Protocol of the Session on October 6, 2010

die Abschiebehaft für Minderjährige muss abgeschafft werden. Die Zahlen zeigen es deutlich: Lediglich 18 % der Inhaftierten wurden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Die anderen müssen aus verschiedenen Gründen wieder freigelassen werden oder werden innerhalb Europas hin und her verfrachtet.“

Dem könnte ich so ohne Zögern zustimmen. Heute wäre nun die Gelegenheit gewesen - ich weiß, Frau Kollegin Amtsberg, dass Sie hier eine andere Meinung als die Ihrer Fraktion hier vertreten -, wirklich Farbe zu bekennen und wirklich das Ende der Abschiebehaft zu beschließen

(Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ich komme dazu! - Zurufe von der CDU)

- es sei denn natürlich, dass übergeordnete Interessen dem entgegenstehen.

Eine Zusammenlegung mit der Abschiebehaftanstalt der Hansestadt Hamburg lehnen wir ab.

(Beifall bei der SPD)

Auf die Gründe hierfür bin ich bereits am Anfang meiner Rede eingegangen. Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, eine Neuregelung dieses Verfahrens zu entwickeln. Gerade in Zeiten schwieriger Haushaltslagen könnten wir die Abschiebehaftanstalt sogar eher schließen und das dadurch Ersparte sinnvoller einsetzten als für Menschen, die sich im Grunde genommen nur auf der Durchreise befinden. Ich beantrage Ausschussüberweisung.

Ich würde gern noch einen Satz zu Frau Damerow sagen wollen, was die Schlepperbanden angeht: Die werden wirklich nicht in Abschiebehaftanstalten unterkommen, denn sie kommen in die JVA. Diese Menschen sind Straftäter!

(Beifall bei SPD, der LINKEN und SSW so- wie des Abgeordneten Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass verabredet worden ist, den Tagesordnungspunkt 21 ohne Aussprache dem Ausschuss zu überweisen.

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Gerrit Koch das Wort.

(Serpil Midyatli)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der schwerste Eingriff in die Persönlichkeits- und Grundrechte eines Individuums ist zweifelsohne die Entziehung der persönlichen Freiheit. Angesichts dessen sind selbstredend sehr hohe Anforderungen an die Voraussetzungen, die rechtliche Prüfung und die Durchführung des Freiheitsentzugs zu stellen. Wir haben das Glück, in einem Rechtsstaat leben zu dürfen. Unsere Behörden handeln nicht willkürlich, sondern gehen grundsätzlich nach geltendem Recht und Gesetz vor, bevor sie zu bestimmten Maßnahmen greifen. Dass dies auch bei der Anwendung der Abschiebehaft gerade auch in Schleswig-Holstein der Fall ist, stellt die Mehrheit dieses Hauses sicherlich nicht infrage.

(Beifall bei FDP und CDU)

Der zuständige Justizminister hat gerade eben und auf zwei Kleine Anfragen des Abgeordneten Jezewski sehr ausführlich dargelegt, welches die rechtlichen Grundlagen für die Abschiebehaft sind und wie mit den betroffenen Menschen verantwortlich umgegangen wird. Auf keinen Fall ist der Vorwurf der LINKEN gerechtfertigt, Abschiebehaft würde in Schleswig-Holstein generell vorschnell, zu häufig und zu lange vollzogen. Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Es mag in Einzelfällen zu Problemen gekommen sein. Dennoch ist eine pauschale und völlig undifferenzierte Kritik an der Praxis in unserem Land nicht berechtigt. Schämen, liebe LINKE, müssen wir uns sicherlich nicht.

(Beifall bei FDP und CDU - Zuruf der Abge- ordneten Antje Jansen [DIE LINKE])

Meine Damen und Herren, die Qualität der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein ist anerkannt hoch. Wie der Antwort zur Kleinen Anfrage des Kollegen Jezewski zu entnehmen ist, werden Abschiebehaftgefangene bei der Aufnahme ärztlich untersucht. Bei Bedarf werden Fachärzte eingeschaltet. Die Mitarbeiter der Abschiebehafteinrichtung Rendsburg werden entsprechend geschult, um sensibel für Warnhinweise zu sein. Der ständige Austausch zwischen Anstaltsleitung und der Mitarbeiterin des Diakonievereins Migration e. V. bringt weitere wertvolle Unterstützung, indem den Gefangenen Verfahrens- und Sozialberatung angeboten wird. Auch werden gegebenenfalls Dolmetscher hinzugezogen.

