Regelungen überprüft und bearbeitet wird. Wir dürfen für das vierte Quartal dieses Jahres damit rechnen, dass vor der Frist Ende Juni nächsten Jahres die Richtlinie umgesetzt sein wird. Geschieht dies wider Erwarten nicht, werden - wie gesagt - in Deutschland die Grundsätze trotzdem unmittelbar gelten.
Der Antrag der SPD-Fraktion kann also in letzter Konsequenz nur noch die Frage betreffen, ob es die schleswig-holsteinische Landesregierung bewirken kann, dass die Änderung der Rechtslage einige Monate früher als geplant herbeigeführt wird. Das betrifft die Frage, ob es die Landesregierung bewirken kann, dass in den zuständigen Stellen in den Bundesministerien schneller gearbeitet wird und ob vor allem auch der Bundestag die notwendigen Gesetze noch schneller beschließt.
Ich habe schon an anderer Stelle betont, dass ich der Auffassung bin, dass wir gut beraten sind, in der Gesetzgebung gründlich zu arbeiten und dass wir nicht der Neigung verfallen sollten, mit einer Schnelligkeit in immer kürzer werdenden Abständen Gesetze zu beschließen, die wir dann hinterher korrigieren müssen. Eine gute Gesetzgebung braucht einfach ihre Zeit. Diesen Anspruch, den ich zumindest als Abgeordneter an meine Arbeitstelle, werden auch zu Recht unsere zuständigen und fachkundigen Kollegen auf Bundesebene für ihre Arbeit erheben. Wir haben eigentlich auch keinen Anlass, sie zu drängen, es anders zu halten. Auch weil wir in Deutschland bereits ein sehr hohes Niveau im Bereich der Arbeitnehmerbestimmung im Betriebsverfassungsrecht haben, wäre der Gewinn von einigen wenigen Monaten für mich kein ausreichender Grund, von den Grundsätzen der Sorgfalt und der Zuständigkeit abzuweichen.
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fischer, das ist ein Postit-Zettel. Auf den schreibt man sich Dinge, die man nicht vergessen will oder an die man sich zu gewissen Zeitpunkten erinnern möchte. Über Outlook am Computer kann man sich oder auch andere daran
erinnern, dass bestimmte Aufgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erledigen sind. Man kann auch zum Telefon greifen und im Bundesarbeitsministerium - ich wiederhole Bundesarbeitsministerium - anrufen und fragen: Wie weit seit Ihr eigentlich? Was macht Ihr dort?
Sie stellen einen Antrag im Schleswig-Holsteinischen Landtag für einen Vorgang, der nach den Vorgaben aus Brüssel eine Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten bis zum 5. Juni 2011 hat. Wir haben heute den 16. Juni 2010. Man fragt sich: Was soll das? Natürlich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, aber ganz offensichtlich auch Klientelpolitik. Sie müssen sich bei Ihren Gewerkschaftsmitgliedern mal wieder in Erinnerung bringen, was ich ja verstehe, da Sie deren politischen Interessen nicht aus dem Auge verloren haben.
Wir haben in Deutschland seit dem 28. Oktober 1996 ein Gesetz über Europäische Betriebsräte, übrigens eine rechtzeitige Umsetzung der ersten EU-Richtlinie 1994/1995 vom 22. September 1994 zu Europäischen Betriebsräten. Bereits damals hat das deutsche Betriebsverfassungsrecht, das, wie Sie konstatiert haben, schon auf einem hohen Niveau ist, eine europarechtliche Ergänzung erhalten. Es sind trotz Bezeichnung keine Betriebsräte mit eigenständigen Aufgaben und Zuständigkeitsbereichen, und es ist auch keine wirkliche Mitbestimmung, sondern es sind eher Mitwirkungs- und Informationsrechte, vergleichbar mit dem § 106 Betriebsverfassungsgesetz, wo der Wirtschaftsausschuss von Betriebsräten geregelt ist.
