„Der Text liegt im landesweiten Trend, fügt sich in den Rahmen sowohl des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes als auch der EU-Charta der Grundrechte und verfolgt ein wichtiges und nachvollziehbares Anliegen. Einige Schwächen lassen es dennoch nicht angeraten erscheinen, ihn gegen den geltenden Artikel 6 a einzutauschen.“
Meine Fraktion hat sich ebenso wie die FDP-Fraktion aus den genannten Gründen schwergetan, eine über den Artikel 6 a LVerf hinausgehende ergänzende Formulierung zu finden, die einerseits inhaltlich das Anliegen der Volksinitiative wiedergibt und andererseits verlässliche Aussagen beinhaltet, die Leitfaden und Verpflichtung zugleich für gesellschaftspolitisches Handeln auf allen Ebenen werden sollen. Wohlklingende Aussagen und Forderungen, die rechtlich keinen Bestand haben oder nicht erfüllbar sind, gehören nicht in eine Landesverfassung.
Hier möchte ich auch mit Unverständnis das Verhalten der LINKEN kritisieren. Wer einem mit der Volksinitiative abgestimmten Kompromiss, den alle anderen Fraktionen mittragen, einen eigenen Gesetzentwurf entgegensetzt, hat keine Ahnung von Demokratie und schadet der Volksinitiative.
Maßlose Forderungen, insbesondere im sozialen Bereich, ohne Rücksicht auf Umsetzbarkeit und Finanzierung sind Ihr Parteiprogramm.
Die Initiatoren des Volksbegehrens haben mit großem persönlichen Engagement und Überzeugungskraft nicht nur mehr als 30.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern für Kinderrechte und gegen Kinderarmut gewinnen können, sondern auch mit ihren Vertrauenspersonen und Stellvertretern in vielen Einzelgesprächen den Austausch mit allen politischen Parteien gesucht und Bereitschaft signalisiert, an einer mehrheitsfähigen Formulierung mitzuwirken, die sowohl dem Anliegen der Volksinitiative gerecht wird als auch Aussicht auf eine Zweidrittelmehrheit des Landtages haben wird. Es war ein zähes Ringen!
Ich danke meiner Fraktion, die von der Ablehnung bis zur Mitgestaltung einer mehrheitsfähigen Formulierung den Weg mitgegangen ist. Dies gilt auch für den Koalitionspartner. Viele konstruktive, herantastende Gespräche waren erforderlich, um trotz unterschiedlicher politischer Standpunkte auf einen Nenner zu kommen, von dem ich glaube, dass er nicht der kleinste ist.
Daher gilt mein Dank auch den Kolleginnen und Kollegen der Parteien, die mit Geduld die lange Phase der Meinungsfindung akzeptiert und mit dazu beigetragen haben, dass wir heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen können.
Mehr Respekt noch als Dank möchte ich den Vertreterinnen und Vertretern der Volksinitiative aussprechen Sie haben sich ungeachtet persönlicher Befindlichkeiten und anfänglicher Enttäuschung über die Zwischensachstandsmeldungen nur für eine Partei eingesetzt und gewonnen. Heute ist Ihr Tag, ein Tag für Kinder!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Vertreter der Volksinitiative, stellvertretend dafür Frau Becker, Herr Rosenkranz, Herr Lüding und Herr Bauer, seien Sie uns hier herzlich willkommen.
An diesem Samstag findet der Internationale Tag der Kinderrechte statt, denn am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention angenom
men. Dieses Jahr hat die Bundesregierung die Vorbehaltserklärung zurückgenommen. Und wir hier in Schleswig-Holstein gehen noch einen Schritt weiter und nehmen die Kinderrechte in unsere Verfassung auf.
Dass wir diesen Schritt gehen können, ist dem unermüdlichen Engagement der Volksinitiative „Kinderrechte stärken - Armut bekämpfen“, dem Kinderschutzbund, der Arbeiterwohlfahrt und dem Sozialverband Deutschland zu verdanken. Sie setzen sich seit 2008 für die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung ein. Sie haben über 30.000 Unterschriften im Land gesammelt, um sich für Kinder in unserem Bundesland einzusetzen.
