Wenn ich etwas feststellen dürfte, würde ich die Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit dieser Antwort feststellen. Aber da ich das nicht darf, frage ich: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Fehler für künftige Erlassentwürfe?
Dass mit größerer Sensibilität auch auf solche möglichen Fehlentwicklungen in einer Erlassgestaltung geachtet wird. Ich denke auch, dass das, was man als das Vier-Augen-Prinzip bezeichnen könnte, dass man auch noch einmal jemanden, der sozusagen nicht in der Linie beteiligt ist, draufgucken lässt bei politisch möglicherweise sensiblen Dingen eine vernünftige Überlegung ist.
Herr Minister, wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie einen Mitarbeiter, der mit dem Erlass befasst war, in der Verantwortung - vielleicht nicht in der Besoldung, aber in der Verantwortung hochgestuft. Entnehme ich daraus, dass Sie sich die Forderung des Fraktionsvorsitzenden der FDP, personelle Konsequenzen zu ziehen, nicht zu eigen machen und für falsch halten?
Ich sage nicht ruhig Ja. Diese Dinge haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Da konstruieren Sie einen Zusammenhang - das muss ich ganz klar feststellen - der komplett abwegig ist.
Herr Minister, ich kann also davon ausgehen, dass der Herr Staatssekretär sehr intensiv auf den Erlassentwurf geschaut hat?
Ich frage ihn, wie intensiv er draufgeschaut hat. Ich nehme aber sehr stark an, dass wir auf diese Texte natürlich einen Blick geworfen haben und uns auch mit dem Inhalt in einzelnen Punkten beschäftigt haben. Ich habe Ihnen ganz klar gesagt, ich habe die Möglichkeit nicht gesehen, wie von betroffenen Eltern ein bestimmter Punkt - ich habe den Einzelfall eben beschrieben -, der ganz anders gedacht war, verstanden werden könnte, und zwar auch so, dass sich manche Eltern, die für ihre Kinder G 9 im Gymnasium gewünscht haben oder wünschen, verletzt fühlen könnten. Das bedauere ich ganz besonders, dass diese öffentliche Wahrnehmung oder Wirkung so von mir in der Einschätzung nicht gesehen wurde. Das ist mir passiert.
leiterin am 3. Januar 2011 auf die Ministervorlage folgenden Hinweis geschrieben hat - ich zitiere aus den Akten -: „Weitere Diskussionen und Unruhe durch eine vorgezogene Anhörung im Vorfeld der Verabschiedung des Schulgesetzes sind zu vermeiden.“ Das haben Sie und Ihr Staatssekretär, beide, extra gesondert abgezeichnet. War Ihnen die Brisanz bewusst?
Ich glaube, diese Einschätzung, die Sie zitiert haben, entspricht einfach der Erfahrung, dass unsere geschätzte Opposition dazu neigt, auf alles, speziell auf alles, was mit dem Thema G 8 und G 9 zusammenhängt, mit einem gewissen Theaterdonner und einem Hang zum Alarmismus zu reagieren. Das war, glaube ich, der Grund.
Ich verstehe das also richtig, Sie haben den Erlassentwurf nicht aus sachlichen Gründen nicht in die Anhörung gegeben, sondern allein aus politischenstrategischen Gründen, weil klar war, dass dieser Punkt nicht wirklich abschließend geklärt war?
Na ja, der entscheidende Grund ist natürlich, dass man erst ein Gesetz, das die Grundlage für ein Erlass sein muss, haben muss. Es hätte wahrscheinlich genau so viel Aufregung von Ihrer Seite gegeben, wenn ich einen Erlassentwurf zu einem Gesetz in die Anhörung gegeben hätten, das noch gar nicht verabschiedet worden war. Von daher müssen Sie sich in der Logik Ihrer Fragestellung vielleicht überlegen, von welcher Seite Sie mich mit Fragen angreifen wollen.
Herr Minister Dr. Klug, halten Sie das für Theaterdonner oder Alarmismus, was an Kritik an dem Erlass gekommen ist, oder finden Sie, das es Theaterdonner und Alarmismus ist, was die Abteilungsleiterin auf den Vermerk geschrieben hat?
Nein. Ich soll es ja eigentlich nicht kommentieren, aber ich will einfach einmal nüchtern feststellen: Die Fragen, die Sie heute zur Fragestunde eingereicht haben, sind nach meiner Erinnerung schon fast vollständig in der Sondersitzung des Bildungsausschusses gestellt und von mir auch beantwortet worden.
Von daher, Herr Abgeordneter Stegner, Sie haben ja über Theatralik in der Politik promoviert, gehe ich davon aus, dass Sie hier ein Experte sind.
Herr Minister Dr. Klug, können Sie dem Hohen Hause verraten, ob es zutrifft, dass Sie die Regierungsfraktionen oder eine der Regierungsfraktionen darüber informiert haben, dass Sie den Erlass persönlich gesehen und abgezeichnet haben, und trifft es auch zu, dass diese Information vor der Presseerklärung des Fraktionsvorsitzenden der FDP erfolgt ist?
Herr Minister, werden Sie aufgrund der Panne mit dem zurückgezogenen Erlass personelle Konsequenzen im Ministerium ziehen, wie aus einer Regierungsfraktion gefordert?
Ich habe nach meiner Erinnerung eben auf eine dazu schon gestellte Frage geantwortet, dass bestimmte Abläufe, aber auch unmittelbare Zuständigkeiten im operativen Bereich in Sachen G 8/G 9 verändert worden sind.