Protocol of the Session on February 24, 2011

Das ist einfach die falsche Debattendimension.

(Christopher Vogt [FDP]: Ihre Redezeit ist überschritten!)

- Ja, Herr Vogt.

Kommen Sie bitte zum Ende!

Ich glaube, ich beende das an dieser Stelle. Ich wollte das Thema nicht ins Humoristische ziehen. Wir reden hier über Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in über 1.100 Gemeinden. Das

(Dr. Kai Dolgner)

sind viel mehr Menschen, als hier sitzen. Ihnen sollte man eine Stimme verleihen, und zwar gerade dann, wenn die Debatte in irgendwelche finanztechnischen Überlegungen zum Ehrenamt abzugleiten droht.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Für die Landesregierung erteile ich dem Herrn Innenminister Klaus Schlie das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich die Vorbemerkung machen, dass ich die beiden Angebote der hoch geschätzten Kollegin Heinold für die Landesregierung annehme. Das erste Angebot verwirklichen wir schon. Wir diskutieren die vielfältigen Vorschläge der Grünen zur Ämterstrukturreform jetzt schon. Sie wandeln sich ja innerhalb relativ kurzer Zeit. Herr Habeck, Ihren Vorschlag Ämter zu Kreisen haben wir aufgenommen. Wir diskutieren darüber, aber der wird einmütig abgelehnt. Wir diskutieren auch über das zweite Modell, das besagt, dass Sie eine Direktwahl der Amtsausschüsse haben wollen und dabei von Freiwilligkeit sprechen. Wir diskutieren darüber, machen den Menschen allerdings auch klar, wo der Haken liegt.

(Günther Hildebrand [FDP]: Das ist aber teu- er!)

- Ja, aber wir diskutieren darüber. Noch sympathischer ist mir natürlich die zweite Anregung der Kollegin Heinold. Auch diese nehme ich für die Landesregierung an. Wir nehmen noch viele Jahre lang die konstruktiven Vorschläge der Grünen aus der Opposition an.

(Beifall bei der FDP und der Abgeordneten Herlich Marie Todsen-Reese [CDU] - Zuruf des Abgeordneten Peter Eichstädt [SPD])

- Herr Eichstädt, falls Sie auch einmal einen konstruktiven Vorschlag machen sollten, so nehmen wir den auch an.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will mit ihrem Antrag zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes einem zu starken Anwachsen der kommunalen Vertretungen begegnen. Zu diesem Zweck sollen die Zahl der Direktmandate sowie die der aus den Listen zu besetzenden Sitze in den Vertretungen der Gemeinden über 15.000 Ein

wohnerinnen und Einwohnern und in den Kreistagen einander angeglichen werden. Ferner soll auf die Begrenzung des Mehrsitzausgleichs verzichtet sowie die höchstzulässige Abweichung der Größe eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Größe aller Wahlkreise reduziert werden. Der SSW und die Linken haben diese Debatte mit eigenen Gesetzentwürfen erweitert. Ich denke, das sind erste diskussionswürdige Anregungen, die wir mit in die Debatte nehmen sollten. Allerdings bilden sie noch kein schlüssiges Konzept.

Meine Damen und Herren, ich finde, die Kollegen Rother, Hildebrand und andere haben dies schon ausführlich dargestellt. Ich kann es mir daher sparen, dies weiter zu vertiefen. Ich begrüße es ausdrücklich und will es auch festhalten, dass die Grünen diesem Landtag zutrauen, ein derartiges Gesetz zu verabschieden. Das ist ein deutlicher Beweis dafür, dass dieses Hohe Haus die volle Handlungsfähigkeit und auch die Legitimität hat, ein derartiges Gesetz zu verabschieden. Das ist in Ordnung.

(Beifall der Abgeordneten Katharina Loedige [FDP])

Meine Damen und Herren, meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, sich grundlegende Gedanken darüber zu machen, ob und in welchem Umfang die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter in den Gemeinden und Kreisen an sich grundlegend verringert werden kann. Ich halte eine solche Diskussion zumindest im Hinblick auf die zunehmenden Probleme bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für die kommunalen Vertretungen, aber auch unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung der kommunalen Situation für dringend geboten. Ich möchte daran erinnern, dass zu den letzten Gemeinde- und Kreiswahlen am 25. Mai 2008 aufgrund der in § 8 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes festgelegten Regelgrößen der Vertretungen insgesamt 13.358 Vertreterinnen und Vertreter auf Gemeinde- und Kreisebene zu wählen waren. Aufgrund der zahlreich entstandenen Mehrsitze und der in ihrer Folge zugeteilten Ausgleichsmandate sind konkret 13.731 Mandate vergeben worden.

