Protocol of the Session on November 18, 2009

lerinnen und Schüler ist. Es mag Rechte geben, aber die Frage ist, ob man sich wahrgenommen fühlt oder nicht. Das ist einer der Gründe, warum Minister Klug gesagt hat, man wolle die obrigkeitsorientierte Bildungspolitik ein wenig auflockern.

Vor dem Hintergrund möchte ich gerne, Herr Klug, eine Frage stellen. Ich bitte Sie, diese zu beantworten, wenn Sie gleich nach vorne kommen. Sie haben gesagt, wir sind gegen die Obrigkeitsstaatlichkeit im Schulbereich. Die Schülerinnen und Schüler haben mir draußen gerade erzählt, dass das Ministerium einen Erlass herausgegeben hat - den kennen Sie vielleicht nicht, weil er zu der Linie nicht unbedingt passt -, in dem steht, dass die Schülerinnen und Schüler Sanktionen bekommen, wenn sie heute an den Demonstrationen teilnehmen. Nun kann man fragen, ob man das gut findet, wenn die Leute draußen vor dem Parlament stehen. Sie alle haben gesagt, dass es toll ist, wenn sich die Leute engagieren und einsetzen. Meine Frage ist, wie Sie das einschätzen, ob Sie es wussten und wie Sie damit umgehen wollen. Ich würde es gut finden, wenn es keine Sanktionen gäbe. Das wäre ein schöner erster Akt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich gebe das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag an Frau Abgeordnete Heike Franzen von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Erdmann! Mein Vorname ist Heike und nicht Elli. Sie sind noch neu im Parlament. Vielleicht bekommen Sie es noch hin, sich das zu merken.

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das ist ein Sprichwort!)

Elli wäre aber auch schön. Darüber müssen Sie mit meinen Eltern reden. Die haben sich etwas anderes ausgedacht.

Frau Erdmann, ich möchte Ihnen gern sagen, warum ich diese Rede so gehalten habe, wie ich sie gehalten habe. Frau Erdmann, ich wollte klarmachen, dass wir bereits umfangreiche Mitbestimmungsrechte haben. Es ist wirklich zu überlegen, ob wir in Gesetzen über Mitbestimmungsrechte das regeln, was vor Ort nicht umgesetzt wird. Es ist immer wieder die Frage, ob man eine neue gesetzliche Regelung trifft, wenn sie vor Ort nicht wahrgenommen wird. Sie dürfen mir gerne glauben - ich kom

(Anke Spoorendonk)

me aus der Elternvertretung; ich habe das 14 Jahre lang gemacht -, dass ich weiß, wie teilweise mit Mitbestimmungsrechten in Schulen und auch in Hochschulen umgegangen wird. Es wird aber nichts ändern, wenn wir gesetzlich verbriefte Rechte weiter ausweitern, sondern wir müssen ein vertrauensvolles Verhältnis schaffen zwischen Politik, Kindern und Jugendlichen, den Studierenden und denjenigen, die an den Hochschulen arbeiten.

Ich glaube, dass das unsere Aufgabe in den nächsten Jahren sein wird. Im Hinblick auf das ehrenamtliche Engagement habe ich selbst gesagt, dass wir offen weiter diskutieren müssen, wie wir solche Möglichkeiten eröffnen können. Da bin ich ganz nah an Ihrer Seite. Aber ich glaube nicht, dass wir durch weitere gesetzliche Regelungen das hinbekommen können, was eigentlich auf zwischenmenschlicher Ebene stattfinden muss.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort hat jetzt die Landesregierung. Es spricht der Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herr Jost de Jager.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorab darf ich mir vielleicht die Bemerkung erlauben, dass ich mich freue, nach viereinhalb Jahren Abstinenz wieder hier im Landtag reden zu können. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, für die Landesregierung einige Worte zu den Protesten der Studierenden zu sagen, die heute auch Kiel erreicht und vor dem Landeshaus stattgefunden haben.

Die Studierenden sowie die Schülerinnen und Schüler fordern mehr Geld für Bildung, mehr Mitbestimmung, eine Abkehr von der 12-jährigen Gymnasialzeit sowie die Wiedereinführung von Diplom-Studiengängen, also den Stopp des BolognaProzesses. Ich gebe an dieser Stelle gerne zu, dass es offenkundig ist, dass es bei der Einführung des neuen Systems von Bachelor- und Masterstudiengängen Startschwierigkeiten gegeben hat. Egal, ob man das Startschwierigkeiten oder Kinderkrankheiten nennt: Tatsache ist, dass es sie gegeben hat. Die Landesregierung und ich sind der Auffassung, dass man diese Startschwierigkeiten sehr schnell angehen muss. Es ist wichtig, pragmatisch Änderungen mit den Hochschulen zu besprechen und diese von den Hochschulen dann auch umsetzen zu lassen.