Auch die neugefasste Richtlinie ist ein typischer Kompromiss in diesen Bereichen, wie immer, wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften mit ihren unterschiedlichen Interessen gegenüberstehen. Die weitreichenden Pläne der europäischen Gewerkschaften für eine wirkliche wirtschaftliche Mitbestimmung der Europäischen Betriebsräte kann man als gescheitert bezeichnen. Die jetzige Richtlinie wird marginale, an der Praxis orientierte Änderungen am bestehenden Gesetz über Europäische Betriebsräte ergeben. Sie haben es schon aufgezählt: Die Gründung wird erleichtert, die Arbeit soll effektiver werden, standardmäßige Einrichtungen wird es geben, es wird Qualifizierungsansprüche geben. Ein ganz wichtiger Punkt ist: Der Europäische Betriebsrat erhält das Recht zu Neuverhandlungen bei Strukturveränderungen in Unternehmen. Das alles ist wichtig und richtig. Das Recht auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung ist nicht effektiv genug, da die Europäischen Betriebsräte gerade im Fall von Umstrukturierungen im Un
ternehmen bisher keinen Anspruch auf ausreichende Informationen haben. Bei Auswirkungen von Fusionen und Umwandlungen auf die betroffenen Arbeitnehmer werden sie oft viel zu spät informiert und können dem nicht entgegenwirken oder unterstützend eingreifen, was übrigens nicht heißt, dass dies in international tätigen Unternehmen wie Siemens und VW nicht bereits hervorragend funktioniert.
Es ist auch wichtig, dass die Anzahl der Europäischen Betriebsräte in Zeiten der global agierenden Unternehmen von zurzeit circa nur 36 % erhöht werden sollte. Ich sehe allerdings zurzeit keinen Handlungsbedarf für den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Das kann sich ändern, Herr Fischer, wenn wir bis zum Frühjahr 2011 überhaupt keine Anhaltspunkte dafür haben sollten, dass im Bundesarbeitsministerium an der Novellierung des Gesetzes gearbeitet wird. Dann sind wir von der FDP auch gern bereit, einen solchen Antrag zu unterstützen, und Sie dürfen mich gern mit einem gelben PostitZettel dann noch einmal daran erinnern.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Andreas Tietze das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben es bereits gesagt: Globale Märkte verlangen globale Instrumente für Arbeitnehmerrechte und Arbeitnehmerinnenrechte. Der Wirtschaftsraum Europa wird immer mehr auch unter dem Gesichtspunkt des Sozialraums zu betrachten sein. Es gibt reichlich Firmen, die immer gern dabei sind, wenn es darum geht, die Fördergelder aus dem europäischem Topf zu nehmen und sich hier in Deutschland anzusiedeln. Wenn es dann aber um Arbeitnehmerinnenrecht geht oder wenn diese Förderprogramme auslaufen, gehen sie gern in andere Regionen zurück. Wir merken, dass wir immer noch nicht die gleichen Verhältnisse in Europa haben. Es ist ein bisschen - deshalb muss ich dem Kollegen Fischer und der SPD ausdrücklich darin zustimmen, warum sie das heute hier auf die Tagesordnung bringen, und Ihnen ausdrücklich widersprechen - wie im Straßenverkehr ein vorausschauendes Fahren gefragt. Die Frage ist: Wie wollen wir den Wirtschaftsraum mit dem Sozialraum gemein
sam zusammen denken? Das ist die zentrale Frage, um die es hier geht. Deshalb ist dieser Antrag richtig und gut.
Nach meinen Informationen hat sich der Deutsche Bundestag mit diesem Thema noch nicht befasst. Es ist gut, wenn auch die Länder aus dieser Persepktive heraus die Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag auf die Wichtigkeit dieser Frage hinweisen. Das ist an sich ein normales Vorgang. Ich weiß gar nicht, warum man sich hierüber aufregt. Bundestag und Bundesrat müssen sich im Übrigen auf eine Umsetzung der Richtlinie sowieso einigen.
