Eine Bündelung von Kräften heißt auch, dass die Novelle die Möglichkeit schafft, dass Professoren an einer weiteren Hochschule Mitglied sein dürfen. Dies wird auch eine Möglichkeit sein, innerhalb von Schleswig-Holstein, aber an verschiedenen Hochschulen von einer Spitzenkraft profitieren zu können. Dies erweitert nicht nur den Betätigungsbereich des jeweiligen Lehrenden und Forschenden, sondern auch für die Studierenden wird das positive Effekte haben.
Im Zuge des gegenwärtig und zukünftig zu beklagenden Fachkräftemangels ist besonders positiv hervorzuheben, dass im neuen § 39 Hochschulgesetz eine systematische und innovative Regelung gefunden wird, wie der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ermöglicht und erleichtert wird.
Beruhend auf einem Beschluss der Kultusministerkonferenz setzt der neue § 39 HSG die gewünschte Durchlässigkeit der Bildungswege in vollem Umfang um.
Im jüngst veröffentlichten OECD-Länderbericht heißt es, dass das duale Ausbildungssystem in Deutschland vorbildlich ist. Es vereint Lernen im Betrieb und in der Schule und erfüllt dabei noch viele weitere soziale Aspekte. Die Aufforderung der OECD, dass der Übergang von Ausbildung und Beruf hin zum Ergreifen eines Hochschulstudiums noch verbessert werden müsse, greift der neue § 39 HSG auf. Dies bedeutet für viele Menschen, die zwar während ihrer Schulzeit nicht die Hochschulzugangsberechtigung erhalten haben, aber sich durch ihre berufliche Befähigung und Leistung besondere Qualifikationen erarbeitet haben, einen weiterführenden beruflichen Schritt zu gehen. Das wird, da bin ich mir sicher, einen Ansporn und Mut geben, sich fachlich weiterführend ausbilden zu lassen.
Nicht unerwähnt möchte ich an dieser Stelle lassen, dass ebenfalls Regelungen aufgegriffen worden sind - sie wurden auch schon genannt -, die von den Studierenden bei ihren Protesten angemahnt wurden. Ob es nun die gegenseitige Anerkennung von erworbenen Studien-, Prüfungs- oder außerhoch
schulischen Leistungen ist, all dies wird in der Novelle neu geregelt und zieht erhebliche Erleichterungen nach sich. Eine weitere Forderung nach einer Flexibilisierung des Zugangs zum Master-Studium wird ebenfalls in der Novelle aufgegriffen, so auch die geforderte Reduzierung der Prüfungsdichte und -häufigkeit. All dies sind Punkte, über die schon häufig diskutiert und beratschlagt wurde und die nun Eingang in das Hochschulgesetz finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist heute die erste Lesung der Novelle des Hochschulgesetzes, und sie wird die Diskussion in einigen Punkten wie bereits gehört - bestimmt entfachen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und auf die Stellungnahmen der einzelnen Akteure. Wir werden sie sorgfältig in Erwägung ziehen und Hinweise mit weiteren positiven Aspekten, die im Rahmen einer kleinen Novelle möglich sind, gern einbeziehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die sogenannte kleine HSGNovelle haben wir als Fraktion der Grünen mit gemischten Gefühlen entgegengenommen. Auf der einen Seite - das wurde jetzt schon mehrmals genannt; ein paar Punkte werde ich wiederholen, andere muss man nicht wiederholen - gibt es wichtige Änderungen, die - wenn es nach uns gegangen wäre - schon vor einem halben Jahr hätten beschlossen werden können. Ich denke hier beispielsweise an unseren Gesetzentwurf zur Einrichtung gemeinsamer Studiengänge für Hochschulen, den Sie aufgegriffen haben, Herr Minister. Das haben Sie ja schon gesagt. Diese Änderung wird an den Hochschulen nach wie vor längst erwartet. Es ist gut, dass dieses Warten jetzt ein Ende hat.
