Wir haben in der rot-grünen Koalition durchaus gute Arbeit geleistet, auch wenn dies einige anders sehen mögen. Wir haben uns ohne Frage für bestimmte, auch sehr positive Vorhaben eingesetzt. Mir geht es ein Stück gegen die Substanz, dass all die Arbeit, die man über viele Jahre hinweg investiert hat, so konterkariert und so dargestellt wird. Das wird meinem Auftrag, so wie ich ihn jedenfalls empfinde, der Arbeit, die ich hier zu leisten habe, nicht gerecht.
Dies gilt vor allem in einer Situation, in der es um Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze geht. Insoweit haben wir durchaus eine schwierige Situation vorgefunden. Dem müssen wir uns stellen. Es ist auch eine Mär zu sagen, dieser oder jener sei schuld. Meiner Meinung nach gibt es aber auch eine Mitverantwortung eines ehemaligen Ministers. Auch der ehemalige Wirtschaftsminister trägt hier eine Mitverantwortung. Sich hier hinzustellen und zu sagen, nur einer sei schuld, das ist zu wenig.
Es ist die Planfeststellungsbehörde gewesen mit hochkarätigen Experten, zusammen mit externen Gutachtern, zusammen mit Ihren ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich im Ministerium abgestimmt hat, wie man vorgeht und was man macht. Wie die Situation auf hoher See und vor Gericht ist, wissen wir alle. Es ist schon zigmal vorgekommen, dass es hinterher anders war. Das kann passieren. Aber es hat doch niemand vorsätzlich gesagt: Ich weiß, dass das falsch ist, aber ich will trotzdem diesen Weg gehen. Das jetzt so hinzustellen, ist zu einfach.
Ich habe es im Wirtschaftsausschuss gesagt und sage es noch einmal: Parlamentariern im Wirtschaftsausschuss auf gestellte Fragen zu antworten und drei Jahre später, wenn man nicht mehr Minister ist, zu
sagen: „Das musste ich; es war nicht meine Meinung, es ist aber Kabinettsbeschluss gewesen“, das würde ich nicht machen und andere sicherlich auch nicht. Das ist ein Stück zu wenig.
Herr Müller, ich habe im Wirtschaftsausschuss gefragt: „Wer hat diese Gebietsausweisung als Minister unterschrieben; wessen Unterschrift trägt sie?“, und keine Antwort erhalten. Sagen Sie bitte nicht, Sie wurden vom Kabinett gezwungen, die Unterschrift zu leisten. So weit geht das ja wohl nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Luftverkehr beschreiben die letzten Branchenzyklen einen Boom bis 2001, der mit den Terroranschlägen des 11. September bekanntlicherweise endete. Seit 2004 erholt sich die Branche wieder. Die Anzahl von Passagieren und Flugkilometern steigt stetig. Experten gehen davon aus, dass sich der Flugverkehr bis 2020 verdoppelt.
Davon profitieren nicht nur die großen Flughäfen, sondern auch kleine Airports haben Chancen und bringen sogar ein wenig ökologischen Nutzen, nicht zuletzt weil sie Zubringerflüge zu den großen Flughäfen vermeiden.
Diese Chancen wurden in Lübeck in den letzten Jahren erkannt. Der Flughafen brummt und boomt. Ein Privatinvestor will den defizitären Betrieb von der Stadt übernehmen und, Klaus Müller, damit auch das finanzielle Risiko. Mit Ryanair ist ein wichtiger Flugbetreiber zu neuen Verbindungen bereit. Andere haben Interesse signalisiert. Damit, liebe Grüne, sind eigentlich viele wirtschaftspolitische Fragen schon beantwortet. Denn sonst würde diese Entscheidung nicht so sein.
Nun kann man aus guten ökologischen Gründen gegen den Flugverkehr tatsächlich etwas haben. Der Energieverbrauch ist enorm, die Treibstoffemissionen haben aufgrund der Reiseflughöhe überproportionale Auswirkungen in Bezug auf den Treibhauseffekt. Flugplätze verbrauchen und versiegeln nun einmal auch Fläche. Flugzeuge verursachen Lärm. Das ist bekannt und das sind alles sehr ehrenwerte Gründe,
Diese Gründe werden jetzt - vielleicht etwas zu spät - vom Betreiber des Flughafens und vom Wirtschaftsministerium mit den Naturschutzverbänden erneut erörtert. Ich hoffe, dass sich beide Seiten annähern und einen tragfähigen Kompromiss finden. Ich weiß, die Hansestadt Lübeck ist dazu auch bereit.
