Besonders bewährt haben sich die Sparkassen in der gegenwärtigen weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, die international tätige Geschäfts- und Investmentbanken mit hochspekulativen Produkten ausgelöst haben und von deren Auswirkungen wir alle betroffen sind. Wie Sie wissen, haben sich bei zwei Sparkassen in Schleswig-Holstein erhebliche Probleme ergeben, die durch den Sicherungsfonds der Sparkassen beseitigt werden. In einem Fall - das wurde hier schon erwähnt - hat sich auch die Haspa an dieser Sache beteiligt und sich dort engagiert. Durch notwendige Wertberichtigungen ist Eigenkapital aufgezehrt worden. Speziell bei diesen Sparkassen würde sich für ihre zukünftige Geschäftstätigkeit eine Verstärkung des Eigenkapitals positiv auswirken. Genau darum geht es im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen.
Frau Abgeordnete Loedige, ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass es in der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg, die nach meinem Kenntnisstand als Bürger des Kreises eine der Sparkassen ist, die wirtschaftlich ausgesprochen gut aufgestellt ist, einen einstimmigen Verwaltungsratsbeschluss geben soll, um diesen Weg mit der Haspa zu gehen. Ich wusste das nicht. Ich finde es auch interessant, dass sich - wie Sie es dargestellt haben in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats das gesamte politische Spektrum derjenigen widerspiegelt, die hier völlig anderer Auffassung sind. Das ist eine sehr interessante Wendung, wenn offensichtlich diejenigen, die dort kommunalpolitische Verantwortung tragen, ihre Verantwortung selbstständig wahrnehmen können, ohne dass wir ihnen das vorschreiben müssen.
Trotz allem: In Zeiten der übermäßigen Kapitalmarkt- und Renditeorientierung wurde das Geschäftsmodell der Sparkassen von manchen an den Märkten und in der Politik als nicht mehr ganz zeitgemäß wahrgenommen. Spätestens jetzt aber wird von vielen wieder anerkannt: Sparkassen stehen für wirtschaftliche und gesellschaftliche Verantwortung in ihrer Region und haben sich auch in der Krise als stabilisierender Faktor erwiesen. Ihr auf das Retailgeschäft konzentriertes Geschäftsmodell ist schlichtweg weniger störanfällig. Es ist nicht ihr Ziel, und es sollte auch nicht ihr Ziel sein, maximale Renditen zu erzielen. Inzwischen gilt es im Kreditwesen als allgemeine Überzeugung: Kreditinstitute, die nach Höchstrenditen streben, gehen auch hohe Risiken ein. Welche Folgen das nach sich zieht, hat die Finanzkrise mit aller Deutlichkeit gezeigt.
Allerdings darf nicht verkannt werden, dass auch die Sparkassen unter einem hohen Anpassungsund Wettbewerbsdruck stehen. Ich habe den Eindruck, als würde das in dieser Debatte zumindest in manchen Beiträgen überhaupt keine Rolle spielen. Die Auswirkungen des scharfen Wettbewerbs um Marktanteile spüren die Sparkassen vor allem auf der Ertragsseite. Ihre Jahresüberschüsse fallen seit einiger Zeit tendenziell geringer aus, sodass auch die Möglichkeiten zur Eigenkapitalbildung durch Gewinnthesaurierung enger werden. Auch deshalb gilt es, hier zu handeln.
Warum betone ich das so sehr? - Ich betone das deswegen, weil die Besonderheiten der Sparkassen wichtig für die Zukunft unseres Landes sind. Meine Antwort lautet: Ich will deutlich machen, wie wichtig uns die Sparkassen in mehrerer Hinsicht sind. Sie sind für unser Flächenland Schleswig-Holstein von hohem Nutzen. Sie stellen einen wesentlichen und unverzichtbaren Stützpfeiler in unserem DreiSäulen-System der Kreditwirtschaft dar, und deshalb müssen wir wirklich alles daran setzen, sie zukunftsfähig zu machen. Ziel der Landesregierung ist es, dass die Sparkassen in Schleswig-Holstein auch in Zukunft ihrer Verantwortung für die mittelständische Wirtschaft und ihre Kundinnen und Kunden jederzeit und voll umfänglich weiter gerecht werden können. Auch deshalb gilt es zu handeln, meine Damen und Herren.
Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Sparkassengesetz dahin gehend zu ändern, dass den Sparkassen eine bessere Eigenkapitalausstattung ermöglicht wird. Wer will eigentlich etwas dagegen haben?
- Hören Sie zu! - Dem haftenden Eigenkapital der Kreditinstitute kommt bankrechtlich eine überaus wichtige Bedeutung zu. Es ist Bezugsgröße für eine Vielzahl von Vorschriften des Kreditwesengesetzes. Im Interesse der Erfüllung dieser Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, müssen die Institute über angemessene Eigenmittel verfügen. Hierdurch wird die Verlustausgleichs- und Haftungsfunktion des Eigenkapitals herausgestellt. Verluste, die aus banktypischen Risiken entstehen, sollen durch Eigenkapital aufgefangen werden können, um ein Durchschlagen solcher Ausfälle auf Vermögenswerte der Bankgläubiger zu verhindern. Ich habe in dieser Sicherungsdiskussion den Eindruck, als wenn das Eintreten der Sparkassen in den genannten Fällen von Ihnen als Ersatz herangezogen wird, um die Eigenkapitalausstattung, die notwendig ist, herbeizuführen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Wenn wir die Sparkassen stärken wollen, dann müssen wir die Eigenkapitalausstattung stärken.