Gerade aber auch in kritischen Situationen, in denen sich einzelne Gefangene eventuell mit Selbstmordgedanken beschäftigen, wird Hilfe angeboten und werden Maßnahmen zur Abwehr ergriffen.

Auch darauf hat Justizminister Schmalfuß in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage hingewiesen, wenn er exemplarisch die Einbeziehung anderer Mitgefangener und die Verlegung des Betroffenen in einen Gemeinschaftsraum - natürlich nur, wenn er zugestimmt hat - nennt. Der Erfolg dieser Vorgehensweise zeigt sich darin, dass es in SchleswigHolstein seit Bestehen der Abschiebehafteinrichtung Rendsburg, also seit 2003, glücklicherweise keine vergleichbaren dramatischen Vorfälle wie die drei Todesfälle in anderen deutschen Einrichtungen gab.

Soweit die Fraktion DIE LINKE mit ihrem Antrag auf die baldige Umsetzung der Bestimmungen der EU-Richtlinie zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - ein toller Name! - hinweist, so steht diesbezüglich zuvorderst der Bund terminlich, aber auch inhaltlich in der Pflicht. Die Länder können und müssen jedoch dabei ihre Erfahrungen einbringen. Schleswig-Holstein wird selbstredend seinen Beitrag dazu leisten.

Auch wenn das Mittel der Abschiebehaft gesetzlich vorgesehen ist, um den unrechtmäßigen Aufenthalt von Menschen aus dem Ausland in Deutschland zu beenden, so ist es zum Glück - darauf haben meine Vorredner schon hingewiesen - nicht das alleinige und angesichts der Gesamtzahl der Aufenthaltsbeendigungen auch nicht das entscheidende Mittel zur Durchsetzung der Aufenthaltsbeendigung.

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Schluss noch den Hinweis, dass wir das Mittel der Abschiebehaft selbst nicht infrage stellen. Aber schon in der letzten Legislaturperiode hat die FDPFraktion zugleich auf die mit Blick auf unser Grundgesetz rechtliche Problematik der Gestaltung des § 62 des Aufenthaltsgesetzes hingewiesen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Anordnung der Abschiebehaft und insbesondere für die Festnahme der Betroffenen zum Zwecke der Durchführung der Haft sind aus unserer Sicht weiterhin unzureichend.

(Beifall bei der FDP)

Hier gibt es nach wie vor Handlungsbedarf, der auf Bundesebene zu erfüllen ist, der aber mit den vorliegenden Anträgen von Linken und Grünen nicht angemahnt wird.

CDU und FDP haben den Justizminister mit ihrem in der letzten Sitzung beschlossenen Antrag um einen Bericht unter anderem zu möglichen Auswirkungen der räumlichen Neuorganisation der Abschiebehaft und der EU-Richtlinie gebeten. Mit diesen Informationen möchten wir dann auch den Antrag der Grünen im Ausschuss beraten.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion des SSW erteile ich der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Menschen, die sich in Deutschland aufhalten möchten, die aber keinen deutschen oder europäischen Pass besitzen, brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung. Wem eine solche Genehmigung von der Behörde nicht erteilt wird, lebt hier unerlaubt und illegal und muss daher das Land verlassen. Wer sich nicht daran hält, wird möglicherweise in Abschiebehaft genommen.

Herr Jezewski, hierbei geht es um die Inhaftierung von Menschen, denen keinerlei strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Ich würde mir auch überhaupt nicht erlauben, Strafhaft und Abschiebehaft zu vergleichen. Einen solchen Vergleich gibt es einfach nicht und er sollte auch hier nicht in irgendeiner Form gezogen werden. Die Abschiebehaft ist nämlich keine strafrechtliche Sanktion, sondern soll eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung zur Sicherung der Abschiebung sein. Es ist den Inhaftierten allerdings nicht klarzumachen, dass deren Freiheitsentzug eine verwaltungstechnische Maßnahme im Rahmen des Abschiebeverfahrens ist. Ich kann nachvollziehen, dass dies dem einzelnen Betroffenen, der inhaftiert wird, nicht klarzumachen ist. Nur warne ich davor, dass man das in der Politik wirklich gleichsetzt.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Die Inhaftierung, die bis zu 18 Monate andauern kann, dient somit zur Durchsetzung der Aufenthaltsbeendigung. Deutschlandweit werden jedes Jahr mehrere tausend Menschen in Abschiebehaft festgehalten.