Anders machen es aber unsere grünen Mitkollegen. Sie beschränken sich darauf, mit Häme auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu reagieren, und haben schon immer alles und vor allem besser gewusst. Das grüne Ex-Regierungsmitglied ist sich auch hier keiner Verantwortung bewusst und hält den Ausbau des Flughafens Lübeck mittlerweile für falsch, entgegen früheren anders lautenden Aussagen, die auch durch Ausschussprotokolle belegt sind. Lösungen für das Problem hat der Kollege Müller nicht anzubieten, aber das muss er vielleicht auch nicht.
Diese Häme trifft die Hansestadt Lübeck umso mehr, als über ein Drittel der Stadtfläche unter Naturschutz steht. Das kann nicht einmal jeder Landkreis bieten. Und diese Häme - es ist schon gesagt worden - trifft auch die über 18 % Arbeitslosen in Lübeck, für die neue Arbeitsplätze am Flughafen und im Tourismusbereich Hoffnung und Chance sein können. Sie trifft auch die Wünsche der Lübeckerinnen und Lübecker, die nach der aktuellen Forsa-Umfrage zu 83 % hinter den Ausbauplänen stehen. Auch dies ist bereits gesagt worden.
Wir Lübecker SPD-Landtagsabgeordneten unterstützen daher die Initiative der Landesregierung zu einem möglichen neuen Planfeststellungsverfahren und die Bemühungen, vorher zu einem Ausgleich in Bezug auf den Naturschutz zu kommen. Wir freuen uns natürlich, dass der Wirtschaftsminister im Wirtschaftsausschuss zugesagt hat, weitere Fördermittel für andere Projekte bereitzustellen. Diese Unterstützung haben wir durch die Verzögerung am Flughafen auch dringend nötig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen Perspektiven für die Entwicklung, insbesondere für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt. Auf den grünen Spott können wir gern verzichten.
Für einen weiteren Kurzbeitrag erteile ich dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Abgeordneten Johann Wadephul, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Arp hat für unsere Fraktion schon deutlich gemacht, dass wir den Vorschlag der FDP-Fraktion, hier ein Einzelgesetz zu verabschieden, mit einer gewissen Skepsis sehen. Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, Herr Kollege Müller, dass es ein geordnetes rechtliches Verfahren gibt, in dem es Beteiligung gibt, in dem es Anhörungsrechte gibt und in dem es auch nach der rechtlichen Lage - der Wirtschaftsminister hat das noch einmal bekräftigt - mit guten Grund die Verbandsklage gibt. Aber ich muss Ihnen schon sagen: Wir müssen uns die rechtlichen Regelungen im Einzelfall genau anschauen.
Es ist vorhin vom Kollegen Kubicki auf Frankreich verwiesen worden. Gestern habe ich schon einmal das Stichwort Dänemark in den Raum geworfen. Wir müssen uns einmal anschauen, was für verwaltungsgerichtlich gesicherte Planungsverfahren und Beteiligungsrechte wir mittlerweile in Deutschland haben. Wenn wir feststellen, dass Planungsvorhaben in Frankreich innerhalb von zwei Jahren realisiert werden können, dass Planungsvorhaben - wie der große Brückenbau - in Dänemark innerhalb von drei, vier Jahren dazu führen, dass dort Baubeginn ist, dann kann es nicht sein, dass man heute mutmaßen muss - wie der Kollege Kubicki das getan hat -, dass wir bei einem neuen Planfeststellungsverfahren in Lübeck auf den wirklichen Baubeginn eines derart bescheidenen Ausbaus - wenn ich das einmal mit Großvorhaben vergleiche - weitere drei Jahre warten müssen. Das geht nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich muss Ihnen ganz offen sagen, da hilft mir auch Ihr tolles Schlagwort Zivilgesellschaft nicht weiter. Da hilft mir das Schlagwort Zivilgesellschaft nicht. Das ist auch kein Gewinn an Zivilgesellschaft. Das kommt von dem lateinischen Wort civis, Bürger. Das hilft den Bürgern überhaupt nicht, sondern das kostet Arbeitsplätze. Ich finde, wir müssen schon in der Lage sein, in Deutschland darüber zu reden, schlankere, schnellere Verfahren einzuführen. Ich bekenne mich dabei ausdrücklich dazu, dass es hier in Kiel keinen Beschluss nach dem Motto geben darf: Wir machen das mal und dann wird alles abgeschnitten, da wird keiner mehr angehört. Wir müssen aber an dieser Stelle schneller werden.