Die Geschäfte eines Kreditinstituts müssen daher grundsätzlich mit Eigenmitteln unterlegt werden. Auch der Umfang der Geschäftstätigkeit ist stark
von der aktuellen Eigenkapitalhöhe abhängig. Sparkassen sind nach geltendem Recht darauf angewiesen, ihr Eigenkapital aus eigener Kraft durch Gewinnthesaurierung zu bilden. Auch deshalb besteht Handlungsbedarf. In wachsenden Märkten können sie daher nur mithalten, wenn die eigenen Jahresüberschüsse nach eventuellen Ausschüttungen hoch genug sind, um das Eigenkapital wenigstens proportional zum Geschäftsvolumen beziehungsweise zu den Risikoaktiva zu erhöhen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sparkassen brauchen verlässliche und zukunftsgerichtete Strukturen, um ihre wichtigen Leistungen im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags erbringen zu können. Diesem Anspruch trägt der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen Rechnung. Wie es in der Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten gesagt wurde, soll die Struktur der öffentlich-rechtlichen Sparkassen weiter bestehen bleiben. Mit dem von den regierungstragenden Fraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes werden neue Möglichkeiten geschaffen, die Eigenkapitalsituation der Sparkassen nachhaltig zu verbessern. Das Gesetz wird für die Sparkassen den Weg bereiten, sich finanzstarke Partner aus der Sparkassenfamilie ins Haus zu holen, die Minderheitsbeteiligungen von bis zu 25,1 % erwerben können. Dadurch werden die Sparkassen gestärkt, ohne ihren Status, ihre Eigenständigkeit und ihre regionale Verbundenheit zu verlieren.
Ich will es noch einmal deutlich sagen: Ob die Träger und ihre Sparkassen von dieser Option Gebrauch machen, entscheiden sie im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts. Es wird niemand gezwungen; auch nicht durch die Kommunalaufsicht, welch ein Unsinn! Es wird niemand gezwungen. Es werden nur neue Möglichkeiten eröffnet. Haben Sie doch den Mut, den demokratisch gewählten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern vor Ort zu vertrauen. Die nehmen ihre Verantwortung schon war.
Frau Kollegin Heinold, zur europarechtlichen Frage empfehle ich, dass wir uns gemeinsam mit dem ehemaligen Europaabgeordneten von Boetticher zurückziehen, um uns erläutern zu lassen, wie wir im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens, das heute beginnt, von einer Kommission rechtsverbindliche Aussagen bekommen können.
- Hören Sie zu, ich gebe Ihnen gleich eine Empfehlung dazu, wie Sie das kriegen. Setzen wir uns zusammen, dann können wir uns noch einmal über Europarecht und über Europapolitik unterhalten.
Herr Abgeordneter von Boetticher, ich wollte der Kollegin Heinold nur einen Ratschlag geben, wie sie es nach den mir bekannten und auch noch einmal verifizierten Möglichkeiten, die es bei diesem Verfahrensstand auf europäischer Ebene gibt, erreicht, für sich selber eine ganz klare Meinung zu haben. Zwar klingt das merkwürdig, aber damit wird deutlich, dass das die einzige Möglichkeit ist, die es gibt, um das herauszubekommen: Frau Kollegin Heinold, stellen Sie doch eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof.
Es kann doch nicht wahr sein, dass Sie der Auffassung sind, dass wir in einem noch nicht begonnenen Gesetzgebungsverfahren eine rechtsverbindliche Auskunft sozusagen per Urkunde mit drei Unterschriften und zwei Stempeln bekommen. Was ist denn das für eine Auffassung?
Von Herrn Koch und Frau Loedige ist der Charakter dieses Gesetzes und die Art und Weise, wie dieses Gesetz eine Öffnung herbeiführt, absolut deutlich gemacht worden. Es wird auch weiterhin den öffentlich-rechtlichen Status unserer Sparkassen in Schleswig-Holstein geben. Wir machen sie zukunftsfähig. Wir sind mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen auf dem richtigen Weg.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die letzte Landesregierung, der Sie als Staatssekretär angehört haben, versucht hat, genau diese Frage mit der EU-Kommission zu klären?
- Sehen Sie, da Sie offensichtlich genau wie ich darüber informiert worden sind, wie diese Versuche im Vorfeld eines noch nicht begonnenen Gesetzgebungsverfahrens geendet haben, kann ich Ihnen nur sagen: Wir haben diese Versuche weitergeführt, und wir haben die Erkenntnis, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind. Ich habe keinen Zweifel daran, dass der Status der öffentlich-rechtlichen Sparkassen auch nach Verabschiedung dieses Gesetzes bestehen bleibt.
Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass ich gar nicht gefordert habe, es solle eine rechtsverbindliche Aussage geben, sondern dass ich gesagt habe, weil mir nach Beantwortung der Kleinen Anfrage bekannt ist, dass es diese rechtsverbindliche Aussage nicht geben wird, würden wir ein Risiko eingehen?
- Sehr geehrte Frau Abgeordnete Heinold, ich habe Ihnen in Kenntnis all der Dinge, die mir bekannt sind, gesagt, dass ich als Innenminister zutiefst davon überzeugt bin, dass der öffentlich-rechtliche Status der Sparkassen in Schleswig-Holstein auch nach Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs erhalten bleiben wird.
Der Innenminister hat seine Redezeit um 1 Minute 13 Sekunden überzogen, aber nicht durch die Beantwortung der Fragen, sondern schon vorher. Dieselbe Redezeit steht den Fraktionen neu zur Verfügung. Wird gewünscht, sie zu nutzen? - Das ist nicht der Fall.
Nun möchte ich zunächst den ehemaligen Landtagsabgeordneten der CDU, Claus Ehlers, aus dem Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde auf der Tribüne begrüßen. - Herzlich willkommen!
Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Fraktionsvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, angemeldet. Herr Kubicki, Sie haben das Wort.