Die dritte Frage beschäftigt sich mit der Feststellung des Lernförderbedarfs durch die Lehrkräfte. Hierzu soll ein geeignetes einheitliches Formular erstellt werden. Das möchten wir gern sehen und
fragen, ob die Umsetzung mit den Schulen, mit den Lehrkräften abgestimmt worden ist. Wie steht es damit?
Viertens möchten wir im Ausschuss gern erfahren, wie das Land sicherstellt, dass die jetzt zur Verfügung gestellten Mittel zusätzlich auch in den Einrichtungen, bei den Kindern und Jugendlichen ankommen und nicht wie bisher gewährte kommunale oder Landesmittel gekürzt oder gar ganz gestrichen werden. Es darf nicht sein, dass uns auf der einen Seite der Bund Geld dazugibt und wir uns auf der anderen Seite kommunal oder auf Landesseite aus der Verantwortung ziehen.
Ich habe eben die Schülerbeförderungskosten angesprochen. Da haben jetzt bedürftige Familien die Möglichkeit, Mittel für die Schülerbeförderung einzuwerben, gleichzeitig hat das Land aber mit einem Federstrich die Schülerbeförderungskosten auf die Eltern verlagert. Das ist nicht Sinn der Sache. Auch hier muss deutlich werden, dass sich Land und Kommunen nicht den weißen Fuß machen dürfen, wenn andere in der Verpflichtung sind zu zahlen.
Auf diese Fragen möchten wir morgen gern vom Sozial- und Bildungsministerium Antworten haben. Deswegen ist die Beratung morgen im Sozialausschuss für uns sehr wichtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, es gibt noch einige Fragen, die morgen beantwortet werden müssen.
Abschließend will ich noch kurz auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Dass das Bildungs- und Teilhabepaket auch für Kinder aus Asylbewerberfamilien Anwendung finden muss, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wir begrüßen diesen Antrag.
Wir könnten dem Antrag heute sofort zustimmen; eigentlich bräuchte man darüber nicht lange zu beraten. Das ist so eindeutig wie nichts Gutes, denn es geht um Kinder,
und Kinder aus Asylbewerberfamilien sind erst einmal nichts anderes als Kinder, die einen Anspruch auf Unterstützung haben. Wenn das im Ausschuss noch einmal diskutiert werden soll, werden wir das natürlich gern machen, aber unsere Haltung wird sich da im Grundsatz nicht ändern. Wir werden dem Antrag zustimmen, auch im Ausschuss.
Wir freuen uns auf die Beratungen im Sozialausschuss morgen zum Bildungs- und Teilhabepaket und am 9. Juni zum Antrag für Kinder aus Asylbewerberfamilien.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Ausführungsgesetz ebnen wir den Weg für das Bildungs- und Teilhabepaket in SchleswigHolstein, von dem viele Familien aus dem Kreis der SGB-II-Leistungsberechtigten und der Wohngeldberechtigten profitieren werden. Meine Fraktion begrüßt, dass die Regelsätze für Minderjährige durch die neue Ermittlungsmethode, die zu Recht vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde, transparent und nachvollziehbar berechnet werden, dass es zusätzliche Leistungen geben wird, die nicht einfach als Erhöhung des Regelsatzes ausgezahlt werden, sondern als gezielte Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen. Der Sozialstaat wird damit ein Stück weit zielgenauer. Wir unterstützen das Anliegen der Bundesregierung, die Bildungschancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern und ihnen gesellschaftliche Teilhabe besser zu ermöglichen.
Für die rund 70.000 Kinder und Jugendlichen, die in leistungsberechtigten Familien leben, wird der Bund dafür jedes Jahr 25 Millionen € bis 30 Millionen € bereitstellen. Wir begrüßen ebenso die Tatsache, dass der Bund nicht nur sämtliche Kosten für diese zusätzlichen Maßnahmen übernimmt und den Kommunen den Aufwand für die Arbeit erstattet, sondern die Kommunen zusätzlich - der Kollege Kalinka hat es angesprochen - in erheblichem Umfang entlastet.
Für Schleswig-Holstein sind das sehr gute Nachrichten. Unsere Kommunen werden vor allem bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab 2014 - das wird ja schrittweise erfolgen - durch den Bund vollständig entlastet. Die Kosten für die Grundsicherung im Alter und die Erwerbsminderung betragen in Schleswig-Holstein zurzeit 170 Millionen € im Jahr, die ab 2014 vom Bund vollständig übernommen werden. Angesichts
der demografischen Entwicklung wird dieser Betrag, der sehr umfangreich ist, in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Insofern ist es eine gute Nachricht für Schleswig-Holstein, dass der Bund die Kommunen hier deutlich entlastet. Ich hoffe, man nimmt das auch in Kiel und Lübeck und anderswo zur Kenntnis - wir haben vorhin über die finanzielle Situation des Landes gesprochen -, weil das für die Kommunen eine ganz wichtige Entwicklung ist.
