Nicht ohne Grund haben die Menschen die Linken gewählt, damit wir diese Themen hier zur Diskussion bringen und damit auch die Menschen draußen hören können, Herr Kubicki, dass Sie zum Beispiel über solche Forderungen lachen. Menschen, die jetzt in Armut leben, Kinder, die zum Beispiel ohne Essen zur Schule gehen müssen, die ohne Essen aus dem Kindergarten kommen, weil die Eltern das nicht bezahlen können, das gibt es hier. Wo leben Sie?
Wir fordern die Landesregierung zum sofortigen Handeln auf. Der vorliegende Antrag der Grünen, dem sich alle anderen angeschlossen haben, ist, wie wir finden, ein erster Schritt, wenn auch nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aber ich sage hier noch einmal ganz deutlich, dass wir diesen Sinneswandel von SPD und Grünen - die Haltung des SSW kenne ich jetzt nicht - begrüßen. Denn tatsächlich haben CDU, SPD, FDP und Grüne auf Bundesebene und auch auf Landesebene diese unverantwortlichen Hartz-Gesetze mit auf den Weg gebracht. Sie sind jetzt in der Pflicht, die Folgen ihrer menschenunwürdigen Politik rasch zu korrigieren.
Bis zur Umsetzung des Urteils Anfang 2011 muss die Landesregierung den Kampf gegen die rapide ansteigende Armut in Schleswig-Holstein in den Vordergrund stellen. Des Weiteren fordert DIE LINKE die Landesregierung und die anderen Oppositionsfraktionen auf, sich für die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene auf 500 € sowie die Abschaffung des Sanktionsparagraphen einzusetzen. Mit diesen 500 € wollen wir, dass die Menschen davon leben können. DIE LINKE wird sich weiterhin für die Überwindung von Hartz IV einsetzen.
Dieses Gesetz taugt nichts. Dieses Gesetz hat die Lebensbedingungen vieler Tausender, von Millionen von Menschen in Richtung Armut verändert. Unsere Aussage, dass Hartz IV Armut per Gesetz ist, sehen wir durch das Urteil bestätigt. Wir wollen, dass Hartz IV durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt wird.
Ich denke, aufgrund meines Vortrags haben Sie noch viel auf dem sozialen Gebiet nachzubessern, zuzuhören und für die Menschen, die das betrifft, etwas zu tun. Wir können sie in Debatten nicht mit Füßen treten, wie das hier in vielen Beiträgen zu hören war. Wir können sie nicht mit Lebensmittelgutscheinen und Gutscheinen abspeisen. Woher wissen Sie, dass das Geld nicht bei den Kindern ankommt? Woher wissen Sie das?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Für mich ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 klar und eindeutig. Für die Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens reicht es nicht, sich allein am physischen Existenzminimum zu orientieren. Auch die gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe der Hilfebedürftigen - das soziale Existenzminimum - muss selbstverständlich berücksichtigt werden. Die aktuellen Regelleistungen gewähren dies leider bei Weitem nicht. Das Verfahren zur Ermittlung des Regelbedarfs muss neu geordnet werden. Doch schaut man sich zum Beispiel die Bedarfsermittlung für Kinder an, fragt man sich, ob dieses Urteil überhaupt jemanden verwundert.
Dem Bundesverfassungsgericht nach wurden diese Leistungen nicht empirisch und methodisch fundiert ermittelt, sondern offensichtlich freihändig gesetzt. Wir sehen in diesem Urteilsspruch eine eindeutige Ohrfeige für die Urheber der Hartz-Gesetze.
Die Karlsruher Richter haben zwar die Leistungsbeträge nicht als deutlich unzureichend erklärt, doch die offensichtlich stümperhafte Berechnung der Regelleistungen lässt für uns keinen Zweifel daran, dass diese nach oben korrigiert werden müssen.
Das neu zu ordnende Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung wird mit Sicherheit genau zu diesem Ergebnis führen.
Die Idee einiger Politiker, den Urteilsspruch zum Anlass zu nehmen, um über Kürzungen der Regelsätze nachzudenken, zeugt meiner Meinung nach von absoluter Realitätsferne und verlorener Bodenhaftung.
Es ist allgemein bekannt, dass die Neuregelung für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erst ab dem 1. Januar 2011 greifen muss. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts räumt daher den Hilfebedürftigen ab sofort die Möglichkeit ein, ergänzende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Wir hal
ten diese Härtefallregelung als Übergangslösung für sinnvoll und ermutigen dazu, bei begründetem Anspruch von dieser Gebrauch zu machen.
Dies mag zumindest vorübergehend eine etwas gerechtere Ermittlung des zum Leben notwendigen Bedarfs ermöglichen.
Wichtig ist aber, dass diese Regelung im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht unverhältnismäßig strikt gehandhabt wird. Doch es liegt ganz sicher auch auf der Hand, dass es hierdurch nur in Einzelfällen zu einem menschenwürdigeren Dasein der Bedürftigen kommt.
Wir stellen fest, dass der Weg der Notlösungen und Sonderbeziehungsweise Sachleistungen der falsche Weg ist. Nachbesserungen wie die aktuellen Härtefallregelungen ändern nämlich nichts an den offensichtlichen Mängeln dieses Systems. Besonders die unzulängliche Ermittlung des Bedarfs von Kindern macht deutlich, dass es weder Chancengleichheit noch Teilhabe am sozialen Leben sicherstellt.
