„Die Mitglieder der Landesregierung dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben; sie dürfen weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Landtags dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“
Zweitens. Im Beamtenstatusgesetz ist in § 42 für die Beamten das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen geregelt. Da heißt es:
„Beamtinnen und Beamten dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. …
Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben …“
Für Beamte ist alles geregelt. Damit das auch für die Ministerinnen und Minister gilt, ist im Landesministergesetz genau ein Hinweis auf diese Vorschrift im Beamtenstatusgesetz, nämlich in § 5, in dem es heißt:
„Auf die Rechte und Pflichten einer Landesministerin oder eines Landesministers finden … die Grundsätze der für die Landesbeamten geltenden Vorschriften … Anwendung.“
Damit ist dieses Paket erledigt. Weder rechtlich noch tatsächlich besteht irgendein Bedürfnis, die vorgesehenen Regelungen zur Änderung des Ministergesetzes hier umzusetzen, denn mit den genannten Regelungen ist dies alles getan.
Das gilt für Nebentätigkeit, das gilt für das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken, und das gilt auch für die Ablieferungspflicht widerrechtlich erlangter Vermögensvorteile.
Für die notwendige Transparenz ist das Auskunftsrecht der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags ein hinreichend geeignetes Instrument, um den Informationsbedürfnissen und -ansprüchen auch zu genügen. Dazu hat es auch schon Beispiele gegeben. Deshalb sind die Anträge in diesem Punkt nicht erforderlich.
Gestatten Sie mir, eine persönliche Anmerkung zu der übrigen Diskussion zu machen, weil ich auch Abgeordneter dieses Hauses bin. Da frage ich mich schon, ob diejenigen, die mit viel Lautstärke und Vehemenz hier ein Gesetz fordern, wirklich ein Gesetz des Landtags brauchen, um das zu tun, von dem sie doch vorgeben, überzeugt zu sein, nämlich Transparenz erstens über ihre Einkünfte aus öffentlichen Ämtern und zweitens Transparenz über Nebeneinkünfte herzustellen.
Ich gehöre zu den wenigen, die dies seit Jahren tun, die sich dazu entschieden haben, dies zu machen.
Es hat mir übrigens keinen Vorteil gebracht. Ich weigere mich allerdings, von anderen einzufordern, dass sie dies tun müssen. Ich sage all denen, die hier mit Lautstärke und Vehemenz andere beschädigen, die der Überzeugung sind, dass diese Vorgehensweise falsch ist, dass sie zunächst einmal selbst diesen Weg gehen sollten.
Ich habe eben noch einmal auf einigen Internetseiten nachsehen lassen und muss niemanden persönlich benennen, da in keinster Weise auch nur annähernd dem Rechnung getragen wird, was hier verlangt wird. Wer selbst nicht bereit ist zu erfüllen, was er hier von anderen verlangt, der sollte noch einmal in sich gehen.
Gesetzentwürfe in den Drucksachen 17/402 (neu), 17/404 (neu), 17/405 (neu) und den Antrag Drucksache 17/403 (neu) an den Innen- und Rechtsausschuss - ich frage: und mitberatend an den Finanzausschuss? –
zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Die Überweisungen an den Innen- und Rechtsausschuss sind einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Spoorendonk vom SSW.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 25 Jahren gibt es das Programm ,,Kulturhauptstadt Europa“. In dieser Zeit gab es schon 40 Städte - darunter Weimar, Reykjavik und Stavangar -, denen es gelungen ist, sich in Zusammenarbeit mit der Stadt, der Region, dem Nachbarland und ganz Europa ein Jahr lang durch eine große Vielfalt an traditionellen und besonderen kulturellen Engagements hervorzutun.
In 2017 werden die Kulturhauptstädte in Dänemark und Zypern liegen. Die Wahl der Städte wird zwar erst in drei Jahren stattfinden, schon heute aber laufen in den kandidierenden Städten die Vorbereitungen auf Hochtouren.
Für die dänische Kulturhauptstadt ziehen wohl zwei Kandidaten ins Rennen: Århus und Sønderborg. Dabei hat der Gewinn des Wettbewerbs weniger etwas mit der Größe der Städte zu tun, sondern mehr damit, dass ein einzigartiges Projekt mit einer klaren Botschaft vorgewiesen wird.
Sønderborg, geografisch gesehen einmal im Zentrum des dänischen Königreichs gelegen, liegt seit der Abstimmung 1920 direkt an der deutsch-dänischen Grenze. Diese Grenzlage erweist sich für die Stadt zunehmend als großes Geschenk. Statt über die Randlage zu klagen, ist es in dieser Stadt gelun
gen, über Grenzen hinweg zu denken, also Sønderborg mitten im Geschehen zu platzieren. Die Bedeutung als Hochschulstandort, die Ansiedlung erfolgreicher und innovativer Unternehmen, die wunderschöne Platzierung am Ausgang der Flensburger Förde und das lebendige kulturelle Leben haben dazu geführt, dass die Stadt über die Landesgrenzen hinweg den Ruf einer Stadt hat, wo das Leben tobt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sønderborg hat Visionen. Mit der 2012 entstehenden Kulturregion Sønderjylland-Schleswig ist diese Vision entstanden, Sønderborg zur Kulturhauptstadt Europas 2017 wählen zu lassen und damit die gesamte Region Sønderjylland-Schleswig an die Spitze der europäischen grenzüberschreitenden Kultur zu stellen.
