„Aus dem EDV-System des UK S-H kann zur Zeit die Gesamtzahl der behandelten ausländischen Patientinnen und Patienten nicht exakt ermittelt werden.“
So viel zum Schreiben des Staatssekretärs Jost de Jager vom 14. November 2007 in Umdruck 16/2600, Anlage 2.
Es sollen auch ausländische Patienten in Kiel transplantiert worden sein. Warum erfolgte keine Auswertung für das Jahr 2007, liebe Kolleginnen und Kollegen? - Es war die Berichtserstattung des Fernsehmagazins Monitor vom August 2007, die eine Debatte über angebliche Unregelmäßigkeiten mit ausländischen Patienten aus den Jahren 2006 und 2007 ins Rollen gebracht hat. Der Umstand das ist eine Tatsache -, dass bereits am 3. Juli 2007 ein sogenannter Warning Letter von Eurotransplant im UK S-H eingegangen ist, da die Zahl der Patienten aus dem Nicht-Eurotransplant-Raum, also ausländische Patienten, die 5-%-Klausel überschritten habe, hätte dazu führen müssen, Frau Ministerin, auch diesen Zeitraum genauer zu untersuchen, um diese Vorwürfe ein für alle Mal zu entkräften. Das ist nicht erfolgt, das ist bedauerlicherweise auch mit diesem Bericht nicht erfolgt.
Warum erfolgt keine Auswertung nach Patienten aus dem Nicht-Eurotransplant-Raum? - In dem vorgelegten Bericht, Frau Ministerin, wird unterschieden zwischen ausschließlich gesetzlich Versicherten, gesetzlich Versicherten mit einer privaten Zusatzversicherung, ausschließlich privat Versicherten, Patienten, die beihilfeberechtigt sind, Selbstzahler, gegebenenfalls mit Beteiligung einer privaten Krankenversicherung, und Patienten aus dem EU-Ausland, die nach dem EU-Abkommen zur Patientenmobilität über eine deutsche Krankenkasse abgerechnet werden. Die für den vorgelegten Bericht zuständige Gesundheitsministerin - ich denke, das sind immer noch Sie - sollte schon darlegen, warum eine Unterscheidung nach Patienten aus dem Nicht-Eurotransplant-Raum fehlt; denn genau um diese Frage geht es spätestens seit dem August 2007, die bis heute nicht aufgeklärt ist.
Falls ja: Warum wird das EU-Ausland extra ausgewiesen? Sowohl die Darstellung im Bericht als auch das angefügte Gutachten über die Nationalität der Patienten gibt an dieser Stelle keinen wirklichen Aufschluss.
Deswegen kann ich mich der regierungsamtlichen Jubelorgie meiner beiden Vorrednerinnen, jedenfalls in dem Punkt, mitnichten anschließen.
Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Garg. - Das Wort für den SSW im Landtag hat der Herr Abgeordnete Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wellen schlugen hoch, als vor gut einem halben Jahr in den Medien veröffentlicht wurde, dass es Hinweise gebe, dass Privatpatienten in Deutschland besonders bei der Vergabe von Herzen, Nieren und Lungen bevorzugt werden. In den Focus geriet hierbei auch das UK S-H als zuständiges Transplantationszentrum in Schleswig-Holstein. Zugrunde lag eine Auswertung der Tätigkeitsberichte der Deutschen Stiftung Organtransplantation durch die Bundestagsabgeordneten Wodarg und Lauterbach. Demnach bekommen Privatpatienten 60 % mehr Nieren -, 101 % mehr Lungen- und 127 % mehr Herztransplantationen, als ihnen zahlenmäßig zustehen würden. Dass das Aufsehen erregt hat, war natürlich klar.
Derartige Aussagen schüren natürlich das Ungerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung, dies ist dann auch schwer auszuräumen. Denn wir wissen, dass das heutige Gesundheitssystem, das auf dem gesetzlichen und privaten Versichertensystem basiert, in den Praxen und Krankenhäusern seine Spuren hinterlässt. Ich will hier keine Neiddebatte führen, sondern deutlich darauf hinweisen, dass es darum geht, dass wir eine Zweiteilung des Gesundheitswesens haben.
Das lässt dann natürlich eben auch in solchen Fragen immer den Schluss zu, dass es unterschiedliche Behandlungen gibt. Eine Privatversicherung bezahlt dem Arzt oder dem Krankenhaus für die gleiche Leistung mehr als eine gesetzliche Kasse. Da ist es kaum eine Überraschung, dass die durchschnittlich weit gesünderen Privatpatienten an teuren Verfahren überdurchschnittlich partizipieren und man wieder den Schluss zieht, dass das auch in andere Be
reiche hineinreichen könnte. Diese Privilegierung wird anhalten, solange die Gesundheitspolitik unterschiedliche Honorarhöhen für ein und dieselbe Leistung toleriert, und sogar - das hat man beim Pflegekompromiss der Berliner Regierung erst vor wenigen Monaten gesehen - weiterhin massiv stützt. Unterschiedliche Honorarhöhen müssen weg. Sie sind der Kern des Übels. Dies haben wir bereits in den letzten Debatten hier auch gefordert.