Ausgaben für Vereinsmitgliedschaften, für Kinokarten, für Schwimmbäder stellen für viele Familien eine große und mitunter unüberwindbare Hürde dar. Die Folgen sind dann eben Ausgrenzung und Stigmatisierung hilfebedürftiger Kinder. Wie auch das Bundesverfassungsgericht feststellt, droht durch Missachtung der kindlichen Entwicklungsphasen und der kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung der Ausschluss von Lebenschancen. Die Verhinderung der sozialen Teilhabe erzeugt die Verlierer von morgen, und der Ausstieg aus dem System wird unter den heutigen Bedingungen immer weiter erschwert. In der Konsequenz bedeutet dies nichts anderes, als dass die gesellschaftlichen Folgekosten erhöht werden und bei Weitem jene überschreiten, die heute für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums der Bedürftigen nötig sind.
Neben der absoluten Notwendigkeit, den Begriff des Förderns im System Hartz IV stärker in den Mittelpunkt zu rücken und diesen auch tatsächlich mit Leben zu erfüllen, muss es stärker auf den Bedürftigen ausgerichtet und somit zweckorientierter gestaltet werden.
Dies gilt im Übrigen auch und gerade für die diskutierten Sachleistungen. Pauschale Gutscheinregelungen führen lediglich zur weiteren Ausgrenzung
In der Sicherstellung einer frei zugänglichen Bildungsinfrastruktur in kostenlosen Kitas und Ganztagsschulen liegt die Lösung der strukturellen Probleme.
Die Konsequenz aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil kann nur eine Erhöhung der Regelleistungen sein - nicht nur, aber insbesondere auch für die Kinder. Das ist der einzige Weg, um wenigstens ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe zu gewährleisten und zur Stabilität der Gesellschaft beizutragen. Nur so werden wir unserer sozialen und finanziellen Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen gerecht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder schön, aus Urteilen von Menschen zu hören, die sie offensichtlich nicht gelesen haben. Ich komme darauf gleich zurück.
Ich möchte am Anfang nur für den Kollegen Baasch in Erinnerung rufen, dass all das, was Sie, Kollege Baasch, beschrieben haben - was Kinderarmut und Armut überhaupt angeht, was den Murks bei Hartz IV und Hartz IV überhaupt angeht, was die verfassungswidrige Regelsatzannahme angeht -, nicht von der FDP zu verantworten ist, sondern von Rot-Grün. Wir regieren erst seit Oktober letzten Jahres. Das mögen Sie vielleicht nicht wahrnehmen wollen, aber alles, was Sie jetzt beschreiben, ist auf eine Politik zurückzuführen, die Sie zu verantworten haben. Jetzt nennen Sie mir einen logischen Grund, warum wir Ihnen bei der Veränderung des Murkses folgen sollten, den Sie gerade festgestellt haben. Nennen Sie einen logischen Grund, warum wir das tun sollten!
- Ja, aber der Bundesrat entscheidet diese Geschichten nicht. Ich weiß, dass Sie von Verfahrensabläufen wenig verstehen. Deswegen sollten Sie bei Ihren Zwischenrufen vielleicht ein bisschen sorgfältiger sein.
Ich will auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückkommen und zitieren. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip aus Artikel 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfsbedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind - eine Selbstverständlichkeit, weil das die ganze Sozialgesetzgebung begründet, die wir in Deutschland haben.
Nun geht es weiter: Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen.
Dritter Satz: Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen - jetzt werden die Beträge genannt - können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden. Für den Betrag der Regelleistungen von 345 € kann eine evidente Unterschreitung nicht festgestellt werden, weil sie zur Sicherung der physischen Seite des Existenzminimums zumindest ausreicht und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der sozialen Seite des Existenzminimums besonders weit ist.
Das Verfassungsgericht gibt uns, dem Gesetzgeber, auf, bedarfsgerecht zu ermitteln und den bedarfsgerecht ermittelten Betrag auszuzahlen. Die bisherigen Pauschalierungen sind unzulässig. Deshalb sind die Erklärungen dazu, wir erhöhen die Pauschalierungen, auch unzulässig, weil das zu keiner Veränderung der Sachlage führen kann.
Deshalb ist der Antrag, den Sie hier gerade gestellt haben, in sich selbst nicht nur widersinnig, sondern verfassungswidrig. Denn Sie sagen, dass die Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II auf der Basis einer bedarfsorientierten Neuberechnung erhöht werden. Wir müssen nur eine bedarfsgerechte Neuorientierung vornehmen - egal, was dabei herauskommt. Sie können nicht sagen, wir müssen jetzt den Bedarf errechnen - wie vorgeschrieben -,
und dann wollen wir erhöhen. Das ist der Widersinn, dass Sie behaupten, dass die bedarfsgerechte Berechnung automatisch zu einer Erhöhung führen würde. Das kann so sein. Das müssen wir sehen. Es muss nicht so sein.
Ich sage Ihnen zu der Frage des Sachleistungsbezugs Folgendes. Ich bin sehr dafür, dass wir beispielsweise die Beiträge für Kinder aus Hartz-IVFamilien an die Vereine direkt zahlen. Ich bin sehr dafür, dass wir das möglicherweise an die Theater direkt zahlen, weil ich genau wie Sie - wenn Sie ehrlich sind, geben Sie das zu - weiß, in wie vielen Familien der Geldbezug nicht dazu verwandt wird, etwas für die Kinder, sondern etwas für den eigenen Lebenswandel zu tun.