Protocol of the Session on October 8, 2008

Wir wollten also stattdessen das Listenverfahren einführen. Alle Kulturdenkmäler würden dann direkt und sofort durch das Gesetz geschützt. Zu diesem Thema haben meine Vorredner schon etwas gesagt. Die eigentliche Denkmalschutzprüfung findet erst dann statt, wenn eine Änderung am Objekt geplant wird.

Herr Carstensen, Sie haben uns damals vorgeworfen, dass unser Gesetzentwurf unserem eigenen Anspruch nicht gerecht werde, und gleichzeitig angekündigt, in Bälde - ich erinnere mich noch: in Bälde! - einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Nun haben wir ihn endlich, über ein Jahr später. Sie ha

ben ausgeführt, dass das auch der umfänglichen Expertenanhörung geschuldet ist. Gerade in einem solchen Fall, wenn es um ein fünfzig Jahre altes Gesetz geht, sollten wir ruhig sagen: lieber gründlich als schnell und gut verkehrt. Insofern möchte ich Ihnen das gar nicht zum Vorwurf machen.

Ich denke, dass es aber jetzt angesichts der Komplexität der Materie an uns im Parlament ist, sowohl den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch den der Landesregierung den Expertinnen und Experten vorzulegen und uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier beraten zu lassen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So hatten wir das im Übrigen auch schon im Bildungsausschuss, der für diese Materie zuständig ist, vorgesehen. Wir hatten beschlossen, dass wir so vorgehen wollen, und unseren Gesetzentwurf in der Beratung so lange zurückgestellt.

Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Sie, Herr Carstensen, haben hervorgehoben, dass wir in unserem Gesetzentwurf auch die beiden Themen Klimaschutz und Barrierefreiheit - also die zwei Kriterien, die oft in einem starken Zielkonflikt mit dem Denkmalschutz stehen - erwähnt haben und einen Platz dafür finden wollen. Wir werden natürlich sehen, wie Sie in Ihrem Gesetzentwurf damit umgehen. Ich muss gestehen, ich habe noch nicht alle Paragrafen genau studiert, um zu diesem Thema fündig zu werden.

Wir haben eine spannende Debatte vor uns. Ich bin froh, dass die Landesregierung hier nachgelegt hat, und hoffe, dass wir eine Lösung finden, die den Denkmälern dieses Landes und ich muss hier deutlich sagen: den Denkmälern, die in allen Zeiten ihre Qualität haben; also nicht nur die ganz alten, vor denen wir alle stehen, weil sie über tausend Jahre auf dem Buckel haben; das kann ich insbesondere als Lübeckerin sagen - auch den neueren Gebäuden und Ensembles, die ein Zeitdokument sind, gerecht wird. Da muss man natürlich eine sinnvolle Auswahl treffen. Ich denke, wir werden nicht jede Baubaracke aufbewahren, aber es muss sinnvolle Zeitzeugen geben. Genau dazu dienen auch ein solches Gesetz und die Fachdebatten, die wir jetzt im Ausschuss dazu führen werden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Dr. Ekkehard Klug)

Ich danke der Frau Abgeordneten Birk. - Das Wort für den SSW im Landtag hat Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Denkmalschutz bewegt sich immer in einem Spannungsfeld. Das öffentliche Interesse an einem möglichst unveränderten Erhalt der Kulturgüter ist groß, denn Denkmäler sind Teil unseres kulturellen Gedächtnisses. Die privaten und öffentlichen Eigentümer dieser Denkmäler stehen aber in einem Interessenkonflikt zwischen der Erhaltung des Alten und der Nutzung des Modernen, nicht zuletzt der wirtschaftlichen Nutzung.

Aufgabe der Denkmalschutzgesetzgebung muss es daher sein, hier eine Balance zwischen den Interessen zu finden. Das klappt nicht immer, denn das Interesse der Öffentlichkeit ist auf den Erhalt über Jahrhunderte hinaus ausgerichtet, während der einzelne Mensch und Eigentümer nun einmal im Hier und Jetzt lebt. Da wird es in manchen Fällen nie einen für beide Seiten befriedigenden Ausgleich geben. Aber eine Verpflichtung bleibt der öffentlichen Hand immer: soweit wie möglich für Klarheit und Transparenz zu sorgen.

