Deshalb werden wir als Koalition gemeinsam mit den Hochschulen darauf hinwirken, dass die zum Teil in massivem Widerspruch zu diesen Zielen stehenden Probleme bei der Einführung der zweistufigen Studienstruktur möglichst rasch beseitigt werden.
Dies gilt für uns insbesondere in jenen Fällen, in denen eine übermäßige Arbeits- und Prüfungsbelastung der Studierenden die Studierbarkeit der neuen Studiengänge erheblich beeinträchtigt.
Das haben wir vereinbart, und damit gehen CDU und FDP die Probleme der Studentinnen und Studenten, der Schülerinnen und Schüler konkret nach dem Motto an: Mitbestimmung ist wichtig, aber die Qualität der Lehre ist noch wichtiger. Ob der vor
liegende und aus unserer Sicht noch reichlich unbestimmte Antrag für diese Probleme wirklich die richtigen Lösungen anbietet, das darf man doch bezweifeln.
Es gibt - darauf hat die Kollegin Franzen bereits hingewiesen - heute an den Schulen ein hohes Maß an Mitbestimmung der Schülerschaft. Es gibt bereits die verpflichtende Vertretung der Schülerschaft in der Schulkonferenz. Eine ganze Reihe von Aufgaben hat sie dort zu erfüllen. Die Schülerschaft hat Stimmrecht in den Klassenkonferenzen, beratende Stimme in den Fachkonferenzen und Drittelparität in den Schulkonferenzen. Die Landesschülervertretung wird bei Reformvorhaben des Landes bereits heute gehört - und bei CDU und FDP wird sie nicht nur angehört, sondern auch beachtet. Wir werden als Koalition auch die Tradition fortsetzen, die Landesschülervertretung frühzeitig über Reformvorhaben zu informieren, damit sie hierzu frühzeitig Stellung nehmen kann.
Meine Damen und Herren, fünf Minuten Redezeit sind zu kurz, um zu diesem Thema in angemessener Form entgegnen zu können. Aber auf einen letzten Punkt möchte ich noch gern kurz eingehen. Es geht dabei um die Frage, inwieweit ehrenamtliches Engagement nicht zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern gereichen soll. Dabei ist aus unserer Sicht die Frage der Finanzen untergeordnet. Durch die Anpassung von G8 und die Wahlfreiheit an den Gymnasien zu G9 wollen wir die dortigen Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, überhaupt wieder vermehrt Ehrenämter wahrzunehmen, beispielsweise in Sportvereinen aktiv zu sein. Das ist wichtig für unser Gemeinwohl und für die Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder.
Im Übrigen gibt es bereits jetzt Möglichkeiten, ehrenamtliches Engagement im Zeugnis oder im Berufswahlpass ausdrücklich aufführen zu lassen.
Mitbestimmung ist wichtig. Die Lösung der Probleme von Schülern und Studenten ist aber nicht nur eine Frage der Mitbestimmung. Ich denke, eine Regierung, die die Interessen beider Gruppen ernst nimmt, ist schon ein gewaltiger Fortschritt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Schülerinnen und Schüler und die Studierenden, die heute hier in Kiel demonstriert haben, haben nicht nur für mehr Mitbestimmung demonstriert, sondern auch für eine Verbesserung der aktuellen Ausbildungssituation in Schule und Hochschule. Deswegen geht unser Änderungsantrag noch ein klein wenig über den Antrag der Grünen hinaus, den uns Herr Andresen hier ausreichend begründet hat. Ich möchte das deshalb hier nicht alles wiederholen. Ich möchte Sie bitten, auch den Änderungen, die wir in unserem Antrag vorschlagen, zuzustimmen.
Was uns noch ein ganz wichtiges Anliegen ist, das ist unser letzter Punkt, Punkt fünf. Denn bei dem letzten Bildungsstreik sind durchaus Sanktionen gegenüber beteiligten Schülerinnen und Schülern verhängt worden. Wir haben deshalb diesen Punkt in unseren Antrag mit aufgenommen. Denn wir möchten, dass diesmal denjenigen, die demokratisches und gesellschaftliches Engagement zeigen und sich für andere einsetzen, keine Nachteile entstehen.
