Protocol of the Session on February 24, 2010

Wir haben einen Gegenentwurf zu dieser vorgelegten, von Lobbyismus gesteuerten Umdeutung des Naturschutzgesetzes in ein Landwirtschaftsgesetz vorgelegt. Wir wollen hiermit unsere lange Zeit im Bundesvergleich vorbildlichen Standards revitalisieren. Das heißt für uns: Naturschutz gilt für alle Menschen in Schleswig-Holstein, auch für Eigentümerinnen und Eigentümer im ländlichen Raum.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Deswegen: Streichung der Privateigentumsklausel im Naturschutz und weg mit den unnötigen Prüfvorbehalten zu vertraglichen Regelungen!

(Beifall bei der SPD)

Erhalt der in ganz Deutschland notwendigen Landschaftsrahmenpläne, damit Kopf und Fuß im Naturschutz nicht ohne Verbindung bleiben.

Entlastung in den unteren Naturschutzbehörden durch eine Positivliste für Eingriffe und Wegfall von Genehmigungsfiktionen bei Anträgen zu Eingriffen in die Natur.

Besseren Schutz für wertvolle Biotope wie Knicks. Sie dürfen nicht willkürlich aufgrund eines Interesses verschoben und beseitigt werden.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Sandra Redmann)

Einhaltung der Bundesstandards wie das Vorkaufsrecht. Bis auf Schleswig-Holstein wissen alle Regierungen, dass ohne Vorkaufsrecht zusammenhängende Gebiete für den Naturschutz unmöglich werden.

(Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Das ist doch nicht wahr!)

Stimmen Sie unserem vorliegenden Antrag zu, damit aus dem Naturschutzgesetz kein Landwirtschafts- und Eigentumsschutzgesetz wird.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der LINKEN)

Für die FDP-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Günther Hildebrand das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir werden heute in diesem Haus das Landesnaturschutzgesetz verabschieden. Für die Koalition hat der Naturschutz einen hohen Stellenwert.

(Lachen bei der SPD)

Wir sorgen dafür, dass Natur und Landschaft im Sinne der Nachhaltigkeit ihren Stellenwert in unserem Land behalten. Wie Sie alle wissen, bedeutet Nachhaltigkeit aber auch, dass bei der Abwägung zur Durchführung von Maßnahmen - sei es die Unterschutzstellung neuer Flächen für den Naturschutz, sei es die Planung eines neuen Wohngebiets - auch eine Abwägung ökonomischer und sozialer Aspekte erfolgen muss.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das vorliegende Naturschutzgesetz findet im Sinne der Nachhaltigkeit gleichberechtigt seinen Platz. Es schließt an das bereits verbesserte Gesetz der letzten schwarz-roten Landesregierung aus dem Jahr 2007 an.

(Lachen bei der SPD)

Meine Damen und Herren, es gab in der Vergangenheit kaum ein Gesetz, welches wie das Landesnaturschutzgesetz symbolisch die verschiedenen gesellschaftspolitischen Ansätze der verschiedenen Fraktionen im Landtag deutlich gemacht hat. Oftmals wurden emotionale Debatten geführt, in denen jedwedes Verbot oder Gebot, welches im Naturschutzgesetz gestrichen oder hinzugefügt wurde, gleich als Katastrophe für den Naturschutz als solchen diffamiert wurde. Der Beitrag der Kollegin

Redmann ging soeben genau in diese Richtung. Sie hätte sich meines Erachtens mehr an den Wortlaut des Gesetzes halten sollen.

Die Natur richtet sich nicht nach Vorschriften, Naturschutz lebt von und durch konkrete Maßnahmen. Teilweise wird die Qualität des Naturschutzes erst durch gesetzliche Regelungen behindert.

Bestes Beispiel sind die bundesrechtlichen Regelungen zum Gehölzschnitt. Sie gehen an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei. Wer nur heute einmal aus dem Fenster schaut und - wie auch ich Nachbarn hat, deren Hecke unter einer zwei Meter hohen Schneewehe liegt, wird erkennen, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass Holzschnittarbeiten hier bis zum 1. März erfolgen können.

(Beifall bei FDP und CDU)

Wir haben uns daher entschieden, entgegen der Artenschutzregelung im Bundesnaturschutzgesetz, dass Maßnahmen zur Gehölzpflege bis zum 15. März vorgenommen werden können. In Satrup gibt es eben andere Vegetationszeiten als in Freiburg. Daran ändert auch das Bundesnaturschutzgesetz nichts.

(Beifall bei der CDU)

Im Übrigen haben uns die Naturschutzverbände bei der Anhörung sehr wohl bestätigt, dass sie keine Probleme mit dem 15. März haben. Auch wir sehen, dass es die Auffassung gibt, dass hierdurch gegen eine abweichungsfeste Regelung des Bundesgesetzes verstoßen wird. Es gibt aber auch die Rechtsauffassung, dass die Regelung zur allgemeinen Gehölzpflege in unserem Gesetz keine Artenschutzmaßnahme wie im Bundesnaturschutzgesetz darstellt und damit abweichen kann. In der Sache, also für den Naturschutz, ist die Abweichung allemal richtig.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf von CDU und FDP verzichtet wie auch der Entwurf der Vorgängerregierung auf die sogenannte Positivliste für Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Behörden können also nun einzelfallgerechter und zielgenauer weiter prüfen, ob eine Maßnahme vor Ort wirklich auch qualitativ einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Das schafft mehr Flexibilität und mehr Fachlichkeit als ein zementierter Verbotskatalog.

