Zweitens. Die Teilhabeplanung in den Kommunen wird mit Landesmitteln verbessert, und zwar erheblich. Zurzeit sind es zusätzliche 120 Stellen, die diese Teilhabeplanung sicherstellen sollen. Hier müssen jetzt noch die Weichen für einheitliche Kriterien und Maßstäbe zur Teilhabebedarfsfeststellung gestellt werden. Das ist etwas, was wir uns auf die Fahnen geschrieben haben, um gleiche Lebensverhältnisse für jeden im Lande sicherzustellen.
Drittens. Zum neuen Landesrahmenvertrag. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir hier diskutiert haben, ob es überhaupt zu einem solchen Landesrahmenvertrag kommen sollte. Deswegen: Ja, es ist zu einem neuen Landesrahmenvertrag gekommen. Damit wurde die Grundlage für eine partnerschaftliche Weiterentwicklung des Leistungssystems geschaffen. Ich begrüße das ausdrücklich. SchleswigHolstein öffnet sich damit für die Umstellung auf konsequente individuelle Förderung. Das ist gut so.
Viertens. Alle Maßnahmen und Aktivitäten der Landesregierung folgen der Leitorientierung Inklusion. Inklusion als Leitorientierung hat Konsequenzen für die Ausgestaltung unserer sozialen Unterstützungsleistungen. Das müssen wir erst einmal in die Köpfe aller implementieren. Das muss sich verbreiten. Deswegen haben wir viermal im Jahr die Dialogveranstaltung Inklusion, die sehr gut besucht wird, um diesen Gedanken, diese Leitorientierung tatsächlich in die Köpfe aller zu bringen und dafür zu werben.
Wir sind auf dem Weg von beschützender Rundumversorgung hin zur Unterstützung einer individuellen Lebensführung. Aber der Weg ist lang und steinig, und so manche Hürde muss genommen werden.
Es muss nämlich auch das Gemeinwesen dafür bereit sein, Menschen, die anders sind, anzunehmen und aufzunehmen. Dies setzt die Entwicklung einer Kultur der Inklusion und eine Stärkung der Zivilgesellschaft voraus. Inklusionspolitik richtet sich also nicht nur an diejenigen, die der Unterstützung bedürfen, sondern auch an die gesamte Gesellschaft. Die Landesregierung legt daher besonderen Wert auf die Unterstützung entsprechender Projekte zur Gestaltung des Gemeinwesens durch die Zivilgesellschaft.
Vor wenigen Wochen haben wir Projekte vorgestellt wie beispielsweise das Modellprojekt für barrierefreien Blindentourismus auf Hallig Hooge oder auch auf der Landesgartenschau. Dass sich Sehbehinderte auf diese Art frei und ohne Begleitung in der Natur bewegen, war vor wenigen Jahren nicht denkbar. Nun ist es aber möglich. Dabei - da will ich die Kritik gleich aufnehmen - ist Inklusion kein statisches Ziel, das mit fertigen Konzepten zu erreichen ist, sondern ein stetiger Prozess, der alle Beteiligten und alle Menschen mitnehmen muss. Dies ist auch der Grund, weshalb es niemals ein fertiges Inklusionskonzept geben kann. Erfolgreiche Inklu
Der Prozess, den die Landesregierung in Schleswig-Holstein angestoßen hat, ist bereits folgen- und erfolgreich. Die Träger, Fachleute und Verbände, vor allem aber auch Menschen mit Behinderung sind mit eigenen Projekten dabei. Dieser Veränderungsprozess ist also in vollem Gange. Auch vor Ort in Kreisen und Gemeinden ist ein vielstimmiger Beteiligungsprozess neu angestoßen worden, wobei auf der kommunalen Ebene seitens der Gremien erst einmal erkannt werden muss, welche neuen Chancen der Gestaltung mit dieser Verlagerung der Zuständigkeit gegeben sind.
Diese Vielstimmigkeit des Beteiligungsprozesses geht natürlich nicht ohne Streit ab. Das muss aber auch sein, solange er konstruktiv bleibt. Inklusion ermöglicht demokratische Normalität und dazu gehört es auch, unterschiedliche Positionen zu haben und zu Aushandlungsprozessen zu kommen.