Über 850 Europäische Betriebsräte vertreten die Interessen von Beschäftigten in multinationalen Unternehmen und Konzernen. Sie vertreten round about 14,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach dem Motto Schulterschluss statt Standortkonkurrenz könnten Europäische Betriebsräte dem Standortpoker eine gemeinsame Strategie der Belegschaften entgegensetzen. Die aktuellen Auseinandersetzungen bei Opel um die Sicherung einzelner Standorte haben gezeigt, wie wichtig eine gemeinsame Strategie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Dazu ist es notwendig, die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen in transnationalen Konzernen umzusetzen.
Europäische Betriebsräte haben ein Informationsund Anhörungsrecht und somit eine wichtige Funktion, um gerechte und soziale Standards auf europäischer Eben zu etablieren. Die Arbeitnehmervertreter können sich vernetzen, Informationen und Erfahrungen austauschen und sich absprechen.
Die Europäische Betriebsräte-Richtlinie gilt in 30 Ländern. Das sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Lichtenstein. Zurzeit - Sie haben es angesprochen - gilt noch das Umsetzungsgesetz zur Richtlinie vor 1994. Für laufende Gründungs- und Nachverhandlungen müssen bereits jetzt einige Punkte aus der neuen EBR-Richtlinie beachtet werden. Die EBRRichtlinie von 1994 ließ wesentliche Fragen unbeantwortet und auch wesentliche Begriffe undefiniert, sodass in jeder Verhandlung und in der Praxis das Rad immer wieder neu erfunden werden musste.
Die neue Fassung bringt grundsätzlich qualitativ eine Verbesserung für die Arbeit für die Europäischen Betriebsräte. Die EU-Kommission hat einige Begriffe und Rechte klargestellt. Die Europäische Richtlinie enthält Mindestvorschriften zur Aufgabe von Europäischen Betriebsräten. Künftig muss si
chergestellt sein, dass sie rechtzeitig Informationen erhalten, um in angemessener Weise angehört zu werden, sodass ihre Stellungnahme vom Arbeitgeber berücksichtigt werden kann. Europäische Betriebsräte erhalten im Übrigen einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungsmaßnahmen.
In der Vergangenheit habe es zu schwammige Beschreibungen der Betriebsratsrechte den transnationalen Konzernen sehr leicht gemacht, Europäische Betriebsräte zu übergehen. Zwar waren in der alten Richtlinie mehrfach Unterrichtungsrechte aufgeführt, was jedoch genau eine Unterrichtung beinhaltet, darüber herrschte aber erhebliche Rechtsunsicherheit. Nun ist der Begriff neu definiert und soll Verschleierungen entgegenwirken. Es ist also Klarheit geschaffen worden. Ebenso steht es mit dem Begriff der Anhörung. Er ist neu definiert worden und ist von Arbeitnehmerinnen einfacher einzufordern.
Auch die Zusammenarbeit zwischen Europäischen und nationalen Betriebsräten soll in Zukunft besser funktionieren. Hierfür soll eine Berichtspflicht sorgen, die die europäischen Arbeitnehmerinnenvertreter gegenüber den nationalen Kolleginnen haben.
