Protocol of the Session on October 6, 2010

(Beifall bei der LINKEN)

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Thorsten Fürter das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mit der Debatte hier nur bedingt zufrieden. Bei dieser Frage, die wir heute diskutieren, sollte nicht derjenige im Vordergrund stehen, der die markigsten Forderungen erhebt, sondern derjenige, der für die Menschen in diesem Land, für die Menschen, um die es geht, für die Abschiebehäftlinge, möglichst viel bewegen kann.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wenn wir uns einigen könnten, auch mit den Kollegen von CDU und FDP, und sagen könnten, die Abschiebehaft muss Ultima Ratio der Politik sein, dann hätten wir schon viel bewegt. Im Moment ist das eine theoretische Forderung. So, wie die Abschiebehaft in der Bundesrepublik Deutschland im Moment gehandhabt wird, ist sie nicht Ultima Ratio. Wenn es in diesem Haus aber eine mehrheitliche Bereitschaft gibt, daran zu arbeiten, dass wir unter Anerkennung der bundesgesetzlichen Grundlagen dazu kommen können, dass wir in SchleswigHolstein diese Idee mit Leben füllen, dass die Abschiebehaft Ultima Ratio der Politik wird, dann hätten wir schon viel bewegt. Deshalb danke ich der Kollegin Amtsberg, dass sie dies hier im Landtag zur Abstimmung stellt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich freue mich auch darüber, dass sich die SPD bei diesem Thema bewegt hat. Wenn man das einmal bundespolitisch sieht, sieht, wie sich die Bundestagsfraktion verhält und wie sich andere Landesverbände verhalten, und dann sieht, dass hier in

Schleswig-Holstein ein Landesverband seine Position ändert, vorangeht und sagt, jetzt wollen auch wir das auf unsere Fahnen schreiben, dass wir die Abschiebehaft zurückdrängen, dann ist es gut, und ich begrüße dies ausdrücklich.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf des Abgeordneten Peter Eichstädt [SPD])

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt selten vor, dass ich dem Kollegen Fürter einmal danken kann, aber bei diesem Beitrag will ich es gern tun. Diese Debatte eignet sich nicht für das normale Spiel: Regierung, Opposition - wir ändern unsere Haltung je nachdem, wo wir uns befinden. Meine Haltung, die von mir und die der FDP-Fraktion ist unverändert. Wer dem Kollegen Koch zugehört hat, hat auch gehört, dass wir die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Abschiebehaft nach wie vor für unzureichend halten und dringend eine Änderung auf Bundesebene vorgenommen werden muss.

Ich ändere meine Haltung auch nicht in der Frage, dass ich die Inhaftierung von Minderjährigen zum Zwecke der Abschiebung für unverhältnismäßig und damit für unverantwortlich halte.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das gilt im Übrigen nicht nur für die FDP, sondern auch für die Union. Die musste sich da gar nicht bewegen. Auch früher war das schon die Grundhaltung. Gleichwohl stehen wir vor dem Problem, Herr Kollege Fürter: Abschiebehaft ist nicht die Ultima Ratio der Politik,

(Zuruf von der SPD)

sondern die Ultima Ratio des Verwaltungshandelns.

(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: So ist es!)

Das ist ein kleiner Unterschied. Für mich ist die Abschiebehaft keine Ultima Ratio der politischen Gestaltung.

(Björn Thoroe)

Wir sollten uns einig sein, dass Sie auf möglichst wenige Fälle beschränkt werden soll, weil die Freiheitsentziehung die einschneidendste Maßnahme im Leben eines Menschen ist und einer besonderen Begründung bedarf. Bei Straftätern ist das kein Problem. An die LINKEN gewandt: Das deutsche Strafrechtsystem kennt die Inhaftierung aufgrund von Verdacht, die U-Haft. Die Inhaftierung eines Untersuchungshäftlings ist nichts anderes als die Inhaftierung aufgrund von Verdacht. Sie wird bei dringendem Tatverdacht und bei Fluchtgefahr ausgesprochen.