Stellvertretend für viele kommunale Aktivitäten möchte ich die Stadt Kiel mit ihrer Teilhabeplanung nennen sowie die Stadt Flensburg, die gemeinsam mit der AWO und der Lebenshilfe an einem inklusiven Gemeinwesen im Stadtteil Fruerlund arbeitet. Für verbandliche Aktivitäten möchte ich ebenfalls stellvertretend auf das Inklusionsbüro der Lebenshilfe verweisen, und unter den vielen Referenzprojekten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes findet sich die Umwandlung eines Wohnheims in Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung im Kreis Dithmarschen. Es gibt ebenfalls ein wegweisendes Projekt, nämlich das der persönlichen Zukunftsplanung der Ostholsteiner Behindertenhilfe. Das sind nur ausgewählte Beispiele. Ein Blick auf die Internetseite www.alle-inklusive.de lohnt sich in jedem Fall, um sich einen Eindruck über die vielfältigen Ansätze und Aktivitäten in Schleswig-Holstein zu verschaffen.
Schleswig-Holstein nimmt - und das ist nicht nur eine Eigenwahrnehmung, sondern auch von außen gespiegelt - mit diesem Prozess deutschlandweit eine Vorreiterrolle ein. Wir sind zugleich Initiator länderübergreifender Schritte auf Bundesebene. Die ASMK-Beschlüsse zur Reform der Eingliederungshilfe und der Teilhabe am Arbeitsleben sind unter besonderer Mitwirkung der Landesregierung zustande gekommen. Auch hier heißt das Ziel Stärkung des Individualgedankens und Mehrpersonenzentrierung. Letztlich kann nur so die nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Leistungen überwunden werden. Insbesondere im Bereich Werkstatt und Teil
habe am Arbeitsleben versprechen wir uns einen besseren Zugang der Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage und die Intensität der aktuellen Diskussion im Land rund um das Thema Inklusion zeigen: Wir sind in Schleswig-Holstein auf einem guten Weg, aber wir haben noch einen langen Weg vor uns. Die Landesregierung hat sich mit ihren Partnern bei den Kommunen und Verbänden für eine konsequente inklusionsorientierte Politik für Menschen mit Behinderung verpflichtet. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Diskussion hier im Landtag zum jetzigen Zeitpunkt sehr und hoffe, dass diese zu einem weiteren Schub für eine bessere Politik für Menschen mit Behinderung führt. Das ist mir ein wichtiges Anliegen.
Ich danke der Frau Ministerin für die Beantwortung der Großen Anfrage. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU der Frau Abgeordneten Heike Franzen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im September letzten Jahres lebten rund 470.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung in Schleswig-Holstein. Das sind 16,4 % der Gesamtbevölkerung in unserem Land. 10,4 % unserer Einwohner haben eine Behinderung von über 50 %, und die Tendenz ist steigend. Diese Zahlen zeigen uns, dass wir es hier nicht mit einer kleinen, vielleicht auch nicht ernst zu nehmenden Randgruppe zu tun haben, sondern mit einer gesellschaftlichen Gruppe, die zu Recht den Anspruch darauf hat, von uns ernst genommen zu werden. Die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft muss für uns das Leitbild bei der Behindertenpolitik sein.
Ich will mal mit den erfreulichen Erkenntnissen unserer Großen Anfrage zur Situation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein anfangen. Die Tendenz, tatsächlich vermehrt auf die Bedürfnisse unserer behinderten Mitmenschen einzugehen und bewusst Barrieren abzubauen, ist nach wie vor steigend, und das ist erfreulich. Die Angebote
an ambulanten und stationären Einrichtungen haben sich verändert und orientieren sich vermehrt an den individuellen Bedürfnissen von behinderten Menschen. Allerdings zeigt sich auch, dass die Angebote für ältere Menschen mit Behinderung noch ausgebaut werden müssen.
Nach Auffassung von zwei Dritteln der Kreise und kreisfreien Städte deckt das derzeitige Leistungsangebot den Bedarf von älteren Menschen mit Behinderung nicht vollständig ab. Im Sinne von Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter brauchen wir mehr Alternativen zu den herkömmlichen Versorgungsformen für ältere Menschen mit Behinderung; das heißt weitere Betreuungsformen im Zusammenwirken mit der ambulanten Pflege sowie alternative Wohnkonzepte wie beispielsweise Wohngemeinschaften.
Besonders erfreulich finde ich die Erkenntnisse aus den Modellprojekten in Bad Segeberg und Schleswig-Flensburg zum persönlichen Budget. Bei den 55 teilnehmenden Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern konnte bei insgesamt 24 durch das persönliche Budget eine stationäre Unterbringung vermieden werden.
