Die Hochschulpakte I und II sind beschlossene Sache zwischen Bund und Ländern. Über die Zuweisung der Gelder an die einzelnen Hochschulen, die Fachhochschulen und die Universitäten haben wir feste Zielvereinbarungen und feste laufende Vereinbarungen mit den Hochschulen. Ich biete an, dass wir in einer der nächsten Ausschusssitzungen einmal darüber berichten, wie der Stand der Zusagen und Zuweisungen an die einzelnen Hochschulen ist. Das können wir gern machen.
Insofern gibt es die inhaltlichen Konzepte, weil wir vom Thema Hochschulpakt nicht wirklich überrascht sind, weil er seit drei Jahren läuft. Das ist jetzt nur Work in Progress. Da muss man jetzt keine Konzepte entwerfen, sondern das muss einfach fortgeschrieben werden.
Noch einmal zur angeblichen Beliebigkeit hinsichtlich der Studienanfängerplätze im Hochschulpakt. Aus meiner Sicht als Fachminister ist die Kernbotschaft der Haushaltsstrukturkommission: Wir treten aus dem Hochschulpakt nicht aus, wir bleiben bei der Verpflichtung. Das steht unter einem Haushaltsvorbehalt, davon machen wir aber keinen Gebrauch, sondern wir wollen den Hochschulpakt weiter erfüllen. Aber wir machen von einer Regelung Gebrauch, die im Hochschulpakt vorgesehen ist, nämlich dem Tausch von Studienplätzen, wie es das von Rot-Grün regierte Bremen bereits praktiziert hat.
Herr Minister, Sie haben gerade eben auf die Frage der Kollegin Erdmann mit den fachpolitischen Initiativen von Ihnen auf Ihre aktive Rolle auf Bundesebene - ohne konkret zu werden - hingewiesen. Ich frage Sie deshalb: Welche aktive Rolle haben Sie auf Bundesebene in der hochschulpolitischen
Ich habe sehr aktiv an den Verhandlungen zum Hochschulpakt teilgenommen und habe unter damals noch anderen haushaltspolitischen Rahmenbedingungen, ohne dass es dem Haushaltsgesetzgeber aufgefallen ist, dafür gesorgt, dass wir beim Hochschulpakt 3,5 % zusätzliche Studienplätze aufbauen müssen, was dem Königsteiner Schlüssel entspricht, obwohl wir nur 2,4 % der Studienplätze insgesamt vorhalten. Das heißt, bis diese erschütternde Haushaltsrealität über das Ministerium hereinbrach, waren wir durchaus dabei, stärker als vielleicht das Benchmark ist, das tatsächlich aufzubauen.
Auch wenn ich mir sicher bin, dass ich Ihre inhaltliche Unterstützung dafür nicht bekomme - ich habe eine aktive Rolle bei der Fragestellung gespielt, ob die Kultusministerkonferenz dem Bericht an die Ministerpräsidentenkonferenz zur Erreichung des 10-%-Ziels gemessen am Bruttoinlandsprodukt zustimmt oder nicht.
Herr Minister, Sie haben eben noch einmal gesagt, dass es Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission zum „Emissionshandel“, zum Tausch von Studienplätzen gibt. Vielleicht haben Sie sich versprochen, aber Sie haben es noch einmal gesagt. Gibt es weitere Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission, die bisher weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit vorliegen?
Diese Empfehlung liegt der Öffentlichkeit vor, weil es - soweit ich weiß - Gegenstand des Berichts ist. Weitere Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission kenne ich nicht. Ich halte mich für den Haushaltsentwurf, den wir einzubringen haben, an die veröffentlichten Empfehlungen, weil das nämlich alle sind, die es gibt.
- Frau Heinold, es tut mir leid, wir haben bei der Fragestunde nicht die Möglichkeit zu einem solchen Austausch. - Zu einer weiteren Zusatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Habeck das Wort.
Herr Minister, wo steht der von Ihnen „Emissionshandel“, also „Ausstoßhandel“, genannte Begriff im Haushaltsstrukturkommissionspapier, das der Öffentlichkeit und dem Parlament vorliegt.
Herr Abgeordneter Habeck, Sie haben eine Frage gestellt, der Minister hat etwas dazu gesagt. Das ist das, was im Rahmen der Fragestunde möglich ist.
Herr Minister, könnte es sein, dass die Idee, zusätzliche Studienplätze, zu denen wir uns im Hochschulpakt II verpflichtet haben, nicht mehr voll in Schleswig-Holstein anzusiedeln, sondern zu versuchen, sie anderen Bundesländern anzubieten, nicht im Papier der Haushaltsstrukturkommission steht, sondern dass das von Ihnen im Bildungsausschuss vorgetragen worden ist als eine Idee, weiter in diesem Bereich zu finanziellen Entlastungen zu kommen?