Meine Damen und Herren, zur Historie der Reform möchte ich mich nicht lange auslassen. Ich glaube, da haben sich alle Beteiligten nicht wirklich mit Ruhm bekleckert. Immerhin ist es zu einem sinnvollen Kompromiss gekommen, der jetzt umgesetzt werden muss.
Die Forderung der SPD nach einem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur, Herr Kollege Baasch, sieht meine Fraktion im Grundsatz ähnlich. Natürlich müssen die Betreuungsangebote ausgebaut werden, aber bei dieser Reform ging es in erster Linie um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, und das richtete sich ja nach dem individuellen Anspruch der Kinder und Jugendlichen. Es war notwendig, erst einmal das zu erledigen, damit die Regelung nicht wieder vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich beklagt werden kann. Wesentlich ist, dass erst einmal Rechtssicherheit herrscht. An den weiteren Fragen sind wir natürlich auch dran, aber das ist mit einem Schlag schwer zu machen.
Meine Damen und Herren, es ist positiv, dass mit dieser Reform das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt und der Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung nicht vermindert wird. Weniger positiv ist, dass sich die Nachfrage noch nicht so entwickelt hat, wie es eigentlich gedacht war. Insofern begrüße ich sehr, dass sich die Landesregierung und der Minister dafür eingesetzt haben, dass die Beantragungsfrist um zwei Monate bis zum 30. Juni verlängert wurde. Ich teile die Auffassung, dass wir alle dafür werben müssen, dass die Leistungsberechtigten wissen, wie ihr Anspruch ist, und die Mittel tatsächlich beantragt werden, damit die Hilfe, die bereitgestellt wird, bei den Kindern und Jugendlichen ankommt.
Meine Damen und Herren, nachdem Bund und Länder bedingt durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts in relativ kurzer Zeit zwei große SGB-II-Reformen durchsetzen mussten, wird der SGB-II-Bereich wohl auch in den kommenden Jahren eine Baustelle bleiben. Die Verdreifachung des Schonvermögens und die neuen Hinzuverdienstregelungen sind ein richtiger Anfang, sie können
aber nur ein Anfang sein. Wir müssen da noch mehr machen, damit die Brücke in den ersten Arbeitsmarkt durchlässiger wird, damit es mehr Fairness im System gibt.
Der Antrag der Grünen greift ein wichtiges Thema auf. Es geht hier nicht insgesamt um das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern um § 3, von dem rund 560 Kinder und Jugendliche in SchleswigHolstein betroffen sind. Wir haben das bereits in der letzten Sozialausschusssitzung kurz besprochen. Der Ausschussüberweisung stimmen wir natürlich zu. Ich schlage vor, dass wir das in unserer regulären Sitzung besprechen, weil die Entwicklung in Berlin doch sehr kurzfristig ist, und morgen im Ausschuss nur den Gesetzentwurf beraten.
Als Ausschussvorsitzender richte ich meinen Dank an die Opposition, vor allem an die SPD-Fraktion, die frühzeitig zugesichert hat, dass sie diesem beschleunigten Verfahren zustimmen wird. Es ist ganz wichtig, dass wir unserer Verantwortung jetzt gerecht werden. Es wurde genug Zeit verdaddelt. Wir müssen jetzt zu Potte kommen, es morgen beraten und es am Freitag verabschieden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manche Schatten sind einfach zu breit. Sie können nicht übersprungen werden. In Lübeck nehmen zum Beispiel seit Inkrafttreten der SGB-II-Reform die Wohngeldstellen Anträge von Berechtigten für das Bildungs- und Teilhabepaket entgegen. Da liegen diese Anträge jetzt. Denn es gehen keine Bescheide mit den Bewilligungen heraus. Jeder in der Verwaltung in Lübeck weiß, die Anträge sind berechtigt. Die Antragsteller haben Anspruch auf die Leistungen.
- Doch, es ist so. Es hat ja sogar ein Rundschreiben des Ministeriums gegeben. Die Kommunen wurden darin aufgefordert oder gebeten, im Vorgriff auf die kommenden Regelungen ganz unbürokratisch mit den Anträgen umzugehen.