Wir sind uns mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einig, dass es wichtig ist, ein Konzept zu entwickeln, wie ehrenamtliches Engagement innerhalb und außerhalb von Schulen und Hochschulen in eine Leistungsbewertung einfließen kann, nicht nur in ein allgemeines Zeugnis, dass er oder sie sich engagiert hat. Das finde ich zu wenig.
Für die Fraktion des SSW gebe ich das Wort an die Fraktionsvorsitzende, Frau Abgeordnete Spoorendonk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Bemerkung vorweg: Die heutige Debatte zur aktuellen Situation der Studierenden und der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein ist auch eine Fensterdebatte, weil sich viele tausend junge Menschen vor dem Landeshaus versammelt haben oder hatten, um gegen Missstände in unserem Bildungssystem zu demonstrieren. Daran ist nichts Verwerfliches. Im Gegenteil: Es ist wichtig und po
Wir sollten aber auch bedenken, dass wir als Landtag noch eine andere Aufgabe haben. Unsere Aufgabe ist es, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen mit dem Ziel, gute Bildung und demokratische Mitspracherechte zu ermöglichen. Da gibt es immer noch genug zu tun.
Die Forderung nach mehr Mitbestimmung von Studierenden und Schülern ist wichtig, aber muss aus Sicht des SSW differenziert betrachtet werden. Insgesamt sind die Probleme im Bildungsbereich vor allem finanzielle Probleme, die auf eine fehlende politische Prioritätensetzung hinweisen und kaum durch mehr Mitbestimmung der jungen Menschen gelöst werden können. Auch muss zwischen den Rahmenbedingungen für die Mitbestimmung im Hochschul- und Schulbereich unterschieden werden. Die Schleswig-Holsteinischen Landesschülervertretungen der Hauptschulen, Realschulen, Berufsschulen und der Gymnasien und Gesamtschulen - so heißen sie nämlich - werden derzeit in politische Prozesse um geplante Schulreformen eingebunden. Beispielhaft sei hier der Entwurf des Gesetzes der Lehrerbildung, die Einführung von Vergleichsarbeiten in der Sekundarstufe II und die Überarbeitung der Lehrpläne genannt. Außerdem werden die Landesschülervertretungen seit vielen Jahren finanziell vom Land bei ihren Aktivitäten unterstützt.
So bekommt zum Beispiel die Landesschülervertretung der Gymnasien und Gesamtschulen jährlich 67.000 € für ihre Arbeit. Ich sage daher ganz nachdrücklich: Es geht auch darum, diese finanzielle Grundlage für die Arbeit der Schülervertretungen für die Zukunft zu sichern.
Aber auch an den Schulen ist die Einbindung und Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler verbindlich gesichert. Die Beteiligung der Schülerschaft in den verschiedenen Gremien wie Klassenkonferenzen, Fachkonferenzen und die Einrichtung von Schülervertretungen ist gesetzlich festgeschrieben. Außerdem ist die Schulkonferenz seit vielen Jahren drittelparitätisch besetzt. Wenn die Mitbe
stimmung der Schüler nicht klappen sollte, ist dies also nicht in erster Linie eine Frage des Gesetzes, sondern der Umsetzung vor Ort.
Hier wären es also eher die Schulleitungen, die etwas über demokratische Mitbestimmung lernen sollten. Ich stimme dem Kollegen Andresen zu das möchte ich nachträglich betonen -, dass wir in unserer Gesellschaft ein „mehr Demokratie wagen“ brauchen. Das gilt aber genauso für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Denn wenn wir uns umgucken, dann wissen wir, dass Mitspracherechte von Arbeitnehmern heute in vielen Bereichen mit Füßen getreten werden.
