nanzielle Belastung des Mittelstandes, zum Beispiel durch die Einführung flächendeckender Mindestlöhne, wird die Mitarbeiterbeteiligung erschwert.
Ich hoffe sehr, CDU und SPD können in den Ausschussberatungen etwas deutlicher herausstellen als das bislang in den Redebeiträgen der Fall war, was sie mit diesem Antrag eigentlich wollen. Wenn es darauf hinausläuft, dass die Pläne von CDU und SPD im Bund abgelehnt werden, dann haben Sie unsere Unterstützung. Vielleicht gelingt es ja sogar, einen gemeinsam getragenen Antrag zu entwickeln, damit daraus noch etwas Sinnvolles wird. Wenn Sie aber allen Ernstes diesen Unsinn auf der Bundesebene unterstützen wollen, dann gibt es dieses Modell mit uns garantiert nicht, weil es kontraproduktiv ist und genau das Gegenteil dessen bewirkt, Herr Callsen, was Sie hier proklamiert haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch mich hat dieser Antrag etwas ratlos gemacht. Es handelt sich um zwei Sätze. Der erste Satz: Wir sollen beschließen, dass wir feststellen, „dass Mitarbeiterbeteilung an Unternehmen eine Möglichkeit sein kann, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Gewinn und Kapital teilhaben zu lassen“.
- Natürlich kann das eine Möglichkeit sein, meine und Damen und Herren. Ich wundere mich, dass Sie davon ausgehen, dass das hier überhaupt strittig sein könnte. Aber wir können das natürlich gern noch einmal beschließen.
Man muss dazu sagen, dass es diese Modelle bereits gibt, das ist ja nichts Neues. Es gibt eine Reihe - ich glaube, 10 % - von Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest am Gewinn beteiligen; 2 % beteiligen sie am Kapital. - Vielleicht erklären Sie noch einmal, warum wir das beschließen sollen.
Der zweite Satz ist dann richtig interessant. Da vermuten Sie, dass sich die Landesregierung auf der Bundesebene nicht einsetzt. Warum sollten wir die Landesregierung auffordern, sich - da fehlt noch das Wort „endlich“ „auf Bundesebene für die Ein
Erstens gibt es diese schon. Aber okay, wenn wir die Landesregierung auffordern wollen, in Berlin etwas aktiver zu werden,
stimmen wir natürlich zu. Die Regierung zu treiben, ist nicht schlecht. Was mich aber noch mehr gewundert hat oder auch etwas irritiert hat, ist, dass Sie - nachdem sich die Koalition in Berlin einvernehmlich geeinigt hat - im Antrag gar nichts zu dieser Einigung sagen. Sie hätten beispielsweise diesen federführenden und wegweisenden Beschluss der Großen Koalition in Berlin loben können. Dann hätten wir gewusst, dass Sie mit der Richtung einverstanden sind. Sie hätten auch Kritikpunkte aufführen können. Aber auch das machen Sie nicht. Es stellt sich wirklich die Frage, ob Sie den Kompromiss in Berlin überhaupt kennen und wie Sie ihn bewerten. Das haben Sie auch in Ihren Reden nicht gesagt.
Aus unserer Sicht gibt es am Koalitionskompromiss einen Hauptkritikpunkt, und zwar die Frage, ob damit auch ein wirksamer Insolvenzschutz eintritt oder nicht. Das Risiko bei Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbeteiligungen ist ja, dass im Falle einer Insolvenz nicht nur der Arbeitsplatz weg ist, sondern auch noch angespartes Kapital. Da haben die Gewerkschaften immer gesagt: Da muss der Insolvenzschutz absolut greifen und sichergestellt sein.
Das bewertet die SPD auf Bundesebene wie folgt ich zitiere aus einer Pressemitteilung der SPD auf Bundesebene -: „Das Insolvenzrisiko wird - entgegen der ursprünglichen Vorschläge der Union durch breite Streuung der Fondsbeteiligung minimiert.“
Meine Damen und Herren, „minimiert“ heißt nicht „aufgehoben“, das heißt, das Insolvenzrisiko besteht nach wie vor. In der Diskussion um die Frage der Mitarbeiterbeteiligung gibt es unterschiedliche Modelle. Das ist hier auch gesagt worden.
Strittig ist vor allem immer die Frage, ob sozusagen ein Teil des Gehaltes als Gewinn ausgeschüttet wird oder als Kapitalbeteiligung stehen bleibt. Da haben wir erhebliche Bedenken; denn nur ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird es sich leisten können, Teile des Lohnes umzuwandeln. Teile können es sich immer leisten, das sind die Besserverdienenden. Ein anderer Teil kann es nicht.
Bei den Modellen der Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es positiv - das ist hier auch gesagt worden -, dass sie dazu führen können, dass die Verantwortung für den Betrieb steigt, dass das Interesse für die Produktion, für den Output des Unternehmens steigt. Insofern haben wir dazu in Berlin immer eine sehr offene Position vertreten. Aber es muss eine Regelung sein, die vernünftig ist.
Man darf aber nicht so tun, als würde die Mitarbeiterbeteiligung eine Form sein, um Lohndumping zu unterbinden oder um auf Mindestlöhne verzichten zu können oder anderes. Das alles ist Quatsch. Das hat damit nichts zu tun. Wir sind der Meinung - da haben wir den klaren Unterschied zur FDP -, dass wir Mindestlöhne in jedem Fall brauchen und diese Frage nicht mit der Frage der Mitarbeiterbeteiligung mischen sollten.
Vielen Dank für diese spannende, aufschlussreiche, wegweisende Debatte. Und weil der Beschluss so wegweisend ist, werden wir ihm auch zustimmen.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wie bitte? Erst sagen Sie, dass das Unsinn ist, und dann wol- len Sie dem Unsinn zustimmen? - Gegenruf von Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum sollten wir ablehnen, dass sich die Regierung endlich bewegt?)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach langer Debatte beschloss die Große Koalition in Berlin Ende April ein Modell für eine neue Mitarbeiterbeteiligung. Diese sieht eine Erhöhung der Steuerfreibeträge für Mitarbeiter, die sich an ihren Unternehmen beteiligen, auf 360 € jährlich pro Beschäftigtem vor. Der Vorstoß kam von SPD-Chef Beck, der davon sprach, dass diese überfällige Regelung der einseitigen Vermögensbildung in Deutschland wenigstens etwas entgegenwirken soll. Bisher wurde der Erwerb von Kapitalanteilen von Mitarbeitern am eigenen Unternehmen nur mit 135 € pro Jahr und Beschäftigtem gefördert. Das heißt, es gab in der Vergangenheit bereits eine Regelung. Diese ist nun etwas verbessert worden. Dahinter steckt zum einen die Idee, dass
eine Kapitalbeteiligung die Motivation der Mitarbeiter und somit die Produktivität der Betriebe erhöhen soll. Zum anderen will man mit solchen Regelungen auch die Einkommenssituation der Arbeitnehmer verbessern. Während die Gewinne und Kapitalerträge in den letzten Jahren stark angestiegen sind, ist die Lohnquote in Deutschland gesunken. Auch bei den Reallöhnen liegen die deutschen Arbeitnehmer im europäischen Vergleich ganz hinten. So ist der Nettolohn in Deutschland so niedrig wie vor 20 Jahren.
Lieber Kollege Kayenburg, während die Reallöhne in fast allen Ländern der EU im gleichen Zeitraum sehr stark angestiegen sind, so sind die Löhne trotz Preissteigerungen in Irland von 11,8 %, in Großbritannien von 9,8 %, in Schweden um 8,7 % und in Frankreich um 5 % sowie im wirtschaftlich relativ schwachen Italien um 2,8 % angestiegen. Nur in Deutschland sind die Reallöhne in der gleichen Zeit gesunken.
Diese Entwicklung ist nicht nur für die Arbeitnehmer fatal, sondern hat auch volkswirtschaftlich erheblich zur äußerst schwachen Binnenkonjunktur in der Bundesrepublik Deutschland beigetragen. Deshalb haben SPD und CDU die Strategie gewählt, dass die Arbeitnehmer von den Gewinnen der Unternehmen mehr als bisher profitieren sollen. Vom Prinzip her kann der SSW dieses Ansinnen, das jetzt auch die Koalitionspartner in Kiel mit ihrem Antrag voranbringen wollen, unterstützen. Wir sehen solche Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen aber als kleine Ergänzung und nicht als Lösung des Problems an. Das Problem mit solchen freiwilligen Beteiligungen ist, dass viele Beschäftigte dieses Angebot nicht wahrnehmen werden, weil es in Deutschland kaum Tradition hat und weil sich viele dies nicht leisten können.
Dazu kommt das Risiko, dass man als Miteigentümer am Unternehmen quasi auch die Verluste tragen muss, die oft unabhängig vom eigenen Einsatz entstehen können. Deshalb plädiert der SSW weiterhin dafür, dass es sowohl für die Arbeitnehmer als auch für unsere Volkswirtschaft langfristig besser wäre, wenn in vielen Branchen endlich wieder angemessene Löhne bezahlt werden würden, die auch in besserer Relation zu den enormen Gewinnen vieler Unternehmen stehen. Dazu gehört seitens der Politik natürlich auch die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes, der im europäischen Ausland Normalzustand ist. Gute Arbeit muss gut bezahlt werden. Dies geschieht nun ein
mal am besten über die Lohnpolitik eines Unternehmens und eben nicht über die Aussicht auf eine bessere Mitarbeiterbeteiligung an den Firmen.
Zu der so oft propagierten sozialen Marktwirtschaft hat es immer auch gehört, dass die Arbeitnehmer ordentlich bezahlt wurden und somit auch ihren Beitrag zu einer guten Binnenkonjunktur leisten konnten. Dies ist heute in vielen Branchen leider nicht mehr der Fall. Die Lohnentwicklung der letzten Jahre spricht hier Bände.
In dieser wichtigen Zukunftsfrage können die Großen Koalitionen in Berlin und Kiel den Beschäftigten in Deutschland nur einen kleinen Knochen in Form einer kleinen Verbesserung bei der Mitarbeiterbeteiligung hinwerfen. Dies ist natürlich ein kleiner Fortschritt. Das grundlegende Problem der ungleichen Vermögens- und Einkommensverteilung löst man damit aber nicht. Um dies auch nur im Ansatz zu lösen, sollte man unbedingt eine andere Steuerpolitik praktizieren, die nicht dem viel zitierten kleinen Mann zum Beispiel eine noch höhere Mehrwertsteuer aufdrückt, sondern endlich eine Vermögenssteuer, und eine Erhöhung der Erbschaftssteuer durchsetzt, lieber Herr Kollege Astrup. Darauf werden wir aber wohl nicht hoffen können, solange wir uns weiter mit den Großen Koalitionen in Berlin und Kiel herumärgern müssen.
Das Wort für einen Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eine mehr rhetorische Frage an die Kollegin Meinold. Sie wissen, ich schätze Sie sehr, auch wenn wir in der Sache häufig unterschiedlicher Auffassung sind. Mir ist aber nicht klar geworden, warum Sie die ganze Zeit erklären, dass dieser Antrag Unsinn ist, Sie dann aber zustimmen wollen.
Ich habe es jetzt noch einmal genau gelesen. Wir sollen feststellen, dass die Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen eine Möglichkeit sein kann, Mitarbeiter zu beteiligen. Ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll. Wir haben leider keine Zuschauer mehr.
Der Minister muss noch reden. Deshalb habe ich mich gemeldet. Ich würde von dem Minister gerne dezidiert und kurzfristig wissen, was die Landesregierung und Sie über das hinaus zu tun gedenken, was in den Koalitionsgruppen vereinbart worden ist. Herr Austermann, ich weiß, Sie sind in der Lage, kurzfristig darauf zu reagieren. Nur dann macht es Sinn. Wenn es das Gleiche sein soll, muss er sich nicht mehr einsetzen. Das ist schon geschehen. Ich erwarte jetzt von Ihnen die Erklärung, was darüber hinaus zusätzlich, anders oder alternativ ins Werk gesetzt werden soll.
Lieber Herr Kubicki, ich bitte Sie, etwas pfleglich mit der Zuschauertribüne umzugehen. Wir haben immerhin noch dreimal Zukunft und einmal Gegenwart auf der Zuschauertribüne.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kubicki, dieser Aufforderung hätte es nicht bedurft. Sie können erwartungsgemäß davon ausgehen, dass ich sage, welche Vorstellungen ich zum Thema Mitarbeiterbeteiligung habe.
Zunächst einmal geht es aber doch um etwas Grundsätzliches. Ich glaube, es ist richtig, dass wir uns 60 Jahre nach der Währungsreform und in einer Zeit, in der nach dem heutigen Aufmacher der „Kieler Nachrichten“ immer mehr Teile der Bevölkerung an der Marktwirtschaft und am demokratischen System verzweifeln, auch hier im Landesparlament darüber Gedanken zu machen, welche Wege wir beschreiten können und müssen, um eine soziale Marktwirtschaft, ein Währungssystem und die Teilhabe miteinander zu versöhnen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen mehr Anteil an ihrem Betrieb nehmen und an ihrem Betrieb Anteil haben.