Mit dem heutigen Antrag möchte der SSW zum einen den Landtag auffordern, die geplante Kandidatur zu unterstützen, zum anderen möchten wir die Landesregierung bitten, die Kandidatur aktiv zu begleiten und die Bewerbung durch Mitarbeit, Anregungen und eigene Projekte zu fördern. Es ist wichtig, dass das ganze Land die Kandidatur unterstützt und damit deutlich macht, dass der Gedanke einer Kulturregion zwischen Kolding und Kiel geteilt wird. Schon jetzt haben sich der Staatsminister für Kultur und Medien, Herr Bernd Neumann, und auch unser Ministerpräsident für eine Unterstützung dieses Projekts ausgesprochen.
Der SSW begrüßt ausdrücklich, dass der Ministerpräsident die Kandidatur Sønderborgs unterstützt. Allerdings reicht das nicht aus. Die Zielsetzung dieses Projekts lautet: Kultur über Grenzen - Vielfalt leben. Mit anderen Worten: Dieses Projekt kommt der gesamten Grenzregion zugute, also sowohl der dänischen als auch der deutschen Seite, und dementsprechend sind neben den vier südjütländischen Kommunen und der Region Syddanmark auch die Stadt Flensburg und die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg in das Projekt eingebunden. Nur gemeinsam können wir es schaffen, den Wert der kulturellen Vielfalt in der Grenzregion hervorzuheben.
Sønderborg nimmt die gemeinsame Kultur und Geschichte der Grenzregion zum Ausgangspunkt, um das Kulturleben, die kulturelle Infrastruktur und den interkulturellen Dialog grenzüberschreitend zu fördern. Aus anderen Kulturhauptstädten wissen wir, dass dieser Titel und die damit verbundenen Kulturaktivitäten zu mehr Beschäftigung im Kulturund Kreativsektor führen und der Tourismus um über 10 % zunimmt. Mit anderen Worten: Mit diesem Titel geht ein wirtschaftlicher Aufschwung des
gesamten deutsch-dänischen Grenzlandes einher. Wir können zeigen, dass eine Randregion durch kulturelle Intelligenz zu einer Kulturregion mit Wachstum werden kann.
Die Kandidatur Sønderborgs bietet also der gesamten deutsch-dänischen Grenzregion die Chance, Europa und der Welt zu zeigen, dass aus dem ehemaligen Gegeneinander von Kulturen, ein fruchtbares Miteinander werden kann. Die kulturelle Einzigartigkeit der deutsch-dänischen Grenzregion ist bereits heute gelebte Realität. Lasst uns sie gemeinsam weiter mit Leben füllen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe im Vorhinein gehört, dass einige Fraktionen ein wenig Bauchschmerzen hatten, ob man sich jetzt in innerdänische Angelegenheiten einmischt. Lieber Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht der Fall. Pointe meiner Ausführung war, dass es darauf ankommt, die gesamte deutschdänische Grenzregion einzubinden. Das ist der einzige Weg, um überhaupt dieses Projekt mit Leben füllen zu können.
Aber damit auch alle mitgenommen werden können, schlage ich vor, dass wir diesen Antrag an den Ausschuss überweisen und im Ausschuss noch einmal eine kleine Anhörung durchführen. Ich werde im Ausschuss vorschlagen, dass wir den Initiator dieses Antrags, der auch vorhin begrüßt wurde, den Kollegen Stephan Kleinschmidt, Kulturausschussvorsitzender der Stadt Sønderborg, anhören und noch einmal deutlich machen, dass es wirklich keinen Grund für Bauchschmerzen gibt. Ich hoffe, dass wir damit letztlich einen gemeinsamen Antrag in die Wege leiten können. Denn das Ziel ist nicht 2017, sondern das Jahr 2012. Das bitte ich zu bedenken.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Anke Spoorendonk, ich bekenne mich dazu, dass ich einer derjenigen gewesen bin, der Bauch
Ich freue mich über den kulturellen Weitblick des SSW, denn wir behandeln heute ein Thema, das erst in der nächsten Legislaturperiode Realität werden kann, Sønderborg als Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2017.
Seit 1985 gibt es die jährliche Ernennung der „Europäischen Kulturstadt“ durch die Europäische Gemeinschaft, 1999 wurde die Umbenennung in „Kulturhauptstadt Europas“ beschlossen. Zwei, jeweils wechselnde europäische Länder werden zurzeit mit der Ausrichtung beauftragt. Die Details hat Anke Spoorendonk eben genannt.
Zu den vom Europäischen Parlament beschlossenen Zielen eines derartigen Kulturprojekts gehören unter anderem: Herausstellung der gemeinsamen kulturellen Strömungen in Europa, zu denen wesentliche Beiträge geleistet wurden; Förderung der kulturellen Veranstaltungen und künstlerischen Darbietungen mit Künstlern aus anderen Städten der Europäischen Union; Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Kulturkreisen und anderen Weltkulturen und Herausstellung des historischen Erbes und der Stadtarchitektur sowie der Lebensqualität in der Stadt.
Darüber hinaus kann dieses Kulturprojekt auch gemeinsam mit anderen europäischen Städten durchgeführt werden.
Bereits vor zwei Jahren hat der Vorsitzende des Kulturausschusses der Kommune Sønderborg das Projekt im Europaausschuss vorgestellt und bei dieser Gelegenheit betont, dass die Kandidatur auch für das Grenzland und für Grenzlandprojekte gelten solle. Dies steht in vollem Umfang im Kontext mit den oben angeführten Zielen der EU.