Wenn Sie die Regelgrößen der Vertretungen betrachten, stellt sich automatisch die Frage, ob in Zukunft wirklich eine derart große Zahl kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger erforderlich ist. Um eine wirkungsvolle und in den jeweiligen - das unterstreiche ich - örtlichen Gegebenheiten entsprechende sachorientierte Kommunalpolitik zu gestalten, muss eine Vertretung eine entsprechende Größe haben. Diese muss natürlich

(Dr. Kai Dolgner)

das Wählervotum widerspiegeln. Aber man darf auch angesichts der eingangs von mir genannten Probleme nicht die Augen davor verschließen, dass eine maßvolle Reduzierung der Mandate zu einer Steigerung der Effizienz, der Arbeitsfähigkeit einer kommunalen Vertretung beitragen kann.

Eine Reduzierung der Gesamtzahl der Mandate in den Gemeinden und Kreisen kann allerdings nicht isoliert betrachtet werden. Dies steht nicht nur mit dem zahlenmäßigen Verhältnis der Direktmandate zu den Listenmandaten im Zusammenhang, sie wirkt sich zudem auch auf die Zahl der Wahlkreise sowie auf die Zahl der in den einzelnen Wahlkreisen direkt zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter aus.

Ich denke, dass die anstehenden Fragen im Rahmen einer vertieften Ausschussberatung mit dem Ziel einer umfassenden Lösung diskutiert werden können. Die Landesregierung wird im Rahmen der umfassenden Novellierung des kommunalen Verfassungsrechts einen eigenen Vorschlag vorlegen und selbstverständlich die Diskussion konstruktiv begleiten.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass eine entsprechende Rechtsänderung im Hinblick auf die im Mai 2013 stattfindende Kommunalwahl und eine vorher erforderliche Wahlkreiseinteilung in den Gemeinden und Kreisen ein Jahr vor der Kommunalwahl in Kraft treten muss, also spätestens im ersten Quartal 2012. An diesem Ziel sollten wir gemeinsam arbeiten. Ich werde Sie an anderer Stelle daran erinnern.

Die Landesregierung und die Fraktionen von CDU und FDP werden unter diesem Zeitplan, den ich hier genannt habe, eine umfassende Reform des kommunalen Verfassungsrechts, des Gemeindeund Kreiswahlgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und anderer Rechtsvorschriften auf den Weg bringen, damit die Vertreterinnen und Vertreter und die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl 2013 rechtssicher wissen, woran sie sind.

(Beifall bei CDU und FDP)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1256 (neu) sowie die Änderungsanträge Drucksachen 17/1318 und 17/1319 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustim

men will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 40 auf:

Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2010

Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 17/1266

Ich erteile das Wort der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der Frau Abgeordneten Katja RathjeHoffmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle Ihnen heute den aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das 4. Quartal des Jahres 2010, also für die Monate Oktober bis Dezember 2010, vor. Der Ausschuss beendete das vergangene Jahr mit einem umfangreichen Arbeitspensum. Insgesamt haben wir im Berichtszeitraum einen Zuwachs von 108 neuen Petitionen zu verzeichnen. 77 Petitionen konnten in vier Sitzungen abschließend beraten werden. Die meisten betrafen die Bereiche Justiz, Inneres sowie Umwelt und Verkehr.

Erstmals in Schleswig-Holstein hatten wir auch über ein Massenpetitionsverfahren zu entscheiden. Das Verfahren umfasste insgesamt 488 Einzelpetitionen und richtete sich gegen die umstrittene Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, die letztlich durch die Ablehnung NordrheinWestfalens gescheitert war.