Weitere Öffnungen, wie zum Beispiel die Zweitmitgliedschaften bei den Hochschulen - auch das wurde hier schon von mehreren Leuten angesprochen -, begrüßen wir ausdrücklich. Auch die kleinen Verbesserungen für die Gleichstellungsbeauftragten - sie sind sehr klein, aber es sind Verbesse
rungen - und die Öffnung der Hochschulen für fachspezifische Berufsschulabschlüsse nehmen wir positiv entgegen. Das sind kleine Schritte in die richtige Richtung. Denn gerade vor dem Hintergrund des Hochschulpakts müssen wir überlegen, wie wir bildungsferne Schichten an die Hochschulen bekommen. Dazu kann dies ein kleiner Beitrag sein. Gerade die Fachhochschulen werden hier eine wichtige Rolle spielen.
Die vorgeschlagenen Präsenzzeiten für Professoren - auch sie wurden schon angesprochen - sind vom Grundsatz her richtig. Der Professorenberuf kann zwar nicht mit der Tätigkeit eines Lehrers auch bei der Anwesenheit - verglichen werden, das ist klar, allerdings müssen auch sie als Ansprechpartner für Studierende fungieren und tun dies in einigen Fällen leider zu wenig.
Leider sind auch viele der vorgeschlagenen Änderungen kleine, aber nicht ganz unwesentliche Schritte in die falsche Richtung. Dies gilt sowohl für die Verschärfungen bei der Prüfungsordnung, die es durchaus auch in diesem Entwurf gibt, als auch für die Einführung von Rückmeldegebühren und Gebühren für Weiterbildung. Für uns Grüne sind dies Schritte, die Misstrauen gegenüber den Studierenden schüren.
Den Universitäten die Möglichkeit zu geben, die Zulassungskriterien für Master-Studiengänge zu verschärfen, ist nach unserer Auffassung eher ein Armutszeugnis. Statt als Konsequenz aus dem Hochschulpakt II auch im Bereich der Master-Studienplätze eine Offensive zu starten, verwalten Sie den mangelhaften Status quo. Anstatt die Zulassungskriterien zu verschärfen, fordern wir Sie auf, endlich nachhaltig Studienplatzplanungen zu betreiben - auch im Bereich der Master-Studienplätze.
Dass Sie sich mit den Hochschulen zu Verhandlungen um den Hochschulpakt II zusammensetzen werden oder es schon getan haben, ist längst überfällig. Begrenzen Sie Ihr Engagement aber nicht nur auf das Schaffen von Bachelor-Studiengängen! Gerade das Schaffen von interessanten und gut kombinierbaren Master-Studiengängen - auch das liegt sozusagen nicht direkt am Hochschulgesetz, aber in der Verlängerung dessen - beispielsweise als Alternative zum Lehramt, ist zur Senkung von Studienabbrecherquoten von zentraler Bedeutung.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt beim SSW und Beifall des Abge- ordneten Daniel Günther [CDU])
Es gibt aber auch notwendige kleine Änderungen, die Sie trotz eines Vorschlags nicht mit aufgenommen haben. Wir fragen uns: Wo zum Beispiel befindet sich der sinnvolle Vorschlag des AStA der CAU, die Fachschaften im Hochschulgesetz rechtlich abzusichern? Vielleicht kommen wir da ja noch zusammen. Ich würde mir wünschen, dass das da noch irgendwie mit aufgenommen werden könnte. Wir werden das sicherlich in den Beratungen im Ausschuss noch beantragen.
