Protocol of the Session on September 10, 2010

Formulieren Sie bitte Ihren letzten Satz.

Ich formuliere meinen letzten Satz. - Wenn Sie es wirklich ernst meinen, dann reden Sie mit allen Fraktionen unabhängig vom Wahlkampf über ein echtes Zukunftskonzept für das UK S-H, denn die Daseinsvorsorge ist die patriotische Pflicht von uns allen hier in Schleswig-Holstein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Für die Fraktion des SSW erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Flemming Meyer.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen wurde im Sozialausschuss des Landtages wieder einmal deutlich, dass die Landesregierung weiterhin nach Kaufinteressenten für das UK S-H sucht. Ob man hier jetzt eine Umbenennung von Interessenbekundungsverfahren in Markterkundungsverfahren vornimmt, ändert nichts an dieser Tatsache.

(Dr. Andreas Tietze)

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Fakt ist, dass damit der zugesagte Bestandsschutz des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein schlicht und einfach missachtet wird. Ich muss deshalb in aller Deutlichkeit festhalten: Der SSW lehnt eine Privatisierung des einzigen Krankenhauses mit Maximalversorgung in Schleswig-Holstein prinzipiell ab,

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

und dies nicht nur für den Gültigkeitszeitraum der Anwendungsvereinbarung, sondern auch darüber hinaus.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ob es nun die zu erwartenden negativen Konsequenzen für die Beschäftigten oder aber die Auswirkungen auf die Versorgungsqualität sind, ganz offensichtlich sind selbst die grundlegendsten Argumente, die gegen eine Privatisierung des UK S-H sprechen, noch nicht allen bekannt, oder aber man will sie ganz einfach nicht hören.

Tatsache ist, dass die immer wieder kursierenden Privatisierungspläne bei vielen Beschäftigten Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes auslösen.

Angesichts der großen Anstrengungen der Belegschaft, die jahrelang Opfer an Arbeitszeit, Lohneinbußen und Arbeitsqualität erbracht hat, wirkt die Haltung der Regierungsmitglieder mehr als ignorant.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Wir bleiben dabei: Indem man nach Möglichkeiten sucht, um das Klinikum schnellstmöglich zu verkaufen, missachtet man wissentlich die Vereinbarung, keine Entscheidung über die Ausgründung des Primärbereichs der Krankenversorgung im Wege einer Privatisierung zu treffen.

Dabei ist schon völlig unabhängig von einer Privatisierung eine zunehmende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein erkennbar. Die bestehenden Probleme der Vakanzbewirtschaftung und die hohe Zahl der Überlastungsanzeigen sind uns ja spätestens seit der letzten Debatte zu diesem Thema bekannt. Wir haben bereits mehrfach betont, dass die erheblichen Mehrbelastungen des Personals vor allem im medizinischen und pflegerischen Bereich nicht hinnehmbar sind.

Die dringend notwendige Steigerung der Attraktivität dieser Arbeitsplätze, als Antwort auf den schon heute herrschenden Notstand im Pflegebereich, wird durch die Ausgründung der Krankenversorgung jedenfalls nicht erreicht.

(Beifall beim SSW sowie vereinzelt bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Schon die Erfahrungen aus der Übernahme der Universitätsklinika Gießen und Marburg durch eine börsennotierte Krankenhaus-AG belegen eindrucksvoll, wie schwerwiegend die negativen Konsequenzen einer Privatisierung für Personal und Patienten sein können. Um die Klinik in die Gewinnzone zu bringen, wurden erst einmal Stellen in der Verwaltung und im Bereich der technischen Dienstleistungen wegrationalisiert. Doch schon im nächsten Schritt wurde im Pflegebereich und damit eben auch ganz konkret an der Versorgungsqualität gespart. Die Konsequenz daraus ist, dass die Mitarbeiter zunehmend überlastet sind und die Patienten der Uniklinik, die häufig schwer krank und besonders pflegebedürftig sind, oft nur notdürftig versorgt werden.

Für den SSW ist es unstrittig, dass die Unternehmen, die sich bisher als Interessenten für Teile des UK S-H ins Spiel gebracht haben, selbstverständlich ebenfalls die Renditeerwartungen weltweiter Aktionäre erfüllen und daher um jeden Preis Gewinn erwirtschaften müssen. Wir haben deshalb große Zweifel daran, ob dies nicht auf Kosten des Personals und der Versorgungsqualität geschehen wird. Für die Beschäftigten in Lübeck ist jedenfalls klar, dass sie durch eine Privatisierung kaum eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Lohnentwicklung erwarten können.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Selbst wenn die Argumente für die Regierung und insbesondere den zuständigen Minister weiterhin nicht von Interesse sein sollten, muss den Verantwortlichen für die Privatisierungspläne doch zumindest eines zu denken geben: Eine Privatisierung hat - in welchem Umfang auch immer - rein finanziell höchst zweifelhafte Auswirkungen für das Land.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Denn unabhängig davon bleibt Schleswig-Holstein ja in der Pflicht, die Mittel für die Bereiche Forschung und Lehre bereitzustellen und den Investitionsbedarf hierfür abzudecken. Durch eine Privati

(Flemming Meyer)

sierung aber würden eventuelle Gewinne abgeschöpft und auf keinen Fall für diese Aufgaben verwendet.