(Vereinzelter Beifall bei FDP und CDU)

Die prognostizierte Prozessflut nach Wegfall der Positivliste im Jahr 2007 ist nicht eingetreten.

(Sandra Redmann)

Wir haben die Roten Listen als Aufgabe des Umweltministeriums in das Gesetz mit aufgenommen wie auch den Artenschutzbericht. Dadurch wird es auch künftig eine sachlich fundierte und objektive Grundlage für die Weiterentwicklung der Arten und des Artenschutzes geben.

Ein zentraler Punkt ist die Neuregelung zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur und die Landschaft. Wir haben es ermöglicht, dass vor der Unterschutzstellung neuer Flächen als Ausgleichsfläche beispielsweise für eine Maßnahme im Straßenbau auch eine ökologische Aufwertung bereits geschützter Bereiche diesen Ausgleich herbeiführen kann. Dies soll vorrangig geprüft werden. Das bedeutet, dass wir den weiteren Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen in unserem Land deutlich abbremsen und zugleich zielgerechtere Artenschutzmaßnahmen durchführen können. Das ist Kreativität im Sinne des Naturschutzes.

(Beifall bei FDP und CDU)

Wir haben das Gesetz auch ein Stück entbürokratisiert. Bootsstege an Seen, die vor 1982 gebaut wurden, gelten nun als genehmigt. Es gibt keine Ausnahmeregelung mehr, die im Einzelfall auch den Rückbau dieser Stege verlangen kann. Das schafft Rechtssicherheit. Nebenbei: Alle Bootsstege, die nach 1982 gebaut wurden, bedurften ohnehin einer Genehmigung.

Wir haben es den Kreisen anheimgestellt, ob sie künftig Naturschutzbeauftragte stellen wollen oder nicht. Verboten war dies ja nie, wir haben den gesetzgeberischen Zwang hierzu aufgehoben, das heißt, einen Teil der Verantwortung auf die einzelnen Landkreise verteilt.

Insgesamt ist das vorgelegte Gesetz ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, weitere Verbesserungen sind in Zukunft ausdrücklich nicht ausgeschlossen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Marlies Fritzen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da muss man als Grüne schon zweimal durchatmen, wenn man sich das hier anhört. Sie sprechen davon, dass Sie die so bewährten Standards von 2007 erhalten

wollen und die positiven Erfahrungen, die Sie damit gemacht haben. 2007 - das stimmt - war der noch viel schlimmere Eingriff in das Landesnaturschutzgesetz. Sie haben beispielsweise nicht geguckt, welche Knickverluste es seitdem gegeben hat. Sie haben sich geweigert, das zu evaluieren. Sie gucken nicht auf den Flächenverbrauch, der ungemindert fortgesetzt wird, zehn Fußballfelder am Tag. Sie gucken auch nicht auf Artensterben, und sie schwächen das Ehrenamt, indem Sie faktisch die Kreisnaturschutzbeauftragten abschaffen.

Das ist nicht Standards halten, das ist Standards weiter absenken.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der LINKEN)

Wir haben vor ein paar Tagen das Länderranking gehört, wir tragen in Schleswig-Holstein die rote Laterne. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie setzen jetzt noch eins drauf, Sie beschließen heute ein Naturschutzverhinderungsgesetz, in dem das private Eigentum an erster Stelle steht und das zudem auch noch verfassungswidrig ist. Sie werfen Schleswig-Holstein mit diesem Gesetz um Jahrzehnte zurück in die schwarze Vorzeit, in der Umwelt und Natur verbraucht, aber nicht geschützt wurden.

Völlig sachfremd ist Ihre grundsätzliche Bevorzugung freiwilliger Vereinbarungen zum Schutz der Natur. Natürlich macht Vertragsnaturschutz Sinn, aber nicht in jedem Fall und einzig und allein. Wir brauchen daneben dringend auch eine verbindliche und dauerhafte Absicherung wertvoller Flächen für den Naturschutz.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Es ist vor diesem Hintergrund überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Sie ein im Bundesnaturschutzgesetz ausdrücklich vorgesehenes Vorkaufsrecht für solche Gebiete ablehnen, zumal die kommunalen Verbände angeraten haben, dies wieder aufzunehmen.

Meine Damen und Herren, Rote Listen für gefährdete Arten und Horstschutz für Großvögel, die Sie noch aufgenommen haben - das ist gut so -, wiegen die massive Bevorzugung landwirtschaftlicher Interessen nicht auf. Das ist allenfalls ein bisschen Greenwashing für ein ansonsten rückwärtsgewandtes Gesetz, bei dessen Lektüre man den Eindruck haben muss, dass hier der Bauernverband die Feder geführt hat. Was sonst hat der generelle Vorrang der landwirtschaftlichen Nutzung in einem Ge

(Günther Hildebrand)

setz zu suchen, das doch eigentlich dem Schutz der Natur dienen soll?