Tatsache ist, dass ich das im Ausschuss vorgetragen habe. Tatsache ist, dass ich das schon im Ausschuss
in der vollen Empfindung vorgetragen habe, dass das im Papier der Haushaltsstrukturkommission steht. Der Vorsitzende der Haushaltsstrukturkommission, der im Unterschied zu mir dieses Papier immer dabeihat, gibt es mir gerade. Ich verweise auf Zeile 940:
„Der Hochschulpakt II wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt. Für die nächsten beiden Jahre sollen in Verhandlungen mit dem Bund und den Ländern Entlastungen erreicht werden, zum Beispiel durch die Übertragung der Studienanfängerkontingente auf andere Länder oder durch eine höhere Beteiligung des Bundes.“
Herr Minister, ich frage Sie: Bedeutet der Beschluss der Haushaltsstrukturkommission zur Universität Lübeck, dass die aktuell gültigen Zielvereinbarungen durch die Landesregierung gekündigt werden sollen?
Da Sie Ihre Frage vorlesen, darf ich die Antwort auch vorlesen: Die gültigen Zielvereinbarungen mit der Universität Lübeck enthalten folgenden Passus:
„Ministerium und Universität vereinbaren für den Studiengang Humanmedizin, die Zielzahl für Studienanfängerplätze auf 170 zu reduzieren. Die Universität erklärt, dass sie unbeschadet der anderen Verpflichtungen aus dieser Zielvereinbarung statt 160 - wie in der vorherigen Zielvereinbarung angestrebt auch 170 Studienanfängerplätze mit Mitteln in gleicher Höhe bereitstellen kann.
Die Hochschule wird die erforderlichen Schritte einleiten, um bis spätestens WS 2011/12 die für die Berechnung der Ka
Außerdem ist die Medizin wesentlicher Bestandteil der Profilbeschreibung und der Schwerpunkte der Universität. Da nach dem Beschluss der Haushaltsstrukturkommission der Medizinstudiengang auslaufen soll und ab dem Wintersemester 2011/2012 keine Studierenden mehr aufgenommen werden sollen, bedarf die Zielvereinbarung einer Anpassung, die zwischen der Universität und dem Ministerium auszuhandeln ist. Das Ministerium strebt insoweit möglichst eine einvernehmliche Lösung an, in die die Ergebnisse der Projektgruppe einfließen sollten. Sollte eine einvernehmliche Anpassung der Zielvereinbarungen nicht zustande kommen, müssen die Zielvereinbarungen daher auf der Basis der Entscheidung des Landtags über das Strukturpaket gekündigt werden.
Herr Minister, in der Plenarsitzung am 12. Dezember 2008, in der genau diese Zielvereinbarung diskutiert wurde, hat Ihr Amtsvorgänger, Herr Marnette, Folgendes gesagt:
„Zentrales Element dabei ist, den Hochschulen für die kommenden fünf Jahre den finanziellen Zuschuss des Landes bereits heute zuzusagen.“
Das ist kein Wortbruch. Selbst bei der Strukturentscheidung, die Medizinerausbildung auslaufen zu lassen, würden sich die Finanzzuweisungen an die Universität im Zeitraum der Zielvereinbarung aller Voraussicht nach nicht verändern.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass die finanzwirksamen Leistungen der Schließung des Studiengangs - 24 Millionen, 25 Millionen € - bereits im Haushalt 2011/2012 wirksam werden sollen?
Nein, eben nicht. Wie Sie dem Text der Haushaltsstrukturkommission entnehmen können, ist es so, dass diese 24 Millionen € erst ab 2015 in der Höhe anfallen. Vorher werden wir eine Kürzung der Zuweisungen nach den gegenwärtigen Planungen nicht vorsehen. Insofern würde sich an der finanziellen Sache nicht viel ändern. Ich hatte das eben ja sehr ausführlich vorgetragen. Was einer schnellen Veränderung bedürfte, ist in der Tat die Zielvereinbarung darüber, wie viele Studienanfängerplätze vorgesehen sind und welche Profile die Universität vornimmt. Ich weise aber auch darauf hin, dass sowohl die Zielvereinbarungen als auch der Hochschulvertrag unter einem Haushaltsvorbehalt stehen, was übrigens auch dem Respekt vor dem Hohen Haus geschuldet ist.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie vorhin auf die Frage zu den Zielvereinbarungen geantwortet haben, dass es dem Parlament überlassen ist, im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen auch die Zielvereinbarungen zu ändern? Ich frage, weil ich Ihre Antwort nicht richtig verstanden habe.
Dann entschuldige ich mich, dass ich das nicht richtig erklärt habe. In der Zielvereinbarung ist vereinbart, dass den Universitäten eine bestimmte Summe in einem bestimmten Jahr zur Verfügung steht, plus der Steigerungsmittel und so weiter. Diese Summe ist vereinbart für die Laufzeit, muss aber wegen der Jährlichkeit der Haushalte unter einem Haushaltsvorbehalt stehen, weil es natürlich dem Haushaltsgesetzgeber freistehen muss, unabhängig von dieser Vereinbarung an der Höhe je nach Haushalts
notwendigkeiten Veränderungen vorzunehmen. Wenn der Haushaltsgesetzgeber eine andere Summe beschließt, als in der Zielvereinbarung vorgesehen ist, muss die Zielvereinbarung gekündigt werden beziehungsweise verliert sie ihre Gültigkeit, und muss dann neu verhandelt werden. Wenn sie nicht neu verhandelt werden kann, gibt es die Möglichkeit einer Ersatzvornahme.