Im Kreis Segeberg hat der Ausschuss einen Ortstermin durchgeführt, bei dem es um das Verbot ging, Werbeschilder entlang von Bundesstraßen aufzustellen. Unser Ziel im Ausschuss ist, einen Interessenausgleich zwischen Belangen der Verkehrssicherheit und dem verständlichen Wunsch der Betreiber zu finden, anlässlich von Hofläden durch Straßenwerbung auf sich aufmerksam zu machen. Das Petitionsverfahren dauert noch an. Es gestaltet sich sehr schwierig, aber wir sind motiviert und arbeiten an einer Lösung.

Insgesamt konnte der Petitionsausschuss im 4. Quartal 2010 an seine gute Erfolgsquote aus den Vorjahren anknüpfen. 39 % der Petitionsverfahren ich finde, das ist ganz anständig - konnten ganz

(Minister Klaus Schlie)

oder zumindest teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten entschieden werden.

Besonders froh bin ich, dass wir insgesamt vier Petitionsverfahren zu den Borghorster Elbwiesen erfolgreich zum Abschluss bringen konnten. Bei den Borghorster Elbwiesen handelt es sich um Flächen bei Geesthacht, die als Ausgleich für die Erweiterung des Airbus-Geländes Mühlenberger Loch wieder dem Tideeinfluss der Elbe ausgesetzt werden sollen. Die geplante Vernässung der Elbwiesen ist bei den Anwohnerinnen und Anwohner auf erheblichen Widerstand gestoßen, weil sie dadurch Nässeschäden an ihren Grundstücken befürchten. Der Petitionsausschuss hat in diesem Verfahren mehrere Anhörungen durchgeführt, hat vor Ort ausführlich mit den Bürgerinnen und Bürger gesprochen, und es wurden sehr konstruktive Gespräche mit der Hamburger Wirtschaftsbehörde, mit der für die Umsetzung der Maßnahmen zuständigen Hamburger Realisierungsgesellschaft sowie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des hiesigen Umweltministeriums geführt. Im Ergebnis wurden in enger Abstimmung mit dem Umweltministerium konkrete Bedingungen für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet.

Die Empfehlung des Petitionsausschusses an die Landesregierung, die erforderliche Änderung der Naturschutzverordnung für diese Maßnahme nur dann zu unterzeichnen, wenn alle Bedingungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner erfüllt werden, wurde durch das Umweltministerium eins zu eins umgesetzt. Ich finde, das ist ein schöner Erfolg. Dem Planfeststellungsverfahren durch die Hamburger Wirtschaftsbehörde steht damit aus unserer Sicht nichts mehr im Wege.

Ein weiteres sehr langfristiges und umfangreiches Petitionsverfahren, das in diesem Quartal erfolgreich abgeschlossen werden konnte, betraf die B 5 in Lauenburg. Nach Einführung der Lkw-Maut auf den Autobahnen stieg in Lauenburg der Lkw-Verkehr erheblich an. Anwohner beschwerten sich über ausufernde Lärm- und Abgasbelästigungen. Mit der Sperrung der B 5 in Lauenburg für den Lkw-Durchgangsverkehr konnte im November vergangenen Jahres endlich Abhilfe für die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner geschaffen werden. Die Verkehrssituation in Lauenburg hat sich seither eindeutig verbessert. Langfrist strebt SchleswigHolstein eine Mautpflicht für die B 5 östlich von Hamburg an. Ein entsprechender Antrag wurde beim zuständigen Bundesverkehrsministerium bereits gestellt.

Mit diesem Bericht aus unserer aktuellen Arbeit komme ich zum Schluss. Wie immer bitte ich Sie, die Erledigung der Petitionen - heute aus dem 4. Quartal - zu bestätigen.

(Beifall)

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 17/1266 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (AGKHG) vom 12. Dezember 1986

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/1273

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Frau Abgeordneten Ursula Sassen von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schleswig-Holsteinische Landtag beschäftigt sich seit Beginn der 16. Wahlperiode intensiv mit der Thematik der flächendeckenden ärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Mit Schwarz-Gelb auf Landes- und Bundesebene ist Bewegung in die Sache gekommen. CDU und FDP haben mit den Anträgen zur Sicherstellung der hausärztlichen flächendeckenden Versorgung und Verbesserung der Kooperation im Bereich der ambulanten Behandlung erneut Diskussionen angestoßen, die zum Umdenken anregen.