Bei einem so sensiblen Thema wie Organspende und Transplantation, wo es häufig um Leben und Tod geht und darum, dass schwerwiegende ärztliche Entscheidungen darüber gefällt werden, wer zuerst operiert wird, stößt es natürlich bitter auf, dass hier der Verdacht geäußert wurde, dass bestimmte Patientengruppen bevorzugt werden. Dies kann nicht die Intention unseres Versichertensystems sein. Es ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen - oder wäre es zumindest -, die guten Glaubens ein Organ gespendet haben, um Leben zu retten und nicht, damit der Meistbietende das Organ bekommt.
Nun liegt uns dankenswerterweise der Bericht der Landesregierung vor, der durchaus Licht ins Dunkel bringt. Vordringlich bleibt festzuhalten, dass das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die öffentlichen Vorwürfe der Überrepräsentation von Privatpatienten, bezogen auf Schleswig-Holstein, widerlegt wurden. Der Anteil der privat Versicherten an den Transplantationspatienten ist demnach niedriger als der bundesweite oder schleswig-holsteinische Anteil an privat Versicherten. Damit weicht das Ergebnis des Gutachtens von Professor Raspe deutlich von den vorgelegten Zahlen des DSO-Tätigkeitsberichts ab - und das ist beruhigend.
Was übrig bleibt, ist der Nachgeschmack, der durch die vorzeitige Veröffentlichung durch die beiden Bundestagsabgeordneten entstanden ist. Derartige Vorwürfe wieder einzuholen, fällt immer sehr schwer. Das ist mehr als bedauerlich, denn der Ruf hat vorerst erheblich gelitten.
Damit es nicht wieder zu derartig erschreckenden Meldungen kommt, müssen alle Beteiligten ein Interesse daran haben, dass künftig die Zahlen, die veröffentlicht werden - egal ob von privaten oder von öffentlichen Stellen -, aufeinander abgestimmt und bereinigt sind. Die Tatsachen, die der Bericht jetzt deutlich macht, müssen öffentlich kommuniziert werden, wozu ja auch die heutige Debatte beiträgt.
Ich glaube, es ist richtig, so wie es die Ministerin gesagt hat: Wir müssen dafür werben, dass Organspenden ein ganz normaler Teil des Lebens - im wahrsten Sinne des Wortes - werden.
Wir als Abgeordnete sollten auch mit öffentlichen Äußerungen sehr, sehr zurückhaltend sein und diese wirklich immer prüfen und vorsichtig behandeln. Ich glaube, das ist das beste Beispiel dafür gewesen, wie man vorschnell etwas veröffentlicht und Panik schüren kann.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1943 dem Sozialausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich bitte Sie, zunächst darüber abzustimmen, ob Sie den Bericht in dieser Tagung hören wollen. Ich darf Sie um ihr Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Entsprechend Ihrer Zustimmung bitte ich die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Trauernicht, den Bericht zu geben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Berichtsersuchen gibt mir Gelegenheit, die Ergebnisses des Badegewässerberichts 2007 der EUKommission darzustellen und - so hoffe ich - auch einige Missverständnisse klarzustellen, die es in jüngster Zeit um diesen Bericht gegeben hat.
Dies vorab: Dem Sprung ins Wasser steht nichts entgegen. In der laufenden Badesaison ist die Wasserqualität der schleswig-holsteinischen Badegewässer ausgezeichnet und besser als im vergangenen Jahr. Meine Fachleute sagen, dass es bis heute trotz der sehr warmen letzten Wochen keine bemerkenswerten Grenzwertüberschreitungen gibt.
Das Berichtsersuchen spricht vor dem Hintergrund des EU-Badegewässerberichts die Situation des letzten Jahres an. Dieser Bericht vom letzten Jahr nennt 13 Küstenbadegewässer in Schleswig-Holstein, die 2007 nicht den Wasserqualitätsnormen entsprachen. Bei den Binnengewässern entsprachen im Jahr 2007 39 von 188 schleswig-holsteinischen Badestellen nicht der Norm. Für 33 Badestellen wurde ein zeitweiliges Badeverbot ausgesprochen.
Diese Informationen sind nicht erst durch den EUBericht deutlich geworden, sondern im letzten Jahr selbstverständlich durch unsere Berichterstattung für alle transparent gewesen.
Erlauben Sie mir, angesichts der Zeit auf die Einzelnennung aller Badestellen mit Grenzwertüberschreitung und Badeverbot zu verzichten. Selbstverständlich bin ich gern bereit, dem Sozialausschuss eine entsprechende schriftliche Stellungnahme zuzuleiten.