Ich darf - weil in den Anträgen auch von Autonomie die Rede ist - daran erinnern, dass es die Hochschulen waren, die diese Studiengänge - wenn auch mit gewissen Vorgaben - eigenverantwortlich neu eingeführt haben. Wir stellen übrigens fest, dass es im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei dieser Umstellung Unterschiede von Hochschule zu Hochschule und von Studienfach zu Studienfach gibt. Insofern bin ich für pragmatische und schnelle Veränderungen.

Man sollte das Kind aber nicht mit dem Bade ausschütten. Denn die Gründe, die seinerzeit für die Studienstrukturreform gesprochen haben, sind auch weiterhin gültig. Ich darf daran erinnern, dass es die ehemalige Bundesbildungsministerin Bulmahn in einer rot-grünen Bundesregierung gewesen ist, die den Bologna-Prozess und damit die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge angestoßen hat.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Die Ziele der Umstellung waren unter anderem, die internationale Vergleichbarkeit deutscher Hochschulabschlüsse zu erhöhen, eine höhere Mobilität der Studierenden zu erreichen und den schnelleren Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses zu ermöglichen. Ich glaube, dass diese Ziele nach wie vor richtig sind.

Nach zehn Jahren Bologna-Prozess stellt sich nun aber die Frage, ob all diese Ziele erreicht wurden und ob wir nicht in einigen Punkten nachbessern müssen. In erster Linie sind die Hochschulen diesbezüglich in der Pflicht. Ich verweise aber auch darauf, dass sich die Kultusministerkonferenz in ihrer Oktober-Sitzung mit dieser Frage beschäftigt hat, an dem Bologna-Prozess festhalten will und ebenfalls die Notwendigkeit gewisser Veränderungen anerkennt.

Die Anträge von heute beschäftigen sich aber nicht nur mit den neuen Studienstrukturen, sondern auch mit der Möglichkeit der Partizipation von Studierenden im Rahmen der Hochschulbinnensteuerung. Aus meiner Sicht ist dabei aber zu bedenken, dass es aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben - Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet die Freiheit von Forschung und Lehre - immer eine institutionelle Mehrheit von Forschenden und Lehrenden im Senat geben muss. Das heißt, dass diese Gruppe bei einheitlicher Abstimmung nicht überstimmt werden darf.

Es wurde auch auf das neue Hochschulgesetz, das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet

(Heike Franzen)

wurde, Bezug genommen. An den diesbezüglichen Bestimmungen hat die Landesregierung allerdings gar keine Veränderungen vorgenommen. Allein das Konsistorium wurde abgeschafft, das in der Tat eine etwas andere Stimmengewichtung hatte. Allerdings hat niemand in den Hochschulen diesem Gremium eine Träne nachgeweint. Und übrigens fordern auch die Grünen heute nicht die Wiedereinführung des Konsistoriums.

Im Hinblick auf die Schulen darf ich sozusagen als Amtshilfe für den Kollegen Klug anmerken, dass die Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden Schulen ab dem 7. Jahrgang in allen relevanten Gremien vertreten sind, insbesondere in Schul-, Klassen- und Fachkonferenzen. Außerdem möchte ich hervorheben, dass es in Schleswig-Holstein eine Drittelparität in den Schulkonferenzen gibt; das ist nicht überall der Fall. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler über alle Grundsatzentscheidungen und vor allem über das Schulprogramm mit entscheiden und auf diese Weise erheblichen Einfluss ausüben.

Darüber hinaus wird die Landesschülervertretung bei Reformvorhaben des Landes angehört. Die Regelungen zu den Schülervertretungen an den einzelnen Schulen ermöglichen den Schülerinnen und Schülern entsprechend den Bildungszielen des Schulgesetzes das selbstständige Einüben von demokratischer Mitwirkung und Partizipation. Im Ergebnis sind damit die Voraussetzungen für eine wirksame Mitbestimmung auf allen Ebenen gegeben.

