Protocol of the Session on June 19, 2008

Die Bürgerbeauftragte hat selbst die Probleme mit dem Sozialgesetzbuch II - Hartz IV - als Schwerpunkt der Petitionen herausgestellt. Die Eingaben, Fragen und Beschwerden in diesem Bereich wiesen im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um allein 28 % aus. Dieser Anstieg der Eingaben zum Sozialgesetzbuch II ist besorgniserregend und zeigt, dass sich die Qualität der Leistungserbringung bei den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen erheblich verbessern muss.

Bei den anstehenden Veränderungen in der Organisation der Umsetzung des Sozialgesetzbuches II muss stärker als bisher auf die Hilfe aus einer Hand gesetzt werden Transparente und nachvollziehbare Leistungsentscheidung müssen im Vordergrund stehen. Jede bundesgesetzliche Regelung

muss diese Eckwerte, muss passgenaue Hilfe sowie eine zügige, transparente und möglichst einfache Leistungsgewährung zur Grundlage haben. Dies gilt es, auf Bundesebene aber auch auf kommunaler Ebene einzufordern. In den Arbeitsgemeinschaften und Optionsgemeinschaften wird eben nicht nur über die Arbeitsfähigkeit, über das Fördern und Fordern bei der Integration in den Arbeitsmarkt entschieden, sondern es wird auch über die Zumutbarkeit von Wohnungen und die Gewährung zusätzlicher Hilfen entschieden. Gerade bei der Zumutbarkeit von Wohnraum oder bei der Gewährung zusätzlicher Hilfen werden mögliche Entscheidungsspielräume nicht oder nur sehr begrenzt genutzt. Der Bericht der Bürgerbeauftragten zeigt die Mängel hier deutlich auf.

Es bleibt festzuhalten: Wer Armut und Perspektivlosigkeit bekämpfen will, muss Hilfebedürftigkeit abbauen. Um Armut und Perspektivlosigkeit zu überwinden, bedarf es aber im Regelfall der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Dies steht im Vordergrund der Aktivitäten und darf nicht durch Verweigerung von Unterstützungsleistungen oder sonstiger Hilfe konterkariert werden.

(Beifall des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

Die künftige Organisation der Grundsicherung muss die Voraussetzung dafür verbessern, dass die Ziele des Konzeptes „Fördern und Fordern“ für die betroffenen Menschen besser als bisher erreicht werden. Mit der notwendigen Neuorganisation der Leistungsgewährung nach dem SGB II besteht hier die Chance, nicht nur das Organisatorische verfassungsrechtlich abzusichern und zu gestalten, sondern auch die Leistungsgewährung besser an den Bedürfnissen der Betroffenen zu orientieren sowie notwendige Leistungsverbesserungen gerade vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und Lebensmittelpreise vorzunehmen.

Ein weiterer Schwerpunkt im Bericht der Bürgerbeauftragten ist die Eingliederungshilfe. Probleme beziehungsweise Eingaben zum Thema Eingliederungshilfe tauchen immer wieder in den unterschiedlichsten Bereichen des Berichtes auf. So wird unter dem Kapitel „Sozialhilfe“ dargestellt, dass seelisch behinderte Bewohner einer vollstationären Eingliederungshilfeeinrichtung Therapiebeziehungsweise Motivationsgelder gestrichen bekommen. Diese 30 bis 150 € monatlich waren gestrichen worden, weil sie eine rein freiwillige Leistung waren, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Dieses Vorgehen ist genauso unverständlich wie die Strei

(Heike Franzen)

chung von heilpädagogischen Leistungen für Kinder in Kindertagesstätten.

Im Bereich des Behinderten- und Schwerbehindertenrechts ist ein Anstieg der Eingaben um 12 % zu verzeichnen. Dies macht deutlich, dass gerade in dem Bereich der Menschen mit Behinderung immer noch viele verschiedene und ungenaue Auslegungen von sozialgesetzlichen Ansprüchen bestehen und vermehrter Handlungsbedarf bei der Gestaltung der Eingliederungshilfe vorhanden ist. Gerade vor dem Hintergrund der Kommunalisierung müssen wir darauf achten, dass diese Ansprüche der Menschen nicht zu kurz kommen.

(Beifall bei der SPD)

Dem Thema „persönliches Budget“ widmet die Bürgerbeauftragte ein eigenes Kapitel. Das persönliche Budget, das Menschen mit Behinderung individueller unterstützen soll, ist noch weitgehend unbekannt. Von den Hilfesuchenden wird bemängelt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden noch nicht oder gar nicht über die Inhalte der Regelungen des persönlichen Budgets geschult sind. Das persönliche Budget, das die Selbstständigkeit und Individualität der Menschen stärken und unterstützen soll, wird oft nicht beantragt, weil die Hilfesuchenden die Vor- und Nachteile nicht richtig abschätzen können und die Beratung und Leistungsgewährung noch völlig unzureichend sind.

