„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass auf Antrag die erforderliche Rechtsberatung und/ oder -vertretung gemäß einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften … zur Prozesskostenhilfe kostenlos gewährt wird … “
Ich weise darauf hin, dass es eine Rechtsberatung gibt. Ich weise darauf hin, dass es Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung gibt. Diese sind auch zu gewähren, wenn die betreffenden Personen keine Mittel haben. Ich verstehe deshalb nicht alle Anträge. Man sollte wirklich einmal in die einschlägige EU-Richtlinie reingucken, bevor man hier Ausführungen macht.
Es wird darauf hingewiesen, dass es tatsächlich möglich ist, sie auch in andere Hafteinrichtungen zu übernehmen. Dort sind sie aber von den Strafgefangenen eindeutig zu trennen. Ich weise darauf hin, dass es ganz wichtig ist, im Ausschuss genau darüber zu sprechen, bevor hier eine Legendenbildung stattfindet.
Ich werbe hier im politischen Raum dafür, dass auch wir den Unterschied zwischen Abschiebehaft, Strafhaft und Untersuchungshaft machen. Das halte ich für ganz wichtig. Den Menschen müssen wir es häufig erklären. Für diese ist es tatsächlich nicht nachvollziehbar - gerade, wenn man aus einem Land kommt, in dem keine Unterschiede gemacht werden. Das muss man sich auch einmal vorstellen. Wie kann man das jemandem erklären, der nur ein Rechtssystem kennt, in dem morgens die Polizei klingelt und man eine Person drei Jahre lang nicht mehr sieht?
Das ist hier aber nicht so, Herr Jezewski. Ich finde es unglücklich, wenn man hier im Landtag solche Vermengungen macht. Ich bitte, alle Anträge in den Ausschuss zu überweisen, damit wir uns auch noch einmal mit der Richtlinie beschäftigen und uns mit der Thematik auseinandersetzen können.
Allen Fraktionen stehen jetzt noch Restredezeiten zur Verfügung, dem SSW 1 Minute, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU 2 Minuten, der LINKEN 2 Minuten 30 Sekunden, SPD und FDP jeweils 3 Minuten. Wird davon Gebrauch gemacht? Ich eröffne die Runde der Dreiminutenbeiträge. Frau Abgeordnete Luise Amtsberg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur, damit sich hier keiner weiter den Kopf zerbricht: Es ist folgendermaßen. Was hat die grüne Fraktion dazu bewegt, den Antrag so zu formulieren, wie er formuliert wurde? Es war eine einfache realistische Überlegung, die einzig und allein mit den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen hier im Parlament zusammenhängt. Ich habe in meiner Rede deutlich gemacht, dass mir ganz besonders das Schicksal der Minderjährigen und der Menschen, die einer besonderen Schutzbedürftigkeit unterliegen, am Herzen liegt.
Dass man hier über jeden Antrag abstimmen kann, ist klar. Was wäre also passiert, wenn wir unsere Maximalforderung gestellt hätten? Der Antrag wäre abgelehnt worden, und wir hätten im Ausschuss nicht darüber reden können, was wir hier in Schleswig-Holstein mit dieser besonderen Gruppe tun können. Das allerdings ist mir ein persönliches und wichtiges Anliegen, dass wir das nicht auf die lange Wartebank schieben, sondern uns jetzt konkret darüber unterhalten und uns damit auseinandersetzen. Schließlich betrifft es Menschen, die derzeit dort sitzen oder in den nächsten Monaten dort hinkommen werden. Das alles sind Überlegungen, die uns dazu bewogen haben, den Antrag so zu stellen. Ich glaube, das ist vom Verfahren her in Ordnung.
Darüber, welche persönlichen Meinungen viele in unserer Fraktion haben und wo die Feinheiten der Unterschiede in unserer Partei liegen, kann man auch diskutieren. Das, was ich eben sagte, ist allein der Beweggrund gewesen, aus dem wir den Antrag so gestellt haben. Wir freuen uns darüber, dass wir wie von der CDU angekündigt - die Möglichkeit bekommen, diesen Antrag im Ausschuss zu diskutieren.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Heinz-Werner Jezewski das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allen Dingen lieber Kollege Koch, ich glaube, es ist bekannt, dass ich zu der Maxime stehe: Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Ich benutze gern eine deutliche Aussprache. Ich bitte zu bedenken, in welchem Ton ich meine ursprüngliche Rede gehalten habe.
Ich unterstelle in diesem Hause niemandem, dass er bei der Abschiebung von Menschen unmenschliche Zustände fördern will. Ich glaube, dass jeder von uns etwas dagegen hat. Ich glaube allerdings auch, dass viele in diesem Plenum schlecht informiert sind. Ich werde deswegen den Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses bitten, den Ausschuss die Abschiebehaftanstalt in Rendsburg besuchen zu lassen.
Schlepperbanden. Wenn es da einen Straftäter gibt, gehört er vor Gericht gestellt. Dann hat ein Gericht nach unseren Gesetzen zu entscheiden, wie es mit diesem Straftäter umgeht. Die Menschen allerdings, die schon Opfer dieser Schlepperbanden geworden sind, auch noch Opfer unseres Abschiebesystems werden zu lassen, halte ich für sehr bedenklich.
Herr Kollege Jezewski, wie bewerten Sie denn dann eine illegale Einreise? Ist das für Sie völlig in Ordnung? Oder sollte man dem vielleicht auch nachgehen?