Wenn dieser Gesetzentwurf beschlossen und umgesetzt ist, werden die Menschen klar wissen, ob sie ein Denkmal besitzen, bekommen oder erwerben. Denn fortan gibt es das eine Buch, in dem alle bestehenden Denkmäler verzeichnet sind. Vor allem aber entfällt endlich die alte unheilige Streitkultur, mit der das aktuelle Denkmalschutzrecht in Schleswig-Holstein behaftet ist. Denn heute ist es immer noch üblich, dass Menschen mehr oder weniger automatisch Widerspruch einlegen, wenn ihre Gebäude als Denkmäler eingestuft werden. Streit und jahrelange Verfahren sind die Folge. Dieser Automatismus wird mit der Umstellung vom konstitutiven System auf das nachrichtliche System gebrochen, ohne dass dadurch die Möglichkeiten der Eigentümer schon von vornherein eingeschränkt werden. Sie können nun jederzeit, also auch Jahre später, die Einstufung als Denkmal vor dem Verwaltungsgericht klären lassen, wo sie bisher an eine enge Widerspruchsfrist gebunden waren. Diese Fristen waren gerade der Grund, dass viele Eigentümer bisher prophylaktisch die Einstufung ihres Eigentums als Denkmal verhindern wollten.

Aber entscheidend ist letztlich nun einmal nicht der Zeitpunkt der Einstufung, sondern was dann pas

siert, wenn Veränderungen am Denkmal angestrebt werden. Hier gibt es kurze Prüf- und Genehmigungsfristen, und im Übrigen bekommen die Eigentümer über die bestehenden Rechte und Pflichten hinaus also erstmals die Möglichkeit, zu diesem Zeitpunkt gegen die Denkmalschutzeintragung zu klagen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht auch die Kritik des Haus & Grundeigentümerverbands ins Leere. Die jetzt von Haus & Grund geschürte Angst, dass jetzt jede Menge Nachkriegshäuser als Denkmal eingestuft werden und nicht mehr verändert werden können, ist aus Sicht des SSW geradezu absurd. Voraussichtlich werden eine Reihe von Gebäuden, die heute noch als „einfache Denkmäler“ geführt werden, nicht der neuen einheitlichen Definition entsprechen und sogar gänzlich aus dem Denkmalschutz entlassen.

Mit dem neuen Denkmalschutzgesetz wird der Verwaltungsaufwand im Alltag geschmälert und die Bearbeitung beschleunigt, für die Bürger ebenso wie für die Denkmalschutzbehörden. Dabei ist klar, dass durch die Neuregelung zunächst ein erheblicher Aufwand für die Behörden entsteht. Dieses Gesetz bringt mehr Klarheit, aber erst dann, wenn diese Klarheit in Form einer entsprechenden Denkmalliste vorliegt.

Entscheidend wird nun sein, wie das Gesetz umgesetzt wird. Das neue Denkmalbuch für SchleswigHolstein muss schnell erstellt werden, und die Eigentümer müssen zügig darüber informiert werden. Dies bedeutet erst einmal mehr Verwaltungsaufwand. Mehr Denkmäler erfordern erst einmal auch mehr Personal. Das, denke ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist klar. Die Landesregierung erklärt im vorliegenden Gesetzentwurf, dass diese Mehrarbeit durch Werkverträge des Landesamts abgedeckt wird und dass die dafür erforderlichen Mittel im Rahmen der Deckungsfähigkeit zulasten der investiven Fördermaßnahmen erwirtschaftet werden. Darauf wird noch genau zu achten sein. Dies gilt auch für die Aussage, dass hier keine Konnexität greift, weil keine neuen oder veränderten Aufgaben auf kommunaler Ebene vorliegen.

Erfreulich ist es, dass die anfänglichen Überlegungen einer Bündelung des Denkmalschutzes auf Landesebene oder in den Kreisen aufgegeben wurden. Es spricht nichts dagegen, über neue Strukturen nachzudenken, wie es die Grünen im letzten Jahr mit ihrem Gesetzentwurf angestoßen haben. Aber „schlankere“ Strukturen sind kein Selbstzweck. Sie müssen ihre Funktion für die Bürger erfüllen und wirtschaftlich arbeiten; das sind die Maßstäbe.

Im Interesse des Denkmalschutzes brauchen wir ein fundiertes Expertenwissen. Das Erkennen, Deuten und Bewerten von Denkmälern sowie der richtige Umgang mit traditionellen Bautechniken erfordern ein Spezialwissen, das nur die Profis im Landesamt gewährleisten können. Auf der anderen Seite brauchen wir angesichts des Spannungsverhältnisses zwischen Denkmalschutz und Eigentum einen direkten Dialog und eine enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen. Dies kann ein angereister Fachmann aus Kiel nicht in gleicher Weise bieten wie ein lokaler Ansprechpartner. Eine solche transparente und erklärende Politik vor Ort können nur die unteren Denkmalschutzbehörden leisten. Umso erfreulicher ist es, dass die Landesregierung selbst zu dem Schluss kommt, dass keine wesentlichen Einsparungen durch eine Bündelung auf einer Ebene zu erwarten wären, und daher weise auf eine Strukturreform verzichtet.

Alles andere, meine ich, muss im Ausschuss geklärt werden; denn anscheinend gibt es hier ganz unterschiedliche Lesarten, also Fragen genug.

(Beifall bei SSW und SPD)

Ich danke der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2248 federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so abstimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so geschehen.

Meine Damen und Herren, die Geschäftsführer der Fraktionen und übereingekommen, auch aus Gründen der Erkrankung von Kolleginnen und Kollegen den Tagesordnungspunkt 31 in die November-Tagung zu verlegen.

Ebenfalls aus Krankheitsgründen ist bei mir der Wunsch der SPD-Fraktion eingegangen, eine stellvertretende Schriftführerin zu benennen. Wir haben zwei Krankheitsfälle und einen Ausfall wegen Beurlaubung. Ich ernenne deshalb gemäß § 6 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Frau Birgit Herdejürgen zur weiteren Schriftführerin.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

Bericht für 2007 nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung SchleswigHolsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/2235

Ich erteile das Wort dem Herrn Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Gern lege ich dem Hohen Haus den Jahresbericht für 2007 der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen vor, zum einen, weil diese Debatte ein Schlaglicht auf die Arbeit von Schloss Gottorf wirft, das zu den kulturellen Leuchttürmen im Land gehört, die weit über die Landesgrenzen ausstrahlen, und zum anderen, weil auch das Jahr 2007 - der Bericht macht das deutlich - für unsere Landesmuseen ein gutes Jahr war. Bundesweit genießen sie einen besonderen Ruf, weil sie von den Sammlungsgebieten und wissenschaftlichen Disziplinen her ein breites Spektrum abdecken und weil die Landesmuseen mit der neuen Organisationsform Stiftung zu einem kulturwirtschaftlichen Faktor geworden sind als Unternehmen in der Region und als Kulturunternehmen, das seine Eigenerwirtschaftungsquote von ursprünglich 8 % auf nunmehr 25 % gesteigert hat.

(Beifall bei der CDU)

Ich meine, das ist eine hervorragende Leistung, die gute Museumsarbeit honoriert. Ich danke stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung Herrn Professor Guratzsch und Herrn Professor von Carnap-Bornheim für ihre Impulse und für die beharrliche Museumsarbeit.

(Beifall)

Beide sind exzellente Repräsentanten, die es immer wieder schaffen, Menschen für die Museen zu begeistern. Die erfolgreichen Ausstellungen auf einem hohen Qualitätsniveau, die Bereitschaft von Privatsammlern, ihre Exponate zur Verfügung zu stellen, die Erfolge beim Einwerben der Drittmittel für Wissenschaft und Forschung, die Unterstützung der Museumsarbeit durch Sponsoren und Freundeskreise - das alles ist auch eine Würdigung der Arbeit in den Landesmuseen.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung bekennt sich zu ihren Landesmuseen. Wir sorgen dafür, dass die Weichen für eine gute Zukunft gestellt werden. Wir erarbeiten zurzeit im Gespräch mit den Beteiligten ein Update des Stiftungsgesetzes, um die Erfahrung, die wir mit dem Instrument Stiftung gesammelt haben, auch nutzbar zu machen.

(Anke Spoorendonk)

Mir geht es zweitens darum, eine exzellente Nachfolgerin oder einen exzellenten Nachfolger für Professor Guratzsch zu gewinnen. Wir werden bei der Auswahl von sehr renommierten Experten unterstützt. Ich habe den Präsidenten der Christian-Albrechts-Universität, Herrn Professor Fouquet, gebeten, den Vorsitz der Findungskommission zu übernehmen.

Es geht mir drittens um den thematischen Ausbau der Landesmuseen: Wie geht es weiter mit dem Barockgarten, wie mit dem Wikinger Museum Haithabu und der Volkskunde auf dem Hesterberg? Schaffen wir die Anerkennung der Stätten der Wikingerkultur als UNESCO-Weltkulturerbe?

Diese Stichworte zeigen schon, dass es auch inhaltlich-konzeptionell noch große Chancen für die Landesmuseen gibt. Sie haben einen kulturellen Auftrag und einen Bildungsauftrag für unser Land. Sie sind ein Kulturwirtschaftsfaktor geworden und gehören zu den kulturtouristischen Höhepunkten zwischen Nord- und Ostsee.

(Beifall der Abgeordneten Heike Franzen [CDU] und Holger Astrup [SPD])

Ich meine, wir brauchen zukünftig noch mehr Vernetzung mit Dänemark. - Immer wenn ich Dänemark nenne, denke ich daran, dass Anke Spoorendonk mit großer Hochachtung hierher schaut. Aber das tat sie eben gerade nicht. Ich sage es noch einmal: Wir brauchen künftig noch mehr Vernetzung mit Dänemark.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das gibt uns neue Möglichkeiten, Potenziale zu erschließen, es ist aber auch historisch folgerichtig; denn ganz gleich, ob wir die Wikingerzeit oder die des dänischen Gesamtstaats nehmen, in den Landesmuseen wird auf Schritt und Tritt augenfällig, dass wir Teil einer skandinavisch-schleswig-holsteinischen Geschichte sind.

(Beifall)

Wir brauchen auch mehr Vernetzung und Bündelung in Schleswig-Holstein. Die Besucherbilanz dieses Jahres etwa zeigt ein sattes Plus, sicherlich auch ausgelöst durch die Landesgartenschau. Die Bündelung und Vernetzung von Angeboten nehmen den Beteiligten nicht unbedingt gegenseitig die Butter vom Brot. Nein, dieser Kultursommer hat gezeigt, dass alle Beteiligten von einer solchen Kooperation profitieren. Ich bin sicher, dass die Besucherinnen und Besucher von den Erlebnis- und von den Bildungsangeboten ebenso profitieren.

(Beifall bei CDU und SPD)

Die Stiftung „Schleswig-Holsteinische Landesmuseen“ ist auf einem guten Weg, und die Landesregierung geht diese Wegstrecke mit. Ich werbe dafür, dass auch der Schleswig-Holsteinische Landtag in großer Einigkeit die weitere Arbeit dort begleitet und unterstützt.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten, eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler das Wort. Herr Kollege Wengler, Sie erhalten eine halbe Minute Redezeitzuschlag.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Plenarpremiere im vergangenen Jahr beraten wir heute zum zweiten Mal einen Jahresbericht der Stiftung Schloss Gottorf. Dies ist für mich ein Indiz dafür, dass sich ein Kulturthema oder - besser gesagt - ein kulturelles Highlight Schleswig-Holsteins einen festen Platz im Plenarkalender erobert hat. Als kulturpolitischer Sprecher freue ich mich sehr darüber, zumal wir auch noch über fast nur positive Ergebnisse zu diskutieren haben.

(Der Abgeordnete Wengler hält in seiner Re- de inne - Vereinzelter Beifall)