Wir müssen uns mit der Frage beschäftigen - und darüber werden wir debattieren -, für welche Fälle wir die Ultima Ratio des Verwaltungshandelns der Abschiebehaft noch brauchen und aufrechterhalten müssen. Ich sage, wer sich beständig einer rechtskräftigen Ausreiseverfügung widersetzt, sozusagen durch Flucht entzieht, der muss wie jeder andere auch damit rechnen, dass er in Abschiebehaft genommen wird, damit diese rechtskräftige Ausreiseverfügung vollzogen werden kann.

(Beifall bei FDP und CDU)

Auf diese Fälle sollten wir es dann, soweit es geht, auch beschränken. Sobald wir verwaltungstechnisch Möglichkeiten haben, dies zu tun, sollten wir uns im Ausschuss auf der Grundlage des Antrags der Grünen, der das aufnimmt, was wir in der letzten Legislaturperiode schon gemeinsam gedacht haben, weiter austauschen. Denn der Verwaltungsvollzug wird im Lande gemacht, die Gesetze dazu allerdings in Berlin.

(Beifall bei FDP, CDU und SSW)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Midyatli das Wort.

Frau Präsidentin! Ich möchte doch noch ein, zwei Sätze sagen, weil einige Sachen ein bisschen durcheinandergewürfelt worden sind. Wir hier in Schleswig-Holstein gehen damit schon sehr, sehr sorgsam um. Wir machen es uns nicht einfach mit der Entscheidung, wen wir in Abschiebehaft nehmen und wen nicht. Die meisten Punkte, die in dem Antrag der Grünen stehen, sind gängige Praxis. Es ist nicht so, dass wir Menschen wegsperren, sie wie Straftäter behandeln. Sie waren auch in Rendsburg und haben gesehen, wie dort mit den Häftlingen umgegangen wird. Ich dachte, ich sei in meiner Rede

darauf eingegangen, dass diese Anstalt mit bummelig 200 Menschen etwas viel Geld kostet. Denn es werden nur 15 % dieser Menschen in ihre Herkunftsländer abgeschoben, und die Kosten belaufen sich auf fast 2 Millionen € jährlich.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Mit Fakten und Zahlen kann man immer schön den Teufel an die Wand malen. Es ist auch okay. In unserem Land gibt es ein Asylverfahren, das heißt Menschen werden nicht schnell einmal „ruck, zuck!“ abgeschoben, sondern es ist ein langjähriges Verfahren, bei dem ein mehrfaches Widerspruchsrecht besteht. Viele, die zu uns kommen und Asyl beantragen, wissen, dass damit auch die Möglichkeit verbunden ist, dass es ihnen nicht gestattet wird. Viele von den Menschen, denen nicht Asyl gestattet wird, verlassen dieses Land auch freiwillig. Das gilt für Schleswig-Holstein. Für Hamburg stimmt es, dass die Leute morgens um 5 Uhr abgeholt werden und mir nichts, dir nichts in den Flieger gesetzt werden. Wir in Schleswig-Holstein haben aber immer eine andere Praxis gehabt. Es ist schwierig, wenn verschiedene Verfahren hier einfach miteinander vermengt werden.

Ich merke, es gibt viel Diskussionsbedarf. Es wäre wirklich schön, wenn wir alle Anträge in den Ausschuss bekämen und dort etwas mehr Sachkenntnis in die Debatte bringen und nicht Sachen miteinander vermengen. Das bringt uns nicht weiter. Das hilft den Menschen übrigens auch nicht, wenn wir alles miteinander vermengen.

(Beifall bei der SPD)

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Astrid Damerow von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich brauche keine drei Minuten. Verehrte Kollegin Midyatli, ich habe all das, was Sie gesagt haben, schon gehört. Leider passt der Text Ihres Antrags in keiner Weise dazu.

(Beifall bei CDU und FDP)

Infolge dessen bleibt es dabei. Wir werden Ihren Antrag ablehnen müssen. Den Antrag der Linken lehnen wir selbstverständlich ebenso ab. Dem Antrag auf Ausschussüberweisung zum Antrag der

(Wolfgang Kubicki)

Grünen werden wir zustimmen. Wenn Sie ergebnisoffen darüber diskutieren möchten, dann wäre meine Anregung an Sie, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Frau Abgeordnete Silke Hinrichsen vom SSW hat das Wort.