Das Hauptproblem der Hochschulnovellierung ist aber - auch das ist angesprochen worden, und das soll auch so sein -, dass sie zu kurz greift. Es ist hier nur eine kleine Novellierung. Eine größere soll folgen. Egal ob man wie die SPD-Fraktion auf schnelle Neuwahlen hofft und hofft, es danach mit anderen Mehrheiten besser machen zu können, oder es jetzt noch vor der Neuwahl irgendwann machen will, brauchen wir die Debatte jetzt. Wir wollen demokratischere Hochschulen und fragen uns, ob der Universitätsrat hier so sinnvoll ist. Wir wollen autonomere Hochschulen und fragen uns, ob man nicht etwas bei der Akkreditierung tun muss. Und auch bei der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen ist der Schritt, der durch unseren Gesetzentwurf vorangetrieben wurde, ein erster, aber nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Wir brauchen wesentlich mehr für die Hochschulen. Stellschrauben sind neben der Finanzierung und dem Hochschulkonzept, das wir hoffentlich im Herbst hier im Landtag vorgestellt bekommen, eben auch das Hochschulgesetz. Die Gestaltung der Hochschullandschaft braucht neben Mut und neuen Ideen auch einen intensiven Dialog mit den Beteiligten und den Einbezug der betroffenen Regionen. Gerade da unterscheiden wir uns am meisten von der Landesregierung.
Als Grüne wünschen wir uns, dass der Diskurs über die Hochschulpolitik im Land ein Jahr nach der Landtagswahl endlich anfängt und zukunftsfest wird. Wir werden dazu in nächster Zeit unseren Beitrag leisten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wundere mich so ein bisschen über das einmütige Lob, das hier die ganze Zeit durch den Raum schwebt. Ich werde dazu einen kleinen Kontrapunkt setzen.
Herr de Jager hat uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mindestens drei Knaller beinhaltet: Erstens eine Anwesenheitspflicht für Professorinnen und Professoren an mindestens drei Tagen in der Woche während der Vorlesungszeit - ich erkläre gleich noch, warum -; zweitens die gesetzliche Grundlage dafür, Studierende, die die Regelstudienzeit um mehr als 50 % überschreiten, von der Hochschule zu schmeißen; und drittens hat uns Herr de Jager einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ausdrücklich nicht vorsieht, dass allen Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen Zugang zu einem Master-Studienplatz gewährt wird. Vielmehr soll der Schwarze Peter in dieser Frage still und heimlich den Hochschulen zugeschoben werden.
Die Einführung einer Anwesenheitspflicht für Professorinnen und Professoren zeugt von einem tiefen Misstrauen des Ministers gegenüber den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern. Minister de Jager und anscheinend auch viele hier zeichnen ein Bild des faulen Professors,
Das entspricht nicht der Realität. Wie sollen wir uns eigentlich die Umsetzung vorstellen? Gibt es zukünftig vor jedem Dienstzimmer eine Stechuhr?
Wollen Sie allen Lehrenden eine Fußfessel anlegen? Mit den gleichen Argumenten könnten Sie übrigens auch eine Anwesenheitspflicht für Abgeordnete beschließen, mit dem Argument: Da alle hier zu faul sind, werden wir zukünftig eine Anwesenheitspflicht für Abgeordnete außerhalb der sitzungsfreien Zeit einführen.
(Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Haben wir doch! - Zurufe von der CDU: Haben wir doch! - Weitere Zurufe)
Ich will nicht wissen, was das für einen Aufschrei geben würde, wenn außerhalb der sitzungsfreien Zeit alle verpflichtet wären, mindestens drei Tage pro Woche im Landtag anwesend zu sein.
DIE LINKE hält nichts von Überbürokratisierung und ist davon überzeugt, dass die Lehrenden an den Hochschulen gute Arbeit leisten.
Die Möglichkeit, Studenten nach Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 50 % von der Hochschule zu schmeißen, geht in eine ähnliche Richtung. Wer nach Meinung des Ministers keine Leistung bringt, soll zusehen, wo er oder sie bleibt.
Bachelor-Studiengänge haben heute eine Regelstudienzeit von sechs Semestern. Ab dem zehnten Semester wäre es nun theoretisch möglich, Studierende von der Hochschule zu schmeißen.
Herr Kollege Thoroe, ich weiß zwar nicht, was Sie die Woche über machen, aber würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass jedenfalls die deutliche Mehrheit der Abgeordneten des Hauses außerhalb der sitzungsfreien Zeit ich bin mindestens drei Tage pro Woche hier - auch mindestens drei Tage in der Woche hier ist.