Kollegin Franzen hat es schon gesagt, seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch darauf. Im Sozialgesetzbuch ist diese Regelung des persönlichen Budgets aber schon seit vielen Jahren als freiwillige Leistung verankert. Man muss festhalten, es ist wirklich Schindluder getrieben worden, indem man nicht dafür gesorgt hat, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden entsprechend geschult sind und indem kein Wert darauf gelegt worden ist, diese passgenaue Hilfe für Menschen mit Behinderung zum regulären Hilfesystem weiterzuentwickeln. Hier besteht weiterhin viel Handlungsbedarf. Die Aufforderung der Bürgerbeauftragten, Information und Beratung zum persönlichen Budget intensiver und umfassender zu gestalten, kann nur voll unterstützt werden.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Im weiteren Bericht der Bürgerbeauftragten geben die Einzelfälle wie immer einen sehr direkten Blick auf die Fragestellung und auf die Probleme, die Menschen mit den sozialen Sicherungssystemen haben. Diese Einzelfälle zeigen sehr deutlich, wie not

wendig Hilfen und Unterstützung in vielen Fällen ist.

Der Bericht der Bürgerbeauftragten für das Jahr 2007 macht erneut deutlich, wie wichtig die Einrichtung der Bürgerbeauftragten ist. Die Aussage von Frau Wille-Handels zu den Problemen und Eingaben, die das SGB II betreffen, sind eindeutig:

„Der Anstieg der Eingaben ist erschreckend. Insbesondere die deutliche Zunahme von Beschwerden im Bereich Sozialgesetzbuch II wirft ein schlechtes Bild auf die betroffenen Behörden. Es zeigt sich, dass sich die Probleme in diesem Bereich verfestigt haben.“

Dieses Zitat macht deutlich, dass wir in der Realität noch sehr weit entfernt davon sind, die Langzeitarbeitslosigkeit durch eine enge Verknüpfung von Arbeitsvermittlung, Fallmanagement und sozial integrativen Maßnahmen wirksam zu bekämpfen.

Das Ziel muss sein, Dienste und Hilfen aus einer Hand zu gewähren, sodass sie koordiniert und aufeinander abgestimmt sind. Ziel muss es sein, bürgerfreundliche Verfahren mit klaren und nachvollziehbaren Bescheiden umzusetzen. Der Tätigkeitsbericht von Frau Wille-Handels gibt hier eindeutige und gute Vorgaben, über die wir im Sozialausschuss weiter vertiefend beraten sollten.

(Beifall bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der FDP erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nicht zu theatra- lisch!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für die Regieanweisung, Herr Fraktionsvorsitzender. Er hat mir mit auf den Weg gegeben, nicht so theatralisch zu sein.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und SPD)

Das muss man ganz locker sehen. Frau Wille-Handels, ich denke, Sie können an dieser Stelle eine ganze Menge an Lob ertragen. Ich denke, Sie haben das Lob auch verdient. Auch für meine Fraktion sage ich Ihnen persönlich und Ihren Mitarbeitern herzlichen Dank für die geleistete Arbeit.

(Beifall bei der FDP sowie vereinzelt bei CDU und SPD)

(Wolfgang Baasch)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, ich muss Ihnen nicht erklären, was die Bürgerbeauftragte geleistet hat und wie sie es geleistet hat; ob mit Telefonaten oder durch persönliche Besuche. Das wurde durch die Vorredner ausreichend beschrieben. Ich denke, wir sind uns einig darin, dass wir stolz darauf sein können, eine solche Bürgerbeauftragte bei uns zu haben. Ich glaube, wir können zu Recht sagen, dass es sich hier um ein niedrigschwelliges Angebot handelt.

Der Bericht greift - wie jedes Jahr - einzelne Tätigkeitsbereiche heraus. Lassen Sie mich aus meiner Sicht als Arbeitsmarktpolitiker heraus einen Bereich ganz besonders hervorheben, nämlich die immer weiter ansteigende Zahl der Eingaben und Beschwerden bei der Umsetzung des SGB II und des SGB III. Entgegen aller Prognosen und Hoffnungen sind diese Beschwerden nicht gesunken, sondern sie sind noch weiter angestiegen. Die Bearbeitung dieser Beschwerden macht mittlerweile mehr als ein Drittel der Arbeit der Bürgerbeauftragten aus. Deutlich wird dabei, dass sich manche Probleme in diesem Bereich, von denen die Bürgerbeauftragte in den letzten Jahren immer wieder berichtet hat, nicht verbessert, sondern im Gegenteil bedauerlicherweise verfestigt haben. Das betrifft vor allem die Bereiche der Antragstellung, der Bearbeitung und der Bescheidung der Anträge.