Der SSW wird auf jeden Fall diesem Antrag zustimmen.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Das wundert mich jetzt aber wirklich, dass der SSW zustimmt!)

Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich dem Herrn Kollegen Bernd Heinemann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das UK S-H ist der Maximalversorger in SchleswigHolstein und auf dem Weg zur schwarzen Null. Aber, Herr Kubicki, die FDP ist auf Bundes- und auf Landesebene dabei, die Absicherung, die Ministerin Dr. Trauernicht im Krankenhausfinanzierungsgesetz immer wieder eingefordert hat und die nach einer Annäherung bei der GMK in Plön in einer Sonderkonferenz auch beschlossen wurde, zu beseitigen. Das ist die Grundlage des § 10 Abs. 13 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Herr Garg, Sie lachen. Sie wissen, dass Frau Dr. Trauernicht genau diese Länderangleichung der Basisfallwerte, die in diesem Gesetz enthalten ist, gefordert hat.

(Zuruf des AbgeordnetenWolfgang Kubicki [FDP])

- Herr Kubicki, ich glaube, Sie sagen mehr, als Sie wissen.

Entscheidend ist dabei: Eine Annäherung der Basisfallwerte bedeutet allein schon für das UK S-H 20 Millionen € mehr in jedem Jahr. Genau diesen Erfolg will Minister Rösler jetzt zunichte machen. Herr Kubicki, ich glaube, Sie sagen wirklich mehr, als Sie von dieser Angelegenheit wissen.

Herr Minister Garg, ich muss sagen, ich bin sehr enttäuscht. Sie wissen nicht nur um diesen Paragrafen, Sie wissen nicht nur um die Umstände, sondern Sie sagen selbst: „Das müssen wir abmildern“, und wollen diesen Wert halbieren.

(Minister Dr. Heiner Garg: Warum sind Sie dann dagegen?)

- Ich habe Ihre Aussagen dazu gelesen.

(Minister Dr. Heiner Garg: Na also!)

- Herr Minister, damit kommen wir nicht weiter. Wir brauchen den Landesbasisfallwert, wie er in Rheinland-Pfalz und anderswo gilt, gleichmäßig auch für Schleswig-Holstein.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Mit dieser Politik, Herr Minister, mit der Sie jetzt Herrn Rösler folgen, machen Sie Schleswig-Holstein zum Schlusslicht der Basisfallwerte. Hören Sie auf damit. Sorgen Sie für das Land. Denken Sie an den Eid, den Sie hier geschworen haben: Wenden Sie Schaden von Schleswig-Holstein ab!

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem FDP-Kollegen Dr. Heiner Garg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den zwar sehr lauten, aber dennoch falschen Vorträgen gerade des Kollegen Heinemann tut es vielleicht doch ganz gut, wenn man sich die Realität vor Augen führt.

Er hat mich am Ende seiner Rede dazu aufgefordert, für einen Basisfallwert, wie er in RheinlandPfalz besteht, zu kämpfen. Vielleicht lesen Sie die Beschlüsse von Plön noch einmal ganz genau, um zu erkennen, dass eine Konvergenzphase nicht dazu führt, dass wir den heutigen Basisfallwert, der bei über 3.000 € liegt, halten. Ich glaube, das müssten sogar Sie etwas leiser darstellen können, Herr Kollege Heinemann.

Ich will auch gar nicht darauf eingehen, wer hier wen in der letzten Legislaturperiode dazu gebracht hat, zu dieser Konvergenzphase zu kommen. Ich gucke da die Kollegin Heinold an, ich gucke da die Kollegin Spoorendonk an. Ich möchte an die erste interfraktionelle Initiative erinnern, mit der wir damals die Landesregierung überhaupt erst zum Jagen tragen mussten. Auch das gehört vielleicht angesichts der Lautstärke dieses Vortrags dazu.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Worum geht es? Herr Kollege Tietze, nach dem zugegeben lauteren Beitrag des Kollegen Heinemann tut es vielleicht ganz gut, sich in dem derzeit geltenden Krankenhausentgeltgesetz den § 10 Abs. 13,

(Flemming Meyer)

um den es hier geht, anzuschauen. Da steht in Satz 1:

„Das Bundesministerium für Gesundheit gibt bis zum 30. Juni 2011 eine wissenschaftliche Untersuchung über die Ursachen unterschiedlicher Basisfallwerte der Länder in Auftrag.“