In Deutschland haben wir dagegen allein im Beamtenrecht einen wahren Flickenteppich, was die Behandlung der Beamten in den einzelnen Bundesländern betrifft. Vorbild ist - das ist schon gesagt worden - sicherlich Bremen, wo seit Dezember beim Familienzuschlag und der Beamtenversorgung eine rechtliche Gleichstellung der verpartnerten Beamten mit ihren verheirateten Kollegen erwirkt wurde. Bei der Beihilfe sind es sechs Bundesländer, die Gleichbehandlung gewähren, beim Trennungsgeld beziehungsweise bei der Reisekosten- und Umzugsvergütung acht, beim Sonderurlaub sieben und im Laufbahnrecht sechs Bundesländer, die gleich behandeln; bei den letztgenannten ist Schleswig-Holstein immer dabei. Soll heißen: Diesen Weg müssen wir weitergehen und auch die Beamtenversorgung modernisieren. Nach geltendem Beamtenversorgungsrecht stehen dem eingetragenen Lebenspartner eines Ruhestandsbeamten nach dessen Tod nämlich keine Versorgungsleistungen zu.
Denn die grundgesetzliche Privilegierung der Ehe muss immer als Begründung für die weitere Diskriminierung der Lebenspartnerschaften herhalten. Die Bedeutung der Ehe und die sie betreffenden Rahmenbedingungen sind aber nicht vom Himmel gefallen, sondern von gesellschaftlichen und kulturellen Vorstellungen abhängig. Wir sollten daher Ehe so verstehen, wie sie in der Gesellschaft gelebt wird, nämlich als Vertrag zwischen zwei erwachsenen Menschen. Damit unterscheidet sie nicht zwischen einer gleichgeschlechtlichen und einer gemischtgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.
Die Versorgung von Kindern ist von der Lebenspartnerschaft beziehungsweise Ehe zu unterscheiden. Sobald Kinder ins Spiel kommen, gibt es einen erheblichen Unterschied, allerdings - das möchte ich ausdrücklich betonen - erst dann. Mit anderen Worten: Die Menschen spüren, dass der Politik der Atem ausgegangen ist in Sachen Gleichstellung
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Der SSW fordert daher die Landesregierung auf, dem Beispiel Bremen zu folgen und die Beamtenversorgung für verheiratete und verpartnerte Beamte gleich zu regeln. In der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000 heißt es:
„Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht.“
Die Ungleichbehandlung von verheirateten und verpartnerten Beamten ist ohne Zweifel eine Diskriminierung und darum schleunigst zu beenden.
Für die Landesregierung hat in Vertretung des Finanzministers der Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herr Dietrich Austermann, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier ist von einem Debattenredner zutreffend das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zitiert worden, das sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, unter welchen Voraussetzungen Familienzuschlag zu zahlen ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt: Es besteht kein Anspruch auf Familienzuschlag wie bei einer Ehe, weil die eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe, sondern ein eigenständiger Familienstand ist. In Schleswig-Holstein wird gleichwohl der Familienzuschlag 1 unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Insofern ist der Hinweis in Ihrem Antrag, dass es dies in Schleswig-Holstein nicht gebe, teilweise falsch. Richtig ist Ihr Hinweis hingegen im Hinblick auf die Beamtenversorgung.
Herr Innenminister, wenn die Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 Satz 4 Bundesbesoldungsgesetz - dieser betrifft den erweiterten Haushalt und die erweiterte Unterhaltspflicht - erfüllt sind, dann wird in Schleswig-Holstein Familienzuschlag gezahlt. Ich denke, das ist die richtige rechtliche Darstellung; ich habe es nachprüfen lassen.
Der Verheiratetenzuschlag knüpft insgesamt nicht an die geschlechtliche Orientierung, sondern an den Familienstand und die Ehe an. Wie gesagt, in Schleswig-Holstein bekommen die eingetragenen
Gleiches gilt für die Beihilfe. Beihilfeberechtigte und ihre Lebenspartner haben einen Anspruch von bis zu 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Das ist in fünf Ländern außerhalb SchleswigHolsteins genauso.
Dieser Sachverhalt betrifft im Übrigen von rund 41.000 Beamtinnen und Beamten - hier ist nach der Zahl gefragt worden - nach unserem Kenntnisstand nur 35 Personen des Landes. Es ist ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig anhängig. Im erstinstanzlichen Verfahren hat das Land bereits mit der abschlägigen Entscheidung obsiegt. Es gibt elf Widerspruchsverfahren, die in die gleiche Richtung drängen und ruhen. Insofern warten wir zunächst die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ab.