Die Forderungen der Bürgerbeauftragten sollten eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Es sind erstens die Herstellung eines für jedermann verständlichen Antrags auf Leistung zur Sicherung, zweitens die Betreuung der Betroffenen durch einen persönlichen Ansprechpartner und drittens die Ausstellung eines für jedermann verständlichen, nachvollziehbaren und lesbaren Bescheids über die gewährten Leistungen. Ich denke, das sollten Selbstverständlichkeiten sein. Die Realität sieht jedoch allzu oft anders aus. Beispielsweise versinken Antragsteller auf Arbeitslosengeld II in einem Wust an Formularen und Vordrucken. Neben einem vierseitigen Hauptantrag sind je nach der individuellen Situation weitere Anträge zu stellen. Ich empfehle Ihnen, sich so etwas einmal anzugucken und zu versuchen, so etwas auszufüllen.

Beispiele sind die Anlage WEP zur Eintragung weiterer Personen der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren oder die Anlage UF, also der Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach SGB II mit Schweigepflichtentbindungserklärung. Verbunden mit einer elfseitigen Erläuterung der Anträge werden an den Antragsteller Anforderungen gestellt, die den Aufwand, der beim Ausfüllen einer Steuer

erklärung entsteht, bei Weitem übersteigen. Es ist also kein Wunder, dass sich die Bürgerinnen und Bürger damit nicht nur überfordert, sondern durch das Ergebnis der Antragsbearbeitung auch noch übervorteilt fühlen, weil die Bescheide für sie nicht lesbar und nicht verständlich sind.

(Unruhe)

- Eine Ausnahme bildet die FDP-Fraktion, die versteht das offensichtlich ganz besonders gut. Bei allem Verständnis dafür, dass der nicht abreißende Strom von Gesetzesänderungen und Reformen die Mitarbeiter in den Verwaltungen erheblich belastet, sodass individuelle Anliegen in vielen Fällen nicht sachgerecht und in Ruhe abgearbeitet werden können, sage ich: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es wirklich so schwierig, Bescheide zu erlassen, die ein normaler Mensch verstehen kann? Wenn Bescheide nicht nur unübersichtlich aufgebaut, sondern wegen fehlender Berechnungsgrundlage, mangelnder Erläuterung und womöglich nicht vorhandener Rechtsbehelfsbelehrung nicht mehr nachzuvollziehen sind, dann darf man sich nicht wundern, wenn sich die Betroffenen dagegen wehren.

Juristisch schwierige Sachverhalte lassen sich für den Laien durchaus auch verständlich darstellen, ohne dass dabei rechtlich relevante Aspekte vernachlässigt werden. Ansonsten wird - ob beabsichtigt oder nicht - sehr schnell der Eindruck vermittelt, dass Betroffene nur deshalb auf die ihnen zustehenden Rechte ungewollt verzichten müssen, weil sie den Leistungsbescheid nicht verstehen. Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit müssen - bei aller Komplexität der rechtlichen Sachverhalte heißen, dass der Bürger erwarten darf, korrekt informiert und beraten zu werden.

(Beifall bei der FDP)

Das ist der berechtigte Anspruch eines jeden Bürgers an die grundsätzliche Arbeitsweise einer Verwaltung. Die Bürgerbeauftragte hatte bereits in ihrem Tätigkeitsbericht für 2005 dem Thema Bürgernähe und gute Verwaltungspraxis ein eigenes Kapitel gewidmet. In dem jetzigen Tätigkeitsbericht fehlt ein solches Kapitel zwar, im Ergebnis wird aber deutlich, dass die seinerzeit aufgezeigten Probleme weiter bestehen.

Der vorgelegte Tätigkeitsbericht bietet auch einige überraschende Erkenntnisse: Im Kapitel zur Arbeitsförderung berichtet die Bürgerbeauftragte, dass der Betreuungsschlüssel im Bereich der Arbeitsvermittlung verbessert wurde und dass somit die sogenannte Kundenkontaktdichte erhöht wurde. Die Kollegin Franzen ist bereits darauf eingegangen.

