderhaltung vermehrt in die Ställe verbannt. Das sind Tatsachen. Wettbewerbsfähig wachsen dort nur mit hochwertiger Gras- und Maissilage gefütterte Rinder. Das Weiderind gehört damit leider größtenteils der Vergangenheit an.
Dazu kommen die absolut betriebswirtschaftlichen Vorzüge für Ackerbauprodukte. Die Nachfrage nach Weizen, Raps und nachwachsenden Rohstoffen, allen voran natürlich der immer wieder genannte Mais, macht die Ackerfläche in SchleswigHolstein zu einem sehr knappen Gut. Das ist allen bekannt.
Sie haben verfolgt, dass die Preise im Bodenmarkt geradezu explodiert sind. Land- und forstwirtschaftliche Flächen sind darüber hinaus zur sicheren Anlagemöglichkeit geworden, um bei drohender Inflation nicht nur sicher, sondern zudem renditeträchtig Kapital zu binden.
Ackerfläche hat damit heute durchschnittlich einen doppelt so hohen Wert wie Grünland und hat damit in den letzten Jahren zwangsläufig dazu geführt, Grünland in Ackerland umzuwandeln. Im Zeitraum von 2003 bis 2008 - das ist genannt worden - hat das landesweit zu einem Umbruch von Dauergrünland in Höhe von 28.000 ha geführt, das waren damals über 7 % der Grünlandfläche.
Die im Mai 2008 von der Landesregierung erlassene Dauergrünlanderhaltungsverordnung machte mit Inkrafttreten den Umbruch genehmigungspflichtig und ersatzpflichtig. Das bedeutet, dass ab 2008 jeder Hektar Dauergrünland nach Genehmigung durch Neuansaat durch die gleiche Fläche an Grünland ersetzt werden musste.
Die ökologische Wertigkeit wurde dabei leider nicht bewertet. Von 2008 bis 2010 sind in Schleswig-Holstein dadurch circa 6.700 ha Grünland umgebrochen worden, und als Ausgleich wurden auch diese 6.700 ha wieder an anderer Stelle angelegt nicht ökologisch bewertet. Besonders auch im Jahr 2010 war der Umbruch und Ersatz von 3.500 ha Grünland Anlass, sich über das weitere Vorgehen bezüglich dieser Problematik Gedanken zu machen. In der Praxis hat dieser Umbruch vornehmlich auf Flächen stattgefunden, die von der Bodengüte Ackerbau wirtschaftlich machen. Umbruchrechte werden dabei mit bis zu 2.500 € je Hektar Tauschfläche gehandelt, Tendenz leider steigend.
Kleine, unrentable Ackerflächen werden damit im Tausch besonders auf dem Mittelrücken zu Dauergrünland, und gute Böden, die zum Teil in den Marschen lange als Dauergrünland genutzt wurden, werden damit zu hoch begehrten Ackerflächen. Diese Entwicklung hat seit 2008 noch zugenommen, weil die extreme Frühsommertrockenheit in den letzten drei Jahren sehr verlockend war, auch auf sonst nicht befahrbaren Flächen zukünftig ackerbaulich Wirtschaft zu treiben.
Der von unserer Agrar- und Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf am 5. Mai dieses Jahres herausgegebene Erlass sieht nun vor, durch Bewirtschaftungsvorgaben diesem von mir skizzierten Trend Einhalt zu gebieten.
Herr Abgeordneter Rickers, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen zu?
- Ja, ich bin dabei, ich komme dazu. Ich habe darauf hingewiesen, wodurch der Trend entstanden ist, und auch auf die Problemfelder, die wir im Naturschutz haben.