Für den Schulbereich lässt sich daher festhalten, dass die Mitbestimmung der Schülerschaft bei schulrelevanten Themen gesetzlich gesichert ist.
Im Hochschulbereich sieht dies allerdings ganz anders aus. Aus Sicht des SSW reicht die im Hochschulgesetz verankerte Förderung der Studierendenschaft nicht aus, um die Studierenden auch an der Gestaltung der Hochschulen zu beteiligen. Die Einbeziehung der Studierendenvertretungen wie AStA, StuPa oder die Fachschaften in hochschulrelevante Themen ist selten bis gar nicht vorhanden. Der alltägliche Kampf um Gehör bei hochschulpolitischen Themen scheint zum einen stark von den Führungspersönlichkeiten an den Universitäten abzuhängen und zum anderen von der politischen Konformität der Arbeit der Studierendenschaft. Mit anderen Worten: Je nachdem wie politisch harmlos die Aktivitäten der Studierendenvertretungen sind, werden diese mehr oder weniger anerkannt. Dabei finanzieren sich die ASten der Hochschulen zu 100 % selbst über den Semesterbeitrag der Studierenden. Pro Semester kommen so sehr unterschiedliche Budgets zusammen: Für den AStA der Flensburger Universität zum Beispiel 40.000 €, für den AStA der CAU Kiel gut 190.000 €.
Für den Hochschulbereich gilt also, dass es bisher keine ausreichenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Mitbestimmung der Studierenden gibt. Das neue Hochschulgesetz ist dabei das große Hindernis, da mit der Einführung der Präsidialverfassung Universitäten wie Wirtschaftsunternehmen geführt werden sollen.
Die Anerkennung von studentischen Belangen darf nicht vom Wohlwollen der Politik oder der Universitätsleitung abhängen. Mitbestimmung bedeutet nicht Bürokratie und Mehrarbeit, sondern ist ein Grundpfeiler der demokratischen Kultur in den Bildungsinstitutionen. Diese muss auch an den Hoch
schulen gesetzlich gesichert werden. Daher ist es vernünftig, beide Anträge im Ausschuss zu beraten.
Für einen Dreiminutenbeitrag gebe ich das Wort an Frau Abgeordnete Anke Erdmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte nur Herrn von Boetticher aufwecken. Ich finde es gut, dass wir im Bildungsausschuss über beide Anträge weiter beraten. Morgen geht es auch um Bildungsfinanzierung. Sie hatten ja nach Vorschlägen gefragt. Wir werden das morgen vorstellen. Im Wahlprogramm der Grünen zur Bundestagswahl finden sich dazu gute Vorschläge. Steuersenkungen gehören nicht dazu, Herr Kubicki.
Frau Franzen und Frau Musculus-Stahnke, zur Wahrnehmungslücke, also Realität und Wirklichkeit, möchte ich Folgendes sagen: Ehrenamt lohnt sich. Fragen Sie einmal Frau Amtsberg. Frau Amtsberg war viele Jahre AStA-Vorsitzende in Kiel. Sie können sie einmal fragen, was das im Hinblick auf ihre BAföG-Zahlungen bewirkt hat.
Zur Wahrnehmungslücke hier im Raum und draußen! Frau Franzen, Sie haben gesagt: Eigentlich ist alles klasse geregelt. Im Schulgesetz steht alles drin. Es ist prima. Herzliche Grüße, Deine Elli. Das glaube ich nicht. Es gibt ein Wahrnehmungsproblem. Wenn Sie vorhin draußen im Regen waren und mit den Leuten gesprochen haben, dann haben Sie festgestellt, wie schwierig es für die Schü
lerinnen und Schüler ist. Es mag Rechte geben, aber die Frage ist, ob man sich wahrgenommen fühlt oder nicht. Das ist einer der Gründe, warum Minister Klug gesagt hat, man wolle die obrigkeitsorientierte Bildungspolitik ein wenig auflockern.