(Dr. Heiner Garg)

Die Folgen dieser besseren Betreuung waren aber nicht etwa zufriedenere Kunden, sondern eine höhere Zahl an strittigen Kundengesprächen, die wiederum zu mehr Eingaben bei der Bürgerbeauftragten geführt haben. Die Ursachen dafür sind bedauerlicherweise nicht ganz klar geworden. Liegt es daran, dass diese Kunden zwar intensiver betreut werden, aber nicht so, wie diese Kunden sich das selbst vorstellen?

Die Klagen der Petenten, dass sie zu wenig über Rechte und Hilfsmöglichkeiten beraten worden seien und dass durch die Bundesagentur zu wenige Vermittlungsvorschläge erfolgt sind, könnten eine Erklärung sein. In diesem Zusammenhang ist unverständlich, dass die Personengruppe der sogenannten Nichtleistungsempfänger, die einen Rechtsanspruch auf Vermittlungsleistung durch die Bundesagentur für Arbeit hat, darum kämpfen muss, überhaupt einen Termin bei einem solchen Vermittler zu bekommen. Aus dem Bericht wird deutlich, dass dies aber nicht an den Vermittlern selbst liegt, sondern vor allem daran, dass die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern in der sogenannten Eingangszone und den Vermittlern nicht stimmt. Das Beispiel zeigt, dass oftmals einfache verwaltungsinterne Maßnahmen reichen würden, um die von den Bürgern zu Recht eingeforderte gute Verwaltungspraxis wieder herzustellen.

Umso mehr freue ich mich, dass einige engagierte Kommunen an dieser Stelle aktiv geworden sind: Die Bürgerbeauftragte hatte bereits im Jahr 2003 die Einführung eines kommunalen Ideen- und Beschwerdemanagements angeregt. Ein Modellprojekt hierzu konnte bisher trotz der Unterstützung des Innenministeriums nicht realisiert werden. Dennoch haben einige Kommunen - darunter auch die kreisfreien Städte - diese Anregung in einem Arbeitskreis aufgegriffen und hierzu einen Leitfaden ausgearbeitet, der seit 2007 allen Kommunen zur Verfügung steht. Die Aufforderung der Bürgerbeauftragten an uns Landespolitiker, die Kommunen bei der praktischen Umsetzung dieses Leitfadens zu unterstützen, sollten wir deshalb nicht nur ernst nehmen, sondern wir sollten endlich etwas dafür tun, dass dies auch umgesetzt wird.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir alle haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Arbeit der Bürgerbeauftragten mehr denn je gebraucht wird. Bevor ich zu dem konventionellen Schlusssatz - wir freuen uns auf die Ausschussberatung - komme, will ich ganz deutlich sagen: Wir würden nicht nur in die Richtung der Bür

gerbeauftragten, sondern auch in die Richtung der Bürgerinnen und Bürger, die sich an diese Bürgerbeauftragte wenden, ein klareres Signal senden, wenn wir das, was in dem Bericht steht, nicht nur einmal im Jahr hier zur Kenntnis nehmen und achselzuckend und beinahe hilflos darüber sprechen würden, wie man das irgendwann verbessern könnte, sondern vielmehr die konkreten Maßnahmen, die die Bürgerbeauftragte vorschlägt und die in der Regel umsetzbar sind, in verhältnismäßig kurzer Zeit auch anpacken und umsetzen würden. So würden wir mehr Glaubwürdigkeit gewinnen und vielleicht ein kleines Stück dazu beitragen, die Politikverdrossenheit abzubauen.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Abgeordneten Angelika Birk das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich auch aus diesem Anlass heute Frau Wille-Handels zu ihrer Wiederwahl gratulieren, die wir in der April-Tagung ohne Aussprache vollzogen haben. Sie und Ihr Team waren vielleicht zu Recht etwas erleichtert, denn diese Wiederwahl hatte eine lange Vorgeschichte. Wir als Grüne fanden es sehr schade, dass Sie ein Jahr lang in der Luft hingen und nicht wussten, wie es weitergeht. Das haben Sie und Ihr Team nicht verdient. Umso mehr freuen wir uns darüber, dass wir den Anstoß und die Vorlage dazu geben konnten. Wir freuen uns darüber, dass wir am Ende alle gemeinsam den Ball ins Tor gebracht haben und dass Sie einstimmig wiedergewählt wurden. Das ist ein Volltreffer für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein, denn sie haben in Frau Wille-Handels die richtige Ansprechpartnerin.

Sie haben uns wieder einmal mit einem Bericht konfrontiert, der den Vorbericht wie jedes Jahr - sowohl was den Umfang der Petitionen als auch was die gravierenden Probleme betrifft - übersteigt.