Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Fraktionsvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, angemeldet. Herr Kubicki, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Harms, ich bin begeistert über die Etikettierung der FDP als Partei der Besserverdienenden.
Bei Ihrer Rede hat nur noch gefehlt, dass Sie erklärt hätten, die FDP sei ausschließlich darauf aus, das Gemeinwesen zu ruinieren und Hotelmillionäre reicher zu machen, damit sie viel vererben können.
Vielleicht darf ich zur geschichtlichen Bedeutung des heutigen Gesetzgebungsverfahrens darauf hinweisen, dass es bereits in der letzten Legislaturperiode einen Entwurf gab, der zwischen CDU und SPD abgestimmt werden sollte und der an der SPD gescheitert ist. Ich kann Ihnen sagen: Die FDP war daran nicht beteiligt.
- Frau Kollegin Spoorendonk, wir waren in der letzten Legislaturperiode definitiv nicht daran beteiligt.
Ich kann auch sagen, dass die Frage der Änderung des Sparkassengesetzes von der Union in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt worden ist. Ich kann wirklich sagen, ohne dass ich Frau Loedige zu nahe trete, dass die Entwürfe fast ausschließlich unter der Leitung des Kollegen Koch aus der CDUFraktion kamen und wir keinen hinreichenden Widerstand geleistet haben, das umzusetzen. - Das zur
Frage, ob wir die CDU über den Tisch gezogen haben. Man könnte vielleicht sagen, sie seien über den Tisch gekrochen. Gezogen haben wir sie jedenfalls nicht.
Aber jetzt zur bankpolitischen Kompetenz der Sozialdemokraten und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Diese bankpolitische Kompetenz können wir heute an der HSH Nordbank besichtigen. Als wir im Jahr 2000 gesagt haben, die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast würden wegfallen, hieß es noch: Nein, das Institut muss öffentlich-rechtlich so erhalten bleiben, wie es ist. Wir haben die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gefordert. Wir sind beschimpft worden, wir wollten eine wesentliche Säule der Finanzierung der Wirtschaft Schleswig-Holsteins, Hamburgs und der Region ringsum kaputtmachen. Von Frau Heinold übrigens auch.
Über Nacht beschloss dann die damalige rot-grüne Regierung, die Landesbank zu einer Aktiengesellschaft zu machen. Urplötzlich war diese Rechtsform der ideale Weg, die Landesbank ordentlich aufzustellen, die Fusion mit Hamburg zu generieren und dann die HSH Nordbank ins Werk zu setzen. Was daraus geworden ist, sehen wir heute. Die bankpolitische Kompetenz, die die SPD und die Grünen hatten, wurde dadurch dokumentiert. Diese ist durch die aufsichtsrechtliche Inkompetenz des Kollegen Stegner garniert worden. Weil er in seiner Aufsicht inkompetent war, stehen wir heute vor einem Dilemma. Das Land Schleswig-Holstein hat 2,5 Milliarden € hineingepumpt und haftet gesamtschuldnerisch für weitere 10 Milliarden € gegenüber den Gläubigern der HSH Nordbank. Das ist Ihre bankpolitische Kompetenz!
Da wir nicht wollen, dass Sie die Sparkassen auch noch ruinieren, müssen wir das Gesetz ändern. Denn Sie sind die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, was eigentlich mit der Nospa, was eigentlich mit der Sparkasse Südholstein geschieht, wenn sich die Haspa nicht beteiligen kann. Wenn sich die Haspa nicht beteiligt, ist der Sparkassenund Giroverband nicht in der Lage, dies aus eigenen Mitteln abzusichern, allen entgegenstehenden Erklärungen zum Trotz.
- Das ist überhaupt keine Frage. Das ist schlicht und ergreifend eine Tatsache. Erkundigen Sie sich doch einmal. Fragen Sie doch einmal, warum die Haspa bei der Sparkasse Südholstein schon hat einsteigen müssen. Das war ja kein Gnadenakt, son
dern das ist geschehen, weil der Sparkassen- und Giroverband in Schleswig-Holstein nicht in der Lage war, das aus dem eigenen Fundus heraus zu generieren.