Es stellt sich insofern die Frage, die auch in dem Antrag eine Rolle gespielt hat, ob es eine weiter gehende Vertretung geben kann. Ich weise darauf hin, dass solche Reformen sowohl im Schul- als auch im Hochschulbereich in der Regel durch Gesetz oder Verordnung erfolgen. Bei Gesetzgebungsverfahren oder beim Verfahren zum Erlass von Verordnungen ist die vom Antragsteller geforderte Beteiligung ohnehin über das obligatorische Anhörungsverfahren sichergestellt; das gilt sowohl für den Schul- als auch für den Hochschulbereich.

Auch wenn ich glaube, dass das von Ihnen vorgetragene Anliegen richtig ist, glaube ich, dass es gegenwärtig diesbezüglich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt.

Zu der Forderung nach einer weitergehenden Finanzierung, die auch in den Anträgen eine Rolle spielt, haben wir morgen noch einen eigenen Tagesordnungspunkt, bei dem wir das besprechen werden. Diese Forderung hat auch auf den Demon

strationen eine Rolle gespielt. Bund und Länder haben sich durch den Hochschulpakt I, der bereits läuft, sowie den Hochschulpakt II, der auf den Weg gebracht wurde, verpflichtet, in erheblichem Maße mehr Geld dafür zur Verfügung zu stellen, dass mehr Studierende an den Hochschulen aufgenommen werden können. Für Schleswig-Holstein bedeutet das, dass zwischen den Jahren 2011 und 2015 9.700 zusätzliche Studierende aufgenommen werden. Das bindet immerhin Landesmittel in Höhe von 98 Millionen €. Gerade an einem Tag wie heute ist das ein richtiges Signal, dass Bund und Länder ihre Verantwortung für bessere Studienbedingungen wahrnehmen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag gebe ich das Wort dem Vorsitzenden der FDP-Fraktion, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Erdmann, der Kollege von Boetticher und ich sind hocherfreut über die heutigen Beiträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das bringt neuen Schwung und Lebhaftigkeit in das Parlament; es ist nicht mehr ganz so trist wie früher. Darüber freuen wir uns sehr.

(Heiterkeit bei CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- In der Tat, gegenüber Frau Erdmann sehe ich alt aus.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt will ich aber zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt kommen, Frau Erdmann. Der von mir sehr geschätzte Herr Minister hat mir erklärt, ihm sei im Hinblick auf einen solchen Erlass nichts bekannt. Es scheint sich dabei um das Fortbestehen des Ungeistes von Ute Erdsiek-Rave im Ministerium zu handeln. Dagegen werden wir aber etwas tun.

(Beifall der Abgeordneten Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Selbst wenn es einen solchen Erlass geben sollte, verspreche ich Ihnen für die regierungstragenden Fraktionen, dass wir dafür Sorge tragen werden, dass er nicht umgesetzt wird.

(Minister Jost de Jager)

(Beifall bei FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Denn wir halten es nicht für vertretbar, die Wahrnehmung demokratischer Grundrechte durch Schülerinnen und Schüler mit Sanktionsmaßnahmen zu bedrohen, jedenfalls nicht in der von Ihnen geschilderten Form. Ich gehe davon aus, dass es eine vernünftige Lösung geben wird.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt bei der CDU)

Herr Kubicki, gestatten Sie noch eine Frage des Herrn Abgeordneten Jürgen Weber?

Immer gern.

Herr Kollege Kubicki, mit großer Freude habe ich gehört, dass Sie die demokratische Kultur unterstützen wollen. Ich habe Sie so verstanden, dass Demonstrationen auch während der Schulzeit - ich habe durchaus Sympathien dafür künftig nicht mehr nur erlaubt, sondern erwünscht sind. Ich habe Sie so verstanden, dass die demokratische Partizipation durch Demonstrationen während der Schulzeit Ihre Unterstützung finden. Könnten wir das noch einmal von Ihnen als Teil der Regierungsparteien verbindlich hören? Ja oder nein?

- Zunächst einmal bin ich für die Entscheidung des Ministeriums nicht zuständig.

(Beifall des Abgeordneten Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zurufe: Oh, oh!)

Es ging konkret um die Einzelfrage der heute stattfindenden Demonstration. Die kann ich beantworten. Ich kann das nicht generalisieren. Aber da wir schon späten Nachmittag haben: Wenn Sie mir versprechen, dass die sozialdemokratischen Lehrer während der Schulzeit demonstrieren, dann werde ich mich dafür einsetzen, dass sie nicht mit Sanktionen belegt werden.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

Jetzt erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Ekkehard Klug das Wort.