Zuwiderhandlungen gegen die Rechte und Verpflichtungen, die sich aus der Richtlinie ergeben, sollten dann auch mit Sanktionen belegt werden können. Wie diese auf der Ebene der Mitgliedstaaten ausgestaltet werden, bleibt allerdings abzuwarten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Europäische Betriebsräte-Richtlinie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Werksverlagerungen innerhalb der EU sind nun nicht mehr einfach möglich, ohne einen Europäischen Betriebsrat zumindest zu informieren, sobald die Europäische Betriebsräte-Richtlinie denn in nationales Recht umgesetzt ist. Darauf warten wir ja noch. Dann wären klammheimliche Vorbereitungen von Werksschließungen, wie zum Beispiel bei Nokia in Bochum geschehen, nicht mehr möglich. Auch die Politik
Das Gelbe vom Ei ist die Betriebsräterichtlinie allerdings auch nicht. Die Forderung, die Anwendungsschwelle von 1.000 auf 500 Beschäftigte europaweit herunterzusetzen, ist genauso wenig aufgenommen worden wie die Heraufsetzung der Zahl der ordentlichen Sitzungen auf mindestens zweimal pro Jahr. DIE LINKE fordert außerdem ein europäisches Vetorecht des Betriebsrats gegen die Verlagerung von Arbeitsplätzen innerhalb der EU. Zwar ist es schon ein Fortschritt, wenn die Arbeitgeberseite kraft Gesetzes verpflichtet ist, einen Betriebsrat frühzeitig über Planungen zu informieren. Allerdings muss es aus unserer Sicht auch kraft Gesetzes eine Möglichkeit geben, Betriebsverlagerungen innerhalb der EU zu erhindern. Hier besteht auf europäischer Ebene noch Nachbesserungsbedarf. Nichtsdestotrotz hat die SPD-Fraktion natürlich recht, wenn sie eine schnelle Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht fordert.
Wir stellen uns allerdings auch die Frage: Wie wird die Richtlinie umgesetzt? Dazu findet sich im SPDAntrag leider nichts. Auch das Wie einer Umsetzung bedarf einer näheren Betrachtung. Die Umsetzung in nationales Recht muss wirksame und schmerzhafte Sanktionen für die Missachtung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie vorsehen. Das deutsche europäische Betriebsverfassungsgesetz muss spürbare Geldstrafen für Unternehmen vorsehen, die sich nicht an die europäische Richtlinie halten. Das deutsche europäische Betriebsverfassungsgesetz muss einen Unterlassungsanspruch für Entscheidungen beinhalten, die ohne oder nur durch unzureichende Beteiligung des Europäischen Betriebsrats zustande gekommen sind. Dafür gibt es jetzt eine europäische Rechtsgrundlage. Die bisherige Höchststrafe von 15.000 € für Unternehmen, die die Richtlinie missachtet haben, ist ein Witz. 15.000 € bezahlen große transeuropäische Unternehmen aus der Portokasse.
Hier sind nun auf europäischer Ebene eindeutige Rechtsgrundlagen vorhanden. Die Bundesregierung muss nun schnell nachziehen und diese sinnvoll umsetzen. Die nationale Umsetzung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie muss außerdem die automatische Änderung von Altvereinbarungen über Europäische Betriebsräte in Unternehmen vorsehen. Der Vorwand „Vertrauensschutz von Altverträgen“ darf nicht dazu führen, dass europäisches Recht erst dann zur Geltung kommt, wenn ganz neue Verhandlungen über einen Europäischen Be
Meine vorgebrachten Anregungen sind in unseren Änderungsantrag eingeflossen. Ich bitte um Überweisung an den Europa- und den Wirtschaftsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gewerkschaften sind dafür und die Arbeitgeber auch. Zumindest lobte BDA-Präsidiumsmitglied Siegfried Russwurm die Europäischen Betriebsräte als Erfolgsgeschichte. Eigentlich ist auch die Bundesregierung dafür. Trotzdem ist seit dem Regierungswechsel keine Aktivität zur Umsetzung der neuen Europäischen Betriebsräte-Richtlinie zu erkennen. Die letzte Pressemitteilung aus dem Bundesarbeitsministerium zur Richtlinie stammt aus dem letzten Jahr, genauer gesagt aus dem Juni 2009. Seitdem herrscht Funkstille, und man kann nur raten, was hinter den Kulissen vor sich geht.
Mal wieder zeigt sich damit der selbst erklärte EUPrimus Deutschland als Schlusslicht, was die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht betrifft.