Der zweite Punkt ist, hier ist gerade vom Kollegen Rother gesagt worden, Lösungen hätten wir von Ihnen nicht gehört. Nein, die Lösung haben Sie gleich verraten. Sie haben gesagt, Sie möchten nicht Bür
germeister - das werden Sie sehr wahrscheinlich auch nicht sein - in Lübeck in 20 Jahren sein, wenn dann die Arbeitsplätze verloren gingen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir mit der Einstellung da rangehen, nämlich Betriebe, die jetzt angesiedelt werden, könnten ja in 20 Jahren nicht mehr da sein, dann können wir uns alles sparen. Mit diesem Pessimismus wird das überhaupt gar nichts.
Damit bin ich schon fast beim Wort des Ministerpräsidenten vom Erfinder des Sodbrennens von gestern.
Das Letzte ist: Ich habe ein bisschen Sorge bei dem, was der Wirtschaftsminister gesagt hat, dass wir nämlich ein bisschen pessimistisch hinsichtlich der Verhandlungen sein müssten. Hier ist aufseiten des Landes gesagt worden, wir wollen einen maßvollen Ausbau unter den Voraussetzungen, dass Umweltschutzgesichtspunkte und natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden.
Deshalb möchte ich die Gelegenheit auch zu einem Appell an die Umweltverbände, die hieran beteiligt sind, die hier klagen und in den Verhandlungen sitzen, nutzen. Sie haben eine hohe Verantwortung für die speziellen Interessen, die sie vertreten, auch innerhalb ihrer Umweltverbände. Aber wer die Verbandsklage sichern will, der kann sich nicht nur dazu bekennen, sondern der muss mit dem Klagerecht auch verantwortungsvoll umgehen. Deshalb sollten wir als Landtag an die beteiligten Verbände appellieren, auf das Land zuzugehen und einen vernünftigen Kompromiss zu schließen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Austermann, das Instrument der bewussten Unterstellung scheint hier allmählich Schule zu machen. Sie werden im Wortprotokoll des Landtages nachlesen können, dass ich Ihnen nicht unterstellt habe, Sie hätten eine Abschaffung des Verbandsklagerechts gefordert. Das habe ich nie gesagt. Ich habe gesagt, Sie haben darüber nachgedacht und das haben Sie in der Tat getan.
Sie haben darüber spekuliert, wo das Verbandsklagerecht aus Ihrer Sicht in unzutreffenderweise eingesetzt wird. Das ist ein Unterschied und gegen Ihre Unterstellung verwahre ich mich.
Wohl aber hat Herr Wadephul gerade deutlich gesagt, Verbandsklagerecht gibt es nur bei Wohlgefallen. Da kann ich deutlich sagen: Das ist keine demokratische Einstellung, die hier vertreten wird, das ist eine Frage von Obrigkeitsstaat: Nur wenn ihr uns nach dem Munde redet, dann dürft ihr auch Rechte haben.
Dazu sage ich in aller Deutlichkeit: Wenn das die Vorstellung der CDU von Beteiligungsrechten ist, dann will ich das deutlich zurückweisen. Dem halte ich klar entgegen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Johann Wadephul [CDU]: Das ist genau Ihre Bewusstseinsstörung!)
Bernd Schröder, ich will nicht in die schwarz-gelbe Falle tappen, dass wir uns jetzt hier gegenseitig über die Frage von rot-grüner Zusammenarbeit niedermachen. Ich habe auch mit Bernd Rohwer sehr, sehr gut zusammengearbeitet und es gab viel Kollegialität. Was es aber gegeben hat - und du weißt das -, waren unterschiedliche juristische Einschätzungen zum Planfeststellungsbeschluss. Die hat es gegeben. Und es gab Leute, die darauf hingewiesen haben, in welches Risiko man da reinlaufen kann. Wir haben das mehrfach getan. Wir haben das dokumentiert. Dann kannst du uns jetzt nicht unterstellen, wir würden eine Häme empfinden, die ich nicht empfinde - das will ich hier deutlich sagen. Aber ich weise daraufhin, dass es hier vorher eine Warnung gegeben hat. Ich bitte, das auch aufseiten der SPD deutlich zur Kenntnis zu nehmen.
Und es hat eine lange Liste von Fehlentscheidungen, Fehlinvestitionen gegeben - wir können die ganze Republik einmal durchgehen -, wo Investitionsentscheidungen mit öffentlichem Geld getroffen worden sind, über die man Monate, Jahre später unglücklich war. Ich finde, es ist richtig und notwendig und auch eine Frage von demokratischer Kultur, im Vorfeld darauf hinzuweisen, wenn das aus unserer Sicht absehbar ist. Darum warnen wir deutlich davor, mit