Seit Anfang dieses Jahres ist es nun für alle Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe möglich, vom persönlichen Budget Gebrauch zu machen, und ich hoffe, dass das auch in vielen Fällen geschieht. Ich bin allerdings auch davon überzeugt, dass die Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer dazu eingehende Beratung und Begleitung brauchen, um wirklich passgenaue Hilfen zu bekommen.
Dabei spielt die individuelle Teilhabeplanung in den Kreisen und kreisfreien Städten eine zentrale Rolle. Der Aufbau einer qualifizierten Teilhabeplanung ist vom Land mit erheblichen Mitteln unterstützt worden. Die Rückmeldungen von Betroffenen, die ich erhalte, zeigen allerdings, dass es hier noch erheblichen Verbesserungsbedarf im Umgang mit behinderten Menschen gibt. Ihre Belange müssen bei der Teilhabeplanung im Vordergrund stehen, und darum müssen sich auch die Leistungsempfänger und die Mitarbeiter der Verwaltung auf Augenhöhe begegnen und miteinander statt übereinander sprechen.
Erfreulich ist ebenfalls, dass die Notwendigkeit erkannt worden ist, sich dem Thema barrierefreie Tourismusangebote zuzuwenden. Vor allem beim Aufbau touristischer Angebote für die Gruppe der Best Ager sollen die besonderen Bedürfnisse nach Barrierefreiheit jeglicher Art berücksichtigt werden. Barrierefreiheit am Urlaubsort hilft nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern allen, die in irgendeiner Weise eingeschränkt sind. Und einige attraktive Urlaubsorte haben sich bereits auf den Weg gemacht, barrierefrei zu werden. Herausragende Beispiele sind das Ostseeheilbad Grömitz, die Insel Föhr, St. Peter-Ording und Büsum, die beispielsweise Strandmobile anbieten, stufenlose Zugänge zum Strand und ins Meer führende Badestege angelegt haben. Timmendorfer Strand ermöglicht es sogar Menschen mit einer Gehbehinderung, mit schwimmenden Rollstühlen in der Ostsee zu baden.
Das sind gute Beispiele, an denen sich hoffentlich noch viele andere Ferienorte orientieren werden. Allerdings gibt es auch hier einen Wermutstropfen. Wenn auch manche Ferienziele barrierefrei sind, so ist es die Anreise meistens leider nicht. Daher müssen wir auch weiterhin unsere Bemühungen fortsetzen, den ÖPNV barrierefrei zu gestalten.
Die Landesregierung hat ihre Bemühungen dazu in der Antwort auf unsere Anfrage dargelegt. Ich will sie hier gern auffordern, an dieser Stelle nicht lockerzulassen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier in diesem Haus im letzten Jahr über barrierefreie Fernsehprogramme gesprochen, und die beiden Fernsehsender NDR und ZDF haben aktuell noch einmal deutlich gemacht, dass sie ihre Programmangebote mit Untertiteln und Audiodiskreption weiter ausweiten. Ich bin mit dem Umfang das will ich gern sagen - noch immer nicht zufrieden, und ich will sie daher gern ermuntern, damit fortzufahren. Ziel muss es sein, so viele Sendungen wie möglich barrierefrei zu gestalten.
Zu begrüßen sind auch die Bemühungen der Landesregierung, Barrierefreiheit in den öffentlichen Gebäuden herzustellen. Sicherlich kann man hier mehr und schnellere Maßnahmen fordern, aber es wird doch aus der Antwort deutlich, dass das, was derzeit leistbar ist, auch umgesetzt wird.
Trotz der Schwierigkeiten, die mit der Einrichtung eines Integrationsbetriebs verbunden sind, gibt es inzwischen in Schleswig-Holstein 20 solcher Betriebe, bei denen 236 behinderte Menschen und 494 nicht behinderte Menschen Arbeit gefunden haben eine schöne Entwicklung, die noch ausbaufähig ist. Noch gibt es nicht in jedem Kreis oder in jeder kreisfreien Stadt Integrationsbetriebe. Das wäre aber wünschenswert.
Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung ist nicht zufriedenstellend, ebenso wenig wie die bei den Ausbildungsplätzen. Im Juli letzten Jahres waren insgesamt 5.173 schwerbehinderte Menschen ohne Arbeit. Mich würde interessieren, ob und wie sich die guten Entwicklungen am Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein auch auf die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen ausgewirkt haben.
