Ich begrüße ebenfalls auf der Besuchertribüne die Fahrradgruppe aus Lübeck. - Herzlich willkommen, meine Damen und Herren!
Ich erteile dem Berichterstatter des Umwelt- und Agrarausschusses, Herrn Abgeordneten Klaus Klinckhamer, das Wort.
Frau Präsidentin! Der Landtag hat dem Umweltund Agrarausschuss den Gesetzentwurf zum Schutz der Natur durch Plenarbeschluss vom 16. Dezember 2009 überwiesen. Vorrangiges Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Landesrechts an das zum 1. März 2010 in Kraft tretende neue Bundesrecht und grundsätzlich der Erhalt der schleswigholsteinischen Standards. Nach der Föderalismusreform I ist nämlich die Umweltgesetzgebung nicht mehr Rahmenrecht, das die Länder durch eigene Gesetzgebung vollständig ausfüllen und ergänzen müssen und dürfen, sondern konkurrierende Gesetzgebung, die in den Ländern unmittelbar gilt.
Der Gesetzgebungstypus des Rahmenrechts ist durch die sogenannte Abweichungsgesetzgebung ersetzt worden. Danach gilt das Bundesrecht unter anderem im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege grundsätzlich unmittelbar. Die Länder dürfen aber bis auf bestimmte abweichende und feste Bereiche vom Bundesrecht abweichen. Im Verhältnis von Bundesrecht und Landesrecht hat dann nicht stets das Bundesrecht, sondern das jeweils spätere Gesetz Vorrang. Mit Inkrafttreten des neuen Bundesrechts am 1. März 2010 werden nicht nur die bisherigen landesrechtlichen Standards durch bundesrechtliche Standards ersetzt, es kommt auch zu erheblicher Rechtsunsicherheit, sollte die Anpassung des Naturschutzgesetzes nicht rechtzeitig gelingen.
Der Ausschuss nahm seine Beratungen vor diesem Hintergrund auf und hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen - darunter eine ganztägige Anhörung zuletzt am 17. Februar 2010 beraten. Dieser Beratung lagen Änderungsanträge, die von den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht wurden, und Änderungsanträge, die von den Koalitionsfraktionen vorgelegt wurden, zugrunde. Auf die inhaltlichen Unterschiede der vorgelegten Anträge wird im Laufe der folgenden Debatte noch eingegangen werden.
Der Umwelt- und Agrarausschuss empfiehlt Ihnen mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte der aus der Drucksache 17/235 (neu) ersichtlichen Gegenüberstellung.
Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die CDUFraktion hat Herr Abgeordneter Dr. von Abercron das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass wir ein Gesetz in so kurzer Zeit behandeln und verabschieden müssen. Der Hintergrund ist eben von dem Berichterstatter des Umwelt- und Agrarausschusses berichtet worden. Wir haben eine neue Bundesgesetzgebung, die erst im letzten August in Kraft getreten ist. Wir haben zum ersten Mal am 11. November 2009 im Ausschuss über das Vorhaben, das Gesetz zu ändern, beraten.
Deshalb gilt mein herzlicher und ausdrücklicher Dank all denjenigen, die dazu beigetragen haben, dass wir heute so weit sind und dieses Gesetz beschließen können. Das gilt auch für die Kollegen aus den anderen Fraktionen. Wir wissen, dass wir auch Ihnen etwas haben zumuten müssen. Der ganz besondere Dank aber geht an das Haus, denn ohne die Hilfe und ohne die fachkundige Beratung wäre all dies nicht möglich gewesen. Dafür sage ich noch einmal herzlich Dank.
Dass wir das machen mussten, ist - so glaube ich unstrittig, weil wir ab dem 1. März 2010 sonst eine sehr konfuse Situation gehabt hätten. Die Folge wäre gewesen, dass keine absolute Rechtssicherheit bestanden hätte, weil ein altes Gesetz möglicherweise noch Geltung gehabt hätte und ein neues Bundesrecht ebenso. Die Folgerungen wären für dieses Land vollkommen unklar. Auch deshalb war es notwendig, dass wir schnell handeln.
Unser großes Ziel war es, die bestehenden Standards des Gesetzes von 2007 zu erhalten. Wir haben aus dieser Zeit viele positive Erfahrungen mit dem Gesetz herleiten können, sodass wir diese gesamten Erfahrungen als einen wichtigen Baustein sehen. Ich will dazu wichtige Beispiele nennen: Es wird kritisiert, dass wir in § 1 die Verantwortung und den besonderen Wert des Eigentums herausgestellt haben. Das war auch im alten Gesetz so. Das haben wir deshalb gemacht: Erstens gelten die Ziele des Bundesrechts, und zweitens ist es uns sehr wichtig, dass wir diejenigen ins Boot holen, die den wichtigen Teil, nämlich das Eigentum in diesem Land, vertreten, weil sie einen Großteil der Flächen bearbeiten.
Sie sind es, die wir brauchen, um den Umweltschutz auch umzusetzen. Es ist gar keine Frage, wir haben auch den ehrenamtlichen Naturschutz. Wir widmen ihm ein ganzes Kapitel. Deshalb meine ich, dass es an dieser Stelle ganz wichtig ist, dass wir auch diejenigen, die ganz still und leise gute Arbeit für den Naturschutz leisten, an besonderer Stelle würdigen.
Wir stellen die für Schleswig-Holstein typischen Biotope - hier nenne ich besonders die Knicks wiederum und ganz besonders heraus, indem wir die Knicks unter Biotopschutz stellen. Das gilt auch zum Beispiel für die Alleen. All das sind sehr typische Biotope für Schleswig-Holstein. Ein Ergebnis der Anhörung ist auch, dass wir die Roten Listen erhalten, weil wir glauben, dass dieses Instrument in diesem Land bewährt ist. Alle können darunter etwas verstehen. Wir wollen, dass die Natur auch weiterhin gut beobachtet wird und dass wir weiterhin die Möglichkeit haben, darüber zu berichten.
Wir erhalten zum Beispiel auch das Verbot, vom 15. März bis zum 30. September im Außenbereich die Gehölzpflege durchzuführen. Ich weiß, dass gerade das ein wichtiger Grundsatz ist, weil viele einen Gehölzschnitt durchführen müssen. Die Pflege der Knicks ist unerhört wichtig; denn sonst wären die Knicks nicht da. Wer aus dem Fenster schaut, weiß, was das in diesem Jahr bedeutet. Außerdem kann es nicht sein, dass der Bundesgesetzgeber vom Bodensee über die Bergstraße bis nach Schleswig-Holstein mit seinem rauen Klima eine einheitliche Vorgabe macht. Deswegen sind wir der Überzeugung - und gehen dabei ein gewisses Risiko ein; das will ich durchaus sagen -, dass dieses altbewährte Instrument erhalten bleiben soll.
Ich weiß sehr wohl, dass es wichtig ist, dass wir auch ein juristisches Argument haben. Das juristische Argument liegt darin begründet, dass wir der Überzeugung sind, dass ein Knick zum Beispiel kein klassischer Artenschutz ist. Er ist natürlich im weitesten Sinn ein Instrument für den Artenschutz, aber er ist im Grunde genommen durch Zufall juristisch in den Artenschutz gerückt worden. Deswegen glauben wir, dass das so durchgehen kann.
Wir erhalten die Genehmigungsfiktion, meine Damen und Herren. Das ist auch ein wichtiges Instrument, dass in Schleswig-Holstein eingeführt worden ist. Wir erhalten den Vorrang für vertragliche Vereinbarungen in Bezug auf naturschutzfachliche Maßnahmen, und wir erhalten den gesetzlichen Schutz für Natura-2000-Gebiete. Ganz wichtig ist
ein schleswig-holsteinisches Instrument: Wir erhalten die vorbildliche Ausgleichsregelung im Rahmen des Ökokontos.
Diese Beispiele lassen sich ergänzen. Manche Kritik wird schnell verstummen, wenn man merkt, dass es in der Vergangenheit auch gut gelaufen ist und dass es auch in diesem Fall so sein wird.
Trotz unserer guten Vorsätze und des Vorsatzes, die bisherigen Standards nicht zu ändern, haben wir einige wenige, wie wir meinen, kleine, aber doch interessante Ausnahmen gemacht. So wollen wir beispielsweise zum Schutz und zum Erhalt der Flächen für die Nahrungsproduktion den Ausgleich auch durch die Aufwertung von nicht landwirtschaftlichen Flächen verbindlich prüfen lassen.
Wir schaffen außerdem einen Schutz für Horstflächen - das ist auch neu -, einen 100-Meter-Abstand für besonders seltene Vogelarten. Wir ändern die Ökokontoverordnung und ermöglichen wieder den Ausgleich in drei Raumeinheiten, um die Flächenkonkurrenz zu entschärfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will zum Ausdruck bringen, dass wir, wenn wir schon Naturschutz machen, ihn auch da ankommen lassen wollen, wo es notwendig ist. Wir wollen unnötige Bürokratie einsparen, wir setzen auf Kooperation, wir setzen auf Freiwilligkeit. Die guten Erfahrungen zeigen: Zu dem mit diesem Gesetz eingeschlagenen Weg gibt es wirklich keine Alternative.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits bei der ersten Lesung zum Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes wurde deutlich, worum es CDU und FDP geht: um Klientelpolitik. Die Eigentümer und Naturnutzer im ländlichen Raum sollen vom Naturschutz freigestellt werden. Der Schutz von Natur und Umwelt als Grundlage für al
le Menschen und für den erfolgreichen Tourismus in Schleswig-Holstein wird in den Hintergrund gedrängt. Das wurde hinter dem Handlungsdruck versteckt, der durch die neuen Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern zum 1. März 2010 entstanden ist. Geradezu zynisch klingt die Begründung: Mit dem Gesetzentwurf sollen die hohen Standards im Umwelt- und Naturschutz in Schleswig-Holstein vor den bösen Bundesbestimmungen wie dem Vorkaufsrecht für den Naturschutz gerettet werden.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag verschärfen die Regierungsfraktionen diesen negativen Trend noch. Mit juristischen Klimmzügen soll nun von den verbindlichen Bundesvorgaben, wie zum Beispiel dem Termin für Gehölzpflege, abgewichen werden. Unabhängig von dem damit verfolgten Sachziel verstoßen diese Regelungen ersichtlich gegen unsere Verfassung. Das musste der Umweltstaatssekretär in der Ausschussbefassung, kryptisch formuliert, zugeben, als er auf „andere Rechtsauffassungen“ zum Gesetzentwurf hinwies. Abweichungsfestes Bundesrecht gilt in jedem Bundesland, auch in Schleswig-Holstein. Das muss ein Gesetzgeber berücksichtigen und darf nicht das Risiko absehbar erfolgreicher Klagen eingehen.
Ausgleichsvorgaben zugunsten und im Interesse der Landwirtschaft gehen deutlich zulasten des Naturschutzes. Eine feste Eins-zu-eins-Ausgleichsregelung für Eingriffe auf landwirtschaftlichen Flächen soll die Landwirtschaft vor Flächenkonkurrenz schützen. Derartige Vorgaben haben nichts mit Naturschutz zu tun; sie stehen im falschen Gesetz.
Die Standards für Nutzungen - Jagd, Fischerei und Landwirtschaft - in Naturschutzgebieten werden unvertretbar abgesenkt. Schon der bisherige von uns mitgetragene Kompromiss, dass Nutzungen den Vorrang des Schutzgebiets wahren sollen, erreichte die Grenzen des Naturschutzes. Nun dürfen sie lediglich nicht dem Schutzziel entgegenstehen. Das heißt ganz klar: mehr Jagd, mehr Fischerei und intensivere Landwirtschaft in Naturschutzgebieten.
Die Benennung von Kreisnaturschutzbeauftragen wird nun, wie eben schon angesprochen, den Kreisen anheimgestellt. Damit werden Kreisnaturschutzbeauftragte auf die Rote Artenschutzliste gesetzt; denn sie sind vom Aussterben bedroht.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Das glauben Sie doch selber nicht!)
Vor langer Zeit widerrechtlich errichtete Steganlagen dürften von Behörden nie mehr beseitigt werden, auch wenn diese die Natur oder Landschaft in besonderem Maße beeinträchtigen. Durch die simple Streichung eines Satzes in § 36 Abs. 3 hat die schleswig-holsteinische Schutzgemeinschaft zur Erhaltung der Seenlandschaft und der Uferregionen e. V. endlich ihr Ziel erreicht. Einfach nur Gesetze ignorieren; am Ende helfen CDU und FDP schon durch Streichung in den Gesetzen.
- Doch, das ist wahr. - Entgegen der Regelung im Bundesnaturschutzgesetz schafft Schleswig-Holstein das Vorkaufsrecht bei Flächen für den Naturschutz ab. Auch die nachgereichte Stellungnahme des Landkreistages und des Städteverbandes zu den Auswirkungen der Abschaffung des Vorkaufsrechtes blieb unbeachtet. Beim Naturschutz schalten die Seh- und Gehirnnerven in den Regierungsfraktionen anscheinend einfach ab.
Wir haben einen Gegenentwurf zu dieser vorgelegten, von Lobbyismus gesteuerten Umdeutung des Naturschutzgesetzes in ein Landwirtschaftsgesetz vorgelegt. Wir wollen hiermit unsere lange Zeit im Bundesvergleich vorbildlichen Standards revitalisieren. Das heißt für uns: Naturschutz gilt für alle Menschen in Schleswig-Holstein, auch für Eigentümerinnen und Eigentümer im ländlichen Raum.