Wenn ich auch nur den geringsten Anlass zu einer Straftat gäbe, wäre ich gern dazu bereit, dass meine Daten gespeichert würden.
Ich sehe den Antrag der Grünen aus einem Grund sehr kritisch, den auch schon viele andere genannt haben: das Quick-Freeze-Verfahren. - Zum Glück haben wir alle Schwierigkeiten mit der Aussprache. Es ist ein sehr unbestimmter Begriff. Unter den Technikern und unter den Spezialisten für neue Medien wird er zum Teil sehr kritisch gesehen. Der Begriff steht aber auch nicht im Antrag, sondern nur in der Begründung.
Ich freue mich trotzdem, dass wir mit diesem Antrag in den Innen- und Rechtsausschuss gehen. Denn ich glaube, dass - unabhängig davon, dass nicht wir es zu entscheiden haben - es richtig ist, dass der Sachverstand auf diesem Gebiet in diesem Haus etwas zunimmt.
- Das gilt auch für Sie, Kollege Kubicki. Ich verspreche Ihnen: Kommen Sie doch öfter mal in diesen Ausschuss, dann verstehen Sie auch all das, was Frau Brand-Hückstedt so schön erklärt hat.
Ich glaube wirklich, dass wir darüber reden sollten, auch wenn wir nicht in der Lage sind, über dieses Thema zu entscheiden. Denn ich denke, das wird den Sachverstand in diesem Haus vertiefen, und das ist immer gut.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Internet dient der Kommunikation und Informationsbeschaffung. Es ist ein Massenphänomen, und wir können uns eine Welt ohne das Internet nicht mehr vorstellen. Aber das Internet hat auch seine Schattenseiten. Die Zahl der Internetvergehen, die von skrupellosen Anbietern, Datenjägern und Betrügern begangen werden, steigt rasant; dies kostet auch viel Geld. Via Datenverbindung werden Vergehen geplant und koordiniert, Datenverbindungen sind daneben selbst ein Mittel, um Vergehen durchzuführen. Dies sind sicherlich gute Gründe für den Gesetzgeber, initiativ zu werden.
Es gibt aber eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Auswahl stehen, um die Probleme zu beheben. Die Datenspeicherung ist dabei nur eine dieser Maßnahmen, aber sie ist aufgrund des damit verbundenen Grundrechtseingriffs die am meisten umstrittene. Es geht um den Zugriff auf Telekommunikationsdaten: Wer hat mit wem, wie lange und von wo aus und wie oft telefoniert, Mails gesendet oder SMS-Botschaften geschickt? Die Speicherung dieser Daten und damit ein möglicher Zugriff auf diese sind nur ein Bestandteil in der Strafverfolgung. Der menschliche Faktor muss nämlich hinzutreten, um aus den Daten auch die richtigen Rückschlüsse zu
Der Datenschutzbeauftragte spricht in seinem aktuellen Bericht vom ,,Nötigen und Sinnvollen“, was die Speicherung betrifft. Die Grundrechtseinschränkung ist der zentrale Aspekt, bei dem es bei der Speicherung von Verkehrsdaten abzuwägen gilt. Das Spannungsfeld liegt hier zwischen Strafverfolgung und Informationsfreiheit.
In diesem Zusammenhang gilt auch für uns der Grundsatz: So viel Informationsfreiheit wie möglich. Wer zum Zweck der Strafverfolgung die Bürgerrechte leichtfertig opfert, dem bleibt zum Schluss nichts mehr, was er noch schützen kann.
Wer allerdings - wie die CDU - behauptet, dass Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr nicht im Gegensatz zu Bürgerrechten stünden, konstruiert nach unserer Ansicht einen falschen Zusammenhang. Der Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger genießt Vorrang, und die Strafverfolgungsbehörden müssen ihre Maßnahmen damit in Einklang bringen. Folgerichtig liegt der beste Weg in der Mitte zwischen totaler Erfassung und völliger Datenanonymität. Wir benötigen hierzu einen effektiven Mix von Maßnahmen, der auch offen und öffentlich diskutiert werden sollte.
Die Erfahrungen zeigen nämlich auch, dass einmal erfasste Daten eine Tendenz zur Verselbstständigung haben. Darum erscheint die kurzfristige Vorratsdatenspeicherung mit einer kontrollierten Vernichtung der Daten als gangbarer Kompromiss. Aber auch hier gilt es, zunächst die Evaluationen abzuwarten. Zudem ist das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu berücksichtigen. Noch viel wichtiger ist für uns allerdings das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit all seinen Bezügen.
Wie geht es nun weiter? - Der Datenschutzbeauftragte hat in seinem Bericht einen möglichen Weg aufgezeigt: Alle Beteiligten, sowohl die Nutzerinnen und Nutzer als auch die Ermittlungsbehörden, sollten sich endlich an einen Tisch setzen, um effektive, gleichzeitig aber grundrechtsverträgliche Vorgehensweisen zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet zu entwickeln.
Das Internet muss, zumal es ein Massenphänomen ist, demokratisch kontrolliert werden. Wir halten es für sinnvoll, auch hierüber weiter im Ausschuss zu reden. Ich freue mich auf die Beratung, und ich bin gespannt, was dabei herauskommt. Denn wir müssen eines ganz klar sehen: Wir können alles Mögliche speichern. Die USA etwa haben bereits
sehr viel gespeichert. Sie haben sehr viele Daten. Aber es muss auch ein Mensch dabei sitzen, der diese Daten liest und auswertet. Man kann nicht einfach - wie es jetzt etwa in China geschieht -, sobald das Wort Protest auftaucht, das Telefon abstellen. So wird das ganz bestimmt nicht funktionieren. Sie haben hierüber vielleicht in der Zeitung gelesen - ich habe gedacht, ich lese nicht richtig. Ich weiß auch nicht, ob diese Meldungen tatsächlich stimmen.
Unabhängig davon: Es muss ein Mensch dahinter sitzen und diese Daten auswerten. Auch solche Dinge sind dabei zu berücksichtigen.
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Vorsitzenden der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Kollege Fürter, diese Frage ist mir ein wirkliches Anliegen. Denn ich habe bislang immer versucht, auch in bestimmten Fragen der Rechtsstaatlichkeit die Grünen ernst zu nehmen. Dieser Antrag und die Art und Weise seiner Begründung haben bei mir aber Zweifel daran geweckt, dass es Ihnen tatsächlich um die Sache geht. Ich habe eher das Gefühl, es ging Ihnen darum zu demonstrieren, dass es unter Umständen Unterschiede in der Auffassung zwischen den Koalitionspartnern gibt. Vielleicht wollten Sie auch demonstrieren: Die FDP kann in dieser Koalition ihrer eigenen Haltung deshalb nicht folgen, weil - wie in Koalitionen üblich - die Regel gilt: Wenn man keinen gemeinsamen Nenner findet, dann enthält man sich. Das war doch der tiefere Sinn Ihrer Aktion.
Herr Kollege Kubicki, wären Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass genau das nicht das Ziel unseres Antrags war? Denn ich
bin ja damit einverstanden, dass wir hier keine Abstimmung in der Sache vornehmen, sondern dass der Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wird. Mir geht es gerade nicht darum, die FDP „vorzuführen“.
- Herr Kollege Fürter, ich bin bereit, alles zur Kenntnis zu nehmen. Aber Ihren Worten kann ich deshalb nicht glauben, weil Sie gar nicht die Gestaltungsmacht darüber haben, ob der Antrag in den Ausschuss geht oder nicht. Sie haben in diesem Haus keine Mehrheit; das muss Ihnen doch klar sein.
Ob Sie damit einverstanden sind oder nicht, spielt dabei gar keine große Rolle. Genau das wissen Sie.
Viele von Ihnen sind ja neu in diesem Landtag. Ich will an Folgendes erinnern: Dieses Parlament - übrigens unter Beteiligung der Union, unter Beteiligung des damaligen Landtagspräsidenten Martin Kayenburg - hat beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern. Das Problem, das dahintersteckt, ist - ich will es einmal kurz skizzieren - fundamental: Wir können bei Abgeordneten - ich wiederhole mich - keinen Immunitätsschutz laut Strafprozessordnung gewährleisten, wir können kein absolutes Recht auf Verschwiegenheit gewährleisten, wir können kein Schweigerecht normieren, das nicht durchbrochen werden kann, und gleichzeitig Exekutivorganen die Möglichkeit geben, durch Feststellung von Verbindungsdaten zu ermitteln, wann man mit wem und wie telefoniert oder gesprochen hat.
Da stoßen zwei Prinzipien aufeinander. Dieser Konflikt muss gelöst werden. Wir haben gesagt: Es ist nicht allein eine Frage des Immunitätsschutzes der Abgeordneten; wir wollen keine Sonderstellung haben. Das Gleiche gilt für Verteidiger, für Pastoren, für Ärzte und für andere Personengruppen ebenso. Das ist ein grundsätzlicher Konflikt, der ja vom Bundesverfassungsgericht auch gesehen worden ist.
Ich möchte daran erinnern, dass ich zu denjenigen gehört habe, die vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt haben, ebenso wie viele andere auch, und dass ich froh bin, dass Burkhard Hirsch - wie in vielen anderen Verfahren auch - diese fundamentalen Grundsätze wieder zur Geltung gebracht hat. Das Bundesverfassungsgericht hat damals erklärt: Im Rahmen der Verfassung ist, jedenfalls vorläufig,
Wir müssen hierüber mehr diskutieren, Herr Fürter; es reicht nicht, immer wieder nur kurze Schaukämpfe zu vollführen, die in der Sache nichts bringen und nur Verwirrung stiften.
- Herr Kollege Dr. Stegner, ich weiß, Sie sind ja ein Experte für Verfassungsrecht. Das haben Sie als Innenminister bereits bewiesen. Ich lasse daher Ihre Frage gern noch zu, sofern Sie, Frau Präsidentin, dies erlauben.
Lieber Herr Kollege Kubicki, ich möchte Sie etwas ganz anderes fragen. Sie sind ja langjähriger Parlamentarier. Ihre Fraktionskollegin hat vorhin gesagt, Sie seien in diesem Fall bereit, nicht nur mit der Union darüber zu reden, sondern auch mit den Abgeordneten der anderen Fraktionen. Teilen Sie meine Auffassung, dass es in den Reihen der Parlamentarier üblich sein sollte, dass man dies generell so hält?
Herr Dr. Stegner, Sie kennen meine Haltung. Ich bin selbstverständlich Ihrer Auffassung. Auch die Gespräche mit Ihnen haben ja dazu beigetragen, dass Ihre verfassungsrechtlichen Kenntnisse zugenommen haben.
Das ist aber in der Tat kein Problem, von dem ich glaube, dass es sich nicht schlicht und ergreifend kurzfristig für den einen oder anderen parteitaktisch ausschlachten lässt.
Ich möchte noch auf einen Punkt des Kollegen Jezewski eingehen, nämlich im Zusammenhang mit der Frage der Fußfesseln. Auch hier gibt es durchaus unterschiedliche Überzeugungen und gespaltene Herzen. Ich glaube, wir müssen darüber
nachdenken, ob Fußfesseln nicht dort möglich und sinnvoll sind, wo sie Untersuchungshaft oder Strafhaft vermeiden helfen können. Denn nichts ist schlimmer, als Menschen einzusperren und sie dadurch aus ihrer sozialen Umgebung herauszureißen. In den Fällen, in denen wir Hausarreste verhängen können, so, wie sie in der Strafprozessordnung ja vorgesehen sind - Hausarreste, die bisher nur deshalb nicht ausgesprochen worden sind, weil sie noch nicht überwacht werden konnten -, wo wir solche Strafen aussprechen können, die dazu führen, dass die Menschen in ihrer vertrauten sozialen Umgebung bleiben, müssen wir sinnvollerweise darüber nachdenken, ob das nicht eine humanere Möglichkeit der Strafe beziehungsweise einer Untersuchungshaft ist, eine Strafe, die humaner ist als die, die in Justizvollzugsanstalten vollzogen wird. Auch hier, meine ich, müssen wir differenzierter argumentieren und differenzierter denken, als dies bisher geschehen ist.
Ich sage zu, Herr Kollege Fürter: Ich werde an der entsprechenden Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses auch teilnehmen. Ich freue mich auf die Diskussion und sage zu, dass diese Diskussion dann auch sehr zielorientiert geführt wird.
Obwohl so etwas bei mir nicht eben häufig vorkommt, möchte ich mich doch für die differenzierten Ausführungen des Kollegen Dr. Dolgner ausdrücklich bedanken. Denn ich glaube, Sie haben es konkret auf den Punkt gebracht, worum es in dieser Frage eigentlich geht.