Der SSW beantragt weiterhin und ebenso wie die Kollegin Luise Amtsberg, alle drei Anträge an den Ausschuss zu überweisen. Sollte dem nicht gefolgt werden, so wird der SSW selbstverständlich den eigenen Antrag unterstützen, nämlich den Antrag, den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt haben und dem wir uns angeschlossen haben. Dieser Antrag ist für uns mit Abstand der wichtigste. Er nimmt nämlich alle Punkte auf, die auch in der EURichtlinie stehen.

Es ist hier nicht ganz angekommen: Das Problem ist auch, dass es sich um europäisches Recht handelt, das wir umsetzen müssen. Meine Vorredner haben es zum Teil gesagt. Es ist wichtig, dass wir darauf achten, dass die EU-Richtlinie so umgesetzt wird, dass sie unserem Verständnis darüber, wie wir mit Menschen umgehen, entspricht, und zwar nicht auf niedrigstem Niveau, sondern bitte auf dem höchsten rechtsstaatlichen Niveau. Ich bin der Meinung, dass wir das - was Haft und Haftbedingungen angeht - haben.

Das heißt aber Inhaftnahme. Es ist sicherlich richtig, was ausgeführt wurde, nämlich dass es in anderen Bundesländern möglicherweise anders gehandhabt wird. Wir als Schleswig-Holsteinischer Landtag haben uns aber mit Schleswig-Holstein zu beschäftigen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn man die Inhaftnahme als wirklich letztes Mittel für die Abschiebehaft nimmt. Dies gilt insbesondere bei Personen, die besonders schutzwürdig sind und/ oder aus Ländern kommen, von denen ich vorhin Beispiele genannt habe. Ich fände das ganz schrecklich. Wie soll ich dies jemandem erklären, der zum Beispiel in einem anderen Land drei Jahre in Haft gesessen hat, und zwar ohne Angabe von Gründen und Ähnlichem. Auch Abschiebehaft ist dann nicht erträglich.

Ich weise darauf hin, dass die Bedingungen in der Abschiebehaft trotzdem erheblich anders sind als in der U-Haft und in der Strafhaft. Sie haben viel

leicht davon gehört. Wenn man Menschen in UHaft besucht, dann sieht man, dass die betroffenen Menschen 23 Stunden unter Verschluss sind. Sie haben gegebenenfalls eine Stunde Aufschluss. Gegebenenfalls haben sie diesen auch nur allein, weil die Haftbedingungen so unterschiedlich sind. Ich finde, das sollte man einmal auch so wahrnehmen. Man sollte sagen, dass es in Rendsburg trotz allem anders läuft. Genau deshalb haben wir auch eine gesonderte Abschiebehaftanstalt, damit in diesem Bereich bessere Bedingungen herrschen als in der Strafhaft oder in der Untersuchungshaft.

(Beifall beim SSW sowie vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung. Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 17/938 Nummer 1 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Ich bitte Sie nun um Aufmerksamkeit, weil wir einen komplizierten Abstimmungsprozess vor uns haben. Es wurde für alle Anträge die Überweisung an die Ausschüsse beantragt. Darüber werden wir zuerst abstimmen.

(Zurufe)

- Die Kollegin Hinrichsen hat soeben Ausschussüberweisung aller Anträge beantragt. Das ist der weitergehende Antrag. Über den werden wir als Erstes ordnungsgemäß abstimmen. Wer sich diesem Antrag anschließen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Ausschussüberweisung aller Anträge mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW abgelehnt.

Wir werden jetzt für jeden einzelnen Antrag über die Frage abstimmen, ob er an den Ausschuss überwiesen werden soll oder nicht. Ich rufe zunächst den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/820, auf. Wer diesen Antrag an den Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag Drucksache 17/820 nicht an den Ausschuss überwiesen worden. Dafür haben die Fraktionen von CDU und FDP gestimmt. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW.

(Astrid Damerow)