Ein Bereich, mit dem wir uns in Zukunft dringend näher beschäftigen sollten, sind die Entwicklungsprobleme von Kindern. Die Auskünfte der sozialpädiatrischen Zentren in Kiel und Pelzerhaken sollten uns alle aufhorchen lassen. Sie sprechen von den neuen Kinderkrankheiten. Während noch Mitte des 20. Jahrhunderts Infektions- und Mangelerkrankungen die häufigsten Erkrankungen im Kindesalter waren, sind es heute Störungen der Entwicklung und Auffälligkeiten im Verhalten wie Lernstörungen, Aufmerksamkeits- und Aktivitätsstörungen, Gewaltbereitschaft, emotionale Verwahrlosung, Alkohol- und Drogenkonsum. Die sozialpädiatrischen Zentren verweisen sogar darauf, dass die Sterblichkeit von Kindern aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen durchschnittlich mehr als doppelt so hoch sei wie bei Kindern aus Familien mit einem höheren sozialökonomischen Status. Noch größer sei der soziale Gradient bei der Gesundheits- und Entwicklungsstörung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf und kann uns nicht kalt lassen. Diesen Aussagen, denke ich, müssen wir nachgehen.
Meine Damen und Herren, wir wollten mit unserer Großen Anfrage zur Situation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein einen Überblick über die Rahmenbedingungen für behinderte Menschen in unserem Land erhalten. Das ist leider nur teilweise gelungen. Dennoch möchte ich mich an dieser Stelle bei den Mitarbeitern und den Beteiligten, die an der Beantwortung gearbeitet haben, herzlich für ihre Arbeit bedanken.
Für mich wirft unsere Große Anfrage allerdings mehr Fragen auf als sie beantwortet. Ich wundere mich schon, dass das Bildungsministerium nicht weiß, wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Regelschulen beschult werden. Das Gleiche gilt auch für die Schulassistenten. Auch hier gibt es anscheinend keine Zahlen. Die kommunalen Landesverbände haben sich in einer nie dagewesenen Art und Weise komplett der Beantwortung unserer Fragen verweigert. Auch die ersten Einschätzungen aus dem Sozialministerium zur Großen Anfrage verwundern mich. Es ist mir völlig unverständlich - Sie haben es gerade angesprochen, es gibt viele gute kommunale Beispiele -, warum die Kommunen nicht geantwortet haben. Das ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.
Meine Damen und Herren, zunächst gab es eine Fristverlängerung unter Berücksichtigung der Vielzahl der Fragen. Dennoch lagen im Februar keine Antworten der Kommunen vor. Daraufhin gab es einen Schriftwechsel mit dem Landtagspräsidenten und auch persönliche Gespräche meinerseits, die mich hoffen ließen, dass uns heute weitere Erkenntnisse vorliegen würden. Dem ist nicht so, was ich im Hinblick auf die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden für sehr bedauerlich halte.
Dennoch bin ich nicht bereit, unsere Anfrage zu den Akten zu legen. Ich rege daher an, eine intensive Anhörung im Sozialausschuss durchzuführen. Wenn wir hier in Schleswig-Holstein eine gute Politik für Menschen mit Behinderung machen wollen, meine Damen und Herren, dann müssen wir auch um die Rahmenbedingungen vor Ort wissen.
Ich danke der Frau Abgeordneten Heike Franzen und erteile das Wort für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast eine halbe Million Menschen in SchleswigHolstein ist direkt betroffen, wenn wir davon reden, Politik für Menschen mit Behinderung zu gestalten. Mit Angehörigen, Eltern, Geschwistern, Familien und Freunden können wir behaupten, dass im näheren oder weiteren Umfeld fast jeder von uns ganz
direkt einen Menschen kennt, der von Behinderung betroffen ist. Dies macht deutlich: Es geht nicht nur darum, Politik für Menschen mit Behinderungen zu gestalten, sondern unseren Einsatz für den Abbau von Barrieren umfassend in allen Bereichen voranzutreiben. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen umfassend Teilhabe verwirklichen können. Ein Abbau beziehungsweise die Beseitigung von Barrieren gilt für Barrieren im Baubereich genauso wie für die barrierefreie Nutzung der Medien. Wir wollen eine uneingeschränkte barrierefreie Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr und auch Teilhabe am Arbeitsleben.