- Über den Status des Menschen und seine Einreise entscheiden auch Gerichte. Wenn jemand hier einreist, der das Recht dazu nicht hatte, wird ein Gericht entscheiden, was mit ihm zu geschehen hat. Dann wird dieses Gericht eventuell sagen, dass er dieses Land wieder verlassen muss. Das finde ich verkehrt, es steht aber auf dem Boden unseres Rechtssystems. In dem Sinne sage ich: Das werden wir nicht verhindern. Aber Menschen, die gar nicht abgeschoben werden können, in Haft zu nehmen, um sie dann vermeintlich abzuschieben, da liegt doch das Problem. Wir haben das Problem mit den 18 %. Ich hoffe, dass Ihnen das als Antwort reicht.
Ich will noch einmal auf die Kollegin Hinrichsen eingehen. Sie hat von einem Rechtssystem gesprochen, in dem die Polizei kommt und jemand dann drei Jahre lang nicht mehr gesehen wird. Diesen Menschen könnten wir nicht klarmachen, dass es bei uns anders ist. Aber wir können diese Menschen zurück in dieses Rechtssystem abschieben. Kann das denn richtig sein?
Wie sollen wir es ihnen denn erklären, Kollegin Hinrichsen, wenn nicht in dieser Abschiebehaftanstalt? Informieren müssen wir sie darüber, aber gleichzeitig schieben wir sie ab.
Ich finde zwei weitere Punkte der Kollegin Hinrichsen ein bisschen merkwürdig. Ich glaube, sie hat es nicht so gemeint. Natürlich kann niemand in Deutschland illegal sein. Er kann sich unrechtmäßig aufhalten, aber er ist niemals illegal. Ich glaube, das haben Sie auch nicht so gemeint.
Ein dritter Punkt: In Deutschland gibt es leider noch einen Unterschied zwischen recht haben und Recht bekommen. Natürlich hat jeder Abschiebehäftling das Recht auf eine kostenlose Rechtsberatung. Die meisten von diesen bekommen diese kostenlose Rechtsberatung aber nicht. Genau das ist das Problem. Dagegen werden wir in den nächsten Monaten mit Anträgen im Innen- und Rechtsausschuss angehen.
Ein letzter Punkt an den Kollegen Koch von der FDP. Es könne bedauerliche Einzelfälle geben, habe ich gehört, und trotzdem sei das System in Ordnung. Ich möchte wissen, was in unserem Rechtssystem los wäre, was in der deutschen Presse los wäre, wenn jedes siebte Urteil, das von deutschen Gerichten gefällt wird, ein Fehlurteil wäre. Bei der Abschiebehaft ist es im Jahr 2009 so gewesen. Jeder siebte, der in Haft gesessen hat, hat unrechtmäßig in Haft gesessen. Das ist der Skandal, den es abzustellen gilt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gemeldet, um den Unterschied trotz der gleichen Wortwahl in den Anträgen der LINKEN und der SPD klarzumachen. Das hat, glaube ich, die Kollegin Midyatli ausgeführt. Deshalb werbe ich dafür, alle Anträge in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Unsere Fraktion ist nicht der Auffassung, dass sich hier nicht rechtmäßig aufhaltende Ausländer nicht auch abgeschoben werden können, um es einmal klar zu sagen.
Wir glauben bloß nicht, dass die Inhaftnahme sinnvoll ist. Das ist schon ausgeführt worden. Herr Kubicki hat dazu in der letzten Wahlperiode hier im Landtag sehr interessante lesenswerte Ausführungen gemacht.
rigschwelligere Mittel ersetzen können. Wir sind auch grundgesetzlich verpflichtet, das zu überprüfen. Deshalb hat die Frau Kollegin Midyatli darauf hingewiesen, dass es in anderen europäischen Staaten andere Praktiken gibt. Wenn es Möglichkeiten gibt, Verwaltungshaft zu vermeiden, sollten wir das überprüfen und auch tun, bevor wir diese Maßnahmen durch Abkommen mit anderen Bundesländern zementieren.
Der Auffassung, dass in der Vergangenheit nicht immer vorsichtig mit dem Instrument umgegangen worden ist und dass auch die rechtlichen Grundlagen unzureichend sind - um den Kollegen Kubicki aus der letzten Wahlperiode zu zitieren -, sind wir auch. Das ist ein klassisches Thema. Weil wir dafür zuständig sind, bitte ich darum, dass wir uns im Rahmen der Ausschussberatungen einmal die Praktiken anderer Länder angucken. Ich glaube, dass alle in diesem Haus ein Interesse daran haben, dass Menschen nicht unnötig in Haft genommen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst einmal zwei Fakten: Ich war auch mit in Rendsburg. 80 % der Verfahren, die von einem hannoveraner Anwalt bis zum Bundesverfassungsgericht gegen Abschiebehaft durchgefochten worden sind, sind gewonnen worden. Das hilft den Betroffenen aber nichts mehr. Denn sie sind dann schon längst irgendwo anders.
Deshalb tun es auch viel zu wenige, und deshalb setzt sich auch die Praxis der wohl doch unrechtmäßigen Abschiebehaft immer weiter durch.
Die zweite Tatsache ist, dass die Person, die in Rendsburg am längsten sitzt, dort acht Monate sitzt. Das heißt, die Abschiebehaft wird immer wieder verlängert, ohne dass Aussicht auf ein Ende
Frau Damerow, natürlich ist das Grundproblem, das dazu führt, dass jemand hier illegal einreist, die wirtschaftliche Ungleichverteilung weltweit. Niemand begibt sich leichtfertig und ohne Not auf den Weg und riskiert sein Leben, um hier nach Europa zu kommen. Das ist das Grundproblem, um das wir uns kümmern müssen. Dann brauchen wir auch nicht mehr über Abschiebehaft oder über Abschiebung oder über illegale Menschen zu diskutieren.