Nun ändert man eine Landesverfassung nicht alle Tage. Bei dem einen und auch dem anderen war nicht sofort die Einsicht da, die Kinderrechte in unserer Landesverfassung zu verankern. Wir, die SPD-Fraktion, hätten vorbehaltlos dem Vorschlag der Volksinitiative zustimmen können. Aber uns war es wichtig, dass wir den Weg mit allen Parteien und gemeinsam mit der Volksinitiative gehen, um auch nach außen die Wichtigkeit dieses Anliegens zu dokumentieren. Dies ist uns auch fast gelungen. Nach monatelangem Verhandeln liegt nun ein fraktionsübergreifender Vorschlag vor, der auch mit der Volksinitiative abgestimmt wurde.
Damit verankern wir als Ziel für unser aller Handeln, dass Kinder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten haben. Diese Rechte werden Ihnen ab jetzt auch in der Verfassung unseres Landes garantiert.
Uns, der SPD-Fraktion, hätte viel daran gelegen, auch den Schutz der Kinder vor Armut als Staatsziel mit in die Landesverfassung aufzunehmen, weil ein Leben in Armut und damit der weitgehende Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe, schlechtere Bildungs- und Zukunftschancen leider der Lebenswirklichkeit vieler Kinder entspricht. Trotz intensiver Beratungen fehlte den Regierungsfraktionen von CDU und FDP letztlich leider die Einsicht oder der Mut, dieses zu übernehmen und sich der Realität der Verhältnisse in diesem Land zu stellen. Gleichwohl tragen wir die Formulierung, die Ihnen heute vorliegt, mit, ohne jedoch das Ziel der Armutsbekämpfung damit aus den Augen zu verlieren, denn auch diese Kompromisslösung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Einen großen Dank möchte ich von hier aus noch einmal der Volksinitiative sagen, die sich mit Geduld und Ausdauer an den Verhandlungen beteiligt hat.
Mit großem Interesse haben wir auch den Vorschlag der Regierungsfraktionen aufgenommen, weiteres in einzelgesetzlichen Regelungen umzusetzen. Da nehmen wir Sie gern beim Wort, was Sie auch gleich bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen einlösen können. Denn hier gibt es den Vorschlag, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an wichtigen Entscheidungen in den Gemeinden, die ihre Belange betreffen, zu verwässern. Dies könnten Sie verhindern und gleich die Förderung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützen.
Die Verankerung der Rechte der Kinder in der Landesverfassung führt langfristig zu einem Wandel in der Gesetzgebung und in der Gesellschaft und damit zu einer konkreten Verbesserung der Lebenssituation von Kindern. Das ist unser Ziel. Wir wollen eine kinderfreundliche und kindgerechte Gesellschaft, in der kein Kind in Armut leben muss und gesellschaftliche Teilhabe selbstverständlich ist.
Ich freue mich, dass wir gemeinsam - vielleicht auch mit der LINKEN - dem nun einen Schritt nähergekommen sind. Vielen Dank für die gemeinsame Arbeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Änderung der Verfassung halten wir unser Versprechen, uns für eine Stärkung der Kinderrechte einzusetzen. Einen ganz besonderen Dank möchte auch ich an dieser Stelle den Initiatoren der Volksinitiative aussprechen;
denn ohne Ihr Engagement, Ihre Gesprächs- und Kompromissbereitschaft wären wir nicht so schnell - aus meiner Sicht - zu dieser einvernehmlichen Lösung gekommen.
Lassen Sie mich aber zu Beginn sozusagen als kleinen Exkurs kurz auf das grundsätzliche Thema Kompromissbereitschaft eingehen, das hier schon mehrfach anklang. Mit Interesse habe ich die Pressemitteilung der LINKEN zur Einigung bei der Verfassungsänderung gelesen, in der sie die schwer gefundene Einigung als „seidenweiche Kompromissformel“ abkanzeln und herabwürdigen. Ich will ganz offen sein: Mich überrascht Ihre Haltung nicht im Geringsten. Ehrlicherweise habe ich das sogar erwartet. Ich will Ihnen aber auch sagen, warum ich ein Problem damit habe. Sie stellen es so dar, als sei der politische Kompromiss etwas Schlechtes, als ob man sich dafür schämen müsste, wenn man Kompromisse schließt. Mit genau dieser Haltung befeuern sie die Teile der veröffentlichten Meinung, die Sachen nur dann als Erfolg in den Nachrichten verkaufen, wenn sie ihre Maximalforderungen durchgesetzt haben. Aus meiner Sicht befördert genau das die Politikverdrossenheit.