Die Bundesländer positionieren sich unterschiedlich. Beispielsweise gibt es in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern keine Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften hinsichtlich Beihilfe und Besoldung. Das einzige Land, das bei der Versorgung vorgeprescht ist - Frau Kollegin Spoorendonk hat darauf hingewiesen -, ist das Land Bremen. Diese unterschiedlichen Auffassungen machen deutlich, dass wir eine länderübergreifende Abstimmung und keine isolierte Position brauchen. Mindestens unter den norddeutschen Ländern sollte daher auf eine abgestimmte Position geachtet werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließe. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/1887 federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann haben wir einstimmig so beschlossen.
b) Bericht „Munitionsablagerungen, Kampfmittel und Giftmüll in den schleswig-holsteinischen Küstengewässern“
Bevor ich die Aussprache eröffne, soll zunächst der mündliche Bericht in dieser Tagung gegeben werden. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann haben wir den Antrag Drucksache 16/1891 (neu) angenommen und der mündliche Bericht wird in dieser Tagung gegeben. - Ich erteile Herrn Innenminister Lothar Hay das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unendlichkeit, Gefahr und Angst, aber auch Freiheit und Abenteuer - das Meer löst ganz unterschiedliche Gefühle bei uns aus. Munitionsablagerung, Kampfmittel oder Giftmüll in den schleswig-holsteinischen Küstengewässern erzeugen, gerade weil man diese nicht sehen kann, verständlicherweise Ängste.
Aus aktuellem Anlass möchte ich Sie hinsichtlich des Verdachts auf Giftstoffe in der Lübecker Bucht und über Munitionsaltlasten im Bereich der Kieler Bucht genauer informieren.
Im Jahr 1981 sind - so Medienberichte - auf Anordnung der Hansestadt Lübeck 15 Gasflaschen in der Ostsee vor der Neustädter Bucht versenkt worden. Hiervon hätten 13 Flaschen insgesamt 520 Liter Chlorgas und jeweils eine Flasche 10 Liter Lachgas beziehungsweise 10 Liter Phosgen enthalten. Nicht geklärt worden ist bislang, ob der Bund an der Genehmigung der Versenkung beteiligt gewesen ist. Die Hansestadt Lübeck ist nach wie vor auf der Suche nach Unterlagen im städtischen Archiv.
durch den Kampfmittelräumdienst angeboten und um Angabe der genauen Versenkungsstelle gebeten. Untersuchungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie im Umkreis der angegebenen Stelle sind bislang erfolglos geblieben. Allerdings sind im Jahr 2001 vor der Neustädter Bucht 15 Objekte geortet worden. Eine Sondierung konnte seinerzeit, also 2001, den Austritt von radioaktiven Substanzen und Kampfstoffen ausschließen.
Nunmehr hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie am 21. Februar 2008 über einen Fund von 15 bis 20 zylindrischen Behältnissen mit unbekanntem Inhalt informiert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich dabei um die vor Lübeck versenkten Gasflaschen handelt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Innenministerium hat an beiden Fundstellen eine Gefährdungsabschätzung sowie die Bergung und Entsorgung der Behälter veranlasst, sofern eine Gefahr für Menschen, Umwelt, Schifffahrt und Fischerei nicht ausgeschlossen werden kann. Das Innenministerium ist dabei als Gefahrenabwehrbehörde im Einzelfall tätig. Die für Bergung und Beseitigung der Behälter erforderlichen Haushaltsmittel betragen rund 450.000 €; sie werden durch Umschichtungen im Haushalt des Innenministeriums finanziert. Die generelle Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren für die Umwelt obliegt dem Umweltministerium. Innen- und Umweltministerium befinden sich hierzu in enger Abstimmung.
Mit dieser Verfahrensweise kann den besonderen Umständen des vorliegenden Einzelfalles Rechnung getragen werden, um insbesondere die Sicherheit der Bevölkerung im Hinblick auf die bevorstehende Badesaison zu gewährleisten.
Was die weiteren Fragen betrifft, die sich aus dem Antrag ergeben, verweise ich auf die aktuellen Untersuchungsergebnisse des Umweltministeriums aus dem Jahre 2007. Zudem wurde von der deutschen Marine im Jahre 2000 der Altlastenatlas „Baltic Sea Ordnance Pilot“ für den gesamten Ostseebereich erstellt. Darüber hinaus wurden unter der Federführung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie im Jahre 1993 der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Chemische Kampfstoffe in der Ostsee“ und im Jahre 1994 der Report der Helsinki-Kommission mit dem Titel „Report on Chemical Munitions Dumed in the Baltic See“ veröffentlicht. Aktuell beschäftigen wir uns außerdem mit der Beseitigung von Altmunition in der Kieler Bucht vor Heidkate, die auf Veranlas
Das Innenministerium ist bestrebt, alle Möglichkeiten einer umweltschonenden Munitionsbeseitigung - ich nenne in diesem Zusammenhang das Stichwort Schutz der Schweinswale - wahrzunehmen, und hat sich daher zu Probesprengungen unter Verwendung der Drucklufttechnik mit ihren Möglichkeiten des Unterwasserschallschutzes durch das Prinzip des Blasenvorhanges entschlossen. Die Probesprengungen finden, wenn die Wetter- und Sichtverhältnisse dies zulassen, in der kommenden Woche rund 1,5 Seemeilen vor Heidkate statt. Fachfirmen, Umwelt- und Innenministerium und Vertreter von Umweltverbänden arbeiten hier Hand in Hand zusammen. Nach meinem Kenntnisstand begrüßen die Vertreter der Umweltverbände, die bei diesen Probesprengungen dabei sein werden, diese Verfahrensweise.
Ich danke dem Herrn Minister für den Bericht. - Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Herr Abgeordnete Detlef Matthiessen das Wort.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den Bericht aus Ihrem Hause, Herr Innenminister Hay. Ich bin aber auch dem ehrenamtlichen Umweltschutz, allen voran dem NABU Schleswig-Holstein, und ebenso engagierten Einzelpersonen wie zum Beispiel Herrn Dr. Nehring dankbar, die mit Konferenzen, Expertenrunden und einer sehr niveauvollen Sacharbeit das Thema zu Recht in das öffentliche Bewusstsein gerückt haben. Ich freue mich auch, dass die fruchtbare Zusammenarbeit mit den Ministerien zu Ergebnissen geführt hat. Es wurde ja lange die Befürchtung gehegt, dass die Meeressäuger durch Maßnahmen der angesprochenen Art Störungen erfahren oder sogar getötet werden. Es wurde vermutet, dass solche schädlichen Folgen auf eine Entfernung bis zu 4 Seemeilen eintreten könnten. Diese Gefahr scheint jetzt gemindert, wenn nicht sogar ausgeschlossen zu sein.
Schon lange ist bekannt, dass in der Lübecker Bucht vor Travemünde 1961 in 20 m Tiefe nur 8 km vom Strand entfernt Chlorgas und Phosgen
sowie Lachgaspatronen versenkt wurden. Erschreckend ist der bisherige Umgang mit diesem Umstand. Die Bedrohung durch das versenkte Gift war den Behörden seit 47 Jahren bekannt. Dennoch kam es erst jetzt, nach lauter öffentlicher Diskussion, überhaupt zu Untersuchungen. Die Stadt Lübeck hatte es zunächst aus Kostengründen abgelehnt, die Giftgasflaschen orten und beseitigen zu lassen. Der Sprecher des Umweltministeriums wird im „Holsteinischen Courier“ vom 2. Februar dieses Jahres wie folgt zitiert:
„Wir haben keine Anhaltspunkte dafür, dass von den Flaschen eine Gefahr für Flora und Fauna ausgeht.“
Bei Ortungsversuchen in den letzten Wochen stellte sich heraus, dass an der angegebenen Stelle keine Flaschen zu finden waren. Dafür ortet man dies wurde auch in dem heutigen Bericht des Ministers gesagt - aber eine Ansammlung von exakt 15 Flaschen am Meeresboden 3,5 Seemeilen weiter östlich. Es ist nicht auszuschließen, sondern eher zu vermuten, dass es sich dabei um die zuvor angesprochenen Flaschen handelt. Es wäre nun die Frage zu prüfen, wie sie dorthin gelangt sind. Wenn es diese Flaschen seien sollten, ist die spannende Frage, wie sie dort hingekommen sind.