Die neue Richtlinie wurde auf den Weg gebracht, gerade weil immer mehr Unternehmen global agieren und darum eine grenzüberschreitende Kooperation der Arbeitnehmer immer drängender wird. Viele Konzerne nutzen Umstrukturierung, um sich dann gleichzeitig allzu kritischer Mitbestimmung zu entledigen. Solchen Machenschaften hat das EUParlament einen Riegel vorgeschoben und die Arbeit der Europäischen Betriebsräte, die es jetzt bereits gibt, zum Beispiel bei Philipps oder der Metro, erleichtert. Dabei darf man bei allem Lob nicht vergessen, dass es nicht um Mitbestimmung, wie wir es bei deutschen Betriebsräten kennen, sondern um Information und Konsultation geht. Das Neue ist, dass die Richtlinie beides erstmals genau definiert und europaweit festlegt, übrigens auch für Unternehmen, deren Konzernzentrale sich außerhalb der EU befindet, zum Beispiel in den USA, aber in der EU mehr als 1.000 Beschäftigte haben.
Eine Befragung der Europäischen Betriebsräte ergab 2006, dass einige Länder, vor allem in Skandinavien, sich sehr ernüchtert über die Informierung
der Beschäftigten durch die Konzerne äußerten. Hier ist also noch viel zu tun. Es geht nicht um die politische Umsetzung dieser Richtlinie, sondern auch darum, dass die Unternehmen diese Richtlinie entsprechend umsetzen.
Dennoch: Die Anerkennung der Gewerkschaften als Sachverständige ist als Meilenstein der Richtlinie zu werten. Die dazu nötige Schulung und die entsprechende Freistellung durch den Arbeitgeber wurde gleich mit in die Richtlinie aufgenommen, was von vielen Betriebsräten ausdrücklich gelobt wurde. Leider konnten sich die Gewerkschaften nicht durchsetzen, was die Hinzuziehung von außerbetrieblicher Expertise angeht, und auch nicht, dass die Richtlinie bei Joint Ventures zum Zuge kommt.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Richtlinie trotzdem gelobt, weil endlich viele Kannbestimmungen eindeutig und klar festgelegt worden sind. Das ist eindeutig ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn in einigen Bereichen das geforderte Ziel nicht erreicht werden konnte. Das wird auch durch den Antrag der LINKEN zum Ausdruck gebracht, der sich eigentlich auf die Richtlinie bezieht, die wir hier heute nicht mehr ändern können und die das Europäische Parlament schon beschlossen hat. Insofern ist dieser Antrag eigentlich obsolet. Das werden die heute aber wohl nicht mehr erfahren, weil die alle nicht da sind.
Das Fazit lautet - auch das hören die Linken nicht -: Die Richtlinie erleichtert die Arbeit der Europäischen Betriebsräte und legt die Pflichten der Arbeitgeberseite klar fest.
Die Bundesregierung tut sich trotzdem schwer bei der Umsetzung. Das könnte an den Arbeitgeberverbänden liegen, die bereits bei den Verhandlungen stark auf die Bremse gestiegen waren. Zwar hatte die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände in seiner „euroinfo“ noch im Oktober 2008 die Bundesregierung zur zügigen Umsetzung aufgefordert, doch scheint es einige Unternehmen zu geben, die noch die eine oder andere Änderungen im Unternehmensaufbau hinter sich bringen wollen, bevor die neue Richtlinie greift, und bremsen deshalb weiter.
Daher ist es wenig verwunderlich, dass es keinerlei Zeichen seitens der Bundesregierung gibt, die Richtlinie deutlich vor dem letztmöglichen Termin am 5. Juni 2011 in nationales Recht umzusetzen. Darum ist der vorliegende Antrag der SPD zu begrüßen, weil er das Thema wiederbelebt und weil er dadurch mittelbar dafür sorgt, dass dieses auf Bun