Lübeck ist unbürokratisch vorgegangen. Die Anträge wurden entgegengenommen, aber Bescheide zu erteilen und die Leistung zu bewilligen, so unbüro
kratisch war man in Lübeck dann doch nicht. Der Grund ist, dass sich die Lübecker Verwaltung nicht getraut hat, Bescheide ohne die Rechtsgrundlage auszustellen, die heute als Gesetzentwurf auf der Tagesordnung steht. Kann man das der Lübecker Verwaltung vorwerfen? - Wir glauben das nicht. Kann man das der Landesregierung vorwerfen? Auch nicht wirklich.
Das Ausführungsgesetz kommt zu spät, weil die Neuregelung im SGB II viel zu spät kam. Der Einstieg in das Bildungs- und Teilhabepaket entpuppt sich als einzige Kette von Pleiten und Pannen, die aus der politischen Pfuscherei um die Neuregelung der Kinderregelsätze nur herauskommen konnte.
Wir werden heute diesem Ausführungsgesetz für Schleswig-Holstein zustimmen. Denn natürlich wollen wir, dass das Wenige wenigstens bei den Kindern und Jugendlichen ankommt. Wenn wir hier heute zustimmen, machen wir uns trotzdem nicht zum Komplizen dieses politischen Etikettenschwindels. Es stellt sich nämlich zunehmend heraus, kaum jemand - auch wenn Lübeck 20 % der Inanspruchnahme bewilligt hat - holt dieses Bildungsund Teilhabepaket ab.
Herr Kalinka, sicherlich können wir Werbung, Werbung, Werbung machen, es wird aber nicht angenommen. Das wissen wir, weil es nicht abgerufen wird. Es ist auch kein Wunder. Unserer Meinung nach presst das Paket das Misstrauen der Regierung gegen die Hartz-IV-Eltern in Gesetzesform. Es wirkt als hochbürokratische Verlängerung der Diskriminierung von Eltern, denen man kein Geld in die Hand geben will. Dieser Generalverdacht ist einfach unverschämt.
Untersuchungen zeigen auch deutlich, dass in Familien mit Kindern, die von Grundsicherungsleistungen überleben müssen, die „Hartz-IV-Kohle“ keineswegs einfach „versoffen“ wird. Auch in diesen Familien wird das Geld für die Kinder für Bildung, Ferienreisen und Musikunterricht zusammengespart. Wir haben hier schon oft Debatten geführt, in denen gesagt wurde, dass das Geld, das in die Familien geht, bei den Kindern nicht ankommt. Es gilt immer noch der Grundsatz, dass man es den Eltern nicht zutraut. Das Paket ist gleichzeitig der politische Offenbarungseid einer Regierung, die nicht gewillt ist, Bildung und soziale Teilhabe für alle Kinder zu fördern. Wenn man das wollte, könnte man sehr wohl kostenloses Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten anbieten. Man könnte sehr wohl die Ganztagsangebote der Schulen ausbauen
Wir als Linke wollen Bildungschancen sowie soziale und kulturelle Teilhabe für alle Kinder. Wir wollten eine Regelsatzerhöhung für die Kinder. Wir wollten, dass das Geld in die Familien gegeben wird und die Eltern selber entscheiden können, an welcher Stelle sie das Geld für ihre Kinder ausgeben.
Genau deshalb lehnen wir dieses Bildungs- und Teilhabepaket ab, das nichts weiter ist, als ein weiterer Webfehler in der Hartz-IV-Gesetzgebung. Etliche Vorredner von mir haben es schon gesagt: Es gibt noch viele, viele Bausteine wegzuräumen, ehe dieses Gesetz in der Umsetzung da ankommt, wo es auch ankommen soll, nämlich bei den Kindern. Das Hochjubeln verklärt nur die Hürden. Man verklärt auch, dass die Eltern dies letztendlich so nicht haben wollen.
Die Wirklichkeit zeigt Ende März, dass das Paket nicht glaubwürdig ist. Es wird von den betroffenen Familien nicht akzeptiert. Dieses Debakel offenbart sich in der bisherigen Vergeblichkeit der Werbekampagne für das Paket.
Natürlich kann man von Anlaufschwierigkeiten sprechen. Vieles wird sich vielleicht noch einspielen. Es ist aber auch ein Armutszeugnis für das Teilhabepaket, wenn man jetzt merkt, dass man die Menschen persönlich ansprechen und beraten muss. Genau das ist schon einer der Pferdefüße in der Hartz-IV-Wirklichkeit. Die Menschen fühlen sich verwaltet, aber nicht angenommen und beraten. Wie will die Behörde Menschen erreichen, wenn eines der Hauptmerkmale die Unerreichbarkeit der Behörde ist.