Von den in 2007 beanstandeten Badegewässern wurden 31 bereits im Jahr 2006 beanstandet. Danach wurde gefragt. Hingegen hatten 20 andere in 2006 beanstandete Gewässer in 2007 eine bessere Wasserqualität.
Die Antragsteller fragen, ob für einzelne 2006 als unsauber kategorisierte Gewässer in 2007 keine Informationen mehr vorliegen, weil sie von der Liste der Badestellen gestrichen wurden. - Das ist nicht der Fall. Nach EU-Recht wäre es auch nicht zulässig, beanstandete Gewässer durch Streichung der Kontrolle zu entziehen - das liegt auf der Hand.
Richtig ist, dass 51 Badestellen, die 2006 in der Liste aufgeführt werden, gestrichen und 19 neue Badestellen angemeldet wurden. Der Sache nach handelt es sich um rechtlich zulässige und in der Sache plausible Zusammenlegungen. Eine größere Umstrukturierung wurde insbesondere auf den nordfriesischen Inseln vollzogen, wo 46 Badestellen zu 13 größeren Badestellen zusammengelegt und neu angemeldet wurden. Das sind numerisch weniger Badestellen, aber alle Badestellen bleiben vergleichbar.
Lediglich fünf Badestellen wurden von den Kreisen und kreisfreien Städten abgemeldet, weil diese Stellen nur noch von sehr wenigen Personen genutzt wurden. Das ist auch eine Möglichkeit, die diese Richtlinie vorsieht, das ist völlig transparent und kann bei Bedarf im Ausschuss auch erläutert werden.
Die Ursachen der Gewässerbelastungen sind komplex und auf bisheriger europarechtlicher Basis nicht eindeutig zu spezifizieren. So basierten die Beanstandungen in den meisten Fällen auf dem Parameter gesamtcoliforme Bakterien. Dabei handelt es sich um eine Gruppe unterschiedlicher Bakterien, die einerseits aus der natürlichen Umwelt stammen können, andererseits aber auch aus Fäkaleinträgen. Da man messtechnisch nicht zwischen diesen beiden verschiedenen Arten unterscheiden kann, sind sie nur als Gesamtgruppe zu messen, und dadurch bekommt man eben keine konkreten Ursachenhinweise.
Diese unzureichenden Parameter wurden aktuell in der neuen EG-Badegewässerrichtlinie durch einen genaueren mikrobiologischen Parameter, nämlich durch die Intestinalen Enterokokken, ersetzt. Dieser gibt präzisere Angaben darüber, ob eine fäkale Verschmutzung eines Gewässers vorliegt.
Die neue schleswig-holsteinische Badegewässerverordnung vom April dieses Jahres, mit der übrigens die neue EG-Badegewässerrichtlinie umgesetzt wurde - was nicht überall in den Bundesländern geschehen ist, bei uns in Schleswig-Holstein aber zeitnah - beinhaltet zudem die Pflicht zur Erstellung von Badegewässerprofilen ab 2010. Diese Badegewässerprofile sollen die Verschmutzungsquellen aufzeigen und alle dafür relevanten Informationen enthalten.
Die für die Umsetzung der Badegewässer verantwortlichen Kreise und kreisfreien Städte sind ohne Zweifel durch die neue Badegewässerrichtlinie mehr als in der Vergangenheit gefordert, mit den badestellenbezogenen Profilen Ursachen für Verschmutzungen zu erkennen und abzustellen. Das Umweltministerium ist durch die Umsetzung der Wasserrahmenrechtsrichtlinie - das ist in der Debatte vorhin deutlich geworden - bereits jetzt mit der Verbesserung der Wasserqualität befasst und wird in diesem Kontext sicherlich auch Unterstützung geben.
Die Landesregierung - das sei hier auch gesagt - hat bereits im Jahr 2000 mit der Einrichtung der Internetseite Badegewässer einen bundesweit anerkannten Weg für Transparenz für die Bevölkerung und
für die Touristen geschaffen. Diese vorbildliche Vorgehensweise ist seit dieser Saison EU-rechtlich für alle verbindlich.
Die neue Badegewässerverordnung ermöglicht uns zukünftig, noch genauere Informationen über die Wasserqualität zu gewinnen und auf dem Weg zu einer langfristig sehr guten Badewasserqualität voranzukommen. Das ist es, was Bürgerinnen und Bürger und Touristinnen und Touristen im Land zwischen den Meeren zu Recht von uns erwarten.
Das ist Qualitätsmerkmal unseres Tourismus, und deshalb sollten wir von hier aus die Botschaft deutlich machen: Die Badegewässer sind sehr gut bis gut, und das lassen wir uns auch nicht durch einen neuen EU-Bericht kaputt reden.
Ich danke der Frau Ministerin für den Bericht. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die antragstellende Fraktion der FDP und in diesem Fall dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg.