Protocol of the Session on November 18, 2009

Jetzt erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu der Frage, die Frau Abgeordnete Erdmann gestellt hat, eine kurze Antwort: Es gibt keinen Erlass, schon gar keinen neuen. Der hätte ja über meinen Schreibtisch gehen müssen. Die Recherche hat ergeben: Es gibt ein Schreiben vom Frühjahr 2009 zu den ersten Bildungsstreikaktionen zu Beginn des Jahres. Dieses Schreiben aus dem Bildungsministerium sagt im Kern inhaltlich in etwa aus, dass die Teilnahme an Streikaktionen, die mit Fernbleiben vom Unterricht verbunden ist, als unentschuldigtes Fehlen gilt.

Das ist im Kern die Aussage dieses Briefes. Das halte ich auch für absolut gerechtfertigt, denn es ist klar: Jeder hat ein Streikrecht, aber wenn dadurch Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen wegfällt, dann ist das eben unentschuldigtes Fehlen. Das ist aus meiner Sicht in Ordnung. Sanktionen - das hat man mir eben noch einmal aus dem Hause bestätigt - sind damit nicht verbunden. Wir können über alles Weitere gern und über Ihre Fragen im Bildungsausschuss im Detail weiter diskutieren.

(Beifall bei FDP und CDU)

Durch den Beitrag des Ministers für Bildung und Kultur Dr. Klug und das Überziehen durch Minister de Jager stehen nun den Fraktionen jeweils noch drei Minuten Redezeit zur Verfügung. Ich sehe, die werden nicht ausgeschöpft. Dann liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor.

Es ist von der antragstellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Überweisung an den Bildungsausschuss beantragt worden. Ich bitte um das Handzeichen, wer dem zustimmt. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig an den Bildungsausschuss überwiesen worden. Dazu gehört dann auch der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

Ich rufe die Tagesordnungspunkt 15 und 16 zur verbundenen Debatte auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zukunft der HSH Nordbank AG

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/23

(Wolfgang Kubicki)

b) Vergütung der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank

Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 17/24 (neu)

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 17/62

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.

Der Antragsteller des Antrags Drucksache 17/23 beantragt einen mündlichen Bericht in dieser Tagung. Deshalb lasse ich zunächst über diesen Berichtsantrag abstimmen. Wer dafür ist, dass der Bericht jetzt gegeben wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wird einstimmig der Bericht erbeten, und ich bitte den Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager, um den mündlichen Bericht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antrag des SSW stellen im Wesentlichen drei Themen zur Diskussion: Einmal das Geschäftsmodell der HSH Nordbank, dann die Verantwortlichkeit von Vorständen und die Vergütung des Vorstandes. Ich darf zunächst zum Geschäftsmodell kommen. Auf die Fragen, die in dem Berichtsantrag gestellt werden, möchte ich in drei Punkten antworten.

Erstens. Die Sanierung und die Restrukturierung der HSH Nordbank entwickelt sich nach dem vom Vorstand vorgelegten Plan. Solange dieser Plan, solange dieses Konzept, das vom Vorstand vorgelegt worden ist, funktioniert und solange die Plandaten dafür eingehalten werden, hat die Landesregierung aus meiner Sicht auch keinen Grund, in dieses Konzept einzugreifen. Ich sehe deshalb auch gegenwärtig keinen Grund, auf die Kritik - etwa an dem Geschäftsmodell oder am Shipping-Bereich - in dieser Phase einzugehen, die zum Teil übrigens auch von interessierter Seite immer wieder angebracht wird.

Ich sage an dieser Stelle, dass die Landesregierung die Geschäftsentwicklung der HSH Nordbank aufmerksam und in der Tat auch nicht unkritisch beobachtet. Aber ich sage auch, dass sich diese Haltung auch an objektiven Maßstäben orientieren muss und nicht ständig auf Zuruf reagieren kann.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Meinen Sie Herrn Marnette?)

Zweitens. Dass die HSH Nordbank im Plan liegt, ist aus meiner Sicht eine positive Entwicklung und stimmt zuversichtlich. Es ist auch ein Hinweis darauf, dass der seinerzeit vorgelegte Plan des Vorstandes funktionieren kann. Die Bank sowie die beiden Ländervertreter aus Hamburg und Schleswig-Holstein führen derzeit auf der Grundlage dieses Sanierungsplanes Gespräche mit der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem Beihilfeverfahren. Den erfreulichen Verlauf dieser Gespräche deute ich so, dass auch in Brüssel die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der HSH Nordbank erkannt und akzeptiert wird.

Damit komme ich drittens dazu, dass es richtig ist, dass die Schiffsfinanzierung eine große Rolle bei der HSH Nordbank spielt und dass die Schifffahrt zurzeit unter der Weltrezession in besonderer Weise leidet. Wir alle verfolgen dies sehr aufmerksam, nicht zuletzt übrigens auch auf Basis einer regionalen Verbundenheit. Aber es gilt auch hier, was ich eingangs sagte: Die Entwicklung der Bank verläuft bislang nach Plan, und wir werden alle gemeinsam Gelegenheit haben, das zu überprüfen, denn Anfang Dezember wird die Bank den Bericht für das dritte Quartal vorlegen und dort zum Ergebnis sowie zur allgemeinen Risikovorsorge auch in diesem Bereich Stellung nehmen.

Meine Damen und Herren, ich komme damit zu dem Teil des Berichts, der sich mit der Verantwortlichkeit, aber auch der Verantwortung von Vorständen für die Verluste der Bank befasst. Sie wissen aus der Berichterstattung, dass der Aufsichtsrat die Verlustgeschäfte durch die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer begutachten ließ. Sie wissen ebenfalls, dass sich der Aufsichtsrat aufgrund dieses Gutachtens von zwei Mitgliedern des Vorstands der HSH Nordbank getrennt hat, und Sie wissen, dass bei diesen und zwei bereits früher entlassenen Vorstandsmitgliedern geprüft wird, ob von ihnen Schadenersatz zu beanspruchen ist.

Die Landesregierung begrüßt, dass der Aufsichtsrat Aufklärung veranlasst hat, und sie begrüßt, dass er zügig die Konsequenzen daraus gezogen hat. Das ist ein klares Signal - übrigens nach innen wie nach außen: Wer seine Pflichten verletzt, muss dafür geradestehen.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen aber noch ein weiteres Signal. Wir brauchen auch das Signal, dass es dem Aufsichtsrat

(Vizepräsidentin Herlich Marie Todsen-Reese)

gelingt und gelingen können muss, in dieser in der Tat schwierigen Zeit für die Bank neue Vorstände für die HSH auch tatsächlich gewinnen zu können. Es ist eine Herkulesaufgabe, die HSH Nordbank wieder auf eine sichere Erfolgsspur zu bringen. Dafür werden gute Leute an der Spitze gebraucht. Und gute Leute - das ist eine Binsenweisheit - müssen gut bezahlt werden.

Ich betone an dieser Stelle, dass wir hinsichtlich der Vergütungsstruktur, über die wir reden, über ein Vergütungssystem für neue Verträge reden. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, in dieser öffentlichen Sitzung zu dem Vergütungssystem der Vorstände ins Detail zu gehen. Es gibt morgen sowohl eine Sitzung des Beteiligungsausschusses als auch eine nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses, in der wir diese Dinge genauso vertieft behandeln können wie auch das Gutachten von Freshfields, das - das ist vom Aufsichtsrat angekündigt worden - sowohl den Beteiligungsausschüssen als auch den Untersuchungsausschüssen beider Bundesländer zugeleitet wird.

Die Eckpunkte des Vergütungssystems hat das Aufsichtsratmitglied Koopmann dem Unterausschuss für Unternehmensbeteiligung am 5. November 2009 dargelegt und im Einzelnen erläutert. Die Kritikpunkte aus der Ausschussdiskussion habe ich nochmals prüfen lassen, und so viel ist auch in öffentlicher Sitzung mitzuteilen. Das Ergebnis lautet: Es gibt keine Kollision mit den Beschlüssen des Landtags, was ich dem Vorsitzenden des Beteiligungsausschusses auch noch einmal ausführlich geschrieben habe.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das ist falsch!)

Ich führe das ausführlich aus, damit wir das im Protokoll hinterlegt haben und wir alle darauf Bezug nehmen können. Gemäß der Selbstverpflichtungserklärung der Vorstandsmitglieder zum Garantievertrag vom 2. Juni 2009 gilt Folgendes: Die monetäre Gesamtvergütung wird auf 500.000 € pro Jahr als Festgehalt beschränkt, solange die HSH nicht dividendenfähig ist. Die Gesamtvergütung ist am langfristigen Erfolg der Bank auszurichten.

Darüber hat das seinerzeit zuständige Ministerium dem Finanzausschuss am 3. September berichtet. Der Finanzausschuss hat dann eine Woche später auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin, Umdruck 16/4628, einstimmig beschlossen, dass die monetäre Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder den Betrag von 500.000 € pro Person und Jahr nicht übersteigen soll, solange die Ge

samtdividendenfähigkeit des konsolidierten Konzerns der HSH Nordbank nicht gegeben ist. Das entspricht dem, was damals auf der Grundlage des Garantievertrags bereits Status quo war. Die Abgeordnete Spoorendonk vom SSW erklärte in der Sitzung, dass sie diesen Antrag ausdrücklich unterstütze. Insofern erstaunt es, dass der SSW sich nicht mehr daran halten will.

Der SSW will nun, dass die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder der HSH unter Einschluss aller geldwerten Vorteile und Versorgungsleistungen auf 500.000 € begrenzt wird, und zwar bis die Eigenkapitalhilfe des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 1,5 Milliarden € durch die HSH Nordbank zurückgezahlt worden ist und solange das Land Schleswig-Holstein Garantien für die HSH Nordbank übernimmt. Boni sollen dann weder ausgezahlt werden, noch soll ein Anspruch auf solche Leistungen angesammelt werden.

Meine Damen und Herren, wir haben eine gemeinsame parlamentarische Grundlage für die Begrenzung von Vorstandsvergütungen. Ich sehe keinen Grund, diese gemeinsame Position wieder aufzugeben. Wir wollen, dass sich die HSH Nordbank schnell erholt und erfolgreich restrukturiert wird. Dann müssen wir auch wollen, dass die Bank eine stabile und qualifizierte Führung hat und in der Lage ist, neue Vorstandspositionen auch tatsächlich zu besetzen. Würden wir dem SSW-Antrag folgen, dann würden wir dies verhindern. Wir brauchen ein Vergütungssystem, das am Ende auf nachhaltigen Erfolg zielt. Dann ist es folgerichtig, die Erlangung der Dividendenfähigkeit zu belohnen, und zwar entsprechend dem Beitrag, den jedes Vorstandsmitglied persönlich geleistet hat, um dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen.

Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Umstrukturierung und Sanierung der HSH Nordbank kommen planmäßig voran. Es gibt gegenwärtig keinen Anhaltspunkt dafür, dass diese Entwicklung nicht anhält. Pläne, die funktionieren, haben zunächst einmal keinen Veränderungsbedarf. Für die großen Aufgaben bei der Bank brauchen wir gute Vorstände, die für den nachhaltigen Erfolg belohnt werden. Dem entspricht das neue Vergütungssystem, und es berücksichtigt die Begrenzungen, die der Landtag gefordert hat. Insgesamt erwarten wir, dass die HSH Nordbank mit dem bereitgestellten Kapital auch in Zukunft auskommt. Die Landeshaushalte dürfen nicht weiter belastet werden. Diese Maxime gilt auch bei der Frage, wann und wie wir den weiteren Rückzug des Landes aus der HSH Nordbank gestalten.

(Minister Jost de Jager)

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Thorsten Fürter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister de Jager, bevor ich hier in den Landtag gekommen bin, habe ich in Hamburg gearbeitet. Der erste Teil Ihrer Ausführungen hat mich sehr stark an das erinnert, was Herr Senator Freytag einmal gesagt hat und inzwischen stark bereut, nämlich dass die HSH Nordbank eine im Kern gesunde Bank sei. Ich finde, etwas mehr Kritikfähigkeit wäre im ersten Passus - was das Geschäftsmodell angeht - angebracht gewesen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der LINKEN)

Die HSH Nordbank hat infolge windiger Spekulationsgeschäfte im Jahr 2008 einen Verlust von 2,8 Milliarden € erlitten. Nur mit Milliardenhilfen der Steuerzahler konnte sie am Leben gehalten werden. Auf der Suche nach Verantwortlichen für dieses finanzielle Desaster sind nunmehr schon viele Monate ins Land gezogen. Wir Grüne begrüßen es deshalb, dass mit der Abberufung der Vorstände Peter Rieck und Jochen Friedrich endlich überfällige Konsequenzen aus den Milliardenverlusten der Bank gezogen wurden. Mit der Entlassung der beiden Vorstandsmitglieder ist es aber nicht getan. Für die Steuerzahler besteht jetzt endlich die Möglichkeit, zumindest ein paar der vielen Steuermillionen zurückzufordern, die bei den Investmentpannen der HSH in den Sand gesetzt wurden. Die entlassenen Vorstandsmitglieder dürften allesamt haftpflichtversichert sein. Aus unserer Sicht ist es jetzt endlich an der Zeit, dass diese Herren ihre Versicherungen in Anspruch nehmen müssen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Dafür muss die Landesregierung die rechtlichen Schritte aber auch zügig in Angriff nehmen. Herr Ministerpräsident Carstensen, Sie müssen dafür sorgen, dass die Schadensersatzansprüche gegen die entlassenen Vorstandsmitglieder konsequent verfolgt werden. Eine klare Aussage darüber, wie Sie hier vorgehen wollen, habe ich in der Erklärung von Ihnen, Herr Minister de Jager, leider vermissen müssen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Eines muss eigentlich selbstverständlich sein: Dort, wo es ein Fehlverhalten der ehemaligen Vorstände gegeben hat, dürfen keine Abfindungen gezahlt werden. Wer auf der Arbeitsstelle ein halbes Mettbrötchen für zu Hause einpackt, kann - das haben wir in den letzten Wochen gelernt - fristlos entlassen werden. Dann kann es aber erst recht nicht sein, dass Bankmanager, die mit ihren Hasardeurgeschäften Milliardenschäden angerichtet haben, auch noch eine Entschädigung bekommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Zum goldenen Handschlag darf es nicht kommen. Das ist - wie gesagt - eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Angesichts des Einfallsreichtums, den es bei der Bank gibt, sobald es um die Vergütung der Vorstände geht, möchte ich diese Selbstverständlichkeit an dieser Stelle ausdrücklich zur Sprache gebracht haben.

Es hat ungewöhnlich lange gedauert, bis das Gutachten der Anwaltskanzlei Freshfields endlich vorgelegt wurde. Jetzt kommt es - natürlich nach der Wahl - auf den Tisch. Wir Grüne haben von Anfang an kritisiert, dass mit der Erstellung des Gutachtens die gleichen Anwälte beauftragt wurden, die die HSH über Jahre bei ihren Spekulationsgeschäften beraten haben. Der Verdacht, hier solle ein Gefälligkeitsgutachten bestellt werden, steht damit automatisch im Raum.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)