Und ich sage Ihnen noch etwas ganz deutlich: Demokratie funktioniert so nicht. Der Kompromiss gehört zur Demokratie. Durch die Fähigkeit zur Kompromissfindung zeichnen wir uns aus. Das ist eine Stärke und keine Schwäche.
Ich möchte mich daher ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und SSW bedanken - speziell bei der Kollegin Midyatli, der Kollegin Bohn, dem Kollegen Meyer, dem Kollegen Baasch und dem Kollegen Andresen -, dass wir in nicht immer einfachen Gesprächen zu einer Lösung gekommen sind, die alle mittragen können, und dass es trotz des hochemotionalen Themas möglich war, sachlich und konstruktiv miteinander zu sprechen. Der Dank gilt selbstverständlich auch der Union, hier insbesondere meiner Kollegin Ursula Sassen, die mit ihrem Einsatz dieses Ergebnis möglich gemacht hat.
Betonen möchte ich, dass wir uns im Grundsatz schnell einig waren. Schwierig war es natürlich, eine passgenaue Formulierung zu finden, die sowohl dem Vorschlag der Volksinitiative nahekam, aber auch unserem Anspruch an eine verfassungsgemäße Zielbestimmung. Es war uns wichtig, die Rechte der Kinder und deren Schutz so zu formulieren, dass sie langfristig Bestand haben und nicht nur, Zielbestimmungen zu formulieren, die derzeit opportun sind.
eine Weiterentwicklung des bestehenden Artikels 6 a LVerf eingesetzt haben. Auch war es uns wichtig, die Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen weiter herauszustellen.
Es geht nicht darum - auch das muss klar gesagt werden -, den Erziehungsauftrag zu verstaatlichen. Dies bleibt verbrieftes Elternrecht, welches wir aber auch mit dem Anspruch, der dahintersteht, einfordern. Es geht darum, Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt zu rücken. Wie es schon in den Beratungen zur Verfassungsänderung in 2007 anklang, darf dies nicht als rein symbolischer Akt verstanden werden. Wie damals ist es als Arbeitsauftrag zu verstehen, bei allen Maßnahmen, die auf den verschiedenen politischen Ebenen getroffen werden, den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen.
Wir als Liberale sind überzeugt, dass eine Stärkung von Kinderrechten nicht allein durch eine Verfassungsänderung zu erzielen ist, sondern ebenso über einzelgesetzliche Bestimmungen. Deswegen verstehen wir die Verfassungsänderung auch als Arbeitsauftrag an uns, hier weiter zu optimieren. Daran werden wir arbeiten.
Frau Midyatli, haben Sie keine Sorge, was § 47 f Gemeindeordnung betrifft. Da stehe ich zu meinem Wort, und - wenn Sie das nachgelesen haben, werden Sie das feststellen - auch unser Minister Dr. Garg tut das.
An dieser Stelle wiederhole ich meinen Dank an diejenigen, die sich konstruktiv am Prozess beteiligt haben.
Wir sprechen uns daher heute fraktionsübergreifend nicht nur für eine Verfassungsänderung aus, sondern tun dies auch im Einvernehmen mit der Volksinitiative. Genau das ist für mich ein ganz wichtiges Signal an Schleswig-Holstein, an die Menschen, die hier leben. Das ist ein Gewinn für die Kinder und Jugendlichen.
Mit der jetzigen Verfassungsänderung versuchen wir, den Fokus weiter zu schärfen. Es bleibt aber klar, dass jeder Einzelne gefordert ist. Politik kann Rahmenbedingungen schaffen, die Gesellschaft muss sie leben.