Aber eines will ich auch noch einmal sagen: Fragen Sie sich doch einmal, was für einen Sparkassenund Giroverband wir eigentlich haben. Dessen Prüfungsgesellschaft hat bei der Fusion mehrerer Sparkassen die Risiken, die jetzt entdeckt worden sind, nicht entdeckt. Fragen Sie doch einmal, ob wir nicht möglicherweise den Sparkassen- und Giroverband für seine mangelnde Kompetenz bei der Risikoaufdeckung bei Fusionen in Haftung nehmen müssen. Das ist eine ganz spannende Frage.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Ich halte die Frage der Europarechtskonformität in der Debatte auch für lauter. Wenn ich die Grünen richtig verstanden habe, dann sollen wir künftig kein Gesetzgebungsverfahren mehr auf den Weg bringen, das ein Risiko beinhaltet.
Dann hätten Sie Hartz IV nicht auf den Weg bringen können. - Risiko: Verfassungswidrigkeit. - Sie sagen: Wenn wir das Risiko nicht ausschließen können, sollen wir nichts auf den Weg bringen. Können Sie denn bei jedem Gesetz, das wir machen, alle Risiken ausschließen? Nein. Denn dann hören wir morgen mit der Legislative auf. Das ist doch das Gegenteil dessen, was Sie sinnvoller Weise fordern können, Frau Heinold. Das Parlament ist dazu da, Gesetze zu machen, und den Rest werden wir anschließend sehen.
Widerspruch in der Argumentation. Entweder wird die gesamte Operation nur durchgeführt, um den in Schwierigkeiten geratenen Sparkassen zu helfen, oder die wunderbare Sparkasse Lauenburg sucht sich einen weiteren starken Partner. Aber Sie drehen die Argumente um, wie Sie wollen. Die Beteiligung an gesunden Sparkassen wird als Beleg dafür gelobt, dass die in Schwierigkeiten geratenen Sparkassen dies auch machen müssen. Das ist nicht besonders logisch. Aber darauf wollte ich gar nicht ausführlich eingehen.
Herr Kubicki, das Problem haben nicht wir. Das Problem hat vor allem die CDU, die gesagt hat: Wir öffnen das Sparkassengesetz nur, wenn europarechtlich eindeutig sichergestellt ist, dass das kein Dammbruch hin zu privaten Banken ist. Das ist nicht unser Problem. Das sind die Aussagen der CDU-Kommunal-, CDU-Landtags- und CDU-Kabinettskollegen.
Das Problem der FDP, über das ich mich wundere, besteht darin, dass Sie in dieser Debatte leugnen, dass Sie die Privatisierung der Sparkassen für ein gelungenes Modell halten. Ich habe darauf verzichtet, Zitate von Ihnen herauszusuchen.
- Aber ich zitiere etwas anderes. Vielleicht darf ich das zunächst tun. Dann dürfen Sie gern fragen.
„Loedige betonte, dass die geplante Änderung des Sparkassengesetzes für die FDP nur der ‚Einstieg in eine Reform’ sei. Die FDP hatte vergeblich … dafür gestritten, auch Beteiligungen privater Geldinstitute zuzulassen und die Grenze erst bei 49,9 % zu ziehen.“
Das können Sie doch zugeben. Sagen Sie doch: Es geht um die Privatisierung; wir hätten gern mehr gehabt. Und sagen Sie nicht: Herr Koch und die CDU haben das Gesetz geschrieben. Das ist doch auch nicht logisch.
Herr Kollege Habeck, ist Ihnen der Unterschied zwischen Privatisierung und Rechtsformwandel im Sinne einer privaten Konstruktion bekannt?
Ist Ihnen vielleicht bekannt, dass der Rechtsformwandel hin zu einer GmbH oder Aktiengesellschaft nichts damit zu tun hat, dass die Bank privat wird, also von Privaten übernommen wird?
- Herr Kubicki, es geht doch genau darum, auch wenn es einen Unterschied gibt, dass über diesen Einstieg die Privatisierung vorbereitet werden soll. Das ist doch der Plan. Insofern ist es doch ganz egal -