Immer wieder hat es vonseiten der Flüchtlingsorganisationen und der Kirchen heftige Kritik an den Rechtsgrundlagen und der Praxis gegeben. Im Jahresbericht 2009 des Landesbeirats für Abschiebehaft hält dieser an seiner grundlegenden Kritik an dieser Haftform fest. Der Bericht macht in mehreren Punkten deutlich, dass vieles im Bereich der Abschiebehaft im Argen liegt. So wird ausgeführt, dass insbesondere Ausländerbehörden, aber auch Gerichte in einigen Fällen ohne sorgfältige Prüfung der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grund

lagen Abschiebehaft beantragt haben und diese zum Teil auch bewilligt wurde, was unglaublich ist. Der Herr Minister ist hierauf schon eingegangen. Es ist eine freiheitsberaubende Maßnahme, und diese muss gesondert geprüft werden. Das gilt in Deutschland weiterhin. Es hätte keine Haft angeordnet werden dürfen.

Auch das sogenannte Beschleunigungsgebot fand nicht genügend Beachtung. Rechtliche Möglichkeiten zur größtmöglichen Beschleunigung des Abschiebungsverfahren und der Haft wurden nicht ausreichend genutzt.

Für uns als SSW steht fest, dass die Abschiebehaft nur als Ultima Ratio angeordnet werden darf. Besonders erschreckend bleibt für uns der Umgang mit beziehungsweise die Inhaftierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Inhaftierung Jugendlicher ist nach dem Jugendschutzrecht nicht zulässig. Diese jungen Menschen gehören in die Obhut von Jugendeinrichtungen, und das schreibt auch die EU vor.

(Beifall der Abgeordneten Lars Harms [SSW], Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Heinz-Werner Jezewski [DIE LINKE])

Dies ist nur ein Auszug von Beispielen, die im Bericht angeführt werden. Derartige Vorwürfe sind nicht tragbar, und es gilt Missstände im Gesetz zu beseitigen. Damit liegt der Ball in unserer Hälfte.

Abschiebehaft und Abschiebung gehören leider zu der in Deutschland existierenden Wirklichkeit. Solange dies so ist, müssen wir die dazugehörigen Instrumente immer wieder auf den rechtlichen und politischen Prüfstand stellen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn mit der Haftanordnung geht es um staatliche Eingriffe in Grund- und Menschenrechte, die nur unter gesetzlich genau bestimmten und sehr engen Voraussetzungen zulässig sein können. So ist auch unser gemeinsamer Antrag zu verstehen.

Abschließend ein Wort zum Vollzug in Rendsburg: Es ist ja erfreulich, dass er geschlossen werden soll; aber welche Alternativen gibt es? Die finanziellen Dinge möchte ich jetzt gar nicht nach vorn stellen. Ich sage auch zur betriebswirtschaftlichen Berechnung von Gefängnissen: Ich würde vorschlagen, wir schließen alle Gefängnisse.

(Beifall bei der LINKEN und des Abgeord- neten Lars Harms [SSW])

(Gerrit Koch)

Dann haben wir keine Probleme mit der Bezahlung. - Aber diese reine Sichtweise kann es nicht sein.

Mein Problem liegt wirklich darin: Was passiert eigentlich, wenn Rendsburg geschlossen wird? Bedeutet das, dass die Bundespolizei, die ja gerade im Raum Rendsburg ab und zu in dieser Form tätig ist, die Menschen jetzt nach Eisenhüttenstadt fährt? Dort sind schon die Frauen aus Schleswig-Holstein untergebracht, was ich auch nicht gut finde. Sie müssen sich einmal anschauen: 800 km. Das kann nicht sein.

Dabei muss auch gesehen werden, wie die Verwaltungsvollstreckung stattfindet. Menschen werden morgens um fünf zu Hause abgeholt, sie haben keine Möglichkeit, Bekleidung oder Ähnliches mitzunehmen. Die Angehörigen müssen diese Sachen nach Eisenhüttenstadt bringen, damit sie sie erhalten. Das halte ich nicht für gut.

Natürlich wäre es grundsätzlich gut, wenn die Abschiebehafteinrichtungen geschlossen wären. Aber es wird weiterhin eine Abschiebehaft geben. Deshalb halte ich es für sinnvoller, sie hier im eigenen Land zu vollziehen, weil dann auch die Angehörigen die Möglichkeit haben, die Betroffenen zu besuchen und zu unterstützen.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies steht eindeutig im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie.

Um mit dem Märchen der kostenlosen Rechtsberatung aufzuräumen, lese ich einfach aus der EURichtlinie vor:

„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass auf Antrag die erforderliche Rechtsberatung und/ oder -vertretung gemäß einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften … zur Prozesskostenhilfe kostenlos gewährt wird … “